Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage bezgl. A1 beim Beantragen das FZV:
Meine Verlobte hat im letzten Jahr im August die Prüfung A2 bestanden.
Wir werden jetzt im Sommer heiraten, wahrscheinlich in Dänemark, da bin ich aber noch in Diskussionen.
Sie wird dann wohl wieder zurück müssen und das FZV beantragen, für das ja auch A1 gefordert ist, was aber nicht älter als ein Jahr sein darf.
Frage: gilt das Datum für die A1 Prüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung, dann könnte es reichen oder gilt das Datum der Visaerstellung, dann könnte es zu spät sein.
Danke für Antworten
Martin
edit
ich habe deinen Fall mal in diesem thread zusammengefasst
hge