ts ein Fragebogen und die Botschaft holt das Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz ein, das kann bis 5 Monate dauern erst dann kann man Standesamtlich heiraten.Nach
Der TS wohnt in DEU, er kann das Ehefähigkeitszeugnis direkt beim lokalen Standesamt beantragen. Die sagen Ihm auch welche Urkunden er von seiner zukünftigen Ehefrau braucht. Diese müssen meistens auch noch legalisiert sein und übersetzt. Aber wie gesagt er hat Zeit, das ist alles kein Hexenwerk.