Guten Abend,
ich wende mich mal an euer Schwarmwissen mit mehreren Anfragen. Vorab zu meiner Situation: ich möchte gerne meine philippinische Verlobte in Deutschland heiraten. Das hat mehrere Gründe, unter anderem das ein Schengen Visum zur Hochzeit in Dänemark wahrscheinlich nicht durchgehen wird (nicht genug verwurzelt im Land, Online-Job, etc.) und wir ein gleichgeschlechtliches Paar sind. Somit sind unsere Optionen schon mal beschränkter.
Wir haben nun bei meinem zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Dokumenten gefragt und bekamen eine Auflistung. Es ist alles verständlich, bis auf
"Eidesstattliche Versicherung:
eigene Eidesstattliche Versicherung (nicht älter als 6 Monate) über Ihren Familienstand
und ggf. über die Anzahl Ihrer Vorehen/Lebenspartnerschaften mit Legalisation 3 durch
die deutsche Vertretung in und Übersetzung 1, abzugeben vor einem Notar im Ausland
oder vor der deutschen Auslandsvertretung"
Das ergibt für mich keinen Sinn aus folgenden Gründen: Es wurde zusätzlich ein beglaubigtes und übersetzes CENOMAR angefragt, gar kein Problem.
Wurde mit Apostille online bestellt und wird nächste Woche durch das VFS in Manila legalisiert.
Nach meinem Kenntnisstand können nur PSA-Dokumente legalisiert werden. Also CENOMAR und Geburtsurkunde. Hier handelt es sich aber um eine Eidesstaatliche Versicherung, wie kann man hier eine Legalisierung vornehmen?
Ich bin davon ausgegangen das meine Verlobte zum Notar mit ihrem CENOMAR geht und die entsprechende Versicherung dort verfasst. Fehlt aber die geforderte Legalisierung. Hat jemand Erfahrung damit? Ist das fehlerhaft, was das Standesamt da fordert?
Außerdem wollte ich fragen ob jemand Erfahrung zum Thema Verpflichtungserklärung hat. Diese muss abgegeben werden zur Einreise. Meine Eltern machen diese da ich mich im letzten Semester meines Studiums befinde und momentan nicht das ausreichende Einkommen hätte. Das wird sich natürlich bald ändern. Tut ja auch nichts zur Sache, Unterhalt meiner Verloben ist gesichert. Meine Eltern wollte diese gerne jetzt schon abgeben, Anfang Februar, mit Hürden und Befreiung beim OLG, wird der Visumsantrag vorraussichtlich Ende April gestellt werden können. Ist das zu früh jetzt für die VE? Es sagen viele Quellen das die VE 6 Monate gültig ist, ich möchte aber ungerne riskieren das sich die DBM dann quer stellt und eine neue fordert.
Allgemein ist der Prozess wirklich sehr nervenaufreibend, wenn man nicht genau weiß, wann man sich wieder sehen kann
und ich möchte ungerne ein weiteres Risiko eingehen. Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen. Auch gerne allgemein Feedback, von den Menschen, die diesen Prozess schon durchlaufen sind. Ich würde mich sehr über Anregungen und Tipps freuen. Vielen lieben Dank.