Mit Schengenvisum einreisen und dann Aufenthaltstitel Ehegattennachzug beantragen

  • Hallo eine Frage eine Filipina die vor 15 Jahren mal mit einen Touristen Visum nach Deutschland gereist ist und dann einen Aufenthaltstitel bekommen hat.

    Gibt es das noch und ist es legal ist doch eigentlich doof ein Tourist visa und dann länger bleiben wollen, hab aber gehört das hat mal funktioniert.


    Gruß Rob99

  • Gehen tut das sicher, aber nicht für alle und jeden. Es ist im Gegenteil eher die Ausnahme.


    Einfach so dableiben wird nicht funktionieren, es muss immer eine Rechtsgrundlage existieren. Der richtige Weg ist die Beantragung eines Visums z.B. zur Familienzusammenführung, zum Aufenthalt zu Studienzwecken, zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (mit den entsprechenden Unterlagen). Wenn ein Touristenvisum vorliegt, muss im Regelfall aus- und mit dem zweckgebundenen Visum wieder eingereist werden.


    Es gibt Ausnahmen, aber die sind selten und speziell.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Hallo eine Frage eine Filipina die vor 15 Jahren mal mit einen Touristen Visum nach Deutschland gereist ist und dann einen Aufenthaltstitel bekommen hat.

    Gibt es das noch und ist es legal ist doch eigentlich doof ein Tourist visa und dann länger bleiben wollen, hab aber gehört das hat mal funktioniert.


    Gruß Rob99

    Mit einem Touristenvisum gibt es schon seit über 15 Jahren keine Chance mehr eine AE zu bekommen....dazu ist dieser, wenn es diesen dann gab, nach 6 Monaten im Ausland verfallen!

    Will sie also wieder einreisen so geht das für Kurzzeitsaufenthalt bis 90 Tage mit Schengenvisum...zum Heiraten mit Hochzeitsvisum. Alles findest du hier reichlich beschrieben....nur mal schauen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Mit einem Touristenvisum gibt es schon seit über 15 Jahren keine Chance mehr eine AE zu bekommen

    Hier würde ich ganz vorsichtig widersprechen, im Regelfall ist das so, aber es gibt mindestens eine Ausnahme wo es ging. Allerdings waren da noch andere Voraussetzungen gegeben, so dass eine Allgemeingültigkeit nicht abgeleitet werden kann. Und die ABH muss mindestens mal guten Willens sein, das ist auch nicht immer der Fall. Womöglich ist der im Ursprungspost beschriebene Sachverhalt genau so eine Ausnahme.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi