Paradiser / Heiratsurkunde Identität nicht geklärt

  • Bei uns auch mittlerweile drittes Kind unterwegs aber Heirat geht nicht weil 'Identität der Frau nicht geklaert'


    Das deutsche Standesamt will von allen Geschwistern der Frau Dokumente haben die nicht beschaffbar sind und behauptet die Geburtsurkunde der Frau waere nicht echt obwohl original von der PSA


    Die spinnen die Buerokraten


    :weia


    Dann eben nicht oder Heirat in Daenemark


    :dontknow

    Bahalag saging basta labing


  • wie ist das in zeiten des legalisierungsverfahrens möglich???


    wenn die DBM durch eine legalisierung feststellt, dass die urkunde echt ist, dann kann das StA ja schlecht das gegenteil behaupten.

  • Das hört sich an, als wäre hier eine Klage notwendig. Ich erinnere ein Urteil, worin geurteilt wurde, dass die Identität einer Afrikanerin durch den Nationalpass geklärt ist. Glaube in Bremen wars.

  • wenn die DBM durch eine legalisierung feststellt, dass die urkunde echt ist, dann kann das StA ja schlecht das gegenteil behaupten.

    Ist die HU denn durch die DBM legalisiert?


    das geht aus dem 1. post des TS nicht eindeutig hervor ....


    und warum sollte das StA behaupten, die HU wäre nicht echt ? weiß das StA etwas, was uns der TS nicht sagt (oder nicht sagen will oder muss) ?

  • Das mit den Geburtsurkunden der Geschwister klingt dann doch gewaltig nach Urkundenprüfung, also entweder das Standesamt hat die Änderung noch nicht mitbekommen, oder aber es gibt erhebliche Zweifel seitens der deutschen Behörden, welche eine Urkundenprüfung nach wie vor veranlassen können.

  • Das hört sich an, als wäre hier eine Klage notwendig. Ich erinnere ein Urteil, worin geurteilt wurde, dass die Identität einer Afrikanerin durch den Nationalpass geklärt ist. Glaube in Bremen wars.

    .. das hat mir der (ehemalige) Visumsleiter von Manila mal anders erklärt: es gäbe (sogar mehrere) Urteile, die den Pass allein für dauerhafte Einreise nach D nicht gelten lassen und die Identität durch zusätzliche Dokumente, insbesondere der GU nachzuweisen wäre..


    Es mag Ausnahmen geben zB in afrikanischen Ländern oder warum sonst die Antragsteller nicht an die GU rankommen können. Aber das trifft nicht auf die Philippinen zu ..... daher ist die Vorlage der GU gerechtfertigt.

  • Gab es da jetzt eine Aenderung?


    Stand vor 2 Jahren


    Bevor ich die verklage umgehe ich die Lieber Ueber Daenemark

    Ja gab Änderung, jetzt reicht es, wenn die Botschaft die Urkunde legalisiert, dann sollte auch das Standesamt zufrieden sein. Urkundenprüfung findet nur noch statt, wenn es berechtigte Zweifel an der Korrektheit der Urkunde gibt.


    Sprich die Geburtsurkunden der Geschwister bräuchtest du nicht mehr beibringen, sollte keine UP gefordert werden.

  • as mit den Geburtsurkunden der Geschwister klingt dann doch gewaltig nach Urkundenprüfung, also entweder das Standesamt hat die Änderung noch nicht mitbekommen, oder aber es gibt erhebliche Zweifel seitens der deutschen Behörden, welche eine Urkundenprüfung nach wie vor veranlassen können.



    Ich vermute, die GU liegt ohne Legalisation ,vielleicht mit philipp. Apostille vor, die aber nix bringt und das StA greift wieder in die UP-Kiste ...


    Also einfach die GU incl. Legalisation durch die DBM ausstellen lassen, dann gibt es auch zu 99,9% keine Probleme...


    Wenn Zweifel an der GU bestehen, werden die als erstes vom DFA-OCA erkannt oder von der DBM ... aber das StA kann idR nicht erkennen, ob an einer GU etwas nicht stimmt. Insbesondere wird es an der legalisierten GU nichts bemängeln..

  • .. das hat mir der (ehemalige) Visumsleiter von Manila mal anders erklärt: es gäbe (sogar mehrere) Urteile, die den Pass allein für dauerhafte Einreise nach D nicht gelten lassen und die Identität durch zusätzliche Dokumente, insbesondere der GU nachzuweisen wäre..


    Es mag Ausnahmen geben zB in afrikanischen Ländern oder warum sonst die Antragsteller nicht an die GU rankommen können. Aber das trifft nicht auf die Philippinen zu ..... daher ist die Vorlage der GU gerechtfertigt.

    Es ging in dem Fall darum, dass die Kläger keine Urkunden mehr besorgen könnten. Diese Unmöglichkeit führte zu Nachteilen, weshalb entschieden wurde, dass der Nationalpass für Identitätsfeststellung ausreicht. In dem Fall waren die Kläger schon in DE. Triggerwort war hier, dass der TS meinte , dass die Identität hier nicht bewiesen werden kann. Da es aber an fehlender Legalisation liegt, ist mein Einwurf eh nicht relevant.

  • Von hge

    Wenn Zweifel an der GU bestehen, werden die als erstes vom DFA-OCA erkannt oder von der DBM ... aber das StA kann idR nicht erkennen, ob an einer GUetwas nicht stimmt. Insbesondere wird es an der legalisierten GU nichts bemängeln..


    Wie sollte denn jemand erkennen ob mit der GU oder anderen Papieren etwas nicht stimmt. Die Urkunden sind schon echt nur die Personen die sie verwenden sind nicht sagen wir mal die Originalen.

  • Es ging in dem Fall darum, dass die Kläger keine Urkunden mehr besorgen könnten. Diese Unmöglichkeit führte zu Nachteilen, weshalb entschieden wurde, dass der Nationalpass für Identitätsfeststellung ausreicht. I

    Genau das meinte ich ... nur im Fall, dass es nicht zumutbar ist, eine GU zu besorgen, kann auf diese verzichtet werden... und daher wird das gericht das so entschieden haben.

    Wie sollte denn jemand erkennen ob mit der GU oder anderen Papieren etwas nicht stimmt. Die Urkunden sind schon echt nur die Personen die sie verwenden sind nicht sagen wir mal die Originalen.

    Ein DFA-OCA wird ja nicht nur auf die Urkunden schauen.. die haben doch Möglichkeiten , in die Datenbanken des PSA zu schauen um zB eventuelle doppelte Registrierungen zu entdecken ... ich denke, dass die DBM der Legalisierung nur zugestimmt hat, weil die OCA gute Überprüfungsmöglichkeiten hat.

  • Also wir muessten die PSA Geburtsurkunde an der deutschen Botschaft in Manila legalisieren lassen?


    Nach Manila schicken und warten bis eine Antwort kommt?


    Da ist Daenemark einfacher wir sind gerade sowieso an der Ostsee

    Bahalag saging basta labing

  • ...

    Nach Manila schicken und warten bis eine Antwort kommt?


    nein!


    der prozess der legalisierung kann nur online bei der PSA angestossen werden.


    HGE hat den link zum ablauf bereits gepostet.


    u.a. muss man in manila vor ort bei der DFA einen teil der kosten begleichen.

    das geht nur persönlich oder über einen stellvertreter mit vollmacht.


    zeitraum: mindestens 4 wochen; wir warten jetzt bereits 7 wochen auf unsere legalisierten dokumente.

  • Paradiser

    Du bist doch ein "alter Hase" hier. Ich verstehe die Diskussion in sofern nicht. Versuche es doch einfach über Dänemark, wenn das deutsche Standesamt Probleme bereitet. Auch in Dänemark ist es allerdings nicht mehr ganz so einfach wie früher, insbesondere ist das Antragsverfahren inzwischen zentralisiert.


    https://familieretshuset.dk/en…n/international-marriages

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Gab es denn schon mal eine UP, wo die Identität als nicht geklärt befunden wurde? Dann hilft auch keine Legalisierung

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Handyman

    Da die Urkunden zur Legalisierung von der PSA direkt zum DFA geschickt werden, könnte damit m.E. die Frage der "Echtheit" durchaus ausgeräumt werden.


    Ob der Inhalt der Urkunde "materiell" richtig ist, ist wieder eine andere Frage, die das Standesamt aber eigentlich nicht weiter interessieren sollte.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer