Der Weg zum Deutschen Pass

  • Meine Frau hat im März die AB per Mail kontaktiert und ihr Vorhaben kundgetan. Promt kam eine Email mit einem Link zum einmaligen Gebrauch. Es wurden die Voraussetzungen elektronisch geprüfte. Zum Schluß wurde ein PDF mit einer Vorgangsnummer erstellt. Nun muss sie im Juli 24 nach 27 Jahren die B2 Prüfung absolvieren und der AB zusenden. Mal sehen wie es weitergeht.

    Wieso muss Deine Frau die B2 Prüfung absolvieren? Für die Einbürgerung reicht doch B1 ..

    Du hast Recht B1 ist es. Wobei doch ab Juni das angendlich nicht mehr notwendig sei. Egal, 150€ Gebühren bei der hiesigen VHS.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Meine Frau hatte schon im Januar 2023 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Damals waren in Berlin noch die Bezirke zuständig. Ab Beginn 2024 gibt es eine zentrale landesweite Einbürgerungsbehörde.

    Aufgrund dieses bevorstehenden Zuständigkeitswechsels wurde die Annahme des Antrags in 2023 abgelehnt. Am 03.01.2024 gelang dann die elektronische Beantragung bei der neuen Behörde. Außer einer automatischen Bestätigung ist seitdem nichts geschehen.

    Eigentlich wollte ich mir schon für dieses Jahr die Option einer Auswanderung offenhalten. Nun gerät auch 2025 in Gefahr. Die Digitalisierung der Akten der vorher zuständigen Bezirke wird im Sommer abgeschlossen sein. Damit kommen zehntausende weitere Anträge auf den unbearbeiteten Stapel.


    Als einzige Beschleunigungsoption haben wir uns jetzt entschlossen, vor der Flut eine Untätigkeitsklage zu erheben. Als Vorschüsse werden dafür von Anwälten zwischen 2.000 und 5.000 EUR verlangt. Da vermutlich andere früher oder später in eine vergleichbare Situation geraten, werde ich über den Ablauf berichten.

    Ein erstes Update:


    - ca. eine Woche nach Einreichung der Klage wurde durch das VG der Eingang bestätigt und ein Aktenzeichen vergeben


    - ca. zwei Wochen später hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) bestätigt, dass aus deren Sicht keine Hindernisse erkennbar sind,

    vorbehaltlich der noch ausstehenden Antwort der Sicherheitsbehörden.


    Zuvor gab es in sechs Monaten keinerlei Reaktion, nicht einmal das Aktenzeichen war bekannt. Wortwörtlich steht in dem Schreiben:


    "Der Verwaltungsvorgang zum Einbürgerungsantrag liegt hier vor. Aufgrund der Untätigkeitsklage wurde mit der Bearbeitung begonnen."


    Im Grunde bestätigt man damit eine Zweiklassenverwaltung. Eine für diejenigen, die sich wehren und rechtlichen Beistand hinzuziehen und die andere für den Rest. Auch hier sieht man exemplarisch den Verfall des Rechtsstaates.


    Der "Trick" bei den Untätigkeitsklagen in diesem Kontext ist der, dass diese blind erhoben werden müssen. Würde der jeweilige Anwalt vor Klageerhebung erst Akteneinsicht nehmen, würden die Behörden auf die Beantragung auch nicht reagieren. Man sollte sich also sicher sein, dass man den Antrag zuvor vollständig eingereicht hat.

  • Du hast Recht B1 ist es. Wobei doch ab Juni das angendlich nicht mehr notwendig sei. Egal, 150€ Gebühren bei der hiesigen VHS.

    Das ist mir absolut neu. Habe mal eben gegoogelt, aber nichts gefunden. Selbst für den unbefristeten Aufenthalt, also die NE wird der B1 verlangt


    BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - In Deutschland niederlassen

    Meine Gattin siedelt seit 1998 in der BRD. Da gab es diesen Zinnober noch gar nicht. Niederlassungserlaubnis seit über 20 Jahren. Ab Donnerstag ist die neue Gesetzeslage in Kraft. Wir werden berichten.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Das ist mir absolut neu. Habe mal eben gegoogelt, aber nichts gefunden. Selbst für den unbefristeten Aufenthalt, also die NE wird der B1 verlangt


    BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - In Deutschland niederlassen

    Meine Gattin siedelt seit 1998 in der BRD. Da gab es diesen Zinnober noch gar nicht. Niederlassungserlaubnis seit über 20 Jahren. Ab Donnerstag ist die neue Gesetzeslage in Kraft. Wir werden berichten.

    Ja, berichte mal.

    Aber ich denke, am B1 wird Deine Frau nicht vorbeikommen, auch wenn sie schon über 20 Jahre hier ist. Zumindestens wird sie eine Prüfung ablegen müssen. Die NE war kein Problem, da sie vor Inkraftreten des Gesetzes von 2005 schon hier war.


    Habe hier noch was gefunden, was sich am 27.06 ändert


    Einbürgerung Deutschland: Ab 27. Juni gilt das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit (wiwo.de)

  • Für B1 hat sie einen Vorbereitungskurs im Juli. Ca.150€ Gebühren. Danach senden wir das PDF an die AB. Dann sehen wir weiter. Wir haben Zeit bis zur nächsten Wahl. Dann wird das Gesetz wohl kassiert. Wäre meiner Meinung nach auch richtig 😁

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Die Landeshauptstadt versinkt in Untätigkeit. Zwei mal hat man ihr einen Einmal Link übersandt an dem zahlreiche Fragen hingen und beantwortet werden mussten. Der erste kam im April und wurde beantwortet. Nun kam das gleiche noch mal. Wieder beantwortet.


    Dann am 31.07 dann ein Lebenszeichen. Sie soll B1 einreichen und diesen sogenannten Einbürgerungstest. Beides will Inday bis zum 01.11. erledigt haben. Ich werde berichten.


    PS. Kennt jemand eine Stelle wo man diesen B1 und/oder Einbürgerungstest kostenlos machen kann?

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Na dann brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen dass wir gerade den Antrag gestellt haben und erst Mitte Dezember die Voraussetzungen (3 Jahre) erfüllen. Ihr habt vor April gestellt und erst im Nov die Voraussetzungen geplant (b1).


    Nein die Prüfung gibt es nicht kostenlos. Der Einbürgerungstest kostet glaub ca. 25 Euro, ist aber nicht einfach da eine Stelle zu finden welche das so anbietet, da es meist zusammen mit dem Integrationskurs ist. Da würdenich mich jetzt schonmal drum kümmern. Eine Woche lernen sollte locker ausreichen , sind nur multibe choice fragen die man auswendig lernen kann.

  • Einbürgerungstest kostet nur 20-30 EUR. B1 wird aufgrund des Aufwandes deutlich mehr sein und Du wirst nicht zu dem privilegierten Klientel gehören, für die es kostenlos ist.

  • PS. Kennt jemand eine Stelle wo man diesen B1 und/oder Einbürgerungstest kostenlos machen kann?

    Den kann man nur bedingt kostenlos machen. Und zwar nur die 1. Wiederholung, wenn man bei der 1. Prüfung durchgefallen ist.

    So war es bei meiner Frau.


    Nach Einreise 2014 hatte sie am 1jährigen Integrationskurs teilgenommen bei der Prüfung dann den B1 knapp verfehlt.

    Wir haben das dann ein bisschen schleifen lassen, aber da wir die NE und anschliessend Einbürgerung anstreben, hat sie die Prüfung nochmal wiederholt und jetzt auch bestanden :yupi


    Um die kostenlos zu wiederholen, mussten wir das bei der BAMF beantragen. Mit der Bewilligung der BAMF haben wir uns dann direkt zu einer Prüfung beim Bildungspartner angemeldet.


    Ich würde an Deiner Stelle die BAMF mal ansprechen oder einen Bildungspartner in Deiner Nähe.


    Ansonsten weiss ich, dass die B1-Prüfung so um die 180 - 200 Euro kostet

  • Miks du kannst b1 Test auch beim goethe Institut machen je nach Stadt haben die wöchentliche Prüfungen. Der Deutsch Test für Zuwanderer welcher dem Integrationskurs folgt ist mE aber einfacher. Denn da reicht hören oder schreiben (eines von beiden)+ sprechen(zwingend) zum bestehen. Daher schreiben oder hören darf man auch durchfallen.


    Problem hier aber analog dem Einbürgerungstest hier einen Träger zu finden der dich nur die Prüfung schreiben lässt .


    Schau hier mal

    https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/


    Da stehen alle Anbieter von Integratiosnkursen. Dort mal alle in der Nähe ab telefonieren dass du nur die Tests machen willst.


    P.s. sei lieber froh dass sie so langsam sind, die hätten theoretisch einfach längst den Antrag kostenpflichtig ablehnen können ;)


  • Hey mein Freund, ich bin Deutscher. Inday will/soll Bundebürgerin werden =)


    Die Gattin muss doch nur die Prüfung machen. Zwei, wenn ich das richtig sehe. Du kannst dich mit ihr über alles unterhalten was nicht den Bereich Thermodynamik berührt. Sie hat seit Oktober 1998 einen legalen Aufenthalt. Unbefristet.


    Einbürgerungstest kostet nur 20-30 EUR. B1 wird aufgrund des Aufwandes deutlich mehr sein und Du wirst nicht zu dem privilegierten Klientel gehören, für die es kostenlos ist.

    Danke. Ich frug wegen der Enkel. Die können das Geld besser gebrauchen als die Asylindustrie. :D Wir zahlen seit Alter her alles selbst. ;(

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Problem hier aber analog dem Einbürgerungstest hier einen Träger zu finden der dich nur die Prüfung schreiben lässt .

    ist möglich..als meine frau die prüfung gemacht hatte,waren da auch sogenannte externe die nur zur prüfung gekommen sind,,,preis war 150 euro

  • jogy richtig ich weiss dass es möglich ist. Wir haben eine Freundin die ist eingereist mit FzF zu deutschen Mann, hat paar Wochen Deutsch selber gepaukt und auf gut glück den Test gemacht extern und bestanden 🤣. Sowohl den Leben in Deutschland Test als auch den DTZ also b1 Test.


    Hier in der Umgebung war es vor 1-2 Jahren jedoch zumindest so dass viele Träger meinten "es gibt keinen Platz mehr für externe alles voll" etc.. daher mein Tipp sich schnell zu kümmern :)


    Meine Vermutung ist die Schulen haben da oft keinen Bock drauf.. das administrative alles nur für die Prüfung, von den 150 Euro wird ja nicht so viel hängen bleiben.


    Nicht umsonst will Goethe 255 Euro für den Test statt rund 150 ;)

  • In Frankfurt am Main sind sie wohl auch "Land unter". Heute mal für meine Frau um ein Informationsgespräch gebeten und als Antwort bekommen, "Bewerben und abwarten", Vorabgespräche gibt es nicht (auch keine weiteren Anfragen per E-Mail). Dem steht allerdings das hessische Verwaltungsverfahrensgesetz entgegen, welches eine Auskunft und Erörterung des aktuellen Falles bereits vor Antragstellung gesetzlich verankert (und das ist vermutlich in allen Bundesländern wortgleich identisch geregelt).


    P.S.: Könnte die rechtspopulistische Mehrheitsfraktion hier bitte mal aufhören jeden Thread mit Ihrer "Asyldiskussion" zu hijaken? (Dies zu kontrollieren wäre auch mal eine aufgabe der Admins, egal wo sie sich selber politisch verorten.) Im Smalltalk könnt Ihr Euch ja immer noch unbegrenzt "austauschen", obgleich vieles dort mit den Philippinen rein gar nichts zu tun hat. Aber bitte nicht jeden Thread "kontaminieren". - Und anders als dino mutmaßt, bin ich nicht schwach im Nehmen, Ihr dürft gerne gleich wieder auf mich eindräschen...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • diogenes genau in Bochum gibt's auch keine Infogespräche mehr. Aber was wolltest du denn wissen wir könnnen sicher helfen :) .


    Bochum sagt hier Link

    https://www.antragsservice-einbuergerung.de/05911000


    Da ist ein quick Check das wird schon alles beantworten so ist mein gefühl ;).


    Andererseits finde ich es auch nicht so schlecht. Statt "Beratungsgespräche" anzubieten wo einem erzählt wird was im Internet sowieso steht sollen sie die Zeit doch lieber zur Bearbeitung nutzen :).

  • Ich will nichts wissen, sondern nur den Rat geben, schaut bei Bedarf mal in die jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetze Eurer Bundesländer. Der Zugang zur und die (grundgesätzmäßige) Rechtmäßigkeit der Verwaltung sind ein hohes rechtsstaaatliches Gut! Die Verwaltung kann nicht einfach sagen "stell mal einen Antrag und dann sehen wir schon...".


    Ist in NRW wie in Hessen das selbe, sogar der selbe Paragraph 25/1/2/ https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=656087

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • diogenes ja genauso schreiben viele EBHs wie meine vor kurzem "schriftlich eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden" . Ist totaler Quatsch und wurde im Nachbarforum auch schon ausführlich diskutiert.


    Eine EBH hat diesen Hinweis dann sogar entfernt 🤣.


    Ich vermute wenn du schriftlich diese Beratung anfordert werden sie es auch machen, da sie es ungerne denke ich schriftlich ablehnen werden ;).


    Wir brauchen das jetzt nicht sie sollen einfach am 12.12. die Urkunde übergeben dann sind die Voraussetzungen alle erfüllt 🤣 ich weiss natürlich das ist Wunschdenken und wird nicht passieren..


  • Wenn Ihr inhaltlich keinen Klärungs-/Entscheidungsbedarf habt, einfach einreichen und alles wird gut. :-)

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • diogenes schon geschehen (am 4.8.) ;). Geht mittlerweile hier sogar komplett online mit Login über eAT und die Gebühr darf man auch direkt online bezahlen. 2 Tage später kam dann (natürlich per Analogpost) nochmal eine Bestätigung.


    Was mich gewundert hatte dass keine Loyalitätserklärung dabei war die hat meine Frau dann per DE Mail geschickt 🤣.( Dachte mir ein bissl aufsehen erregen schadet nicht )


    Das gleiche hat ne Freundin von uns gemacht am selben Tag, die erfüllen die 3 Jahre aber schon in 2 Wochen , so haben wir einen schönen Vergleich bin gespannt :)