Grundstückstitel und Scheidung

  • Hat da jemand Erfahrung?


    Als Ausländer kann ich privat kein Grundstück auf den PH besitzen.


    Allerdings, wenn man mit einer PH verheiratet ist und ein Grundstück kauft, kommt man automatisch in den Titel mit rein.


    Was aber passiert, wenn man von der Filipina geschieden wird. Fliegt man dann automatisch aus dem Titel wieder raus?

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • partyevent

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  • Fliegt man dann automatisch aus dem Titel wieder raus?

    Ich habe noch nie gehört, dass in diesem Bereich etwas "automatisch" geht. Da wird wahrscheinlich schon die Filipina mit dem Scheidungsurteil in der Hand einen Antrag stellen müssem.

    kommt man automatisch in den Titel mit rein.

    Welche Rechte man damit als Foreigner hat, wirst du sicherlich besser wissen, als ich. Jedenfalls im Forum kann man häufig lesen, dass man eigentlich das Geld, was man in eine Immobilie steckt, wegen den vielen Rechtsunsicherheiten eigentlich gleich "abschreiben" sollte.


    Aber ich kenne einen Fall, da ist es einem Foreigner tatsächlich gelungen ist, die Immobilie letztendlich über eine Zwangsversteigerung zu bekommen (seine "neue" Frau hat ersteigert). Aber es war eine Konstruktion, wo eine Firma Eigentümerin der Immobilie war und es hat sehr, sehr viele Jahre gedauert. Noch heute ist es nicht abgeschlossen, da seine Ex immer noch in der Immobilie wohnt.

  • Antwort kurz:

    das Investment ist weg.


    Antwort lang:

    auf das Grundstueck selbst hat man als foreigner kein Anrecht, es sei denn es wird vererbt.

    Das Haus das darauf steht kann man jedoch zumindest finanziell "fuer sich" absichern lassen.


    Ob man da im Zweifelsfall aber noch Kohle rausbekommt stelle ich hoechst in Frage, kenne auch niemanden hier im Forum oder anderswo der es wirklich mal darauf ankommen liess.


    wenn man mit einer PH verheiratet ist und ein Grundstück kauft, kommt man automatisch in den Titel mit rein.

    Nicht automatisch, also das muss man vorher vom Notar so verlangen.

    Nur der Schrieb ist weniger wert als das Papier auf dem er steht. :floet

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Man kommt nicht direkt auf den Titel, da steht " Name Frau maried to XY, German National".

    Und man muss es nicht verlangen, sondern der civil Status wird bei Erstellen der Daten abgefragt.

    Auch ein Pinoy Ehepartner wird da eingetragen.

    So läuft es jedenfalls in Cebu seit vielen Jahren.

  • Nicht automatisch, also das muss man vorher vom Notar so verlangen.

    Nur der Schrieb ist weniger wert als das Papier auf dem er steht. :floet

    Also ich kenne aus persönlicher Erfahrung, dass ich beim Grundstückskauf mit in den Titel kam. Als wir das Grundstück verkauften musste ich mit unterschreiben. Somit kann ein Grundstück nur in Kollektivunterschrift verkauft werden.


    Die Frage ist nun. Wenn eine Scheidung vollzogen wird, diese auf den Philippinen registriert wird als Scheidung, hat man dann kein Anrecht mehr sein Veto einzulegen was das Grundstück anbelangt? Bzw. kann die Ex-Frau dich dann aus dem Titel streichen lassen ohne weiteres? Oder kannst Du dann noch immer Dein Veto einlegen oder ist man machtlos?


    Ich denke ganz so einfach ist das nicht. Denn wenn man als verheirateter Ehemann mit im Grundstückstitel steht und die Frau das einfach verkaufen wollte, würde eventuell der Notar bzw. die Käufer vom Kauf zurück treten. Denn kein Filipino will ein Grundstück kaufen, wo eventuell die Chance besteht, dass nach der Geldübergabe irgend jemand kommt und sagt: "Moment ich stehe hier auch noch mit drin und wurde nicht gefragt. Jetzt fange ich an zu klagen", das würde auch den Käufern Probleme bereiten.




    Kleine Anekdote:

    Als meine Frau und ich ein Grundstück von 2 Filipinos gekauft haben die das Grundstück damals als unverheiratete Jünglinge von der Mutter geschenkt bekommen hatten. Mussten die Ehefrauen welche erst nach der Schenkung Ehefrauen wurden, beide antanzen und unterschreiben. Obwohl sie nichts mit dem Grundstück zu tun hatten und auch nicht im Titel drin standen. Nur auf Grund der Tatsache, dass die beiden Männer geheiratet hatten (CEMÀR) sind die Frauen automatisch mit reingerutscht. Da lies der Notar auch nicht mit einem Power of attorney sich erwichen. Die Frauen mussten persönlich kommen und wurden auch fotografiert wegen eventueller spätere Reklamationsfälle.

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  • Da wuerde ich dann sagen "Versuch macht kluch."!


    Ich kenne wie gesagt niemanden der das schonmal so ausprobiert hat - reale Erfahrungswerte sind sehr erbeten! :pleased

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Nach §2, Art. XII, der Verfassung ist der Besitz von Land auf den Philippinen zwar ausschließlich Filipinos vorbehalten, (Ausländer können es gem. §7, erben) aber als "Former Filipino Resident" kann nach nach §8, trotz ausländischer Staatsbürgerschaft, Land erwerben - aber nur wenn man geborener (und nicht eingebürgerter) Fillipino war der die Staatsbürgerschaft gewechselt hat.


    Das erst einmal die grobe rechtliche Grundlage.

    Als verheirateter (ausländischer) Ehepartner kann man in den Kaufvertrag / Titel aufgenommen werden, rechtlich hat dies aber keine Bedeutung - siehe oben.

    Die beiden oben genannten Ehefrauen (denke mal alle beteiligten Personen auf der Verkäuferseite waren geborene Pinos) mussten mit unterschreiben, da ihnen durch Heirat 50 % aller Werte nach Philippinischem Recht mit gehören.

    Nur durch ihre Unterschrift konnte so ausgeschlossen werden, das sie später für sich oder für den Clan plötzlich Rechte geltend machen.


    Ob man bei der Scheidung automatisch (als Ausländer) aus dem Titel des Grundstücks gelöscht wird, weiss ich nicht. Spielt aber auch keine Rolle, da man ja kein gesetzlich gesichertes Recht an dem Grundstück hat.

    Etwas anders sieht es mit einem Ehevertrag / Gütertrennung aus, hier kommt es aber auch darauf an, wie der seinerzeit nach Philippinischem Recht ausgestaltet wurde.

    Andere Möglichkeit, wenn durch einen Notar eine wirklich gute Promissory Note für den Kredit mit dem das Grundstück gekauft wurde zwischen dem Deutschen und dem Philippinischen Ehepartner unterzeichnet wurde und das Grundstück dafür als Sicherheit dient.

    Ist etwas schwerer aufzusetzen, braucht man eigentlich eine Dritte Person (auch Pino) dem dann das Grundstück gehört, zum Ausgleich aber post dated Schecks beim Notar hinterlegt hat.


    Also kurz und knapp - ob du im Titel stehst oder auch nicht - du hast als Ausländer keine Rechte an dem Grundstück. Haus ist schon wieder was anderes.

  • Wie hier schon geschrieben wurde, im Titel steht "married to", daraus lässt sich aber kein Eigentumsrecht ableiten oder dass das Grundstück nur mit Unterschrift des Foreigners weiterveräußert werden kann. Wenn in Deinem Titel etwas anderes steht wäre, dies sehr interessant zu erfahren.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Wie hier schon geschrieben wurde, im Titel steht "married to", daraus lässt sich aber kein Eigentumsrecht ableiten oder dass das Grundstück nur mit Unterschrift des Foreigners weiterveräußert werden kann. Wenn in Deinem Titel etwas anderes steht wäre, dies sehr interessant zu erfahren.

    Ich hab einen Titel gesehen, der von einem Ausländer unterschrieben war!:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


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    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Ja das gibts öfters das der Titel auch von einem Ausländer unterschrieben ist.

    Aber nur wenn das vor 1935 geschehen ist, gehört ihm auch (zum Teil oder ganz) das Land.

    Alles nach 1935 nach §2, Art. XII, der Verfassung nicht mehr möglich, das er , auch wenn er unterschrieben hat, das l#and besitzt.

  • Das Problem ist eigentlich, das das Haus an mich geht aber mir der Zutritt über das Grundstück verwehrt wird. Also Totalverlust.

    Dann scheinst du keinen Land-Lease Vertrag gemacht zu haben

    Ein Leasingvertrag mit dem Ehepartner ist ungültig.

    Wie hier schon geschrieben wurde, im Titel steht "married to", daraus lässt sich aber kein Eigentumsrecht ableiten oder dass das Grundstück nur mit Unterschrift des Foreigners weiterveräußert werden kann. Wenn in Deinem Titel etwas anderes steht wäre, dies sehr interessant zu erfahren.

    Ich hab einen Titel gesehen, der von einem Ausländer unterschrieben war!:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd

    Ich habe noch nie einen vom jeweiligen Besitzer unterschriebenen Titel gesehen.

    Auf dem Titel unterschreibt nur der "Amtmann" , sonst niemand.

  • Hi,

    Ich habe mir mal die kleine Muehe gemacht in unserem TCT (Haus) nachzusehen!


    In unserem TCT (Wochenend-Haus Tayaty) steht im Titel:

    ____________________________

    xxxx is registered in accordance with the provision of the Property Registration decree in the name of


    Owner: SPOUSES Exxxxxxxx Xxxxxx Mxxxxx AND Wxxxxxxxx Xxxxxxxx Mxxxxxxx,

    BOTH GERMAN CITIZENS, BOTH OF LEGAL AGE

    Address: Xxxxxxx, Xxxxxxxx, ...

    _________________________________


    Soweit mir bekannt ist, kann u.U. Ein ausländischer überlebender (kinderloser) Ehegatte durchaus auch als ('zumindest zeitweiliger) Allein-Eigentümer - auch von Grund und Boden - anerkannt werden. Allerdings wird er/sie wohl meist aufgefordert es zu verkaufen. Wie lange sich das dann hinziehen kann ist wohl nicht genau geregelt.

    zum Vergleich können u. Umständen auch höchstrichterliche Gerichtsurteile gelten. Man kann sie (eventuell) auch in der Datenbank "Das Lawphil-Project-Arellanow Law Foundation" finden. (http://www.lawphil.net)


    MfG.

    Wol23

  • Allerdings, wenn man mit einer PH verheiratet ist und ein Grundstück kauft, kommt man automatisch in den Titel mit rein.

    Es ist so, dass die Notare - warum auch immer - den Ehemann mit bei der Käufern aufführen wollen. Das mag auch nicht falsch sein, wenn es rein informatorisch ist.. dann sollte man aber erwähnen, dass die pinay der alleinige Käufer ist! (sorry ich gendere nicht :) )


    Ich habe aber drauf bestanden, dass ich nicht mit in den Kaufvertrag reinkomme. Und asawa hat auch allein unterschrieben. Dann hat später meine asawa keinen Brassel, falls ich nicht mehr da bin und sie zB für einen verkauf mit Erbschein (aus D) und womöglich sich mit philipp. Erbschaftsgesetzen rumschlagen muss.


    Die Investition ist dann natürlich im "Ernstfall" weg .. wobei ich denke, dass die auch trotz Unterschrift des Ausländers weg wäre. :)

  • Ich habe noch nie einen vom jeweiligen Besitzer unterschriebenen Titel gesehen.

    Auf dem Titel unterschreibt nur der "Amtmann" , sonst niemand.

    Sollte Kaufvertrag heißen.............sorry!

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    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
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    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


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  • mein senf .

    ich kenne persönlich ein ehepaar pinay - deutscher die haus und land gekauft hatten , beide standen im titel , nach der trennung mußte der deutsche einen langen klageweg in kauf nehmen bevor das gericht letztendlich den verkauf der immobilie anordnete , die die kaufsumme wurde geteilt .

    beide wohnten nicht mehr dort , es gibt keine übernahme bereits in der vergangenheit erlassener urteile , wer sich als foreigner nicht extrem in den streitfall einbringt bekommt in der regel eine für ihn negative 08/15 lösung .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Wie hier schon geschrieben wurde, im Titel steht "married to", daraus lässt sich aber kein Eigentumsrecht ableiten oder dass das Grundstück nur mit Unterschrift des Foreigners weiterveräußert werden kann. Wenn in Deinem Titel etwas anderes steht wäre, dies sehr interessant zu erfahren.

    Ich hab einen Titel gesehen, der von einem Ausländer unterschrieben war!:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd:blöd

    Vielleicht sollten wir zunächst einmal darüber reden, was Du unter "Title" verstehst. Das "Transfer Certificate of Title" welches nach einem Verkauf den neuen Eigentümer ausweist, trägt lediglich die Unterschrift eines Bediensteten des "Register of Deeds".


    Wenn Du den notariellen Kaufvertrag "Deed of absolute Sale" (DOAS) meinst, so wird dieser i.d.R. vom jeweiligen Ehepartner (egal ob Filipino oder Ausländer) mit unterschrieben, womit das Einverständnis des Ehepartners durch die Formel "with my martial consent" zum Ausdruck gebracht wird. Der Ehepartner wird dadurch jedoch nicht Partei des Kaufvertrags. Daneben unterschreiben i.d.R. noch mindestens zwei Zeugen ("Witnesses"). Wenn man selber keine Zeugen mitbringt übernehmen die Rolle zumeist Mitarbeiter aus dem Sekretariat des Notars. - Der DOAS ist aber wie gesagt nicht der Title.


    https://lra.gov.ph/wp-content/…2022/10/TEMPLATE-DOAS.pdf

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • "Deed of absolute Sale"

    Als wir kauften, stand dort bei der Verkäuferin ebenso, verheiratet mit, der philippinische Ehemann drin.

    Was dazu führte, dass der Termin platzte, weil der Mann nicht dabei war, der muß nämlich ebenszu unterschreiben, dass er mit dem Verkauf einverstanden ist.