dann hast du sicherlich eine bessere erklärung, warum bei der VE zur eheschliessung das SGB II anwendung findet.
die prüfung der bonität ist defintiv nicht nur auf 90 tage ausgerichtet!
Nein, dafür habe ich keine Erklärung .. die wird mE fälschlicherweise angewendet, weil man die VE für Eheschließung nach den Maßstäben eines Langzeitaufenthaltes bewertet. Wenn ich zB für einen Studenten eine VE abgeben will, der 1 Jahr hier studieren will, dann ich das ja auch völlig in Ordnung.
Aber das gilt mE nicht für Eheschließung... denn nach der Eheschließung ist die VE für den Staat wertlos .. genauso wie für die Frau, die schon verheiratet ohne VE einreist.
Ums klar zu machen: Ich sehe ein, dass eine VE generell sinnvoll ist, aber sie darf nicht einkommensmäßig so betrachtet werden, dass dahinter ein Langzeitaufenthalt steht.