Deutschland besteht auf Sterbeurkunde Ex meiner Frau

  • Hi Forum,


    ich wohne momentan mit meiner Frau und Sohn (1 Jahr alt) auf den Philippinen. Wir planen 2024/2025 nach DE einzureden.


    Allerdings stellt sich die Botschaft quer A. Uns den deutschen Pass für unseren Sohn auszustellen und B. Meiner Frau ein Visa bzgl Familiennachzug auszustellen.


    -Wir haben die Originaldokumente unser Heirat (Marriage Certificate) beurkundet in Utah, USA, inklusive Apostille. Dort wurde die Ehefähigkeit natürlich geprüft, da ihr verstorbener Exmann US Bürger war.


    -Wir haben die kirchlichen Heiratsdokumente unserer nachträglichen Heirat auf den Philippinen.


    -Wir haben die staatliche Heiratsurkunde des PSA von den Philippinen welche den gesamten Vorgang beurkundet.


    Nach meinen Informationen muss DE eine apostillierte Heiratsurkunde der USA anerkennen ohne weitere Nachweise.


    Dennoch, nach etlichen Rückfragen, sagt das auswärtige Amt Sie brauchen zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ehe die apostillierte Sterbeurkunde und Heiratsurkunde der Exbeziehung meiner Frau als Beweis dass wir zum Zeitpunkt der Geburt rechtmäßig verheiratet waren. Gleiches gilt für das Visa.


    Das kann doch nicht sein, wir haben zur Hochzeit in den USA und auf den Philippinen die Ehefähigkeit nachgewiesen, haben ein international anerkanntes Heiratsdokument mit Apostille und trotzdem verweigert es DE mein Kind als Deutsche anzuerkennen und generell unsere Hochzeit.


    US Heiratsurkunde und Sterbeurkunde zu apostillierte wäre ein sehr sehr aufwendiger Vorgang. Wir haben nur Kopien.

  • hge

    Approved the thread.
  • -Wir haben die Originaldokumente unser Heirat (Marriage Certificate) beurkundet in Utah, USA, inklusive Apostille. Dort wurde die Ehefähigkeit natürlich geprüft, da ihr verstorbener Exmann US Bürger war.

    Nur zur Sicherheit die Frage:

    Bei Utah klingelt es bei mir.. war es eine Online-Hochzeit ? .. wenn nein, vergiss die Frage..

    Dennoch, nach etlichen Rückfragen, sagt das auswärtige Amt Sie brauchen zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ehe die apostillierte Sterbeurkunde und Heiratsurkunde der Exbeziehung meiner Frau als Beweis dass wir zum Zeitpunkt der Geburt rechtmäßig verheiratet waren. Gleiches gilt für das Visa.

    .. kann man nachvollziehen..

    US Heiratsurkunde und Sterbeurkunde zu apostillierte wäre ein sehr sehr aufwendiger Vorgang. Wir haben nur Kopien.

    Dann schreib doch die US-Embassy an, und frag nach, ob sie diese nicht apostillierten Urkunden dort auf der Botschaft apostillieren oder legalisieren können.. Ich vermute, dass das nicht geht.. Mit der negativen Antwort hast du zumindest den Nachweis, dass die Apostillierung sehr aufwändig ist.. und einen Flug in die USA nötig macht, was sicherlich sehr aufwändig und unverhältnismäßig ist.. dann muss die DBM entscheiden, ob sie trotz dieser Unverhältnismäßigkeit an der Forderung festhält.


    Homepage - U.S. Embassy in the Philippines (usembassy.gov)

  • Auch wenn es aus deiner Sicht unverstaendlich ist, ist es trotzdem ein Standard-Vorgang. Da dein Kind die Deutsche Staatsbuergerschaft erhaelt, muss rechtlich einwandfrei geprueft werden, ob dafuer die Vorraussetzung vorliegt, sprich: dass du der Vater bist. RECHTLICH gesehen ist es dafuer notwendig, dass deine Frau nicht mit jemand anderem verheiratet war. Dafuer wird die Sterbeurkunde benoetigt. Falls der Ex-Mann nicht verstorben waere, waere er der Vater (rechtlich gesehen), da die Ehe noch zur Geburt des Kindes bestand.


    Leider aufwaendig, aber notwendig.

  • Leider aufwaendig, aber notwendig.


    -Wir haben die Originaldokumente unser Heirat (Marriage Certificate) beurkundet in Utah, USA, inklusive Apostille.


    Erstmal ist es nichts neues, dass die DBM bei verwitweten die Sterbeurkunde und die HU der vorigen Ehe anfordert. Siehe die reqs


    • Falls Sie zum Zeitpunkt Ihrer Eheschließung Witwe(r) waren: Heiratsurkunde der Vorehe und PSA-Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

    (ist zwar auf Vorehen in den Phils abgestellt, muss aber sinngemäß allgemein angewendet werden)


    Hier geht es aber darum, dass Dokumente aus einem fernen Land vorgelegt werden sollen.

    Sie haben ja die apostillierte (eigene) HU aus Utah.. nun weiß ich nicht, inwiefern man sich auf Dokumente aus den USA verlassen kann.. bei Las Vegas wäre ich auch vorsichtig.. bei Utah steht möglicherweise der Verdacht der Online Hochzeit im Raum, die in D nicht anerkannt wird.


    Wenn aber erfahrungsgemäß diese US-Dokumente als korrekt angesehen werden können, wäre die geforderte Beibringung der apostillierten HU (der Vorehe) und der Sterbeurkunde des EX mE unverhältnismäßig..


    Möglicherweise kann man auch aus den USA eine Sterbeurkunde online anfordern.. das würde ja den Verdacht auf unkorrekte Dokumente zumindest teilweise entkräften.


    Wie gesagt: formal ist diese Forderung in Ordnung. Man kann nur auf die Unverhältnismäßigkeit abstellen.

  • OK. Reden wir dann aber mal alleinig um den deutschen Pass für meinen einjährigen Sohn.


    Ein Kind eines deutschen ist gesetzlich bei Geburt Deutscher Staatsangehöriger.


    Trotzdem will auch hier die DBM ihm nur dann einen Pass ausstellen, wenn ich diese Sterbeurkunde apostilled einreiche um nachzuweisen, dass ich mit der Mutter zur Geburt verheiratet war.


    Das Kind ist Deutsch, basta. Was hast eine Ehe mit der Staatsangehörigkeit meines Kindes zu tun? Es gibt etliche im Ausland geborene uneheliche Kinder die mit simpler Vaterschaftsanerkennung Einreisen bzw einen dt Reisepass erhalten haben.


    Und zur Unverhältnismäßigkeit eines Flugs in die USA (ja, Apostille geht nicht in der Embassy der US) , die DBM ignoriert strikt jegliches Erwähnen dessen. Ich bekomme nur ein blatantes "wir müssen auf Apostille bestehen, finale Aussage" als Antwort aber keinerlei Support oder Entgegenkommen als deutscher Staatsbürger.

  • Ein Kind eines deutschen ist gesetzlich bei Geburt Deutscher Staatsangehöriger.

    Richtig.. aber das bezieht sich auf den juristischen Vater .. solange du die entsprechenden Papiere nicht vorlegst, kann die DBM die Ausstellung des Passes verweigern.

    Im Verwaltungsverfahren bist du als Antragsteller beweispflichtig!

    Trotzdem will auch hier die DBM ihm nur dann einen Pass ausstellen, wenn ich diese Sterbeurkunde apostilled einreiche um nachzuweisen, dass ich mit der Mutter zur Geburt verheiratet war.

    Wenn die DBM dies nicht als unverhältnismäßig ansieht, wird nichts anderes in Frage kommen.


    Du hast meine Fragen oben nicht beantwortet: Handelt es sich um eine Online Hochzeit in Utah, sodass die DBM misstrauisch ist?

  • Es gibt etliche im Ausland geborene uneheliche Kinder die mit simpler Vaterschaftsanerkennung Einreisen bzw einen dt Reisepass erhalten haben.

    richtig - nur auch dann müssen die Dokumenten geklärt werden. Wärt ihr nicht verheiratet - und Du würdest dann die VA anerkennen bräuchte die DBM wieder:


    1. Heiratsurkunde der Eltern (sofern vorhanden) und ggf. Scheidung- /Annullierungsurteil der Mutter aus Vorehen

    Quelle: https://manila.diplo.de/ph-de/…enangelegenheiten/1690990


    Da es die nicht gibt wird dann sicher auch wieder die apol. Sterbeurkunde verlangt.


    Insofern diese Argumentation bringt Dich mE nicht weiter.

  • Meine Vorredner haben es ja schon erklaert, aber nochmal:

    Trotzdem will auch hier die DBM ihm nur dann einen Pass ausstellen, wenn ich diese Sterbeurkunde apostilled einreiche um nachzuweisen, dass ich mit der Mutter zur Geburt verheiratet war.

    Ja, weil es wichtig ist, dass du JURISTISCH der Vater bist. Das bist du NUR wenn du entweder a) verheiratet bist und das auch nachweisen kannst, in diesem Fall mit der Sterbeurkunde des Ex-Mannes (sonst waere er juristisch der Vater und dadurch bestuende kein Anspruch auf Deutsche Staatsbuergerschaft) oder b) ihr nicht verheiratet seid und du auch nachweisen kannst, dass die Mutter nicht anderweitig verheiratet ist.


    Quote

    Das Kind ist Deutsch, basta. Was hast eine Ehe mit der Staatsangehörigkeit meines Kindes zu tun? Es gibt etliche im Ausland geborene uneheliche Kinder die mit simpler Vaterschaftsanerkennung Einreisen bzw einen dt Reisepass erhalten haben.

    Wie oben beschrieben, uneheliche Kinder sind nur dann Deutsch, wenn du Vaterschaft anerkannt hast und auch die "Nicht-Ehe", also die Ledigkeit nachgewiesen werden kann. Genau wie anders herum: du musst nachweisen, dass du JURISTISCH der Vater bist. Das bist du nicht, wenn eine andere Ehe vorliegt.


    Quote

    Und zur Unverhältnismäßigkeit eines Flugs in die USA (ja, Apostille geht nicht in der Embassy der US) , die DBM ignoriert strikt jegliches Erwähnen dessen. Ich bekomme nur ein blatantes "wir müssen auf Apostille bestehen, finale Aussage" als Antwort aber keinerlei Support oder Entgegenkommen als deutscher Staatsbürger.

    Da es hier um eine relativ wichtige Sache mit einer sehr klaren Rechtssituation ist, ist es nicht unverhaeltnismaessig. Da gibt es leider kein Ermessensspielraum.


    Wie HG oben geschrieben hat, gibt es sogar Online Services, die du nutzen kannst. Bei kurzer Recherche wirst du sehen, dass die Kosten vertretbar sind. Und bedenke: das ist das einzige Mal, dass du diesen Prozess durchlaufen musst.


    Daher: Augen zu und durch. Sich dagegen zu wehren oder es in Frage zu stellen, ist Zeitverschwendung!

    • Helpful

    Trotzdem will auch hier die DBM ihm nur dann einen Pass ausstellen, wenn ich diese Sterbeurkunde apostilled einreiche um nachzuweisen, dass ich mit der Mutter zur Geburt verheiratet war.


    Das Kind ist Deutsch, basta. Was hast eine Ehe mit der Staatsangehörigkeit meines Kindes zu tun? Es gibt etliche im Ausland geborene uneheliche Kinder die mit simpler Vaterschaftsanerkennung Einreisen bzw einen dt Reisepass erhalten haben.

    Nein, das Kind ist nicht Deutsch. Da deine Frau verheiratet war mit einem Amerikaner (der angeblich tot ist), ist das Kind nach Deutschen Recht, US Recht und Philippinischem Recht, das Kind des amerikanischen Ehemannes.

    Deshalb musst du den Tod erst durch Sterbeurkunde nachweisen, um selbst als Vater anerkannt zu werden

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Danke für die Antworten, klärt einiges auf.


    Ja wegen Utah würde uns die Anerkennung der Ehe in DE vor 3 Jahren verweigert. Deswegen die Neuheirat "auf philippinischen Boden und vor echten Beamten". Das hatte DE damals verlangt. DANACH allerdings wurde uns mitgeteilt "nö, immer noch nicht verheiratet, nun müsst ihr Apostille". Das war vorher nie in Diskussion.


    Ooookkk... Sterbeurkunde ich muss da wohl tiefer gehen. Ja meine Frau war da sehr naiv, sie hat sehr schnell den Typen geheiratet und er ist 6 Wochen nach ihrer Heirat in den USA verstorben. Das hat meine Frau damals extrem mitgenommen.


    Wir haben die vereidigter Kopie der Sterbeurkunde hier, das habe ich mit Ach und Krach bei der Exfamilie erreichen können, dann haben die den Kontakt abgebrochen. Ich musste nach massiven Recherche herausfinden dass der Expartner wohl dort an Drogen Missbrauch verstorben ist. Auch polizeiliche Vorstrafen etc, alles ein Schock für meine Frau. Sie hasst sich für ihre Naivität damals. Egal, wir kamen zusammen, online Beziehung 3 Jahre, wegen Covid der Versuch Utah zu Heiraten etc etc.


    Länge Rede kurzer Sinn, die apostillierte Sterbeurkunde ist wohl wegen diesen Verwicklungen nicht online anzufordern. Ich hab das da schon versucht, die sagten in diesem Fall nicht möglich, deswegen habe ich dann auch selber den Typ recherchiert. Meine Frau muss da in den USA persönlich vorsprechen.


    Danke trotzdem für die Links, bin da aber schon weiter.


    Ich muss meinem Sohn dann wohl einen phil. Pass ausstellen lassen. Ich wollte ihm, wenn er größer ist, aber die Chance geben, zu entscheiden wo er leben will.

  • Jaja, das sind so die Freuden die man sich potenziell mit solch wie auch immer gearteten Vermählungen in weit entfernten Ländern einhandeln kann. Deshalb auch hier oft der Rat, als Deutscher seine Pinay in Deutschland zu heiraten oder zumindest mit EFZ, sollte man in der Zukunft vielleicht nach Deutschland ziehen wollen.

  • Ja, manche verlieben sich aber mit sehr komplizierten Bedingungen. Egal ob pickel oder Rollstuhl in DE ich weiss und hab die Opas mit Kindern hier im Supermarkt gesehen.


    Wir haben uns gegenseitig aus Beziehungslöchern befreien können.


    Und nochmals : Heirat in DE war nie möglich.

  • Ja wegen Utah würde uns die Anerkennung der Ehe in DE vor 3 Jahren verweigert. Deswegen die Neuheirat "auf philippinischen Boden und vor echten Beamten". Das hatte DE damals verlangt.

    Da hast du Glück, dass die philipp. Behörden das überhaupt gemacht haben. Denn die Online Hochzeit ist laut philipp. Gesetz erlaubt.

    Warum sollten die ein Zweit-Hochzeit durchführen, die schon laut ihrer Ansicht gültig ist? Dazu hatte die HU auch noch eine Apostille.. besser geht es nicht.

    Und nochmals : Heirat in DE war nie möglich.

    .. das ist nicht richtig.

    Wir haben einen Fall, wo das deutsche Standesamt ein 2. Heirat vorgenommen hat, weil die Online Hochzeit von D nicht anerkannt wurde. Aber der Unterschied ist, dass das Paar schon in D war... das hätte man dann mit der ABH aushandeln müssen, dass sie zum Zwecke der Zweithochzeit nach D einreisen muss. Sehe ich nicht als unmöglich an.


    Länge Rede kurzer Sinn, die apostillierte Sterbeurkunde ist wohl wegen diesen Verwicklungen nicht online anzufordern.

    Versteh ich nicht .. eine Sterbeurkunde ist eine Sterbeurkunde.. egal wie der Betreffende gelebt hat oder woran er gestorben ist.

    Mag sein, dass die Datenschutzgesetze dort Schwierigkeiten machen.. jedoch deine Frau hat ein berechtigtes Interesse an dieser Sterbeurkunde. Zur Not von der DBM ein Schreiben anfordern, dass sie die apostillierte Sterbeurkunde des EX sehen wollen und dies bei Beantragung der Sterbeurkunde vorlegen.

  • Wir haben einen Fall, wo das deutsche Standesamt ein 2. Heirat vorgenommen hat, weil die Online Hochzeit von D nicht anerkannt wurde

    richtig das Visa Handbuch des AA beschreibt dies auch auf Seite 219:


    5. Wiederholung der Eheschließung bei unwirksamer Ehe

    Im Falle der Unwirksamkeit der Ehe erscheinen eine Scheidung und erneute Eheschließung im Ausland oder einem Drittland zwar möglich, sind allerdings in der Regel nicht zumutbar. Sollte die Ehe unwirksam sein, kann der Visumantrag daher in einen Antrag auf Visum zur (Wiederholung der) Eheschließung (in Deutschland) umgedeutet werden. Die Voraussetzungen für die Wiederholung der Eheschließung sollte die Referenzperson in Deutschland mit dem zuständigen Standesamt erörtern.

    Dazu müsste auf jeden Fall eine Anmeldung zur Eheschließung des zuständigen deutschen Standesamts vorgelegt werden. Es besteht also aus deutscher Sicht noch keine Ehe, und somit besteht auch kein Anspruch auf Familiennachzug. Bei dem zu stellenden Visumantrag handelt es sich daher um einen Antrag gem. § 7 Abs. 1 S. 3 i.V.m. §§ 27, 29, 30 AufenthG. Alle Voraussetzungen für den Ehegattennachzug sind dabei inzident zu prüfen

    wird dem TE mE aber nur bedingt helfen - denn auch dafür bräuchte er dann wieder diese Sterbeurkunde ;) (aber möglicherweise hilft es ja mal jemand anderen, da ich persönlich! schon 2 Paare kenne mit online Hochzeit scheint das wohl verbreiteter zu sein als man glauben mag.)

  • Habe erfahrungen mit den US Behörden. (Florida und California).

    Urkunden sind sehr einfach, online oder vorort mit Vollmachten zu bekommen.

    Über den United States Post Service kannst du sie sogar liefern lassen.


    Ist der Mann vielleicht noch am Leben und daher keine Sterbeurkunde da?


    Die Deutschen Behörde werden sich nur für deine Philippinen PSA interessieren da die Heiratsurkunde egal mit oder Apostille aus den USA nicht anerkannt wird, da du körperlich nicht dort warst sprich online Ehe.