Nachbeurkundung - Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder

  • Ich hoffe, jemand von euch kann hier Klarheit verschaffen.

    Der Sachverhalt:

    Ich möchte für meine beiden Kinder - hier in PH geboren, stehe in der Geburtsurkunde drin, Vaterschaftsanerkennung entfällt also, verheiratet - die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.


    Was die Nachbeurkundung angeht, da empfiehlt die DBM diese dringend:

    "Die im Ausland erfolgte Geburt eines Deutschen kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden, sog. „Geburtsanzeige“ (Rechtsgrundlage: § 36 Personenstandsgesetz). Die Deutsche Botschaft empfiehlt dringend die Nachbeurkundung der Geburt von deutschen Kindern im Ausland, da mit der Geburtsregistrierung und der deutschen Geburtsurkunde eine eindeutige Klärung der Abstammungsverhältnisse, der Namensführung und bei im Ausland geborenen Kindern auch der deutschen Staatsangehörigkeit einhergeht."


    Also werde ich das so machen. Mir ist aber nicht klar, ob ich gleichzeitig die Dt. Staatsangehörigkeit beeantragen kann oder erst die Nachbeurkundung abwarten muss. Das geht aus der DBM-Webseite nicht hervor.

    Ich habe sowohl die DBM wie Dr. Seidenschwarz angefragt, aber die Antwort kann dauern. Vielleicht hat jemand Ahnung davon bzw. Erfahrung damit gemacht.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Durch die Nachbeurkundung steht ja die Vaterschaft absolut fest und man braucht keine "Staatsbürgerschaft" mehr beantragen, da Kinder von mind. 1 deutschen Ehepartner automatisch Deutsch sind!

    Also m.M. nachbeurkunden und dann einfach deutschen Pass beantragen!


    Aber da kennen sich unsere Rechtsexperten TanduayIce / hge besser aus

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • also erst mal, Vater Deutscher Mutter Filipina, Kinder auf den PH geboren und dort lebend, waren noch nicht im Ausland? Wie alt sind die Kinder? Bist Du mit der Mutter verheiratet oder ist sie anderweitig verheiratet, ein wenig genauer ist schon notwendig


    Beantworte das erst mal, vorher kann man da gar nicht helfen.

  • Ich habe geschrieben : Verheiratet, Deutsch/Filipina. Die sind 7 und 8, waren noch nicht in D, leben hier auf den PH.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Vater Deutscher Mutter Filipina, Kinder auf den PH geboren und dort lebend, waren noch nicht im Ausland?

    Du spielst auf die Regelung ab, dass die Eltern (Vater) nach 2000 im Ausland geboren wurde.. dann haben die Kinder nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.... das ist denke ich hier nicht der Fall... aber der TS kann da richtigstellen.

  • Also m.M. nachbeurkunden und dann einfach deutschen Pass beantragen!

    Also doch wohl erst die erfolgte Nachbeurkundung abwarten?

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Vater Deutscher Mutter Filipina, Kinder auf den PH geboren und dort lebend, waren noch nicht im Ausland?

    Du spielst auf die Regelung ab, dass die Eltern (Vater) nach 2000 im Ausland geboren wurde.. dann haben die Kinder nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.... das ist denke ich hier nicht der Fall... aber der TS kann da richtigstellen.


    Genau, bin schon ein paar Tage älter. :(

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Also doch wohl erst die erfolgte Nachbeurkundung abwarten?

    Ja, verheiratet seid ihr bei der Geburt aber gewesen? Denn dann braucht man nach der Beurkundung nur den Pass beantragen

    Geheiratet haben wir erst nach den Geburten der Kids. Welche Konsequenzen hat das? Was ist der Unterschied zu bereits verheiratet bei der Geburt?

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Geheiratet haben wir erst nach den Geburten der Kids. Welche Konsequenzen hat das?

    Wenn es dann bisher keine Vaterschaftsanerkennung gab, sind die Kinder nicht automatisch Deutsch. Es benötigt dann die Vaterschaftsanerkennung und eine eventuelle Urkundenprüfung, ob die Frau wirklich ledig war (wenn nicht zur Ehe schon gemacht). Habt ihr mit EFZ geheiratet?


    Was ist der Unterschied zu bereits verheiratet bei der Geburt?

    Vorher verheiratet = Kind automatisch Deutsch


    später verheiratet = nicht automatisch deutsch, wenn keine Vaterschaftsanerkennung


    so jedenfalls meine Lesart...bin kein Anwalt

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • der TS steht in der Geburtsurkunde als Vater, daher ist eine separate VA nicht nötig...

    auch wenn nicht verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt und ungeklärt (UP), ob ein anderer Ehemann besteht?

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • auch wenn nicht verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt und ungeklärt (UP), ob ein anderer Ehemann besteht?

    .. das würde ja nur in einer UP zu klären sein; die gibt es aber seit september 24 idR nicht mehr.


    Die Vorlage eines Cenomars oder eines Cemars mit dem TS würde demnach ausreichen.

    Aber diese Dinge werden ja ohnehin gefordert.

  • aber die Geburt ist ja schon 8 Jahre her....gilt da nicht das Recht zum Zeitpunkt der Geburt?

    Nein.... dann kämen ja alle die vor 24 geboren wären nicht in den Genuss der Legalisierung.


    Nur falls der DBM etwas nicht plausibel mit den Urkunden erscheint, wird sie eine UP fordern.

    Ansonsten wird sie nach Apostillierung durch das OCA den Legalisierungsstempel draufsetzen. Siehe auch neue Vorgehensweise der DBM bei philippinischen Urkunden.

  • vielleicht schreibst du mal die deutsche Botschaft in Manila an, die sind bormal recht hilfreich. Fürchte aber auch, dass eine Urkundenprüfung notwendig sein könnte. Bei mir ging das alles relativ gut, hab aber au h dieses Jahr quasi gleich zur Geburt den Antrag für die Vaterschaftanerkennung gemacht. Aber es könnte schon hilfreich sein, dass ihr verheiratet seid. Haben sie schon einen philippinischen Pass bei meiner Tochter haben sie das vorausgesetzt

  • DBM velangt im ersten Schritt die Authentication/Überbeglaubigung durch DFA-OCA, danach soll ich alle Dokumente - PDF per Email - an die DBM zur Vorprüfüng schicken und danach darf ich die Originale zum Legalisieren an die DBM senden.


    Für die Authentication braucht man einen Termin in Manila, zu dem man persönlich erscheint oder eine Vertrauensperson beautftagen kann. Ich werde das über eine Agentur hier vor Ort machen lassen.

    Aber es könnte schon hilfreich sein, dass ihr verheiratet seid. Haben sie schon einen philippinischen Pass bei meiner Tochter haben sie das vorausgesetzt


    Das habe ich noch nicht gehört, finde die Info nirgends. Es steht nur, dass das Kind eines Deutschen deutsch ist. Wir sind aber inzwischen verheiratet, also dürfte es damit keine Probleme geben.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • DBM velangt im ersten Schritt die Authentication/Überbeglaubigung durch DFA-OCA, danach soll ich alle Dokumente - PDF per Email - an die DBM zur Vorprüfüng schicken und danach darf ich die Originale zum Legalisieren an die DBM senden.


    Für die Authentication braucht man einen Termin in Manila, zu dem man persönlich erscheint oder eine Vertrauensperson beautftagen kann. Ich werde das über eine Agentur hier vor Ort machen lassen.

    .. das lese ich so nicht aus dem Merkblatt der DBM


    Quote

    Für die Legalisation einer philippinischen Urkunde ist eine Überbeglaubigung durch das philippinische Außenministerium DFA-OCA (Department of Foreign Affairs – Office for Consular Affairs) erforderlich. Die Überbeglaubigung der Urkunde und die Legalisation durch die Botschaft erfolgen in einem geschlossenen Prozess. Ein Termin zur Legalisation bei der Botschaft ist daher nicht notwendig.

    .. dh. dass das OCA für die Abwicklung der Legalisation zuständig ist...; das OCA sendet die Dokumente an die DBM, die legalisiert und wird dann wieder zurück an das OCA überstellt, wo dann der Antragsteller die Dokumente abholen kann.


    kurz also: PSA (beantragen) --> OCA (bezahlen) --> DBM --> OCA (abholen)


    PSA zu OCA geht per Kurier, den man bei Beantragung der Dokumente bezahlen muss.

    Der Weg OCA -> DBM -> OCA ist ein interner Prozess!

  • Hier die wesentlichen Teile der Antwortmail der DBM:


    erst müssen alle PSA ausgestellten Urkunden legalisiert werden.

    Danach bitte ich Sie alle benannten Urkunden samt den ausgefüllten Antragsformulare auf unserer Webseite beschrieben, mir in PDF-Format zur Vorprüfung per E-Mail zu senden:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…onId=item-2462836-4-panel


    Die Legalisation erfolgt nur durch die Deutsche Botschaft in Manila und ausschließlich auf Basis einer bereits erfolgten Überbeglaubigung durch das Philippinische Außenministerium in dem unter „Ablauf und Gebühren" beschriebenen Verfahren.


    Es können nur Personenstandsurkunden, die vom Hauptstandesamt der Philippinen (Philippine Statistics Authority - PSA) im Rahmen des nachstehenden Verfahrens aktuell ausgestellt wurden, legalisiert werden. Dies umfasst Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie PSA-Personenstandsbescheinigungen. Personenstandsurkunden und Apostillen, die vor dem 02. September 2024 ausgestellt wurden, können nicht legalisiert werden.


    Anerkennung philippinischer Urkunden - Legalisation - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    Ablauf und Gebühren


    Für die Legalisation einer philippinischen Urkunde ist eine Überbeglaubigung durch das philippinische Außenministerium DFA-OCA erforderlich. Die Überbeglaubigung der Urkunde und die Legalisation durch die Botschaft erfolgen in einem geschlossenen Prozess.

    Folgen Sie bitte genauestens den nachstehenden Anweisungen.


    Für die Überbeglaubigung und die darauffolgende Legalisation gehen Sie bitte wie folgt vor:


    1, Beantragen Sie online beim Hauptstandesamt PSA à https://psahelpline.ph/dfa-apostille die aktuelle Ausstellung der benötigten philippinischen Urkunden.

    Bei Beantragung eines Personenstandsnachweises (CEMAR/CENOMAR) beachten Sie bitte, dass sämtliche Personenangaben für den Personenstandsnachweis genau den Angaben in Ihrer Geburtsurkunde entsprechen.

    Als Kurieradresse/Empfangsadresse geben Sie im Antragsportal des PSA die folgende Adresse an:

    Authentication Division, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila.

    Hinterlegen Sie im Antragsportal des PSA unbedingt Ihre Kontaktinformationen inkl. Mobilnummer und Ihre E-Mail-Adresse!


    2. Warten Sie auf die Bestätigungsmail des DFA-OCA, mit der Sie zur Vorsprache im DFA-OCA eingeladen werden. Prüfen Sie ggfls. regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mailpostfachs.

    Nach Erhalt der Bestätigungsmail sprechen Sie in der Abteilung für Beglaubigungen des DFA-OCA, Standort Aseana, (Authentication Division, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila) vor, um dort die Servicegebühren zu bezahlen und ggfls. weiter erforderliche Unterlagen einzureichen.

    Folgende Gebühren müssen Sie beim DFA-OCA entrichten:

    - Gebühr für Überbeglaubigung PHP 200,00 pro Urkunde

    - Kuriergebühr PHP 350,00

    - Die Gebühr für die Legalisation beträgt gem. Ziff. I. 7.1 AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes) 31,16 €, zahlbar in philippinischen Pesos zum aktuellen Wechselkurs.


    Reichen Sie bei Ihrer Vorsprache beim DFA-OCA ggf. ergänzende Nachweise für die Überbeglaubigung ein:

    Sollte die PSA-Urkunde unleserlich sein, wird zusätzlich eine Personenstandsurkunde, ausgestellt durch das lokale Standesamt (Local Civil Registrar (LCR)), benötigt.

    Im Falle einer Spätregistrierung („delayed registration") sind ergänzend folgende Unterlagen vorzulegen:

    - Taufschein

    - Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person.

    Hinweis: Sie können eine Vertrauensperson dazu bevollmächtigen, beim DFA-OCA vorzusprechen. In diesem Fall sind eine schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweises mit Ihrer Unterschrift, die Einladungsmail des DFA-OCA sowie der originale Ausweis und eine Ausweiskopie der Vertrauensperson vorzulegen.


    Nach der Legalisation durch die Botschaft erhalten Sie die Urkunden per Kurierdienst an die von Ihnen angegebene Kontaktadresse zugesandt.

    Die Botschaft behält sich in Einzelfällen vor, die Legalisation nicht durchzuführen.


    Hinweis: Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Urkunden mit Apostillen aber ohne Legalisation durch die Deutsche Botschaft Manila weiterhin für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Ende der Email


    Der Ablauf:

    Urkunden bei PSA beantragen ---- PSA semdet die Urkuinden an das OCA --- meine/unsere persönliche Vorsprache bei OCA ---- OCA sendet die Überbeglaubigung an DBM ---- DBM: Legalisation! - ----- DBM sendet die Urkunden an mich ---- Ich maile sie (als PDF) mitsamt ausgefüllter Antrag an DBM ----- Nachbeurkundung


    Ist das so richtig? So zumindest hab ich die Email verstanden.










    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Der Ablauf:

    Urkunden bei PSA beantragen ---- PSA semdet die Urkuinden an das OCA --- meine/unsere persönliche Vorsprache bei OCA ---- OCA sendet die Überbeglaubigung an DBM ---- DBM: Legalisation! - ----- DBM sendet die Urkunden an mich ---- Ich maile sie (als PDF) mitsamt ausgefüllter Antrag an DBM ----- Nachbeurkundung

    Scheint etwas geändert worden zu sein, denn da steht jetzt :


    1. Nach der Legalisation durch die Botschaft erhalten Sie die Urkunden per Kurierdienst an die von Ihnen angegebene Kontaktadresse zugesandt.


    Wobei nicht klar ist, ob der Kurier, der die Urkunden an den Antragsteller schickt, von der DBM angestoßen wird oder vom OCA ...

    das ist aber letztendlich auch egal. (ich würde allerdings darauf tippen, dass es das OCA macht, denn oben ist ja vom "geschlossenen Prozess" die Rede.. also OCA rein --> OCA raus )