Crull/Visa genehmigt nun Visa Eingezogen

  • Neuer Antrag, du persönlich mit dabei und alle! Karten wahrheitsgetreu auf den Tisch ist der einzige Weg.


    Die Hoffnung kannst du aufgeben. Ohne Klage kannst du die Entscheidung nicht mehr ändern.

  • st erfolgt über eine Genehmigung der ZAV die den Ferienjob genehmigt hat

    .. damit ist die Aussage, dass grundsätzlich keine Arbeit mit Schengen Visum erlaubt ist, widerlegt. Auch ein Ferienjob ist ein Job.


    Die DBM hat ja offenbar zunächst das Schengen Visum auf Grund dieser ZAV genehmigt.


    Natürlich ist eine über 3 Monate hinausgehende Arbeit nicht mit einem Schengen Visum kompatibel ; auch nicht einfach zur Einreise!


    Daher wiederhole ich meine Aussage:


    Grundsätzlich sind alle Visas unter 3 Monate als Schengen Visa ausstellbar.. nicht nur Besuch/TouriVisa.

    Und das Steuerrecht steht dem nicht entgegen ...


    Leider gab es offenbar beim TS Widersprüche bei der Angabe des Zwecks des Visums ... Studium/job/VeGeber etc ; das hat die DBM natürlich nicht gerne.

  • damit ist die Aussage, dass grundsätzlich keine Arbeit mit Schengen Visum erlaubt ist, widerlegt. Auch ein Ferienjob ist ein Job.


    Die DBM hat ja offenbar das Schengen Visum auf Grund dieser ZAV genehmigt.

    Wobei das, nach meiner Lesart, nur für in Deutschland immatrikulierte Studenten, gilt! Ausländer aus Drittstaaten, außer Westbalkanländer und besondere Staaten (USA, Australien, Japan usw) bekommen kein Visum für einen Ferienjob :denken Oder könntest du das belegen?


    Quote


    Für eine Ferienbeschäftigung in Deutschland benötigen Ausländer in der Regel ein Visum, das auf die Arbeitsaufnahme zugeschnitten ist, sofern sie nicht aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz stammen. Ausländische Studierende können jedoch in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung mit einem Schengen-Visum ausüben, das nicht als Erwerbstätigkeit zählt. Ausländer benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland in der Regel ein Arbeitsvisum (Typ D). Dieses Visum ist eine Voraussetzung, um nach der Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

    https://bischkek.diplo.de/kg-d…s%20Erwerbst%C3%A4tigkeit.


    Trifft alles nicht zu, oder?



    Quote


    Es bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Studienimmatrikulation und an der tatsächlichen Absicht zur Arbeitsaufnahme. Zudem wurde im Visumantrag verschwiegen, dass der Arbeitgeber zugleich der Partner und Vater des Verpflichtungsgebers ist.

    Wenn man ein Studium machen will, warum dann kein Studentenvisum? Dazu ist auch die Arbeitsgeschichte absolut missverständlich, wenn es sich um eine Freundin handelt und der Vater die VE stellt und auch Arbeitgeber ist.


    Ich bleibe dabei, dass ein Schengenvisum nicht zum arbeiten erteilt wird

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Oder könntest du das belegen?



    Warum belegen: die DBM hat zunächst den Freunden des TS das Schengen Visum mit dem Zusatz "Arbeitserlaubnis" erteilt.


    Da die DBM sich über den tatsächlichen Zweck getäuscht sieht, hat sie das Visum später wieder entzogen. Wenn überhaupt nicht mit dem Schengen Visum gearbeitet werden dürfte - ich welcher Form auch immer - hätte sie das erste Visum mit dem Zusatz "Arbeitserlaubnis" überhaupt nicht erteilt.

    Es sei denn, die DBM hätte einen Fehler gemacht .. was ich mir erst mal nicht vorstellen kann.

  • Du bist der Fachmann und ich möchte nicht streiten, aber....


    Quote

    Ausländische Studierende können in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung in Deutschland ausüben. Diese Tätigkeit ist mit einem Schengen-Visum möglich und zählt nicht als Erwerbstätigkeit


    https://bischkek.diplo.de/kg-d…aeinreise/2505466-2505466

    Also meiner Meinung nach ist ein Schengenvisum für Ferienarbeit nur möglich für ausländische Studenten...was hier ja angezweifelt wird.



    Quote


    Ferienjob in Deutschland finden

    Als Studentin oder Student aus dem Ausland können Sie einen Ferienjob (Fachbegriff: „Ferienbeschäftigung“) in Deutschland ausüben.

    Sie müssen dazu folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • positiv:Sie sind an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert.
    • positiv:Die Ferienbeschäftigung findet während der offiziellen Semesterferien Ihrer Hochschule statt.
    • positiv:Sie arbeiten innerhalb von 12 Monaten maximal 90 Kalendertage in Deutschland.

    sind die Leute denn tatsächlich immatrikuliert und studieren bereits mind. 1 Semester?


    Obsternte ist ja gewöhnlich im Herbst in Deutschland, wenn ich mich recht erinnere :denken und Semesterferien in den Philippinen sind meines Wissens (Studium meiner Frau) April / Mai und keine 90 Tage im Herbst und selbst der Mai ist nun zu Ende



    Also ich hätte da auch meine Zweifel :denken:floet

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Du bist der Fachmann und ich möchte nicht streiten, aber....

    Ich bin auch nur Laie und möchte nicht Recht behalten.. daher habe ich es gerne, wenn man mir widerspricht.

    Denn nur so können wir gemeinsam rausfinden, was der Wahrheit am nächsten kommt. :)


    Dass ausländische Studenten die länger hier sind (also normalerweise mit einem anderen AT) in der Ferienzeit jobben dürfen ist bekannt.


    Hier ging es aber um ein Schengen Visum, dass nach meiner Lesart zum Zweck des Studierens mit gleichzeitigen Jobben beantragt wurde.

    So ist es ja zunächst für 2 Personen durchgegangen.. also wäre das "nebenher jobben" offenbar erlaubt.

  • Quote

    Hier ging es aber um ein Schengen Visum, dass nach meiner Lesart zum Zweck des Studierens mit gleichzeitigen Jobben beantragt wurde.

    So ist es ja zunächst für 2 Personen durchgegangen.. also wäre das "nebenher jobben" offenbar erlaubt.

    Dann wären sie längst mit einem Studentenvisum hier. Es geht eher um Studenten in den Philippinen, die für die Obsternte kommen. Warum soll ihnen sonst ein schengenvisum entzogen werden oder sie es überhaupt beantragen

  • Dann wären sie längst mit einem Studentenvisum hier. Es geht eher um Studenten in den Philippinen, die für die Obsternte kommen. Warum soll ihnen sonst ein schengenvisum entzogen werden oder sie es überhaupt beantragen

    ... das sind ja offenbar die Widersprüche bei der Beantragung. Vermutlich meinte die DBM zunächst, es ging um ein Studium in D...

  • Visa mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit tangieren das Steuerrecht, weil der AG Lohnsteuer abführen muss für den AN. Es geht um sozialversicherungspflichtige Stellen. Für Ferienjobs kann bei Schengenvisa sicherlich Ausnahmen gemacht werden, wegen Geringfügigkeit. Bei Messebauer und co. aber handelt es sich um Erwerbstätigkeit, die nicht dem deutschen Recht in Sachen Steuer und SV unterliegen. Daher ist die Semantik, dass Ferienjobs jobs sind, korrekt, aber sie sind keine sozialversicherungspflichtigen Stellen und darum geht es bei der Arbeitserlaubnis vorrangig.

  • Hier ging es aber um ein Schengen Visum, dass nach meiner Lesart zum Zweck des Studierens mit gleichzeitigen Jobben beantragt wurde.

    Scheinbar nicht, dann hätten sie ja Studentenvisa



    Dann wären sie längst mit einem Studentenvisum hier. Es geht eher um Studenten in den Philippinen, die für die Obsternte kommen.

    es geht scheinbar um eine Freundin, die zur Obsternte außerhalb der Semesterferien kommen soll! Das Visum dürfte also überhaupt nicht erstellt werden und wurde vermutlich aufgrund "verwirrender" Sachverhalte ausgestellt und bei erneuter Prüfung revidiert und gestrichen!

    Ein solches Visum dürfte auch nicht möglich sein und deshalb sehe ich in dieser Konstellation keine Chance

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Das Visum dürfte also überhaupt nicht erstellt werden und wurde vermutlich aufgrund "verwirrender" Sachverhalte ausgestellt und bei erneuter Prüfung revidiert und gestrichen!

    mit den verwirrenden Sachverhalten stimme ich dir zu...


    mein Gedankengang: wenn die Annahme, dass ein Visum nur zur Obsternte allein nicht ausgereicht hätte, muss ja ein anderer Hauptzweck dabei gewesen sein, der auf den ersten Blick fürs Visum geeignet schien.. denn 1) es wurde ein Schengen Visum erteilt und 2 ) einigen Personen wurde die "Arbeitserlaubnis" ins Visum geschrieben.


    Offenbar ist aber auch die Mischung privat/arbeit/studium negativ angekommen:

    Und bei meiner Freundin wird Unterstellt, das wir den Ferienjob nur zum schein hätten!
    Also solch eine Märchenstunde habe ich selten erlebt!

    .. so ganz blick ich immer noch nicht durch!


    Das Visum wurde ja offenbar im Vorfeld mit der DBM abgestimmt; dann nehme ich doch an, dass der Sachverhalt dort genau dargelegt wurde.

    Wenn man natürlich da geflunkert hat, und später die Freundin widersprüchliches im Interview erzählt, dann muss man sich nicht wundern.

  • Neuer Antrag, du persönlich mit dabei und alle! Karten wahrheitsgetreu auf den Tisch ist der einzige Weg.


    Die Hoffnung kannst du aufgeben. Ohne Klage kannst du die Entscheidung nicht mehr ändern.

    Ja und auch eine Klage kann und wird deutlich länger dauern und dessen Erfolg ist auch nicht sicher!

  • Ich versuche vorab grob auf die Hauptpunkte einzugehen – gerne kann ich heute Abend noch einmal konkreter antworten.

    Aus meiner Sicht liegen keine Widersprüche vor – weder in meiner Argumentation noch im Visumantrag. Die deutsche Botschaft stellt infrage, ob die Personen tatsächlich einer Ferienbeschäftigung nachgehen werden. Diese Beschäftigung findet jedoch nachweislich statt, und wir benötigen die Bewerberinnen dringend für unsere landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Wäre nicht der Krieg in der Ukraine, würden wir wie in den Jahren zuvor Männer aus der Ukraine einsetzen.


    Es handelt sich um einen regulären Ferienjob – eine zeitlich befristete Vollzeitbeschäftigung während der Semesterferien, die es den Studierenden ermöglicht, ihr Studium sowie ihren Lebensunterhalt mitzufinanzieren.

    Was das Schengen-Visum betrifft: Dieses Vorgehen erfolgte auf ausdrückliche Empfehlung und Rücksprache mit der deutschen Botschaft. Alle relevanten Unterlagen wurden der Botschaft vorgelegt, woraufhin uns mitgeteilt wurde, dass ein Schengenvisum ausreichend und zulässig ist. Dies betrifft eine Sonderregelung, die es Studierenden erlaubt, einer kurzfristigen Beschäftigung – wie einem Ferienjob – auch ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis nachzugehen.

    Wir haben in der Vergangenheit bereits Studierende aus Kasachstan ohne Probleme beschäftigt. Ich sehe daher nicht, warum es in diesem Fall Probleme geben sollte – weder hinsichtlich der Herkunft noch der rechtlichen Grundlage.

    Sollten noch weitere Detailfragen offen sein, könnt ihr mir gerne eine private Nachricht schreiben. Auf die übrigen Punkte werde ich im Laufe des Abends eingehen.

  • Ich gehe davon aus, dass die DBM bei dem Interview Ungereimtheiten oder Widersprüche entdeckt hat, oder zumindest glaubt entdeckt zu haben, da ich keinen Grund sehe, weshalb nach ausgestelltem Visum, dieses wieder eingezogen wird, es sei denn, irgendwas passt nicht in den Augen der DBM. Glaube kaum sie machen sowas aus Lust und Laune, wieso sollten sie…

  • Die DBM hat erfahren, dass du u.a. deine Freundin holen willst. Wenn dann Widersprüche aufploppen, bezweifelt die DBM hier wahrscheinlich die Rückkehrwilligkeit der Freundin. Das hat da wohl die Alarmglocken läuten lassen. Ich geh mal davon aus dass die Vorsprache beim zweiten Termin aufgrund der Sprachbarriere die Story verschlimmbessert hat.

  • damit ist die Aussage, dass grundsätzlich keine Arbeit mit Schengen Visum erlaubt ist, widerlegt. Auch ein Ferienjob ist ein Job.

    Altes, wiederkehrendes Missverständnis: "grundsätzlich" bedeutet im Juristen Sprech, dass es i.d.R. auch. In diesem Fall, die Arbeitsaufnahme ist eben nur vom Grundsatz her untersagt. Für ein ausnahmsloses Verbot äre ein "generelles" Verbot der richtige Begriff.


    Das hilft dem TO aber alles nicht weiter. Ich würde schauen, ob bei den Flügen irgend was zu retten ist in Form von Umbuchung aud dem Kulanzweg.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Die DBM hat erfahren, dass du u.a. deine Freundin holen willst. Wenn dann Widersprüche aufploppen, bezweifelt die DBM hier wahrscheinlich die Rückkehrwilligkeit der Freundin. Das hat da wohl die Alarmglocken läuten lassen. Ich geh mal davon aus dass die Vorsprache beim zweiten Termin aufgrund der Sprachbarriere die Story verschlimmbessert hat.

    Ja ich befürchte auch das dies + die Nervosität meiner Freundin dazu geführt haben. Auch haben wir damit gerechnet, das diese lediglich die Pässe abgibt und die Änderungen erhält. Sie war schlicht nicht auf eine Befragung und dann noch von einer Stunde vorbereitet!

    Auch wenn ich Sie gebeten hatte sich dies noch mal alles schriftlich bestätigen zu lassen, das alles bereits geregelt ist und die Änderung da genehmigt, feststeht..

  • ich befürchte auch das dies + die Nervosität meiner Freundin dazu geführt haben. Auch haben wir damit gerechnet, das diese lediglich die Pässe abgibt und die Änderungen erhält.

    hmmmm ... hättest du vorher hier gefragt, hätten hier alle dir sicherlich geraten, von dem Besuch bei der DBM Abstand zu nehmen und die Visa so zu nehmen wie sie sind.


    Aber gut: hätte, hätte ... Herrentoilette.

  • Wieso wurden eigentlich die anderen 4 Visas widerrufen? Diese Personen sind ja in keiner Beziehung mit dem Arbeitgeber und Threadschreiber. In welchem Verhältnis stehen diese zum Threadersteller und zur Freundin?

  • Wieso wurden eigentlich die anderen 4 Visas widerrufen? Diese Personen sind ja in keiner Beziehung mit dem Arbeitgeber und Threadschreiber. In welchem Verhältnis stehen diese zum Threadersteller und zur Freundin?


    es sind insgesamt nur 4 entzogene visa!


    Bei vier Personen wurde das Visa Entzogen!


    und die gründe hat der TS bereits genannt:


    Grob zusammengefasst der Text der Entziehung:
    Das Visum wurde annulliert, da der angegebene Aufenthaltszweck (Ferienbeschäftigung) nicht glaubhaft war. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Studienimmatrikulation und an der tatsächlichen Absicht zur Arbeitsaufnahme. Zudem wurde im Visumantrag verschwiegen, dass der Arbeitgeber zugleich der Partner und Vater des Verpflichtungsgebers ist. Die Angaben waren widersprüchlich und lassen auf einen missbräuchlichen Visumantrag schließen. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um einer rechtsmissbräuchlichen Einreise vorzubeugen.


    dies bezieht sich auf den gesamten personenkreis und nicht nur auf seine freundin:


    ...


    Denn die Botschaft stellt alles in frage, Selbst ob die Personen für diese Arbeit überhaupt geeignet sind!
    Es ist eine Hilfstätigkeit die wir jedem beibringen können!