Vermögensnachweis

  • Hallo,


    ich hatte schon vor einiger Zeit diese Frage gestellt, aber da lagen mir noch nicht die Unterlagen vor.

    Nachdem wir 8 Jahre auf das Annulment gewartet haben und meine Holde jetzt auch den A1 - Deutschkurs bestanden, so das der Hochzeit in D nichts mehr im Wege steht.

    Das STA Billerbeck hat mit eine Liste geschickt, mit den erforderlichen Dokumenten.

    Das meiste ist unkritisch, ein Dokument gibt es auf den Phills meines Wissens so nicht, zumindest nicht, was das Vermögen angeht.
    Nachweis, das Ehe einschließlich Vermögentsauseinandersetzung, registriert wurden.
    In die Entry of final Judgement heißt es dazu:

    Wherefore, premises considered judegment is hereby rendered declaring the absolute nullity of the marriage between A and B....

    So ordered

    and that the same has on August 4, 2025, become final and executory.


    Nach meinem Verständnis sagt das indirekt, wenn die Ehe hier absolut zu Ende ist, gibt es auch keine Ansprüche mehr finanzieller Art.

    Sehe ich, und auch ein OLG so richtig?


    Fü ein kurzes Statement wäre ich dankbar.


    Martin

  • Nach meinem Verständnis sagt das indirekt, wenn die Ehe hier absolut zu Ende ist, gibt es auch keine Ansprüche mehr finanzieller Art.

    Sehe ich, und auch ein OLG so richtig?

    So sehe ich das auch...


    ich denke, die Anullment Papiere sollten (mit Übersetzung) vorgelegt werden....

  • MartinHa


    ZUnächst einmal Gratulation, das das Annullment "durch" ist, so verstehe ich Deinen Post.


    Das Schreiben Deines Standesamts bezieht sich nach meinem Verständnis auf das Annullment Urteil und ist vielleicht etwas unglücklich formuliert.


    Ich war vor mehr als einem Jahrzehnt in der selben Situation, meine jetzige Frau musste auch ein Annullmemt Verfahren über sich ergehen lassen.


    Was die deutschen Behörden interessiert ist:


    Die Aussage, dass die Ehe annulliert worden ist, mithin die erste Seite des Urteils, juristisch das sog. "Rubrum", weiterhin die "Rechtskraftsbescheinigung" ("declaration of finality"), hängt als Standardtext hinten dran, darauf bezieht sich vermutlich die unglückliche Formulierung "registriert" und dann die Regelung zum Vermögensausgleich (normalerweise auf den oder der letzten Seite des Annullment Urteils - vom Unfang her abhängig davon, ob es überhaupt etwas zu verteilen gibt).


    Ich habe mich seinerzeit mit dem Standesamt in Frankfurt so verständigen können, dass lediglich diese Teile des Annulmenturteils durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden müssen und das ganze sonstige Urteil nebst Begründung, mithin die ganze "schmutzige Wäsche", nicht übersetzt werden müssen.


    Bei Bedarf gerne auch PN an mich.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Hallo,


    danke für die Beiträge, ich hoffe das STA läßt sich auf den Deal ein.
    Das gesamte Urteil sind über 20 Seiten, bei einem Preis pro Seite von ca. 40 € wird das sehr teuer...

    Und ja, abgesehen von dem Urteil ist es ausschließlich schmutze Wäsche...ihr Ex hat sich für verrückt erklären lassen und es wird im Detail aufgeführt, wie verrückt er eigentlich immer schon war.

    Wenn sich das STA sträubt, gibt es da Grundsatzurteile zu?


    Ich werde berichten!


    Martin

  • Du kannst ja darauf hinweisen, dass nach Deiner Kenntnis in einem ähnlich gelagerten Fall, das Standesamt FRankfurt am Main sich mit einer auszugsweisen Übersetzung einverstanden erklärt hat. Praktisch habe ich in einem an den Übersetzer gesendeten Scan der Urtailsaufertigung den zu übersetzenden Bereich mit einem farbigen Rahmen markiert.


    Was die Wahl eines Übersetzers betrifft, so kann es sich lohnen einmal im Internet zu recherchieren und sich mehrere Angebote einzuholen. Es ist ja schon lange so, dass die vereidigten Übersetzer zumeist in allen Gerichtsbezirken, auch bundesländerübergreifend, zugelassen sind. Wir hatten seinerzeit einen Übersetzer in Hamburg beauftragt, ich habe aber leider den Namen vergessen. - Auch der Übersetzer muss sich im Übrigen mit einer auszugsweisen Übersetzung einverstanden erklären.


    P.S.: Der disfunktionale Link zu Übersetzern in meinem Beitrag stammt nicht von mir, sondern wurde von der Forensoftware automatisch generiert.

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  • ok...


    ich hatte mir auch gedacht, ob es möglich wäre, den Schmutzteil von einer KI mehr oder minder kostenlos übersetzen zu lassen und zusammen mit den relevanten 2 richtig übersetzten Seiten und dem Original einzureichen, versehen mit einem Begleitschreiben.

    Dann kann jeder sehen, das es da um Dinge handelt, die mit unserer Heirat nichts zu tun haben und nur dazu dienten das Anullment zu bekommen.


    Mal sehen, ob die Dame vom STA ein Einsehen hat...

  • P.S.: Der disfunktionale Link zu Übersetzern in meinem Beitrag stammt nicht von mir, sondern wurde von der Forensoftware automatisch generiert.

    Oh hoppla, das ist ein uralt-Link aus dem Lexikon, der muss dringend mal upgedated werden!


    Vielen Dank für den Hinweis, wir kümmern uns darum!


    ( hge : you have the bridge! :P)

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Auch Standesbeamte sprechen inzwischen i.d.R. Englisch bzw. können einen englischen Text verstehen. Und wenn nicht, die KI Übersetzunkann der Standesbeamte auch selber machen. Leider muss halt Alles, was offiziell in das Verfahren eingebracht wird von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. In sofern würde ich das halt vorher abklären und keine 20 Seiten KI Übersetzung mit Begleitschreiben schicken. Ich würde insofern eher über die Schiene "das wollen Sie gar nicht alles lesen" kommen. Zumal, wenn sie oder er den Job nicht erst seit gestern macht, die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering ist das ihr oder ihm schon mal ein philippinisches Annullmenturteil untergekommen ist und die sind im Grunde alle gleich: Es läuft immer auf "psychological incapability" hinaus.

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  • Hi,


    ich habe jetzt mal Chatgpt den Text zum Fressen gegeben und es kam eine astraine Analyse raus, mit vorgefertigten Fragen für das STA.

    Leider sind wir hier die ersten mit einer deutsch-phill Combi, was es wohl nicht unbedingt leichter machen wird.

  • Hallo Martin,


    wir mußten Ende 2007 auch das komplett übersetzte Anulment-Urteil vorlegen, dazu mußte die Übersetzerinn staatlich geprüft sein (nachgewiesen durch Stempel auf den Übersetzungen). War auch recht teuer am Ende. Euch viel Glück, vielleicht hat es sich ja geändert.


    Beste Grüße
    deepdiver27


    Wir, die guten Willens sind, geführt von den Ahnungslosen, versuchen, für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen.


    Quelle unbekannt

  • Quote

    der disfunktionale Link zu Übersetzern in meinem Beitrag stammt nicht

    ... diese Leute nennen sich jetzt "Übersetzende" !


    OT

    übersetzend : ich habe vor langer Zeit gelernt, dass dies das Partizip Präsenz ist, als etwas was man gerade im Moment tut.

    Was macht dann ein Übersetzender, wenn er auf dem Lokus sitzt ? :)

  • MartinHa


    Ich habe das jetzt auch noch mal mit Hilfe von KI (Gemini) recherchiert. Leider scheint 2010 sowohl bei den Vorschriften für das OLG als auf bei den "Übersetzenden" (Danke hge :-) ) "nachgeschärft" worden zu sein.


    Allerdings musste ich die KI zunächst erst einmal "aufs richtige Gleis" setzen denn bei den Annullierungsurteilen über die wir hier reden, handelt es sich regelmäßig um "Heimatlandentscheidungen", die von der Ausnahme des § 107 Abs. 1 Satz 2 FamG erfasst sind: "Hat ein Gericht oder eine Behörde des Staates entschieden, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben, hängt die Anerkennung nicht von einer Feststellung der Landesjustizverwaltung ab." (https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__107.html) Zur Anerkennung des Urteils bedarf es insofern keiner Prüfung durch die hiesige Landesjustizverwaltung, auch deshalb erscheint mir die vollständig Übersetzung eines zwanzigseitigen Urteils unverhältnismäßig. Auch hierauf sollte man ggf. das Standesamt hinweisen. Umgekehrt, sollte das Standesamt weiterhin auf einer vollständigen Übersetzung bestehen, würde ich dafür kein "Faß aufmachen", sondern mir einen vergleichsweise preisgünstigen "Übersetzenden" suchen.


    Worauf die KI allerdings hingewiesen hat iat der Umstand, dass man auch den Textabschnitt übersetzen lassen sollte, aus dem die Einhaltung eines fairen Verfahrens (Rechtliches Gehör) hervorgeht. Meistens ist dies nur ein Absatz und steht gleich am Anfang der "Decision". Typischerweise beginnt die Verfahrensbeschreibung mit einem Satz wie : "Respondent was served with summons, together with a copy of petition and its annexes..." gefolgt von Ausführungen, ob der "respondent" sich in der Sache geäußert hat oder nicht. Anschließend werden der oder die Richter, der Staatsanwalt ("solicitor general") und der oder die von den Parteien mandatierten Anwälte benannt und jeweils festgestellt, dass keine Befangenheit bzw. Interessenkollision besteht.


    Da das Urteil, wie oben dargestellt, inhaltlich eben nicht durch die Justizverwaltung geprüft werden muss, stehen m.E. die Chancen nicht schlecht,sich hinsichtlich des Umfangs der Übersetzung mit dem Standesamt zu verständigen. Aber wie gesagt, falls die nicht wollen "Augen zu und durch"...

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  • ok, d.h. die Annerkennung findet dann im STA statt?

    ich sehe schon die freundliche Dame in Billerbeck in Ohnmacht fallen. So hat Chatgpt die Dokumente zusammengefasst:



    PDF-Seite




    Bezeichnung




    Inhalt




    Funktion




    Relevanz




    1




    Begleitschreiben City Civil Registry Office




    Bestätigung des Eingangs/der Bearbeitung der Unterlagen zur Petition auf Erklärung der absoluten Nichtigkeit der Ehe.




    Verfahrens-/Registrierungsunterlage




    Eher ergänzend




    2




    Certificate of Authenticity




    Bestätigt die Echtheit der beigefügten Court Decision / Order; ausgestellt zur Bearbeitung der geänderten/annotierten Heiratsurkunde.




    Echtheitsnachweis




    Wichtig




    3




    Bescheinigung City Civil Registry Office




    Bestätigt, dass die Decision/Judgment/Order beim Standesamt eingegangen und in den amtlichen Unterlagen registriert wurde.




    Registrierungsnachweis




    Wichtig




    4




    Certificate of Marriage




    Philippinische Heiratsurkunde mit behördlichen Vermerken/Annotationen.




    Personenstandsunterlage




    Sehr wichtig




    5




    Decision - Seite 1




    Beginn der gerichtlichen Entscheidung; Parteien, Aktenzeichen und Gegenstand „Declaration of Absolute Nullity of Marriage“.




    Gerichtsurteil




    Sehr wichtig




    6-10




    Decision - Seiten 2-6




    Darstellung des Sachverhalts, Aussagen des Antragstellers und weiterer Zeugen sowie psychologische Begutachtung.




    Sachverhalt/Beweisaufnahme




    Teil der vollständigen Decision




    11-15




    Decision - Seiten 7-11




    Rechtliche Grundlagen zu Art. 36 Family Code, Rechtsprechung und Anforderungen an „psychological incapacity“.




    Rechtliche Begründung




    Teil der vollständigen Decision




    16-19




    Decision - Seiten 12-15




    Würdigung der Beweise und ausführliche Begründung, weshalb das Gericht psychological incapacity annimmt.




    Gerichtliche Würdigung




    Teil der vollständigen Decision




    20




    Decision - Seite 16 / Tenor




    Abschließende Begründung und „WHEREFORE“-Tenor: Die Ehe wird für absolut nichtig erklärt. Entscheidung vom 24.03.2025.




    Entscheidungstenor




    Zentral




    21




    Certificate of Finality




    Bestätigt, dass gegen die Entscheidung vom 24.03.2025 kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Ausgestellt am 04.08.2025.




    Rechtskraftnachweis




    Zentral




    22




    Entry of Final Judgment




    Wiederholt den Tenor und bestätigt, dass das Urteil am 04.08.2025 „FINAL and executory“ wurde.




    Eintragung der Rechtskraft




    Zentral




  • Die Standesbeamtin weiss doch, was Sie zu tun hat. Insofern, lass Chat GPT da raus (zumindest keine Ausdrucke). Sämtliche deutschen Verwaltungen sind inzwischend genervt, weil sie von KI Eingaben überrannt werden.


    Ach ja, habt Ihr das Annullment Urteil von der DBM bereits legalisieren lassen?


    Ich würde mit dem legalisierten Urteil (oder auch mit dem noch nicht legalisierten Urteil) zum Standesamt gehen und mit der netten Dame mündlich verhandeln, was Sie denn als Übersetzung braucht (und dabei dezent darauf hinweisen, dass das Ganze ja auch Geld kostet und dass sie alleine entscheiden kann, da "Heimatentscheidung" (§107 Abs. 1 Satz 2 FamG - keine Prüfung durch die hiesige Justizverwaltung).

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Stimmt, da hast du recht, wobei dich das chatgpt-Papier ganz gut finde.

    ich habe auch schon meine Fühler ausgestreckt nach einem Übersetzer...ich denke mit dem kann man einen Deal machen, also die wichtigen Dokumente "echt" übersetzen, den Rest "automatisiert".

    Das mit der Heimatentscheidung hat sie bestimmt noch nicht gehört...ich werde berichten!

  • Stimmt, da hast du recht, wobei dich das chatgpt-Papier ganz gut finde.

    ich habe auch schon meine Fühler ausgestreckt nach einem Übersetzer...ich denke mit dem kann man einen Deal machen, also die wichtigen Dokumente "echt" übersetzen, den Rest "automatisiert".

    Das mit der Heimatentscheidung hat sie bestimmt noch nicht gehört...ich werde berichten!

    Bei Allem was ein vereidigter Übersetzer abgibt, muss er seinen "Stempel" darunter machen. Welcher "Werkzeuge" er sich dabei bedient entscheidet er selber.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • so, nun ist es vorbei und es war wie befürchtet:

    Die freundliche Dame spricht kein Wort englisch und hatte noch nie ein Annullment gesehen.

    Sie bestand auch darauf das das OLG das Urteil prüft, sie wie sie es bestimmt schon die letzten 30 Jahre gemacht hat.

    Ich wollte auch nicht hart mit ihr diskutieren, das hätte für mich bestimmt nur Nachteile gebracht.

    Das einzige, was ich aushandeln konnte war, das das OLG die englische Fassung des Urteils bekommt, also den Text der Zeugenbefragung etc. . Ggf. wird das Gericht dann die deutsche Übersetzung nachfordern. Ich frage mich wirklich verbissen, was das Gericht damit will...

    Es ist also noch Hoffnung.


    Aber Danke noch mal für eure Tips und Ratschläge, ich werde berichten, wie es weiter geht. Das wird aber noch eine Weile dauern.

  • Sie bestand auch darauf das das OLG das Urteil prüft, sie wie sie es bestimmt schon die letzten 30 Jahre gemacht hat.

    das bestimmt leider das OLG im Befreiungsverfahren, und die Dame vom StA hat keinen großen Einfluss darauf was das OLG sehen will.


    Aus dem Leitfaden:


    Quote
    4. Übersetzungen Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Hiervon kann allenfalls bei einfachen Urkunden, die wie bspw. Geburtsurkunden regelmäßig als Vordruck erteilt werden, bei geläufigen Fremdsprachen wie Englisch oder Französisch abgesehen werden. Auch nach entsprechenden Abkommen ausgestellte internationale Urkunden bedürfen keiner zusätzlichen Übersetzung. Die Übersetzung muss von einer/einem in der Bundesrepublik Deutschland ermächtigten oder dieser/diesem gleichgestellten Urkundenübersetzer/in gefertigt sein. Insoweit wird es auch als ausreichend angesehen, wenn ein/e in Deutschland ermächtigte/r Übersetzer/in nach Prüfung einer im Ausland gefertigten Übersetzung bescheinigt, dass diese vollständig und richtig ist, soweit d. Übersetzer/in hierzu durch Landesgesetz befugt ist (vergl. z.B. § 37 Abs. 3 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen). Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank auf dem Justizportal des Bundes und der Länder verzeichnet unter der Internetadresse http://www.justiz-dolmetscher.de entsprechende Urkunden

    übersetzer/innen. Der fremdsprachige Text ist von der Ursprungssprache direkt in die deutsche Sprache ohne „Zwischenübersetzung“ in eine andere Sprache zu übersetzen.

    Ein langes Gerichtsurteil ist nicht mit einer einfachen strukturierten Geburtsurkunde zu vergleichen..


    allgemeiner-teil_august-2025.pdf


    Quelle: OLG Köln


    Ich denke bei anderen OLGs wird es gleich sein.

  • Mich nervt es trotzdem.Warum will ein deutsches Gericht wissen, wie oft der Ex-Mann meiner Holden fremdgegangen ist? Und warum er keine family aufbauen kann...ist doch eher so eine Sa-Nachmittag Soap!

    Und das ganze kostet mich so nebenbei ca. 1.000 € und wird mit Sicherheit von einer KI in 5 Sekunden übersetzt!