Meine Ex hat mir bekannt gegeben, dass sie nach PH zurückkehren wird. Wann ist unklar, gestern sagte sie, dass sie zum Ende September ihre Wohnung kündigen möchte.
Mindanao sei ihr Ziel, sie stammt schließlich auch aus Bukidnon, Malaybalay.
Die Ex hat dort ihren Sohn, der jetzt 13 Jahre alt ist.
Wir haben eine 6jährige Tochter, seit ihrer Trennung vor 5 Jahren lebt sie im paritätischen Wechselmodell, ihr Hauptwohnsitz ist bei mir geblieben.
Die Kleine berichtet mir gelegentlich, dass ihr neuer Daddy, er ist wohl ein Kroate, und die Mami bald heiraten und sie dann auch ein Geschwisterchen bekommt.
Unsere Tochter besucht den Kindergarten hier im Stadtteil, im Haus für Kinder und wird nach Schuljahresbeginn darin aufwachsen in den Hort.
Die Ex schlägt vor, dass ab dem Tag der Einschulung unser Betreuungsmodell ändert, und zwar ET1 hat die Kleine die ganze Schulzeit über, ET2 hat sie während aller Ferien.
Sie lässt mir die Wahl, welche der beiden Rollen ich einnehmen will.
Also bin ich ET1, sie lebt dauerhaft bei mir, sie wird dadurch Unterhalts-pflichtig und hat aber das Umgangsrecht, also sie kann sie alle Ferien zu sich holen.
Umgangsrecht, das bedeutet, keine Umgangspflicht.
Es kann also passieren, und davon gehe ich aus, dass nicht alle Ferien ein Hin- und Rückflug stattfinden wird, alleine aus finanziellen Gründen.
Meine Frage, wenn die Kleine also die Ferien in den PH verbracht hat und der Tag des geplanten Rückflugs gekommen ist, was passiert, wenn die Ex die Kleine bei sich behalten will,
wenn sie nicht in den Flieger einsteigt?
wenn sie überhaupt nicht am Flughafen erscheint, um einzusteigen?
Welchem Rechtssystem unterliegt das Kind und unsere Elternschaft ab dem Moment, der Rückkehr der Mutter in ihre Heimat?
Wie sind dann die rechtlichen und die ganz praktischen Möglichkeiten, wann und ob das Kind nach DE zurückkehrt?