18 Stunden pro Woche Deutschkurs

  • Hallo,


    auf der Webseite der deutschen Botschaft in Manila steht unter der Rubrik „Visum zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs“ folgende Voraussetzung:

    Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse).“


    Wer hat bereits Erfahrung damit gemacht?

    Ist damit wirklich gemeint, dass der Kurs 18 echte Zeitstunden pro Woche umfassen muss, oder reichen 18 Unterrichtseinheiten? In Deutschland dauert eine Unterrichtsstunde in der Regel nur 45 Minuten. Kurse mit tatsächlich 18 Zeitstunden pro Woche werden nur selten angeboten und meist nur in großen Städten.


    Im Internet findet man dazu viele unterschiedliche Informationen. Es scheint, dass diese Anforderung teilweise unterschiedlich von verschiedenen deutschen Botschaften ausgelegt wird.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand meldet, der bereits konkrete Erfahrungen mit dieser Voraussetzung bei der deutschen Botschaft in Manila gemacht hat.

  • Meist braucht man Kurse für Fortgeschrittene, die über dem Niveau vom Goetheinstitut in Manila liegen. Bis B1 kann man problemlos auf den Philippinen lernen.

    Dazu braucht man eine Begründung für was das Deutsch sein muss....i.d.R. nur für Studium! Meine Frau musste Studienzulassung und B1 nachweisen, um ein Visum für Sprachkurs zu bekommen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • selbst ein A1 kurs im ausland ist mit dem sprachvisum möglich. es müssen also keine vorkenntnisse vorliegen!


    allerdings müssen es 18 "volle" wochenstunden sein. das entspricht dann 24 unterrichtseinheiten. ;-)

  • elbst ein A1 kurs im ausland ist mit dem sprachvisum möglich. es müssen also keine vorkenntnisse vorliegen!


    allerdings müssen es 18 "volle" wochenstunden sein. das entspricht dann 24 unterrichtseinheiten.


    Da war lange kein Thema mehr hier. Ich weiß nur, dass früher dies meist abgelehnt wurde mit der Begründung die Handyman genannt hat.

    Die Begründung, warum man A1 ausgerechnet in D und nicht auf den Philippinen machen will, ist normalerweise nicht einfach.


    Aber ich weiß nicht, wie es jetzt ist. .... Im Zweifel: ausprobieren. Dann weiß man es verbindlich.

  • die DBM schreibt:


    Quote
    • Sofern vorhanden: Deutschzertifikate einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Bitte beachten Sie: Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.


    das bedeutet also, dass es nicht unbedingt vorkenntnisse braucht.


    "zweifel" am aufenthaltszweck ist ein ganz anderes thema.

    das ist wieder so ein kaugummiparagraph und hängt stark vom individuellen fall ab.

    zu begründeten zweifeln zählen aber mehrere faktoren gleichzeitig; nicht nur die sprachvoraussetzungen.


    ein bereits erfolgloser versuch der A1 prüfung auf den philippinen sollte m.e. jedoch ein trifftiger grund sein,

    es in DE mit besseren erfolgschancen neu zu probieren. ,-)

  • ein bereits erfolgloser versuch der A1 prüfung auf den philippinen sollte m.e. jedoch ein trifftiger grund sein,

    es in DE mit besseren erfolgschancen neu zu probieren. ,-)

    Auf ein Sprachvisum besteht kein grundsätzlicher Anspruch wie bei Eheschließung, wer trotz nachgewiesenen Versuchen nicht mal ein A1 hat ist eben sprachlich eher unbegabt und dann macht ein Sprachvisum keinen Sinn. Und genau das ist der Punkt, das Visum muss sauber begründet wird, grad wenn bei einer Frau ein DEU männlicher Sponsor im Hintergrund ist.


    Die Begründung darf nicht bei der ersten Befragung zusammenfallen. Und warum man bisher kein DEU gelernt hat wird die erste Frage sein? Was man mit der Nicht-Weltsprache DEU will auf den Philippinen die zweite.

  • Quote from DBM (Quelle?)

    Sofern vorhanden: Deutschzertifikate einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Bitte beachten Sie: Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht.

    das bedeutet also, dass es nicht unbedingt vorkenntnisse braucht.

    Widerspricht sich das nicht irgendwie?! :dontknow


    Man kann seine Vorkenntnisse ja sicherlich auch anders nachweisen als mit einem ALTE-Zertifikat?


    Ist damit wirklich gemeint, dass der Kurs 18 echte Zeitstunden pro Woche umfassen muss, oder reichen 18 Unterrichtseinheiten?

    Ich würde hier mal von "Unterrichtsstunden" ausgehen.

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Die Begründung darf nicht bei der ersten Befragung zusammenfallen. Und warum man bisher kein DEU gelernt hat wird die erste Frage sein? Was man mit der Nicht-Weltsprache DEU will auf den Philippinen die zweite.


    hast du meinen beitrag nicht komplett gelesen?


    die begründung "könnte" lauten: es wurde bereits in den philippinen versucht deutsch zu lernen, jedoch leider ohne erfolg.

    dann erübrigt sich der vorwurf, dass man KEIN deutsch vorab gelernt hat.


    wer trotz nachgewiesenen Versuchen nicht mal ein A1 hat ist eben sprachlich eher unbegabt und dann macht ein Sprachvisum keinen Sinn


    ??? herrscht bei dir verkehrte welt?


    wer sprachlich begabt ist, der braucht einen INTENSIVkurs im ausland, um die sprache zu lernen?

    und wer unbegabt ist, wird dazu verdonnert, die sprache dort zu lernen, wo sie nicht praktiziert wird?


    mit solch einer argumentationskette kann man ja nur bei der DBM scheitern.



    Widerspricht sich das nicht irgendwie?! :dontknow


    Man kann seine Vorkenntnisse ja sicherlich auch anders nachweisen als mit einem ALTE-Zertifikat?


    wo ist hier der widerspruch? die DBM schreibt doch selbst: "Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache..."

    und durch die forderung nach zertifikaten im ALTE standard wird doch schon vorab klar gemacht, dass andere nachweise nicht akzeptiert werden. ;-)

  • hast du meinen beitrag nicht komplett gelesen?

    ??? herrscht bei dir verkehrte welt?

    Du mäßigst dich jetzt in deinem Ton - insbesondere im Behördenteil wo es AUSSCHLIESSLICH um Sachdienliches geht - oder du bekommst bald die nächste "Pause".


    Wenn du etwas Hilfreiches beitragen kannst, dann tu das sehr gerne, allerdings anderen zu attestieren in einer "verkehrten Welt" zu leben wenn sie eine andere Meinung haben oder etwas anders interpretieren als du, gehört nicht dazu, und schon garnicht im Behördenteil wie gesagt. :dudu


    wer sprachlich begabt ist, der braucht einen INTENSIVkurs im ausland, um die sprache zu lernen?

    Ich interpretiere "Intensivkurs" hier als alles das über B2 oder C1 hinaus geht und nicht als "Intensivkurs weil jemand Formen, Farben, Tisch und Stuhl nicht aussprechen kann".


    wo ist hier der widerspruch? die DBM schreibt doch selbst: "Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache..."

    und durch die forderung nach zertifikaten im ALTE standard wird doch schon vorab klar gemacht, dass andere nachweise nicht akzeptiert werden. ;-)

    Naja, du sagst zum Einen dass die DBM einen Nachweis der Vorkenntnisse verlangt (mittels ALTE-Zertifizierung).

    Und im nächsten Satz behauptest du:

    das bedeutet also, dass es nicht unbedingt vorkenntnisse braucht.

    Wie passt das zusammen?! :dontknow



    Können wir uns hier vielleicht wieder dem TS und seiner eigentlichen Fragestellung widmen?

    :hi

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  • ??? herrscht bei dir verkehrte welt?


    wer sprachlich begabt ist, der braucht einen INTENSIVkurs im ausland, um die sprache zu lernen?

    und wer unbegabt ist, wird dazu verdonnert, die sprache dort zu lernen, wo sie nicht praktiziert wird?


    mit solch einer argumentationskette kann man ja nur bei der DBM scheitern.

    Wer unbegabt ist wird auch in DEU unbegabt sein, damit negiert sich der Sinn eines Sprachkurses. Mit dieser Argumentation wirst du scheitern. Und nochmal, es gibt kein Recht auf einen Sprachkurs, es ist eine reine Ermessensentscheidung und die erfordert eine handfeste Begründung, Unbegabtheit ist keine. Wer typischerweise ein Sprachvisum erwirbt hat interesse an der DEU Kultur, studiert z.B Germanistik im Heimatland und will nun seinen Sprachkentnissen den letzten Schliff geben.

    Eine grundlegende Ausbildung in DEU muss genau begründet werden. Mir fällt eigentlich nur deutscher Arbeitgeber, Studium oder Ausbildung in einen Mangelberuf in DEU ein und es gibt im Heimatland keine DEU Sprachkurse der höheren Stufe.

  • Wer unbegabt ist wird auch in DEU unbegabt sein, damit negiert sich der Sinn eines Sprachkurses. Mit dieser Argumentation wirst du scheitern. Und nochmal, es gibt kein Recht auf einen Sprachkurs, es ist eine reine Ermessensentscheidung und die erfordert eine handfeste Begründung, Unbegabtheit ist keine. Wer typischerweise ein Sprachvisum erwirbt hat interesse an der DEU Kultur, studiert z.B Germanistik im Heimatland und will nun seinen Sprachkentnissen den letzten Schliff geben.

    Eine grundlegende Ausbildung in DEU muss genau begründet werden. Mir fällt eigentlich nur deutscher Arbeitgeber, Studium oder Ausbildung in einen Mangelberuf in DEU ein und es gibt im Heimatland keine DEU Sprachkurse der höheren Stufe.

    Genau so war es bei uns. Meine damalige Freundin und heutige Frau musste B1 nachweisen (den machte Sie in einem Intensivkurs während eines Schengenvisums) und ihre "Benötigung" für einen Sprachkurs in Deutschland (hier zum Studium) nachweisen. Dazu wurden auch Studienunterlagen verlangt! Ist zwar schon ein paar Jahre her, dürfte aber i.d.R. noch ähnlich gelten!


    Ziel = A1 für Hochzeit dürfte als Begründung nicht reichen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Ist damit wirklich gemeint, dass der Kurs 18 echte Zeitstunden pro Woche umfassen muss, oder reichen 18 Unterrichtseinheiten?

    Das war die Eingangsfrage des TS.


    Bitte können wir darauf eingehen, ich sehe hier nämlich sehr viel OT das der TS garnicht wissen will.


    OCS :

    erkläre deine Situation vielleicht bitte etwas genauer damit wir dir präziser helfen können!

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Das war die Eingangsfrage des TS.

    Ob 18 Stunden reicht. Nach Webseite der DBM ja.

    https://manila.diplo.de/ph-de/…onId=item-2574706-1-panel


    Zitat:


    Quote

    Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse)

    Bei der Botschaft in Mexiko wird das mit 18 Stunden ala 45min detailliert. Wie das die DBM sieht kann dir nur die DBM sagen.

  • Die Person von den Philippinen möchte eine Ausbildung in Deutschland beginnen. Sie hat bereits ein A1-Zertifikat erworben, das sie auf den Philippinen gemacht hat. Eine der Voraussetzungen für die Ausbildung ist jedoch ein 18-stündiger Deutschkurs in Deutschland.

    Solche Deutschkurse sind jedoch nicht leicht zu finden, da sie meist nur in größeren Städten angeboten werden. In den Informationen der Botschaften in anderen Ländern werden die Unterrichtsstunden ausdrücklich als 45 Minuten pro Unterrichtsstunde angegeben.


    Ich denke, dass man durch eine direkte Anfrage bei der Botschaft eine verbindliche Antwort erhalten kann.

    Hoffentlich ist es nicht wie in manchen Fällen in China, wo die Mitarbeiter die genauen Informationen manchmal selbst nicht genau kennen.


    Ich werde hier berichten, sobald die Person Kontakt mit der deutschen Botschaft aufgenommen hat.

  • In den Informationen der Botschaften in anderen Ländern werden die Unterrichtsstunden ausdrücklich als 45 Minuten pro Unterrichtsstunde angegeben.

    Ich hab jetzt einfach mal die KI gefragt was die dazu weiss bzw. herausfinden kann, und sie ist sich ebenfalls nur "ziemlich sicher". :D


    Quote from ChatGPT

    Bei der Deutschen Botschaft Manila ist mit den „18 Stunden Deutschkurs“ in der Praxis fast immer Unterrichtseinheiten gemeint, also:

    👉 18 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, nicht 18 volle Zeitstunden.

    Das entspricht insgesamt etwa 13,5 echten Stunden.

    Warum das so ist

    • Sprachschulen (z. B. Goethe-Institut oder lokale Anbieter) rechnen standardmäßig in UE (45 min).
    • Auch Visa-Anforderungen orientieren sich meist an diesem System.
    • Wenn tatsächlich volle 60-Minuten-Stunden gemeint wären, würde das normalerweise ausdrücklich dabei stehen (z. B. „clock hours“ oder „60-minute hours“).

    Was die DBM konkret sehen will

    Wichtig ist weniger die genaue Minutenanzahl als:

    • Kursbescheinigung mit Gesamtumfang (z. B. 18 UE)
    • Name der Schule
    • Zeitraum / Intensität (z. B. täglich, wöchentlich)

    👉 Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst: Lass dir auf dem Zertifikat explizit „18 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)“ ausweisen.

    (ACHTUNG: KI-Texte immer mit Vorsicht genießen wenn es um amtliches geht!)


    Meine Frau musste Studienzulassung und B1 nachweisen, um ein Visum für Sprachkurs zu bekommen

    Waren es bei deiner Frau damals 18 UE oder 18 h?

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Waren es bei deiner Frau damals 18 UE oder 18 h?

    War ein Intensivkurs mit um die 25 Stunden (UA) pro Woche, den Sie gemacht hat. Wie viel genau gefordert waren, weiß ich nicht mehr! Normal sind aber m. M. nach immer UA in Deutschland

    :cheers Live is short, play it hard :cheers