Heiraten aber (vorerst) getrennt leben

  • ts ein Fragebogen und die Botschaft holt das Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz ein, das kann bis 5 Monate dauern erst dann kann man Standesamtlich heiraten.Nach

    Der TS wohnt in DEU, er kann das Ehefähigkeitszeugnis direkt beim lokalen Standesamt beantragen. Die sagen Ihm auch welche Urkunden er von seiner zukünftigen Ehefrau braucht. Diese müssen meistens auch noch legalisiert sein und übersetzt. Aber wie gesagt er hat Zeit, das ist alles kein Hexenwerk.

  • Es scheint dass es wirklich nicht gleich wie in der Schweiz vorsich geht.

    Das Ehefähigkeits Zeugnis hätte ich auch selber von der Schweiz bekommen aber unsere Botschaft

    wollte es selber einholen und da kommt dann auch noch eine Philippinische Behörde dazu die auch noch ihren Senf dazu

    tun darum geht es auch dort 3 bis 5 Monate.

    Aber ich glaube dass auch als Deutscher das mit der PSA noch durchlaufen muss wenn er bei seiner Auswanderung

    das 13a Visum machen möchte was ja das beste Visum für ihn wäre, dazu muss die Heirat von der PSA Registriert werden.

    Aber lassen wir das er wird es für sich selber machen.

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • ts ein Fragebogen und die Botschaft holt das Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz ein, das kann bis 5 Monate dauern erst dann kann man Standesamtlich heiraten.Nach

    Der TS wohnt in DEU, er kann das Ehefähigkeitszeugnis direkt beim lokalen Standesamt beantragen. Die sagen Ihm auch welche Urkunden er von seiner zukünftigen Ehefrau braucht. Diese müssen meistens auch noch legalisiert sein und übersetzt. Aber wie gesagt er hat Zeit, das ist alles kein Hexenwerk.

    Sorry für OT, aber diese Urkunden von der Zukünftigen... Es geht das Standesamt einen Scheißdreck an wen ich heiraten will, und wenns mein Haustier ist! Die können nachfragen wenn es um die Anerkennung der Hochzeit geht, aber nicht wenns darum geht ob ICH heiratsfähig bin! Fehlt ja wirklich nur noch der Ariernachweis. Bodenlosigkeit... Deswegen hab ich auch in HK geheiratet.


    Sorry nochmal aber das mußte ich mal los werden!

  • eintakter


    Hong Kong ist mit Blick auf den geringen Dokumentationsaufwand ein Sonderfall, von dem wir wissen, dass er funktioniert (was auch daran liegt, dass Dokumente aus Hong Kong anerkannt werden).


    Umgekehrt ist es in den meisten Ländern weltweit der Regelfall, dass das Standesamt zunächst die "Ehefähigkeit" prüft und bei Auslandsheiraten dann ein "Ehefähigkeitszeugnis" ausstellen (oder eine Befreiung davon, wenn im Inland geheiratete werden kann und der ausländische Ehepartner kein Ehefähigkeitszeugnis beibringen kann).


    Das hat ja ggf. durchaus auch Vorteile für die Betroffenen. Dein Ansatz "können ja nachfragen, wenn es um die Anerkennung der Ehe geht" ist indes "der Natur der Sache nach" risikobehaftet. Man stelle sich vor, das Heimatland des einen Ehepartners erkennt eine Hochzeit an, das andere nicht. - Das braucht auch kein Mensch oder?


    Hong Kong gehört in sofern wie gesagt zu den "safe havens", ist aber zumindest, wenn man - was ja zumindest hier im Forum der Regelfall zu sein scheint - mit dem philippinischen Partner später in DACH leben möchte auch mit einem gewissen nachgelagerten Risiko behaftet. Denn dann kann es einem nämlich passieren, dass sich bei der Beantragung des FZV ggf. Probleme mit philippinische Urkunden auftun. Der Klassiker: Es gibt Probleme mit der Identitätsüberprüfung, denn falsch ausgestellte philippinische Geburtsurkunden gibt es "wie Sand am Strand von Boracay".

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • orry für OT, aber diese Urkunden von der Zukünftigen... Es geht das Standesamt einen Scheißdreck an wen ich heiraten will, und wenns mein Haustier ist! Die können nachfragen wenn es um die Anerkennung der Hochzeit geht, aber nicht wenns darum geht ob ICH heiratsfähig bin! Fehlt ja wirklich nur noch der Ariernachweis. Bodenlosigkeit... Deswegen hab ich auch in HK geheiratet.

    Ein DEU Standesamt prüft die Ehefähigkeit vor oder nach der Ehe, wenn irgeneine Behörde das will und ohne Ehefähigkeitszeugnis geheiratet wurde, da nüztz auch keine HK Urkunde etwas. Ich hab das im Verwandtenkreis bei einer US Eheurkunde erlebt.


    Spätestens in diesem Fall, wenn die Angetraute ggf. Witwe sein sollte und die Pensionkasse Geld dorthin zahlen soll wird das passieren. Der Vorteil in diesem Fall beim Ehefähigkeitszeugnis ist nich das für eine DEU Eherurkunde nur noch die legalsierte ausländische Eheurlunde beigebracht werden muss. Die restlichen Urkunden sind schon beim Standesamt.


    P:S Spätestens wenn der DEU Staat Geld zahlen muss zieht er jedes Register um das nicht zu tun, und ggf. lässt sich bei einer Ehe im Ausland etwas finden was die Ehe in DEU angreifbar macht.


    P:P.S Auch bei einer innderdeutschen Eheschlißung wird vom Standesamt die Ehefähigkeit überprüft. Die zukünftigen kriegen das blos nicht mit weil kein Ehefähgikeitszeugnis ausgestellt wird.

  • woher nimmst du diese weisheit???

    Verwandschaft und Lebenserfahrung. Wie gesagt das volle Programm bei einer US Eheurkunde mit Apostille, Ehefrau mit Vorehe, Scheidungsurkunde, Scheidungsurteil, einschl Geburtsurkunde der Ehefrau und Ex-Mannes. Versuch das mal zu besorgen. Natürlich mit Apostille und Übersetzung eines vereidigten Übersetzer in genau dem Zuständigen Bezirk des Oberlandesgericht. Plötzlich konnte man scheinbar kein Englisch mehr. Man wollte halt von der ABH keine Einwanderung in Sozialleistungen also hat man alle Register gezogen.´ um das zumindest mal drei Monate zu verzögern.


    Eine Apostille bescheinigt grundsätzlich nur die formelle korrekte Austellung der austellenden Behörde im Ausland und damit kann die Urkunde grundsätzlich in DEU verwendet werden. Es bescheinigt nicht die inhaltliche Richtigkeit, die kann von Behörden angezweifelt werden, wenn es eben aus deren Sicht opportun ist. Dagegen hilft nur die Nachregistrierung.