michelleintheph/Visum zur Eheschließung in Deutschland, legalisierte Eidesstaatliche Versicherung

  • Guten Abend,


    ich wende mich mal an euer Schwarmwissen mit mehreren Anfragen. Vorab zu meiner Situation: ich möchte gerne meine philippinische Verlobte in Deutschland heiraten. Das hat mehrere Gründe, unter anderem das ein Schengen Visum zur Hochzeit in Dänemark wahrscheinlich nicht durchgehen wird (nicht genug verwurzelt im Land, Online-Job, etc.) und wir ein gleichgeschlechtliches Paar sind. Somit sind unsere Optionen schon mal beschränkter.


    Wir haben nun bei meinem zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Dokumenten gefragt und bekamen eine Auflistung. Es ist alles verständlich, bis auf



    "Eidesstattliche Versicherung:

    eigene Eidesstattliche Versicherung (nicht älter als 6 Monate) über Ihren Familienstand

    und ggf. über die Anzahl Ihrer Vorehen/Lebenspartnerschaften mit Legalisation 3 durch

    die deutsche Vertretung in und Übersetzung 1, abzugeben vor einem Notar im Ausland

    oder vor der deutschen Auslandsvertretung"


    Das ergibt für mich keinen Sinn aus folgenden Gründen: Es wurde zusätzlich ein beglaubigtes und übersetzes CENOMAR angefragt, gar kein Problem.

    Wurde mit Apostille online bestellt und wird nächste Woche durch das VFS in Manila legalisiert.

    Nach meinem Kenntnisstand können nur PSA-Dokumente legalisiert werden. Also CENOMAR und Geburtsurkunde. Hier handelt es sich aber um eine Eidesstaatliche Versicherung, wie kann man hier eine Legalisierung vornehmen?

    Ich bin davon ausgegangen das meine Verlobte zum Notar mit ihrem CENOMAR geht und die entsprechende Versicherung dort verfasst. Fehlt aber die geforderte Legalisierung. Hat jemand Erfahrung damit? Ist das fehlerhaft, was das Standesamt da fordert?


    Außerdem wollte ich fragen ob jemand Erfahrung zum Thema Verpflichtungserklärung hat. Diese muss abgegeben werden zur Einreise. Meine Eltern machen diese da ich mich im letzten Semester meines Studiums befinde und momentan nicht das ausreichende Einkommen hätte. Das wird sich natürlich bald ändern. Tut ja auch nichts zur Sache, Unterhalt meiner Verloben ist gesichert. Meine Eltern wollte diese gerne jetzt schon abgeben, Anfang Februar, mit Hürden und Befreiung beim OLG, wird der Visumsantrag vorraussichtlich Ende April gestellt werden können. Ist das zu früh jetzt für die VE? Es sagen viele Quellen das die VE 6 Monate gültig ist, ich möchte aber ungerne riskieren das sich die DBM dann quer stellt und eine neue fordert.


    Allgemein ist der Prozess wirklich sehr nervenaufreibend, wenn man nicht genau weiß, wann man sich wieder sehen kann :(und ich möchte ungerne ein weiteres Risiko eingehen. Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen. Auch gerne allgemein Feedback, von den Menschen, die diesen Prozess schon durchlaufen sind. Ich würde mich sehr über Anregungen und Tipps freuen. Vielen lieben Dank.

  • Es macht heutzutage tatsächlich keinen Sinn mehr. Ist ein Zopf aus alter Zeit. Aber bei Behörden nach dem Sinn zu fragen, ist obsolet :)


    Diese Forderung kommt meist vom Befreiungsverfahren der OLGs.. du könntest mal dein zuständiges OLG checken, ob es diese Forderung noch im Befreiungsverfahren drin haben. Wenn nicht, kannst du das dem Standesamt mal sagen..


    Beispiel: OLG Köln

    Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Dezernat 7 -


    Wie man sieht, wird dort die EV noch gefordert.


    Davon unabhängig: Bei gleichgeschlechtlicher Ehe wird ohnehin kein Befreiungsverfahren durchgeführt. Der Standesbeamte könnte also selbst darüber entscheiden, ob er diese EV sehen will oder nicht.


    Ich bin davon ausgegangen das meine Verlobte zum Notar mit ihrem CENOMAR geht und die entsprechende Versicherung dort verfasst. Fehlt aber die geforderte Legalisierung. Hat jemand Erfahrung damit? Ist das fehlerhaft, was das Standesamt da fordert?

    Wenn sie das machen will, würde ich direkt zur DBM gehen .. dann fallen die Überbeglaubigungen und Legalisierung weg. (Die Legalisierung macht die DBM zur Zeit nur für Personalstandsurkunden, würde also nicht funktionieren)

    Es sagen viele Quellen das die VE 6 Monate gültig ist, ich möchte aber ungerne riskieren das sich die DBM dann quer stellt und eine neue fordert.

    Die VE darf bei Antragsabgabe nicht älter als 6 Monate sein!

  • ganz herzlichen dank für die liebe schnelle antwort. ich habe jetzt mal das standesamt darauf hingewiesen das eine legalisierung der EV nicht machbar ist und bin gespannt was als Antwort kommt. Das OLG selbst kann ich direkt nicht anfragen, das ist mir auch gar nicht gelistet wurden oder überhaupt erwähnt wurden, das dies im Prozess mit drin sein muss. Das weiß ich nur durch's Forum hier...

    was mich zur nächsten Fragen bringt,

  • Befreiungsverfahren

    Quote

    ibt es hierzu tatsächlich irgendwelche Quellen oder Erfahrungsberichte? Das wäre ja perfekt, würde alles noch ein bisschen verkürzen und einfacher für uns machen. Würde auch erklären warum mein Standesamt das OLG mit keinem Wort erwähnt hat. Ich bin auch naiver weise davon ausgegangen das ich den Termin beim Standesamt vornehme, den ganzen Wisch mitbringe und dann direkt das Formular bekomme für den Visumsantrag für die DBM.

    zb hier (OLG Köln)


    allgemeiner-teil_august-2025.pdf

    Seite 13 !


    aber es liegt allein am Standesbeamten, welche Dokumente er von euch verlangt. Wenn er drauf besteht, kann man nix dagegen machen.


    _______________


    eidesstattliche Versicherung:

    Quote

    Genau, dann ist es ja wieder nicht so wie gefordert... verrückt das Dinge gefordert werden die nicht machbar sind. Ich hoffe mein Standesamt sieht das ein. Ich wohne in einer Großstadt und hoffe auf Einsicht und Erfahrungswerte.

    .. ich bin sicher, dass diese Vorgehensweise (EV bei der DBM) das StA akzeptieren würde.

  • @michelleintheph


    Dass eine vor einem philippinischen Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung noch legalisiert werden müsste, ist mir neu. Theoretisch ginge das wahrscheinlich über das Department für Foreign Affairs aber auch mir erschließt sich der Zweck nicht. Die EV zusätzlich zum CENOMAR ist indes auch in der Vergangenheit üblich gewesen und nachvollziehbar, weil es sich um eine insofern höchstpersönliche Versicherung des Personenstandes handelt, wärend es sich beim CENOMAR um eine öffentliche Urkunde handelt, die auch gefälscht (bekommt man in Manila in "echter als echt") oder auch schlicht fehlerhaft sein kann. Meine philippinische Frau hat sich vor einigen Jahren mal aus Spaß ein CEMAR geholt, weil wir ohnehin auf der PSA waren und dort stand drin, dass wir in Tel Aviv geheiratet hätten, obgleich wir in Frankfurt geheiratet haben...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Dass eine vor einem philippinischen Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung noch legalisiert werden müsste, ist mir neu.

    .. weil diese EV rein förmlich in D keine Rechtsgültigkeit hat.. Das hätte sie nur durch eine Legalisierung der DBM, die aber nicht jeden philippinischen Notar kennt und daher eine Überbeglaubigung durch das RTC verlangen würde . (so wie das in D üblich ist).. aber wie bereits festgestellt, wird die DBM das ohnehin nicht machen ., da die Legalisierung zur Zeit auf Personenstandsurkunden fokussiert ist.


    Aber du hast Recht damit, das früher solche einfachen EVs von dem philipp. Notar "an der Ecke" in D akzeptiert wurden oder vielleicht auch noch werden.


    Wenn die EV vor der DBM abgegeben wird hat man diese Probleme nicht. Denn die DBM hat (deutsche) Notarfunktion und ist somit direkt in allen deutschen Behörden rechtsgültig.


    Wichtiger Nachtrag:


    Die DBM hat sich in einem internen Schreiben verbeten, solche EVs zum Familienstand auszustellen und darauf verwiesen, dass diese EVs auch nach Einreise vor dem StA abgegeben werden kann! (Ich vermute, das war denen zu viel geworden.. vor allen Dingen, da die Legalisation des Cenomar solch ein EV mehr oder weniger überflüssig macht). Aber ich denke, die DBM wird die EV trotzdem noch ausstellen.

  • Herzlichen Dank für alle weiteren Antworten. Ich habe nun, schon bereits nach wenigen Stunden, die schriftliche Bestätigung des Standesamt bekommen, das "ausnahmsweise" die notarielle beglaubigte EV ausreicht, auch ohne Legalisierung. Zum Glück habe ich nicht angerufen sondern es per Email gefordert, damit ich es nachweisen kann, sollte es zu Problemen kommen. Ich empfehle allen in der gleichen Situation dies genauso zu tun.


    Bleibt zu hoffen das es alle Standesämter demnächst vollständig verstehen und dies auch nicht mehr fordern. Gibts ja einfach nicht. Zum Prozess mit dem OLG werde ich nochmal genauer nachfragen. Mal sehen wie das bei uns läuft.

  • Viele sind einfach nur durch. Wenn eines der Beamten sagt dass du am OLG nicht rankommst dann ist das falsch. Du hast ein Recht auf Verwertung deiner eigenen Daten und kannst zu jeder Zeit Akteneinsicht beantragen und hast entsprechend ein Aktenzeichen mit dem du dich direkt an das OLG wenden kannst.


    Die sind halt gerne unter sich... ... Ich hatte und habe noch immer einiges an Sackstand mit Behörden, Ämter und Gerichte... furchtbar....

  • Wenn eines der Beamten sagt dass du am OLG nicht rankommst dann ist das falsch.

    Nochmals:


    Bei gleichgeschlechtlicher Ehe gibt es kein Befreiungsverfahren. Das wird auch das StA wissen.. falls es das dennoch probieren sollte, wird es vom zuständigen OLG einen "Einlauf" bekommen.


    Grund dafür ist super einfach: Beim Befreiungsverfahren wird geprüft, ob die Eheschließung auch nach den Kriterien des Heimatlandes des Ausländers gültig ist um sogenannte hinkende Ehen zu vermeiden. Da es aber auf den Philippinen keine gleichgeschlechtliche Eheschließung gibt, kann man auch nichts prüfen. Die Ehe ist dann eben hinkend und es wird nur deutsches Recht angewendet.

  • hge

    Added the Label [Deutschland]
  • hge

    Changed the title of the thread from “Visum zur Eheschließung in Deutschland, legalisierte Eidesstaatliche Versicherung” to “michelleintheph/Visum zur Eheschließung in Deutschland, legalisierte Eidesstaatliche Versicherung”.
  • Vielleicht stellt ja das OLG genau das fest. Aber wie gesagt, mir wurde auch nicht mitgeteilt vom Standesamt das es ein OLG geben wird. Wäre schön wenn uns das erspart bleibt. Unsere Möglichkeiten sind schon sehr begrenzt.

  • Hat hier zufällig nochmal jemand eine Empfehlung für die Übersetzungen der legalisierten Dokumente? Das Standesamt hat ja eine Liste der vereidigten Übersetzer geschickt, ist es günstiger das online zu machen und genau so gültig? Ich finde es ehrlich umständlich das in der Liste keine Mail-Adressen angegeben sind und meistens nur Festnetz-Nummern. Der Weg online scheint da entspannter. Hat hier jemand Erfahrungswerte? Und müssen die Apostillen mit übersetzt werden oder "nur" das Hauptdokument? Also einseitige PSA GU, einseitiges PSA Cenomar, Nachweis zum Wohnsitz, und EV = 4 Seiten? Ich wäre dankbar für jeden Tipp.

    • Helpful

    Hat hier zufällig nochmal jemand eine Empfehlung für die Übersetzungen der legalisierten Dokumente? Das Standesamt hat ja eine Liste der vereidigten Übersetzer geschickt, ist es günstiger das online zu machen und genau so gültig? Ich finde es ehrlich umständlich das in der Liste keine Mail-Adressen angegeben sind und meistens nur Festnetz-Nummern. Der Weg online scheint da entspannter. Hat hier jemand Erfahrungswerte? Und müssen die Apostillen mit übersetzt werden oder "nur" das Hauptdokument? Also einseitige PSA GU, einseitiges PSA Cenomar, Nachweis zum Wohnsitz, und EV = 4 Seiten? Ich wäre dankbar für jeden Tipp.

    Ich kann Dir jetzt keinen Übersetzer empfehlern, da mein "Fall" mehr als zehn Jahre zurück liegt. Aber ich kann meine Erfahrung weitergeben.


    Ich wohne in Frankfurt und habe damals einen über das Internet gefundenen Übersetzer aus Hamburg genutzt. Kurz mit dem Standesamt abgeklärt und es war kein Problem. - Allerdings ist die ganze Choose mit den vereidigten Übersetzern Ländersache, es kann also bundesweit uneinheitlich gehandhabt werden.


    Hier mal ein allgemeines Dokument zu vereidigten Übersetzern, auch mit Preisempfehlungen.

    https://bdue.de/der-beruf/beeidigte


    Der andere Punkt ist der Umfang der Übersetzung bzw. die Frage, was überhaupt übersetzt werden muss. Auch hierzu solltest Du Dich vorab mit Deinem Standesamt abstimmen. Bei uns war es z.B. so, dass die Vorehe meiner Frau annuliert wurde und das gesamte Urteil zu übersetzen recht teuer geworden wäre. Ich habe mich dann mit dem Standesamt - ohne Probleme - darauf verständigt, dass nur das Rubrum, die Seite mit der Vermögensregelung und die "legal finality" zu übersetzen war, das hat deutlich Geld gespart.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • im prinzip geht jeder am gericht zugelassene / vereidigte übersetzter.

    such mal nach dem namen "matthias borchert" aus hannover.

    seine adresse findest du hier im forum: Übersetzungen von Dokumenten für CFO

    dieser gute mann hat damals mir und auch vielen anderen membern geholfen.

    und das zu sehr guten konditionen. alles läuft bei ihm online, schnell und unkompliziert.

    der preis richtet sich allerdings nach den fertigt übersetzten seiten auf deutsch.

    das werden erfahringsgemäß mehr seiten als das englische original. ;-)


    und was alles übersetzt werden muss, kann nur dein StA sagen.

    evtl. hat der herr borchert aber auch schon erfahrungen zu den neuen anforderungen gesammelt und kann auch hier helfen.

  • Wichtig wäre noch zu wissen, ob die Übersetzung zwingend vom Originaldokument erfolgen muss. Bei uns wurde das damals verlangt, und ich hätte alle Unterlagen per Post einschicken müssen. Deshalb habe ich mich letztlich für eine lokale Übersetzerin entschieden.

  • Wichtig wäre noch zu wissen, ob die Übersetzung zwingend vom Originaldokument erfolgen muss. Bei uns wurde das damals verlangt, und ich hätte alle Unterlagen per Post einschicken müssen. Deshalb habe ich mich letztlich für eine lokale Übersetzerin entschieden.

    Auch das kann man mit dem Standesamt klären. Wir durften seinerzeit eine Kopie übersetzen lassen (und der Übersetzer hat das auch vermerkt). Das Standesamt musste am Ende des Tages dann das Original daneben legen und sich davon überzeugen, dass die Kopie diesem entspricht. Man ist aber natürlich auf den Goodwill des Standesamts angewiesen; einenen Anspruch darauf, dass die Übersetzung von Kopie akzeptiert wird, gibt es m.W. nicht.


    Bei dem Annullierungsurteil, bei dem wir uns darauf verständigt haben, dass nur das Rubrum, der Vermögensausgleich und die Rechtskraftbescheinigung übersetzt werden müssen habe ich es dann konkret so gemacht, dass ich im Scan des Originaldokuments die zu übersetzenden Passagen dann am Computer mit einem roten Rahmen versehen habe.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • Ich bedanke mich ganz herzlich für die umfangreichen Tipps und Erfahrungswerte. Ich werde den empfohlenen Übersetzer mal kontaktieren sobald die Legalisierung angestoßen wurde (nächste Woche), damit es zeitlich absehbar ist. Danach melde ich mich hier nochmal um ein Update zu geben, ob der Herr noch praktiziert und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Ich sehe schon ich komme nicht drum rum, dem Standesamt nochmal auf den Zahn zu fühlen bezüglich der Übersetzung.


    Wen es interessiert: Ihr hattet absolut Recht. Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es kein OLG Verfahren. Mir wird das Formblatt sofort ausgestellt zum Termin mit dem Standesamt, wenn alles stimmig ist. Wurde mir heute schriftlich bestätigt. Das ist das erste mal das wir ein bisschen Glück haben mit dem ganzen Prozess.


    Jetzt folgt noch Legalisierung, Dokumenten-Versand (Falls hier jemand aktuelle Tipps hat - DHL,UPS etc., ... , sehr gerne! - geht nach Palawan, PPC direkt), Übersetzung, Standesamt, und dann Formblatt und alle Dokumente für die Botschaft und das CFO zurück nach Palawan. A1 wird Ende März abgelegt und dann können wir hoffentlich im Sommer/Spätsommer heiraten. Wenn das alles durch ist, schreibe ich hier mal einen Erfahrungsbericht. So viel wie sich dauernd ändert, könnte der für den einen oder anderen nützlich sein. Vielen Dank an Alle bis jetzt!