Getrennt lebende Eltern DE-PH

  • Meine Ex hat mir bekannt gegeben, dass sie nach PH zurückkehren wird. Wann ist unklar, gestern sagte sie, dass sie zum Ende September ihre Wohnung kündigen möchte.

    Mindanao sei ihr Ziel, sie stammt schließlich auch aus Bukidnon, Malaybalay.

    Die Ex hat dort ihren Sohn, der jetzt 13 Jahre alt ist.

    Wir haben eine 6jährige Tochter, seit ihrer Trennung vor 5 Jahren lebt sie im paritätischen Wechselmodell, ihr Hauptwohnsitz ist bei mir geblieben.

    Die Kleine berichtet mir gelegentlich, dass ihr neuer Daddy, er ist wohl ein Kroate, und die Mami bald heiraten und sie dann auch ein Geschwisterchen bekommt.


    Unsere Tochter besucht den Kindergarten hier im Stadtteil, im Haus für Kinder und wird nach Schuljahresbeginn darin aufwachsen in den Hort.

    Die Ex schlägt vor, dass ab dem Tag der Einschulung unser Betreuungsmodell ändert, und zwar ET1 hat die Kleine die ganze Schulzeit über, ET2 hat sie während aller Ferien.

    Sie lässt mir die Wahl, welche der beiden Rollen ich einnehmen will.

    Also bin ich ET1, sie lebt dauerhaft bei mir, sie wird dadurch Unterhalts-pflichtig und hat aber das Umgangsrecht, also sie kann sie alle Ferien zu sich holen.

    Umgangsrecht, das bedeutet, keine Umgangspflicht.

    Es kann also passieren, und davon gehe ich aus, dass nicht alle Ferien ein Hin- und Rückflug stattfinden wird, alleine aus finanziellen Gründen.


    Meine Frage, wenn die Kleine also die Ferien in den PH verbracht hat und der Tag des geplanten Rückflugs gekommen ist, was passiert, wenn die Ex die Kleine bei sich behalten will,

    wenn sie nicht in den Flieger einsteigt?

    wenn sie überhaupt nicht am Flughafen erscheint, um einzusteigen?


    Welchem Rechtssystem unterliegt das Kind und unsere Elternschaft ab dem Moment, der Rückkehr der Mutter in ihre Heimat?

    Wie sind dann die rechtlichen und die ganz praktischen Möglichkeiten, wann und ob das Kind nach DE zurückkehrt?

  • Puh, komplex.


    Aber im Prinzip ist es ja erstmal positiv, dass sie dir die Entscheidung ueberlaesst, defacto. Theoretisch koennte sie das gleiche anmerken: was ist, wenn du eure Tochter nicht aus Deutschland laesst?!


    Erstmal finde ich es richtig, dass du bereit bist, eure Tochter in Deutschland zu behalten. Ohne zu viel Wertung reinzubringen, denke ich, dass es das beste ist, fuer Bildung, Umgang, Erziehung etc.

    Vor allem erscheint mir die Konstellation deiner Ex-Frau, das Leben dort fortzufuehren, nicht gerade "sustainable", vor allem weil der neue Mann es dort vielleicht nicht so dolle findet. Das wuerde dem Kindeswohl sehr sehr schaden.


    Ich wuerde auf jeden Fall rechtlich alles klar machen und euren Plan mit Anwalt etc. niederschreiben. Damit das wenigstens geklaert ist.

    Sicher gibt es nie eine Garantie, was passiert. Aber wichtig waere erstmal, dass eure Tochter bei dir bleibt und der weitere Verlauf dann abgewartet wirst. Ich wuerde auch sagen, flieg die ersten paar Ferien mit und schau dir an, wie es dort laeuft. Dann kannst du entscheiden, wie es weiter geht.


    Rechtlich ist das Phil. System immer sehr der Mutter zugeneigt, d.h. sobald eure Tochter bei ihr den Philippine ist, wird es als Vater, vor allem dann als geschiedener, nicht so einfach.

  • Rechtlich ist das Phil. System immer sehr der Mutter zugeneigt, d.h. sobald eure Tochter bei ihr den Philippine ist, wird es als Vater, vor allem dann als geschiedener, nicht so einfach.

    Meines Wissens hat das Alter 7 Jahre eines Kindes in den Philippinen eine ausschlaggebende rechtliche Bedeutung.

    Könnte es vielleicht sogar sein, dass dies zum Alleinigen Sorgerecht der Mutter führen kann?

  • Du willst also sagen, dass die Tochter - in D geboren - in der Schulzeit in D ist und in den Ferien in Ph????

    Das wird kein Gericht zulassen!

    Die Frage solltest du besser in einem Rechts-Forum stellen!

  • Du willst also sagen, dass die Tochter - in D geboren - in der Schulzeit in D ist und in den Ferien in Ph????

    Das wird kein Gericht zulassen!

    Ja, das ist auch meine Hoffnung, dass das nicht durchgeht. Natürlich soll die Mutter mit ihrem Kind nach ihrer Rück-Übersiedlung weiter Kontakt und Umgang haben, aber keinesfalls möchte ich, dass sie die Tochter außer Landes bringt, auch nicht ins EU-Ausland, ich habe wirklich große Angst um unsere Kleine.

  • ein Gericht entscheidet zum Wohle des KIndes.

    Und niemand kann mir erzählen, dass das Wohl eines KIndes ist: Zu Ferienbeginn 19 Std alleine in ein Flugzeug, in ein Land wo 40 Grad herrschen und es niemand kennt, danach wieder 19 Std zurück und dann zur Schule!

    Kann dir mit 100000% garantieren, dass das nie durchgeht!

  • ein Gericht entscheidet zum Wohle des KIndes.

    Und niemand kann mir erzählen, dass das Wohl eines KIndes ist: Zu Ferienbeginn 19 Std alleine in ein Flugzeug, in ein Land wo 40 Grad herrschen und es niemand kennt, danach wieder 19 Std zurück und dann zur Schule!

    Kann dir mit 100000% garantieren, dass das nie durchgeht!

    Und daher ist es noch viel wichtiger, dass die Tochter bei dir bleibt. Ich wuerde daher vorschlagen, sehr generelle Regelungen zu treffen, dass angestrebt wird gemeinsame Besuchszeiten zu ermoeglichen, aber keinerlei Pflicht dazu herrscht.


    Aber mir scheint es eh, dass deine Ex relativ happy waere, wenn sie aus der Haupt-Nummer raus ist und du fuer die Tochter verantwortlich bist.

  • Aber mir scheint es eh, dass deine Ex relativ happy waere, wenn sie aus der Haupt-Nummer raus ist und du fuer die Tochter verantwortlich bist.

    Das denke ich nicht.

    Ich wage sogar zu behaupten, dass die Philippina ehr an sich denkt, als an das Kind


    Biete ihr doch an, solang Ferien sind, sie doch nach D kommen soll.

  • Aber mir scheint es eh, dass deine Ex relativ happy waere, wenn sie aus der Haupt-Nummer raus ist und du fuer die Tochter verantwortlich bist.

    Das denke ich nicht.

    Ich wage sogar zu behaupten, dass die Philippina ehr an sich denkt, als an das Kind


    Biete ihr doch an, solang Ferien sind, sie doch nach D kommen soll.

    Na meine ich ja....sie ist happy, dass jemand anderes fuer die Tochter sorgt.

  • Meine Frage, wenn die Kleine also die Ferien in den PH verbracht hat und der Tag des geplanten Rückflugs gekommen ist, was passiert, wenn die Ex die Kleine bei sich behalten will,

    Wie ich immer Ihr euch entscheidet (Ich würde hier deutliche einen Schulbesuch in DEU befürworten), macht es schriftlich und über das Familiengericht. Wenn man eine DEU gerichtliche Entscheidung in der Hand hat geht auch was über einen Phillipinischen Anwalt.


    Die Phillipinen sind Zeichner des Haager Übereinkommen und haben sich damit verpflichtet das Kind in so einem Fall zurückzuführen. Bitte nicht mit dem Block Fall kommen, dort hat Dänemark eine EU Ausnahmeregelung gezogen. Die Frage ist ob man das dort dann durchsetzen kann. Das würde dann ggf. auch heißen das Ihr neuer Ehemann aus Kroatien und Sie nie mehr in die EU zurückkommen könnten. Sollte man vor allem dem Ehemann im Vorfeld freundlich klar machen. Weil ein EU Haftbefehl wegen Kindesentzug wird sicher auch in Kroatien vollstreckt.


    ein Gericht entscheidet zum Wohle des KIndes.

    Und niemand kann mir erzählen, dass das Wohl eines KIndes ist: Zu Ferienbeginn 19 Std alleine in ein Flugzeug, in ein Land wo 40 Grad herrschen und es niemand kennt, danach wieder 19 Std zurück und dann zur Schule!

    Ein Gericht interssiert das nicht die Bohne, auch weil es sowas wie Begeleitpersonen gibt und das Umgangsrecht der Mutter auch in DEU wahrgenommen werden kann. Bei 40 Grad, da wäre wohl in der Hälfte der Länder der Welt der Aufenhalt verboten, demnächst auch bei uns. Für das WE sind im SW DEU 40 Grad angekündigt.

  • Bitte nicht mit dem Block Fall kommen

    Was bedeutet das?

    Er meint den Fall der Kinder von Christina Block (Tochter des Block-House-Gründers) und ihrem geschiedenen Ehemann. Sie hat die Kinder dem in Dänemark lebenden Mann, der lt. dänischem Recht das Sorgerecht hatte, angeblich wegnehmen lassen. Sie steht wegen des Vorwurfs der Entführung vor Gericht. Der Fall hat große Medienaufmerksamkeit bekommen.

  • Mit 75 Jahren ein so kleines Kind betreuen ist auch nicht so einfach. Ich weiß nicht, ob ich mir das zutrauen würde.


    Gruß

    Dirk

    73, aber stimmt schon, die beiden Pubertiere mit der anderen Mama aus Ghana habe ich nicht mehr bei mir halten können - wobei da deren Kindsmutter auch erheblich dran gearbeitet hat, mich weg zu bekommen und die Gelddruckmaschine Unterhalt + Kindergeld ans Laufen zu bringen.
    Mittelrweile hat sie 6 Kinder und plant angeblich auf 8 zu erhöhen.
    Aber zurück zu meiner kleinen Pinay, mit ihr ist das Leben einfach ein Genuss und sie ist halt immer gut drauf und hat viel Humor.

    Wie das dann wird, wenn die Nanay weg ist?
    Wir werde es sehen.

    Ich werde hier weiter berichten, wie es sich entwickelt.

  • Ein Gericht interssiert das nicht die Bohne, auch weil es sowas wie Begeleitpersonen gibt und das Umgangsrecht der Mutter auch in DEU wahrgenommen werden kann.


    ach ja? Dann solltest du dich mal juristisch besser erkundigen!


    Das übergeordnete Prinzip des deutschen Familienrechts (z.B. nach § 1697a BGB) lautet: Bei allen Entscheidungen über elterliche Sorge, Umgangsrecht oder Aufenthaltsbestimmung steht immer das Wohl des Kindes (Kindeswohl) im Mittelpunkt – nicht die Interessen der Eltern.

  • ach ja? Dann solltest du dich mal juristisch besser erkundigen!

    Wo steht das begleitet Auslandsreisen und tropische Länder dem Kindeswohl widersprechen, insbesondere wenn das Kind auch die Staatsangehörigkeit dieses Landes hat. Das Grundsatzurteil bitte.


    Dem Kindeswohl würde eher widersprechen das man dem Kind verbietet sein zweites Heimatland zu besuchenum sich selbst eine Urteil zu bilden wo es später leben möchte. Defakto würde das auch bedeuten, das die Mutter das Kind nicht auf die Philippinen mitnehmen dürfte wenn man sich hier für die zweite Lösung entscheidet. Die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind haben, das gilt auch bei Umzug in tropischen Ländern einschl. der Reiseanstrengungen. Anonsten könnte kein DEU Diplomat sein Kind mit in ein tropisches Land nehmen und die Reisen ja auch im Urlaub regelmäßig zurück nach DEU.


    Zudem wäre dann wohl der Aufenthalt aller deutschen Kinder auf den Inseln ein Fall für das Jugendamt und den Familienrichter, Also passt auf liebe Forumsmitglieder, ihr macht dort Urlaub mit euren Kinder oder lebt dort, beim Rückflug wartet schon das Jugendamt am Flughafen.:sonicht

  • ach ja? Dann solltest du dich mal juristisch besser erkundigen!

    Wo steht das begleitet Auslandsreisen und tropische Länder dem Kindeswohl widersprechen, insbesondere wenn das Kind auch die Staatsangehörigkeit dieses Landes hat. Das Grundsatzurteil bitte.


    wir reden ja nicht von einer einmaligen Auslandsreise pro jahr

    wir reden von: jede Ferien.

    Wenn ein Kind Ferien hat, möchte es ausschlafen, mit Freunden spielen, relaxen... und nicht alleine (!) 18 Stunden auf einen anderen Kontinent fliegen.

    eine andere Temperatur haben, andere Sprache, anderes Essen ...

    Und dann wieder 18 Stunden heim und am nächsten Tag Schule!

    Woher weißt du, dass das Kind auch die philippinische Staatsangehörigkeit hat?


    Dem Kindeswohl würde eher widersprechen das man dem Kind verbietet sein zweites Heimatland zu besuchen um sich selbst eine Urteil zu bilden wo es später leben möchte. De fakto würde das auch bedeuten, das die Mutter das Kind nicht auf die Philippinen mitnehmen dürfte wenn man sich hier für die zweite Lösung entscheidet.

    du scheinst das nicht zu verstehen: Es geht nicht um Urlaub und Besuchen, es geht um Zwang! Und einer 7 jährigen mehrmals im Jahr diese Strapazen zuzumuten ist weder Urlaub noch Erholung. Und wenn es mal drüben ist: Wer garantiert, dass die Mutter es zurück lässt?

    Und ein Urteil zu bilden, wo es mal leben möchte.... mit 7 Jahren????? In welcher Welt lebst du denn? das kann es mit 18 machen!


    Once: Glaub und schreib was du willst!

    Auch dein letzter Absatz besagt dass du gar nichts verstehst und weißt!

  • wir reden ja nicht von einer einmaligen Auslandsreise pro jahr

    wir reden von: jede Ferien.

    Hat der TS so nicht gesagt, sondern allgemein von Ferien gesprochen. 2 Wochen Ferien doch eher nicht, ggf. wird da eher die Mutter nach DEU reisen oder zum Stiefvater nach Kroatien. Es geht darum das die Mutter das Umgangsrecht in den Ferien bekommt, wo Sie das wahrnimmt ist zweitrangig.


    Wenn ein Kind Ferien hat, möchte es ausschlafen, mit Freunden spielen, relaxen... und nicht alleine (!) 18 Stunden auf einen anderen Kontinent fliegen.

    eine andere Temperatur haben, andere Sprache, anderes Essen ...

    Wirklich, ich kenne es eher so dann denen schnell langweilig wird und Kinder Reisen als Bereicherung empfinden. Vor allem wenn die Freunde mit Ihren Eltern im Urlaub sind. Kinder sind von Natur aus Neugierig.



    Und dann wieder 18 Stunden heim und am nächsten Tag Schule!

    Hat das der TS so geplant, hab ich nicht gelesen


    Es geht nicht um Urlaub und Besuchen, es geht um Zwang! Und einer 7 jährigen mehrmals im Jahr diese Strapazen zuzumuten ist weder Urlaub noch Erholung. Und wenn es mal drüben ist: Wer garantiert, dass die Mutter es zurück lässt?

    Kennst du das Kind und die Mutter wenn du solche Aussagen tätigst? Warum unterstellst du der Mutter das Sie eine Straftat begehen wird?


    Und alleine Reisen:

    unter 6 Jahren nicht möglich

    6-12 bieten Fluglinien einen entsprechenden acompany Service an

    ab 12 darf das Kind alleine Reisen

    Das ist täglich gelebte Praxis für die Fluglinen, die halten sogar die entsprechende Papiere vor


    uch dein letzter Absatz besagt dass du gar nichts verstehst und weißt!

    Nein, weiss ich nicht weil ich nicht den Familienrichter kenn und du wahrscheinlich auch nicht. Richter verschließen sich aber nicht guten Argumenten, außer es gibt ein Grundsatzurteil, das du immer noch nicht beigebracht hast. Ich würde es als TS genau erstmal mit seinen Plan probieren und sich nicht von dir ins Boxhorn jagen lassen.