Balikbayan Visum - 13a -Touristvisum

  • Hallo in die Runde,


    ich bin Deutscher und letztes Jahr am 2. August mit meiner Ehefrau (deutscher und philippinischer Pass) die auch 33 Jahre in Deutschland gelebt hat, zum dauerhaft hier Leben auf die Philippinen eingereist. Natürlich habe ich da den Balikbayan Stempel erhalten. Natürlich möchten wir nicht jedes Jahr einmal ausreisen (müssen), so habe ich bereits im September angefangen mich um das 13a Visum zu kümmern und alles erforderlichen Unterlagen, wie NBI Clearance usw. herbeigeschaft und eingereicht. Wir haben Oktober 2020 in Deutschland geheiratet, und die Agentur bzw. wollte die dreisprachige deutsche Original Heiratsurkunde beglaubigt haben. Mein Notar in D. hat vom Standesamt die Heiratsurkunde angefordet und wollte die vom Landegericht beglaubigen lassen, dabei hat sich herausgestellt, dass sie Landgerichte das nicht mehr machen, sondern nur noch die Bezirksregierungen eine Apostille. Das akzeptiert die Immigration wohl nicht, wie sich erst jetzt herausgestellt hat. Wir habe zwar jetzt über die Agentur noch einen Bittbrief an den Sachbearbeiter geschickt, aber wenn er den auch ablehnt, stehe ich doof da und kann meine 35.000 Pesos in den Wind schreiben. Und auf meine Frage: Was nun? meinte die Sachbearbeiterin ich hätte dann nur noch die Möglichkeit mir ein Touristvisum ausstellen zu lassen und dieses allle 2 Monate zu verlängern.

    Und jetzt meine eigentlich Frage. Touristenvisum kann man ja wohl bis zu 36 Monaten immer verlängern lassen und muss danach dann das Land einmal verlassen. Dazu meinte die Dame aber, da ich bit Balikbayan Visum eingereist bin, gilt das für mich nicht, ich könne das endlos velängern lassen und bräuchte die Philippinen nie verlassen.

    Kann das irgendjemand bestätigen?


    Liebe Grüße Stephan

  • Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, aber wie kann bitte die Phil. Immigrationsbehoerde eine Apostille ablehnen, sofern sie ordentlich ausgestellt ist? Ich glaube eher, es gibt hier ein Missverständnis und die Sachbearbeiterin hat nur gelesen "anders" und schon abgelehnt.


    Zur Not koennt ihr eure Heirat in den Philippinen eintragen lassen und dann eine hiesige Heiratsurkunde anfordern. Das wuerde das Problem dann loesen.


    Alle anderen Methoden, entweder Touri Visum oder BB auf Dauer halte ich nicht fuer sonderlich empfehlenswert.

    Du kannst natuerlich auch das SRRV Visum probieren, das erfordert halt nur ein wenig Geld.

  • Und jetzt meine eigentlich Frage. Touristenvisum kann man ja wohl bis zu 36 Monaten immer verlängern lassen und muss danach dann das Land einmal verlassen. Dazu meinte die Dame aber, da ich bit Balikbayan Visum eingereist bin, gilt das für mich nicht, ich könne das endlos velängern lassen und bräuchte die Philippinen nie verlassen.

    Kann das irgendjemand bestätigen?


    Liebe Grüße Stephan

    Wenn du dich auf diese Aussage verlässt wirst du sicher Ärger bekommen.

    Ich bin auch mit BalikBayan eingereist und habe dann alle 2 Monate verlängert, mir wurde bei der letzten Verlängerung vor Ablauf der 3 Jahre gesagt das ich mich rechtzeitig um die Formalitäten zur Ausreise kümmern soll.


    Ihr solltet die Heirat bei der PSA registrieren lassen, dann bekommt ihr den REPORT OF MARRIAGE. Damit sollte es dann keine Probleme geben beim 13a.


    Gruss Lotsch

  • Die Google KI schlägt mir folgenden Weg vor, der mir schlüssig erscheint:

    Der Fahrplan für Ihren Notar in Deutschland

    1. Urkundenbeschaffung: Der Notar fordert beim Standesamt Ihres Heiratsortes eine neue internationale (dreisprachige) Heiratsurkunde an. Das hat den Vorteil, dass das Dokument brandneu ist (viele Behörden verlangen, dass Urkunden nicht älter als 6 Monate sind).
    2. Bezirksregierung Arnsberg: Der Notar schickt die neue Urkunde dorthin und lässt die Vor- bzw. Echtheitsbeglaubigung aufbringen (den Stempel, den Sie bereits kennen).
    3. BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten): Der Notar stellt den Online-Antrag (BfAA-Portal) und schickt die vorbeglaubigte Urkunde nach Brandenburg an der Havel für die Endbeglaubigung. Da Notariate oft über spezielle Behördenkanäle oder beschleunigte Verfahren verfügen, kann dies unter Umständen sogar schneller gehen als bei Privatpersonen.
    4. Philippinisches Generalkonsulat Frankfurt: Nach Erhalt des BfAA-Stempels sendet der Notar die Urkunde nach Frankfurt zur finalen Legalisation (Zertifikat mit Öse).
  • :hiDas "nach 3 Jahren ausreisen" praktiziere ich schon seit Jahren und hatte noch nie Probleme. Ich habe auch immer 2 Monate verlängert. Ich bin jetzt am 23.06. nach 10 Monaten aus gesundheitlichen Gründen ausgereist. Außer "Exit Clearance" keine Fragen. Ich werde im August 72 und komme so in 1-2 Jahren zurück. Gruß Lester:victory

  • Mein Notar in D. hat vom Standesamt die Heiratsurkunde angefordet und wollte die vom Landegericht beglaubigen lassen, dabei hat sich herausgestellt, dass sie Landgerichte das nicht mehr machen, sondern nur noch die Bezirksregierungen eine Apostille. Das akzeptiert die Immigration wohl nicht, wie sich erst jetzt herausgestellt hat. Wir habe zwar jetzt über die Agentur noch

    falls dies noch nicht geklärt ist: obwohl D und die Phiippinen mitglied im Apostillenclub sind, werden die Apostillen gegenseitig nicht anerkannt. die Frage ist, ob die phil Botschaft die Apostille als Vorbeglaubigung zur Legalisation zulässt. Nach Studium der HP der Botschaft Berlin deutet nichts darauf hin. Die HU hätte normal vom Landgericht oder Regierungspräsidium vorbeglaubigt werden müssen. Da hat mE der Notar geschlafen. Danach kann man sie über Botschaft Berlin oder Frankfurt legalisieren lassen. Dass wird die Immigration sicherlich akzeptieren.

  • Unsere Heiratsurkunde wurde im Jahr 2022 ohne irgendeine Beglaubigung mit den ausgefüllten Formularen bei der Botschaft in Frankfurt persönlich von uns eingereicht. Im Januar 2023 bekamen wir per Post von der PSA den REPORT OF MARRIAGE zugeschickt.

    Damit ist die Heirat offiziell in den Philipinnen registriert und anerkannt.

  • Es geht aber offensichtlich um die hu aus Deutschland die nicht akzeptiert wird. Und das ist erklärbar.

    Warum wird denn überhaupt die hu aus d verlangt, wenn es eine hu vom PSA gibt.?

    Die ist ja rein philippinisch und sollte von jedem philippinischem Amt anerkannt werden.