Ich hoffe, jemand von euch kann hier Klarheit verschaffen.
Der Sachverhalt:
Ich möchte für meine beiden Kinder - hier in PH geboren, stehe in der Geburtsurkunde drin, Vaterschaftsanerkennung entfällt also, verheiratet - die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Was die Nachbeurkundung angeht, da empfiehlt die DBM diese dringend:
"Die im Ausland erfolgte Geburt eines Deutschen kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden, sog. „Geburtsanzeige“ (Rechtsgrundlage: § 36 Personenstandsgesetz). Die Deutsche Botschaft empfiehlt dringend die Nachbeurkundung der Geburt von deutschen Kindern im Ausland, da mit der Geburtsregistrierung und der deutschen Geburtsurkunde eine eindeutige Klärung der Abstammungsverhältnisse, der Namensführung und bei im Ausland geborenen Kindern auch der deutschen Staatsangehörigkeit einhergeht."
Also werde ich das so machen. Mir ist aber nicht klar, ob ich gleichzeitig die Dt. Staatsangehörigkeit beeantragen kann oder erst die Nachbeurkundung abwarten muss. Das geht aus der DBM-Webseite nicht hervor.
Ich habe sowohl die DBM wie Dr. Seidenschwarz angefragt, aber die Antwort kann dauern. Vielleicht hat jemand Ahnung davon bzw. Erfahrung damit gemacht.