Ja, das habe ich ihnen auch gesagt, aber selbst davor haben sie Angst das sie gemeldet werden. Auch wenn die Botschaft sie nicht melden sollte, besteht die Furcht das wenn sie neue Pässe beantragen irgendwo jemand das trotzdem gemeldet bekommt und sie auffliegen.
Das macht die DBM nicht ... keinesfalls! Und ich wüsste auch nicht, wer (von deutscher Seite) das sonst melden sollte.
Sie möchten gerne versuchen zu fragen ob sie die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen können, aber das wird vermutlich nicht rückwirkend anerkannt werden, oder?
Wie bereits mehrfach erwähnt: wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch die philippinische Staatsangehörigkeit hatte, dann sollte die beiden auch die philippinische Staatsangehörigkeit von Geburt an haben . Als Dokumente sollte beigebracht werden: Geburtsurkunde von allen Beteiligten und die Einbürgerungsurkunde der Mutter. daraus sollte hervorgehen, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erst nach der Geburt der beiden erhalten hat.
Falls also ein philipp. Pass ausgestellt werden kann , sollte es auch keinen Overstay gegeben haben. (wobei man hier auch juristisch argumentieren könnte, dass ein phil. Pass gar nicht nötig ist, da sie die ph. Staatsangehörigkeit per Geburt erlangt haben. Aber als Nachweis macht sich der Pass eben besser).
Falls die philippinische Staatsangehörigkeit nicht nachzuweisen ist, wird man am Besuch der immigration nicht vorbei kommen, um eine exit clearance zu beantragen. Was da bei 18 Jahren Overstay rauskommt, vermag ich nicht zu sagen. Das können die Expats hier wohl eher abschätzen.