Absicherung der Familie nach dem Tod

  • ich kann es nur auf die phlippinen übertragen , wenn ein partnerschaftliches konto besteht und einer stirbt kann der andere das konto ohne sperrung jederzeit weiter benutzen . vielleicht nutzt diese info dem einen oder anderen

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Nein. Die Banken kriegen keine Mitteilung vom PSA. Und es ist denen auch völlig Wurscht, weil es ja nicht ihr Geld ist.

    Als ich mich bei der Volksbank zu diesem Thema versuchte schlau zu machen, wurde mir mitgeteilt, dass mit dem Todestag mein Konto geschlossen wird, bis ein Erbschein vorliegt.

    Allerdings blieb die Frage offen, woher die Bank erfahren soll, wenn ich auf den Philippinen einen Satz in die Kiste mache.

    Nach deinem 'Satz' wird von den lokalen Behörden ein Certificate of Death ausgestellt und die Deutsche Botschaft auf den Philippinen informiert. Diese leitet die Information an die Behörden in Deutschland weiter.

  • ich kann es nur auf die phlippinen übertragen , wenn ein partnerschaftliches konto besteht und einer stirbt kann der andere das konto ohne sperrung jederzeit weiter benutzen . vielleicht nutzt diese info dem einen oder anderen

    Nutzt weder dem einen noch dem anderen, weil es nicht stimmt.
    Ein Joint Account bleibt solange gesperrt, bis allen Ansprüchen der Bank Genüge getan ist. Die Ansprüche sind von Bank zu Bank verschieden, aber allen gemeinsam ist, dass der Nachweis erbracht werden muss, dass zumindest auf dem 50% Anteil des Verstorbenen die 6% BIR (Erbschaftssteuer) beglichen wurde (bzw von der Bank abgezogen werden darf).
    Zudem wird meistens ein vom Anwalt/Notar aufgesetztes Extrajudicial Settlement verlangt, das von allen Erbberechtigten unterzeichnet sein muss. Der Ehepartner kriegt 50% des Anteils des Verstorbenen, die restlichen 50% werden gleichmässig unter den Erbberechtigten (wovon der hinterbliebene Partner ebenfalls ein Teil ist) verteilt.

  • Hallo,

    da wir ja mindestens 1-2 Mio.. ANSPAREN MÜSSEN - für unser HSBC-Konto brauchen wir ja insgesamt auch schon mindestens 1 MIO, um das Kto. weiter aufrecht zu erhalten - UM evtl. noch den Austausch meiner beiden Hüftprothesen zu schultern - wäre es ja vielleicht ratsam - da ich fast 6 Jahre älter bin (=79), für meine Frau ein getrenntes Kto. einzurichten, da sie mich wahrscheinlich überleben wird!

    Da sie ja nach meinem Ableben wie "Dingelstein" sagt - wenn das so ist - noch 6% Tax an das BIR zahlen muss!?


    Das muss ich mir noch gut überlegen, das wären ja bei 2 Mio. - immerhin ca. über 100 k .P.!

    MfG.

    Wol23

  • ich habe ein solches bereits , zu,sammen mit meiner minderjährigen tochter bei der BDO , banco of commerce wäre auch möglich gewesen =)

    Und deine minderjährige Tochter ist gestorben und du kannst trotzdem weiter verfügen?


    Nach meinen Erfahrungen ist es in Philippinen blöd, den die Banken kennen keine Bankvollmachten, jedenfalls so die Auskunft von der Chinabank und Bank of Commerce. Mir wurde die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos empfohlen.


    Konnte dies jemand bei einer (anderen) philippinischen Bank anders regeln?

  • Und deine minderjährige Tochter ist gestorben und du kannst trotzdem weiter verfügen?

    ja , obwohl der sinn genau andersrum ist :D

    sie brauchte nicht einmal einen philippinischen passport , school id hat gereicht ,

    und noch etwas die mutter hat , obwohl sie bis zum 18. geburtstag meiner tochter sorgeberechtigt wäre , keinen zugriff auf das konto 8-)

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Als ich mich bei der Volksbank zu diesem Thema versuchte schlau zu machen, wurde mir mitgeteilt, dass mit dem Todestag mein Konto geschlossen wird, bis ein Erbschein vorliegt.

    Allerdings blieb die Frage offen, woher die Bank erfahren soll, wenn ich auf den Philippinen einen Satz in die Kiste mache.

    Nach deinem 'Satz' wird von den lokalen Behörden ein Certificate of Death ausgestellt und die Deutsche Botschaft auf den Philippinen informiert. Diese leitet die Information an die Behörden in Deutschland weiter.

    Davon ausgehend, dass die DBM eine deutsche Meldebehörde, vermutlich die bei der ich zuletzt gemeldet war, informiert, bleibt dann immer noch die Frage wer die Bank informiert.

    Mir ist nicht bekannt, dass Banken und Meldebehörde einen automatischen Datenabgleich betreiben.

    Die 6% Tax musste ich auch bezahlen für das Geld vom Konto meiner verstorbenen Frau.

    ist hier philippinische Tax gemeint?

    In D gilt ein Feibetrag (laut Internet) für Ehepartner bei 500 000 €

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • Nach deinem 'Satz' wird von den lokalen Behörden ein Certificate of Death ausgestellt und die Deutsche Botschaft auf den Philippinen informiert. Diese leitet die Information an die Behörden in Deutschland weiter.

    Davon ausgehend, dass die DBM eine deutsche Meldebehörde, vermutlich die bei der ich zuletzt gemeldet war, informiert, bleibt dann immer noch die Frage wer die Bank informiert.

    Mir ist nicht bekannt, dass Banken und Meldebehörde einen automatischen Datenabgleich betreiben.

    Richtig. Das meint Gemini dazu:


    In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle, die Banken automatisch über den Tod eines Kunden informiert. Weder das Nachlassgericht, das Finanzamt, das Standesamt noch das Einwohnermeldeamt sind dazu verpflichtet, die Banken zu benachrichtigen.

    Die Hauptverantwortung für die Information der Bank liegt in der Regel bei den Hinterbliebenen oder Erben. Sie müssen der Bank den Todesfall melden und entsprechende Unterlagen (z.B. die Sterbeurkunde) vorlegen.

    Wichtige Punkte:

    * Meldepflicht der Hinterbliebenen: Sobald Angehörige vom Tod des Kunden erfahren, sollten sie die betreffende Bank informieren. Dies kann persönlich in einer Filiale, telefonisch, online über Formulare oder per Post geschehen.

    * Benötigte Unterlagen: In der Regel werden eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbberechtigung (z.B. Erbschein, eröffnetes Testament mit Eröffnungsniederschrift) benötigt.

    * Bankvollmacht: Eine über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht kann die Abwicklung für die Bevollmächtigten erheblich erleichtern, da sie auch nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen können, bis der Nachlass geregelt ist.

    * Informationspflicht der Bank an das Finanzamt: Sobald die Bank vom Tod eines Kunden Kenntnis erlangt, ist sie gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt (für die Erbschaftsteuer) innerhalb eines Monats über die vorhandenen Vermögenswerte zu informieren. Dies dient der Sicherstellung der Erbschaftsteuer. Kleinere Beträge unter 5.000 Euro sind davon in der Regel ausgenommen.

    * Zufällige Kenntnisnahme: Gelegentlich erfahren Banken auch zufällig vom Tod eines Kunden, beispielsweise wenn Kontoauszüge nicht mehr zugestellt werden können.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktive Meldung des Todesfalls durch die Hinterbliebenen der gängige und wichtigste Weg ist, um die Banken über das Ableben eines Kunden zu informieren.

  • cathbad ,

    ja, das ist phil. Tax, ich musste noch unheimlich viele Papiere bringen incl. einer Versicherung. Meine Frau hatte 300000 Peso auf dem Konto, es hat einige Monate gedauert und hat mich ca. 60000 Peso gekostet um an das Geld zu kommen.