Ehefrau reist mit ihrer Tochter alleine, unterschiedliche Namen. Was beachten?

  • Hallo zusammen,


    ich weiß nicht ob diese Fragen hier oder im Behördenbereich besser aufgehoben sind. Bezüglich einer Frage (Sorgerecht) habe ich schon das Jugendamt versucht zu erreichen aber bekomme niemanden ans Telefon.


    Also wir haben jetzt Flüge für meine Frau und unsere Tochter (minderjähriges Kind) in die Philippinen gebucht (also ohne mich). Ich bin nicht der biologische Vater der Kleinen und habe noch nicht die Vaterschaft anerkannt. Meine Frau hat die Kleine mit in die Ehe gebracht. Des Weiteren hat meine Frau meinen Nachnamen angenommen, der sich jetzt ja von dem ihrer Tochter unterscheidet bzw. ihr ehemaliger Nachname ist jetzt ihr middle name.


    Was muss denn beim Flug beachtet werden bzw. welche Dokumente sollten mitgenommen werden?

    Ich denke mal auf jeden Fall die Geburtsurkunde der Kleinen wegen des jetzigen Namensunterschiedes zur Mutter. Dann wohl unsere Heiratsurkunde um ihren neuen Namen zu erklären.

    Gibt es sonst etwas? Braucht sie eine Einverständnis von mir? Soll heißen haben wir jetzt durch Heirat das gemeinsame Sorgerecht? Wie gesagt hat sie unsere Tochter mit in die Ehe gebracht und ich habe noch keine Vaterschaftsanerkennung gemacht.


    Hoffe meine Fragen sind verständlich ausgedrückt und jemand weiß etwas darüber.


    Besten DAnk schon einmal im Vorraus :hi

  • Da das Kind mit einem leiblichen Elternteil reist, ist nichts zu beachten.. natürlich sollte die Mutterschaft über die Namen nachweisbar sein. Das ist ja über Geburtsurkunde und Heiratsurkunde sicherlich möglich.


    Du bist als Stief-Vater nicht automatisch sorgeberechtigt. Daher wäre eine Einverständniserklärung zur Ausreise nicht nötig. Ob du das für alle Fälle doch noch machen willst, hängt von dir ab. Die Einverständniserklärung muss vor einem Notar abgegeben werden.

  • Danke schon mal für die Antworten!

    wer ist denn in der GU des kindes als vater eingetragen?

    In der GU ist niemand eingetragen. Von da hatte meine Frau erst einmal das alleinige Sorgerecht.



    Da das Kind mit einem leiblichen Elternteil reist, ist nichts zu beachten.. natürlich sollte die Mutterschaft über die Namen nachweisbar sein. Das ist ja über Geburtsurkunde und Heiratsurkunde sicherlich möglich.


    Du bist als Stief-Vater nicht automatisch sorgeberechtigt. Daher wäre eine Einverständniserklärung zur Ausreise nicht nötig. Ob du das für alle Fälle doch noch machen willst, hängt von dir ab. Die Einverständniserklärung muss vor einem Notar abgegeben werden.

    Ja Geburtsurkunde des Kindes als PSA und ins Deutsche sowie Heiratsurkunde in deutsch und das Report of Marriage (PSA) haben wir.


    Einverständiserklärung vorm Notar? Habe von einer Bekannten gehört das geht normal mit Schreiben und ggf. rufen die noch zurück. Ist das länderspezifisch?

  • da deine frau das alleinige sorgerecht hat, braucht es keine zustimmung einer weiteren person.


    du als stiefvater hast nur ein "kleines" sorgerecht für die einfachen alltäglichen dinge des lebens.


    somit liegt das aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei der mutter. ;-)

  • Einverständiserklärung vorm Notar? Habe von einer Bekannten gehört das geht normal mit Schreiben und ggf. rufen die noch zurück. Ist das länderspezifisch?

    Es kommt drauf an, ob im Fall des Falles die Immigration weitergehende Fragen stellt. (ich vermute, in eurem Fall wird überhaupt nichts gefragt).

    Ob dann die immigration eine einfache Einverständniserklärung akzeptiert, ist dann deren "Geschmackssache".. ein notarisiertes Papiere hätte dann schon eine bessere Durchschlagskraft. Ein Anruf bei dir mag dann auch möglich sein.. es kommt eben drauf an; ich denke nicht dass es da allgemeine Vorschriften gibt, wie die zu verfahren haben. Die wollen halt irgendwie feststellen, dass das Kind legal aus/einreisen darf.


    Wie bereits mehrfach erwähnt, eine Einverständniserklärung ist im Prinzip in deinem Fall nicht nötig.

  • Ok danke euch beiden.


    Ich werde vorsichtshalber das ADAC-Ding einmal in deutsch und englisch ausfüllen und den beiden mitgeben. Nur für den Fall das...

    Denke Notar wäre bischen zu hoch gegriffen, da ich wohl eh nicht das Sorgerecht habe. Dieses erst nach einer VA.

  • Geht es hier um die Ausreise aus Deutschland oder um die Einreise auf den Philippinen?


    Wenn um die Einreise, dann wird wahrscheinlich überhaupt nichts gefragt werden.

    Meine Frau reist schon seit Jahr und Tag mit den Kindern - die aber einen anderen Nachnamen haben als sie - auf den Phils ein und aus, das war noch nie ein Problem.


    Wie bereits mehrfach erwähnt, eine Einverständniserklärung ist im Prinzip in deinem Fall nicht nötig.

    Nicht nötig und auch nicht wirksam, da Stiefvater.


    Ich denke mal auf jeden Fall die Geburtsurkunde der Kleinen wegen des jetzigen Namensunterschiedes zur Mutter. Dann wohl unsere Heiratsurkunde um ihren neuen Namen zu erklären.

    Kann man machen um für wirklich alle Fälle abgesichert zu sein. :victory

    Wird aber nicht notwendig sein.


    wer ist denn in der GU des kindes als vater eingetragen?

    somit liegt das aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei der mutter. ;-)

    Das bezieht sich auf den Philippinen darauf ob ein Kind ausreisen darf oder nicht, einreisen geht immer.


    Hier z.B. von der phil. Botschaft in Singapore:

    Unaccompanied travel of a Filipino minor child to the Philippines

    Filipino minor children (age below 18 years old) travelling to the Philippines from Singapore must have a valid passport. There is no Philippine restriction on a Filipino child entering the Philippines either accompanied by a non-parent or unaccompanied by an adult.

    Quelle: https://www.philippine-embassy.org.sg/

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Das bezieht sich auf den Philippinen darauf ob ein Kind ausreisen darf oder nicht, einreisen geht immer.

    ich habe weder von den philippinen noch von der einreise gesprochen.


    aus der fragestellung des TS geht doch klar hervor, dass es um die ausreise aus DE geht und nicht um die einreise auf die philippinen:



    Was muss denn beim Flug beachtet werden...


    Ja Geburtsurkunde des Kindes als PSA und ins Deutsche sowie Heiratsurkunde in deutsch...


    einen philippinischen officer werden die mitgebrachten deutschen dokumente kaum interessieren.

    und die philippinen werden einen einheimischen nicht an der einreise hindern.


    also geht es hier nur um DE.

  • Die Frage war so allgemein gestellt, ob es bei der Reise irgendwann bei den Aus/Einreisen zu Problemen kommen kann. Also sowohl bei den Grenzübergängen in D als auch auf den Philippinen. Die klare Antwort ist zu 99% : Nein ... Natürlich kann es vorkommen, dass irgendjemand Frage stellt.


    Wenn die Geburtsurkunde als PSA und ins Deutsche übersetzt mitgeführt nicht, heißt das ja nur, dass der TS für alle Fälle gewappnet ist, falls auch der deutsche Officer die Urkunden lesen möchte. Die deutsche HU ist sowieso mehrsprachig..


    Wir brauchen jetzt nicht darüber diskutieren, was bei der Ausreise aus D, Einreise in RP und umgekehrt alles passieren kann und wann welche Dokumente sinnvoll sind oder nicht.

  • Natürlich geht es um alle Fälle. Hin- und Rückflug. Philippinische und deutsche Behörden. Deswegen ja auch die PSA Dokumente für evtl. Probleme bei Rückreise. Das wäre ja mitunter der wichtigste Part. Lieber nicht aus Deutschland wegkommen als später nicht aus den Philippinen zurück. Aber nach euren Schilderungen sind wir ja schon gut bewaffnet mit dem was schon genannt wurde.


    Danke noch einmal für euren Input :)