BLJAV/FZV nach §28 (1) Nr. 3 AufenthG Filipina mit deutschem Kind zum deutschen Vater

  • Herrn Borchert kannst du einfach einen Scan in guter Qualität der Unterlagen per Mail senden und nach dem Preis fragen. So hatte ich das vor ca. 3 Jahren gemacht. Die Übersetzung mit Rechnung kommt dann per Post. Alles alles total easy. Preis will ich nicht nennen da ja schon 3 Jahre her. Also einfach per Mail anfragen.


    Ich möchte noch zu bedenken geben das Kind kann bei dir familienversichert werden theoretisch. Die Mutter kann wie ja schon geschrieben auch in die GKV aber diese ist nicht kostenfrei !!


    Die Sache mit dem ein Jahr ist aus meiner Erfahrung eher ein theoretisches Problem. Meine Frau wurde in die GKV aufgenommen mit Heiratsurkunde + Wohnsitzanmeldung noch bevor sie überhaupt einen AT hatte. Ich hatte zu dem Thema auch recherchiert damals und hauptsächlich auf eine GKV gestossen die da wohl "Probleme " macht (TKK). Trotzdem natürlich ist es sinnvoll die ABH darauf hinzuweisen doch bitte möglichst 3 Jahre auszustellen.

  • Nein, die Familienversicherung ist fürs Kind über mich.

    Das Kind kann in die Familienversicherung, das ist richtig.. aber deine Frau wird ohne Ehe das nicht können.

    Da nützt auch eine AE > 1 Jahr nichts.

    Ob §5 SGB Absatz 1 Satz 13 was nützt, kann ich nicht sagen.. allenfalls lässt man sie eigenständig mit eigenem Beitrag in die GKV.



    Wenn sie eine versicherungspflichtige Arbeit aufnimmt, wird sie sicherlich pflichtversichert werden.. aber auch eigenständig. Das ist ja im "normalen Leben" auch so. Dann fliegt man aus der Familienversicherung, wenn sie einen eigen Job annimmt, der über der MiniJob grenze liegt. Ist meiner Frau auch schon passiert :)

  • §5 SGB V ist genau die gesetzliche Regelung, die sie und jeden unverheirateten Ausländer in die GKV lässt. Der §5 SGB V regelt die Versicherungspflicht und darunter fallen Ausländer durch Absatz 11 mit Aufenthaltstitel mehr als zwölf Monate und wenn keine Sicherung des Lebensunterhalts gefordert ist, was beim §28 (1) Nr. 3 der Fall ist.

  • §5 SGB V ist genau die gesetzliche Regelung, die sie und jeden unverheirateten Ausländer in die GKV lässt

    auch Zutritt von Nicht-Verheirateten in die Familienversicherung? du kannst ja gerne mal berichten, wenn das bei dir geklappt hat. Ich kenne nur Beispiele, wo das nicht hingehaut hat.

  • die sie und jeden unverheirateten Ausländer in die GKV lässt.

    Ja, als "Freiwilligen Vollzahler" aber nicht in die Familienversicherung


    Quote

    Wer in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein. Zum Beginn eines Studiums oder Aufnahme einer Arbeit ist es kein Problem, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Wer aber hier lebt ohne zu studieren oder zu arbeiten, für den gelten kompliziertere Regeln. Es muss dann geklärt werden, ob der Betreffende dem Bereich der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist.

    https://www.krankenkassen.de/i…eben/nicht-erwerbstaetig/

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja sie "darf" in die GKV das stimmt schon. Wenn das nicht gehen würde müsste sie sich privat Vollversichern. Nur: die GKV ist wie geschrieben eben nicht kostenlos.


    Was ist denn euer Plan eigentlich dann ? Wollt ihr zusammen wohnen oder sie alleine mit dem Kind dann?

  • Ich habe auch nie geschrieben, dass ich ein Problem mit GKV-Beiträgen hätte. Es ging seit Beginn nur um die Formulierung "mehr als zwölf Monate", was der Eintritt für unverheiratete Ausländer mit AE für §28(1)Nr.3 AufenthaltG in die GKV ist und das war meine offene Frage.

    Der Plan ist, dass sie zurückkommt, wir zusammen leben, sie ihren Masters nachholt und einen anderen Bereich als Pre-Sales anvisiert, da hier kein wirklicher Bedarf für Vertriebsingenieure aus den Philippinen ist. Sie visiert einen Studiengang in English Richtung erneuerbare Energien an. Aber fragt mich nichts Genaueres, das ist absolut nicht mein Feld. Und ich hole sie dann mit dem/der KIeinen von der Uni täglich ab, damit ich mich bewege :floet

  • Die Broschüre kannte ich auch schon. Die spricht auch davon, dass Ausländerbehörden dann eher AE für 1 Jahr und 1 Tag ausstellen. Mir fehlte aber die Erfahrung beim FZ mit/zum deutschen Kind. Da gab es erst hier Antworten, die sich auf Erfahrungen stützen.

  • Geht das denn so einfach mit der Uni? Damit sie dort studieren kann muss ja mE ihr Abschluss etc anerkannt sein. Das könnte mE ein noch grössere Aufgabe sein oder ist das schon geklärt?

  • Ich habe mir die Beiträge durchgelesen und habe eine ähnliche Situation.


    Meine Freundin ist Schwanger Und das Kind kommt im Dezember.

    Sie ist momentan in Deutschland und bleibt bis ende Juni

    Sie hat ein Schengen Jahresvisum.


    Wir haben im Juni beim Standesamt einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung.

    Das Kind soll auf den Philippinen geboren werden und wir planen noch nicht zu Heiraten.

    Das Ziel ist das mein Kind + Mutter nach Deutschland kommen.


    Wie wären die nächsten Schritte ?

    Wo würde ich die Vaterschaftsanerkennung auf den Philippinen übergeben?


    Vielen Dank.

  • Wo würde ich die Vaterschaftsanerkennung auf den Philippinen übergeben?

    Wenn das Kind auf den Philippinen geboren wird, kannst du auf dem Municipal bei Beantragung der Geburtsurkunde die VA abgeben.


    Falls das Kind auch gleich den Familienvater des Vaters annehmen soll, kann man laut RA9255 den AUSF (Affidavit to use the surname of the father) abgeben.. dann muss die Geburtsurkunde bei späterer Heirat nicht geändert werden.. (wenn das überhaupt möglich ist ?)..


    Ohne dieses ASUF und noch unverheiratet wird das Kind den Familienname der Mutter bekommen.


    Die VA in Deutschland ist erst mal nur für den deutschen Rechtsbereich gültig!

  • Also braucht meine Freundin gar nicht mehr zur deutschen Botschaft?

    Doch wenn sie ein Visum haben will!



    Muss ich danach einfach einen Antrag auf familiennachzug zum deutschen stellen?

    Wieso, willst du irgendwohin ziehen und brauchst ein Visum?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi