Frage zur Aufenthaltserlaubnis nach Heirat

  • moin,


    Ich möchte meine Freundin nächstes Jahr in Deutschland Standesamtlich Heiraten.

    Sie würde danach eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.


    Wie verhält es sich, wenn sie öfter auf die Philippinen fliegen muss geschäftlich?

    Gibt es da eine Frist wie lange sie sich in Deutschland aufhalten muss?

    Wird das am Flughafen registriert oder wie wird das kontrolliert?


    Es geht eigentlich nur um die Aufenthaltserlaubnis um ständig in Deutschland einzureisen.

    Oder ist dann ein Multivisum eher Sinnvoll nach der Heirat?


    Zur Info:

    Ich möchte in 4 Jahren auf die Philippinen auswandern und wir stellen uns dort unser Leben vor.

    Um dann Deutschland regelmäßig zu besuchen, wäre eine Aufenthaltserlaubnis natürlich praktisch.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Wie verhält es sich, wenn sie öfter auf die Philippinen fliegen muss geschäftlich?

    Gibt es da eine Frist wie lange sie sich in Deutschland aufhalten muss?

    Es gibt eine Frist, wie lange sie maximal mit einer AE im Pass D verlassen darf..

    Das sind 6 Monate .... bleibt sie länger ohne vorher Genehmigung der zuständigen ABH einzuholen, erlischt die AE automatisch ...

  • Nr. 6 fände ich noch erwähnenswert:

    "6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,"


    Das könnte man mE bei einer Arbeit auf den Phils schon argumentieren. Wie lange sind denn Aufenthalt jeweils wo geplant ?

    Also vor allem VOR der Auswanderung ?


    uU ist da ein ggf Mehrjahres Schengen Visum besser, dann ist aber max 90 Tage je 180 Tage in D erlaubt.


    Und ja jede Aus und Einreise ist ja im Pass gestempelt also easy das nachzuvollziehen .


    Z.b. 6 Monate Phils, 1 Monat D , 6 Monate Phils und das immer wieder wird auch zu Problemen führen !

  • Nr. 6 fände ich noch erwähnenswert:

    "6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,"

    .. das muss man aber vor der Ausreise (bzw. vor Ablauf der 6 Monate) bei der ABH begründen. Ein Grund kann zB sein, dass sie ein Studium beenden will, eine Erbschaft durchziehen will .. Geschäfte abschließen sollte ja prinzipiell auch nicht solange dauern.

  • hge ich meinte damit dass wenn sie ausreist aus


    "wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,""


    Der AT sofort ! Mit Ausreise erlischt und eben nicht erst nach 6 Monaten und er deswegen aufpassen sollte

  • "wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,""


    Der AT sofort ! Mit Ausreise erlischt und eben nicht erst nach 6 Monaten und er deswegen aufpassen sollte

    ah okay...


    aber bis 6 Monate muss sie ja überhaupt nicht begründen, warum sie ausreist.

    Daher wird das ein eher theoretischer Fall sein...

  • hge ja wahrscheinlich. Daher meine Frage eben was genau geplant ist. Wenn man mehrere Male 5-6 Monate hintereinander ausreist für kurze Zeit in D ist kann ich mir schon vorstellen dass es Nachfragen geben wird.. spielt ja auch steuerlich ne Rolle je nachdem wo man am längsten im Jahr ist.

  • Meine Freundin hat ihr Geschäft in cebu und daher schauen wir nach Möglichkeiten wie wir das am besten machen, da ihr Lebensmittelpunkt dort ist und sie mich regelmäßig besuchen möchte.


    Ich versuche mal morgen in der Ausländerbehörde anzurufen und schaue mal, ob ich eine Antwort bekomme.

  • Zitat

    da ihr Lebensmittelpunkt dort ist und sie mich regelmäßig besuchen möchte.

    Dann würde ich auf jeden Fall sagen Schengen Visum !


    In diesem Fall warum heiratet ihr nicht auf den phils ? Von den Dokumenten her quasi gleich

  • ah okay...


    aber bis 6 Monate muss sie ja überhaupt nicht begründen, warum sie ausreist.

    Daher wird das ein eher theoretischer Fall sein...

    Na ja, sie bekommt eine AE zum führen einer Ehe in Deutschland...das passt nicht zu den Ausführungen des TE und damit dürfte es entweder keine Ae geben oder diese erlischt bei der 1. Ausreise

    Meine Freundin hat ihr Geschäft in cebu und daher schauen wir nach Möglichkeiten wie wir das am besten machen, da ihr Lebensmittelpunkt dort ist und sie mich regelmäßig besuchen möchte.

    Deshalb bin ich hier bei roseforest ...Schengenvisum beantragen und gut

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Na ja, sie bekommt eine AE zum führen einer Ehe in Deutschland...das passt nicht zu den Ausführungen des TE und damit dürfte es entweder keine Ae geben oder diese erlischt bei der 1. Ausreise

    .. dann müsste die ABH ja davon Kenntnis bekommen. (oder der TS freiwillig der ABH erzählen, dass sie nicht beabsichtigen in D zu wohnen).


    In der Theorie ist das richtig, dass bei längerer Abwesenheit die AE erlischt.


    Wenn sie sich aber formal an die max 6 Monate hält, wird sicherlich niemand von der ABH eingreifen.

    (Checkin funktioniert, Einreise für Bupol ist auch ok) ...Und systematisch überprüft die ABH ja die Pässe nicht.


    Das könnte dann erst der Fall sein, wenn sie eine NE oder eine Verlängerung beantragt. Aber dann wird die ABH hier in D auch den AT nicht einfach löschen und zur Ausreise auffordern..


    Die AE wird es dann auch nicht geben, wenn kein Wohnsitz in D nachgewiesen wird.


    Ich stimme natürlich zu, dass für diesen Fall (Wohnsitz im Ausland) das Schengen Visum genau das richtige ist. Man könnte sich sogar ein unechtes Jahresvisum geben lassen.. also eine SchengenVisum das bis zu 5 Jahren eine Einreise für max 90 Tage im Halbjahr zulässt.

  • hge ich meinte damit dass wenn sie ausreist aus


    "wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,""


    Der AT sofort ! Mit Ausreise erlischt und eben nicht erst nach 6 Monaten und er deswegen aufpassen sollte

    Nein.

    Meine Frau ist regelmäßig 6 Monate und länger in Übersee. Sie holt sich steht's schriftlich eine Erlaubnis der Ausländer Behörde.


    Uns sind Fälle bekannt wo die Pinay abgewiesen wurde weil die Dauer überschritten war.


    Nicht vergessen. Die Philippinen stempeln Pässe :D

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Ich habe auch nochmal andere Foren durchforstet zu dem Thema und bin zum Ergebnis bekommen : es gibt hier sicher auf den Einzelfall an.


    Mit Erlaubnis der ABH erübrigt sich sowieso jeder Zweifel. Selbst bei Überschreitung kann es sein dass die Bupo bei der ABH nachfragt ob es klar geht würde ich aber nicht riskieren .

    Wenn die Bupo aber sieht 5 Monate Phils, 1 Monat D , 5 Monate Phils 1 Monat D und das immer so weiter oder ähnlich kann ich mir schon vorstellen das Fragen aufkommen. Wobei gut in Fra habe ich noch nie erlebt das irgendwas gross gefragt wird ;)

  • Wenn die Bupo aber sieht 5 Monate Phils, 1 Monat D , 5 Monate Phils 1 Monat D und das immer so weiter oder ähnlich kann ich mir schon vorstellen das Fragen aufkommen. Wobei gut in Fra habe ich noch nie erlebt das irgendwas gross gefragt wird ;)

    Was willst du uns denn sagen?


    Warum sollte meine Frau den Aufwand betreiben wenn es nicht notwendig wäre?

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Wenn sie sich aber formal an die max 6 Monate hält, wird sicherlich niemand von der ABH eingreifen.

    (Checkin funktioniert, Einreise für Bupol ist auch ok) ...Und systematisch überprüft die ABH ja die Pässe nicht.

    Basierend auf anekdotischer Evidenz kann ich das bestätigen.


    spielt ja auch steuerlich ne Rolle je nachdem wo man am längsten im Jahr ist.

    Stichwort "Perpetual Traveler". 179 Tage hier, 179 Tage dort und die verbleibende Woche Urlaub auf den Bahamas*




    *Das ist keine steuerliche Beratung.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • . dann müsste die ABH ja davon Kenntnis bekommen. (oder der TS freiwillig der ABH erzählen, dass sie nicht beabsichtigen in D zu wohnen).


    In der Theorie ist das richtig, dass bei längerer Abwesenheit die AE erlischt.

    Bekommt die ABH ja automatisch mit, weil die "Ehefrau" nicht am "verpflichteten" Integrationskurs teilnehmen kann, wenn sie permanent im Ausland ist! Außerdem gibt es böse Nachbarn usw.


    Das Gesetz ist hier eindeutig und normal gibt es dafür keine AE nach §28

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bekommt die ABH ja automatisch mit, weil die "Ehefrau" nicht am "verpflichteten" Integrationskurs teilnehmen kann, wenn sie permanent im Ausland ist! Außerdem gibt es böse Nachbarn usw.


    Das Gesetz ist hier eindeutig und normal gibt es dafür keine AE nach §28

    Sorry.. ein fehlender I-Kurs führt nur dazu, dass es höchstens 1-jährige AEs gibt.. aber vom Erlöschen der AE kann keine Rede sein... solange die Frau sich formal an §51 hält und fristgemäß die Verlängerung des AEs beantragt, kann da nichts passieren. Andernfalls müsste das ja zur Ausweisung führen, denn in dem Moment ist die Frau ja in D um die Verlängerung zu beantragen. Als Ehefrau eines Deutschen hat sie aber Anspruch auf einen AT.

    Klar, das ist visamäßig keine angenehme Situation, alle 6 Monate ein/auszureisen und jährlich bei der ABH vorstellig zu werden. Aber ich kenne eine philipp/philipp Ehepaar, das über Jahre nur eine Duldung hatte (ausreise wegen krankem Kind nicht möglich) und sich alle 3 Monate bei der ABH vorstellen mussten.. manche scheinen sich daran zu gewöhnen...

  • Sorry.. ein fehlender I-Kurs führt nur dazu, dass es höchstens 1-jährige AEs gibt.. aber vom Erlöschen der AE kann keine Rede sein... solange die Frau sich formal an §51 hält und fristgemäß die Verlängerung des AEs beantragt, kann da nichts passieren.

    Der fehlende I - Kurs allein nicht, da gebe ich dir absolut recht!


    Aber...der fehlende I - Kurs + die Stempel im Pass über lange Abwesenheit aus Deutschland belegen der ABH ganz klar, dass kein Lebensmittelpunkt in Deutschland besteht (gibt der TE ja auch direkt zu, sie will ihn nur mal besuchen) und damit auch hier keine Ehe gelebt wird...damit wird AE § 28 hinfällig! Für mich ganz klar


    Meine Freundin hat ihr Geschäft in cebu und daher schauen wir nach Möglichkeiten wie wir das am besten machen, da ihr Lebensmittelpunkt dort ist und sie mich regelmäßig besuchen möchte.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aber...der fehlende I - Kurs + die Stempel im Pass über lange Abwesenheit aus Deutschland belegen der ABH ganz klar, dass kein Lebensmittelpunkt in Deutschland besteht (gibt der TE ja auch direkt zu, sie will ihn nur mal besuchen) und damit auch hier keine Ehe gelebt wird...damit wird AE § 28 hinfällig! Für mich ganz klar

    Okay, da sind wir unterschiedlicher Meinung..


    Aber für mich steht fest, solange ein Wohnsitz in D besteht - ansonsten ist ja ohnehin keine ABH zuständig - kann wegen fehlendem I-Kurs keine AE verweigert werden, wenn sich die pinay ansonsten formal richtig verhalten hat, was die Ausreise angeht. Es würde sonst bedeuten, dass die pinay ausgewiesen wird.. das wird bei einer mit einem Deutschen verheirateten nicht gehen, da sie einen Anspruch hat. (und jedesmal könnte sie bei Antragstellung versichern, dass sie ab jetzt in D längerfristig wohnen will, wer will das Gegenteil beweisen ?). Wenn man ihr die AE entziehen oder verweigern will, würde die ABH hier bei einem VG schlechte Karten haben.


    Zugegeben, die Diskussion ist sehr theoretisch.. Ein unechtes Jahresvisum wäre viel bequemer.

  • Okay, da sind wir unterschiedlicher Meinung..

    Was zwar selten ist aber auch nicht schlimm :D

    Aber für mich steht fest, solange ein Wohnsitz in D besteht

    Der besteht ja nicht und wäre ein Fake...sogar eine Ordnungwidrigkeit, sich dort anzumelden! Sie will ja nie einen wohnsitz in D nehmen, sondern nur besuchen! Also wären hier wissentliche Falschangaben bei der Meldung, zur erschleichung einer AE notwendig!


    §22 BMG


    Zitat

    (3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.


    Zitat

    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 27 Grundsatz des Familiennachzugs

    (1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

    Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung...


    Zugegeben, die Diskussion ist sehr theoretisch.. Ein unechtes Jahresvisum wäre viel bequemer.

    und da sind wir uns wieder einig :heilig

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi