Webdesign Firma auf dem Phili.

  • Nichts gegen Heimsteuerhinterzieher, aber....
    Wenn eine deutsche Firma Geld fuer Leistungen einer auslaendischen Firma ueberweist, wird das deutsche Finanzamt diese Rechnung nur zur Betriebsausgabe zulassen, wenn die Fa. im Ausland eindeutig lokalisiert und identifiziert werden kann.
    Also, einfach eine Fa. Kokonut Enterprises in der Nipastreet tut nicht, das deutsche FA wird nach der SEC und DTI Registrierung fragen. Das geht solange gut, bis eine Betriebs- oder Umsatzsteuer Sonderpruefung kommt. Dann fliegt die Sache auf.

  • Meine Lösung:


    Falls Wolly hier ein Gewerbe anmeldet kann er ohne Probleme auf den Philippinen eine Betriebsstätte haben. Gem. Artikel 5 DBA Philippinen umfaßt der Begriff der Betriebsstätte z. B. eine Zweigniederlassung oder eine Geschäftsstelle.
    Der Gewinn aus der Betriebsstätte wird in den Phil. versteuert (Art. 7 II DBA Phil.). In Deutschland fällt dann allenfalls der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) an. Allerdings können bei einer Betriebsstätte Abgrenzungsprobleme auftreten, aber das dürfte lösbar sein.


    Die andere Möglichkeit wäre, auf den Phil. eine Kapitalgesellschaft zu gründen und über diese die Geschäfte abzuwickeln. Dann kommt kein deutsches FA auf Idee, die Gewinne dieser - philippinischen - Gesellschaft hier zu versteuern. Allerdings ist die Beteiligung dem deutschen FA zu melden (§ 138 AO). Ob Wolly seine Einkünfte aus der Kapitalgesellschaft (Lohn und/oder Dividenden) hier oder auf den Phil. versteuern muß, richtet sich ebenfalls nach dem DBA (Art. 10, 15ff DBA Phil.).


    Wichtig ist in jedem Fall, wo er seinen steuerlichen Wohnsitz oder ggfs. den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat. Dabei wird ggfs. auf den "engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen" abgestellt (Art. 4 II DBA Phil.).



    Hinweis:
    Das Doppelbesteuerungsabkommen ist im Internet unter
    http://www.pdf-hannover.de/info/tax/doubletax.htm
    zu finden.

  • Zitat

    Original von kaunlaran
    Meine Lösung:


    Falls Wolly hier ein Gewerbe anmeldet kann er ohne Probleme auf den Philippinen eine Betriebsstätte haben. .



    Klar kann er das. Nur muss in dieser Betriebsstätte auch Betrieb herrschen, d.h. ein Briefkasten allein genügt da nicht.

  • Meine Lösungen, an der ich momentan arbeite und ca. 70 % erledigt sind.
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    Gestaltung Nr. 1 im Innenverhältnis zu Deutschland
    hier mit optionaler Haftungsbeschränkung (Ltd)


    In Deutschland eine Ltd. & Co. KG gründen


    KG- Vertag so gestalten, daß der LTD. Inhaber und KG- Kommanditist (in diesem Konstrukt ein und das Selbe), alle Einkünfte 100% erhält.


    Bei Personengesellschalften werden die Gewinne in der Einkommensteuer erklärt. Einkommenststeuer zahlt man dort, wo der Mittelpunkt der geschäftlichen Leitung bez. hier Lebensmittelpunkt ist. Der wäre ja nun dann in RP....


    Diese Möglichkeit schmeckt dem FA nicht, ist aber astrein und machbar. Kosten sind überschaubar. Da wäre noch die Gewerbesteuer. Meines Wissens zahlt man die, wo die Co. KG angemeldet ist (hat also mit dem geschäftlichen Mittelpunkt nichts zu tun). In dem Fall D.


    Aber dies ist zu verschmerzen, bei der Einkommenssteuer, die man durch das Konstrukt nicht zahlt.
    Umsatzsteuer zahlt man wie immer via Elster und wie gewohnt online nach Deutschland. Man kann die Sache auch noch auf die Spitze treiben, indem man eine 250 EURO Kraft im Minijobverhältnis anmeldet. Somit hat die Gesellschaft einen Mitarbeiter (wobei der geschäftliche Mittelpunkt in RP bleibt) in D und alles ist sauber. Vorteil dieser Lösung ist, daß man weiterhin alle Geschäfte "über" Deutschland abwickeln kann, ohne seine Kunden zu verlieren UND VIELE STEUERN nicht zahlt.


    Weiterer Vortei ist, daß man die restlichen 170 irgenwas Tage auch in D leben und arbeiten kann, (was wir auch persönlich vor haben) ohne weiter steuerlich wie eine Zitrone ausgedrückt zu werden.


    als Gestalltung Nr. 2 habe ich noch als Alternative und auf Anfrage zu liefern.


    Gruss van-tommes

  • Zitat

    Oh Mann, vergiss die Steuerberater. Wenns um Ausland geht haben die Wald- und Wiesenschmarotzer keine Ahnung, und einer der Ahnung hat, ist unbezahlbar.
    Ein Steuerberater ist unnoetig wie ein Kropf und kostet nur sinnlos Geld fuer Dinge die man in ein paar Minuten selber machen kann, und man hat den Ueberblick und ist nicht ausgeliefert.


    Na, der Steuerberater ist auch nicht dafür da, eine Rechtberatung zu machen.
    Darf er ja auch nicht mal.


    Gruss
    Pampanga

    __________________
    siehst du den motzer im moore winken - wink zurück und lass ihn sinken

    2 Mal editiert, zuletzt von Ted-River42 ()

  • Wieso Rechtsberatung? Soll das vielleicht ein Anwalt am Ende machen der noch weniger Ahnung hat?
    Es geht doch darum, das irgendwelche Aktivitäten in D und PH, sagen wir mal, synchronisiert werden müssen. Dafür gibt es gewisse Regeln, vor allen Dinge Aktivitäten und Vorgänge die das Finanzamt anerkennt, solche die es nicht anerkennen wird, und solche die obendrein noch Probleme machen.
    Ich bin da ein ziemlich gebranntes Kind, zumal mir verschiedene Finanzämter verschiedene Auskünfte gegeben haben, und die Steuerberater wissen in der Regel wie eine Würstchenbude abgerechnet wird.
    Leute die sich in diesem Metier auskennen sind unbezahlbar für Micky-Maus Firmen. Die letzte Wirtschaftsberatung die ich hatte hat 270 Euro pro Stunde genommen, und geholfen hats auch nix.
    Heute bin ich schlauer, aber dafür habe ich viel Lehrgeld gezahlt. Viele Vorgänge die ein normal denkender Mensch im Geschäftsleben als natürlich ansieht, werden vom FA schlichtweg negiert und in Frage gestellt. Das ist für das FA eine schöne Sache, weil es um Auslandssachverhalte geht, da ist immer nur der Steuerzahler aufklärungspflichtig. Das FA will Dokumente sehen die gar nicht beigebracht werden können, bzw. der Aufwand steht nicht mehr in Relation zum Nutzen.
    Vielleicht findet sich ja noch einer hier der wirklich Geschäfte mit den Philippinen gemacht hat und nicht nur die Theorie kennt? Und vielleicht auch schon mal eine Betriebsprüfung hatte?


    -->In Deutschland eine Ltd. & Co. KG gründen
    Die IHK will Geld sehen, das FA wird Vorauszahlungen haben wollen, als Inhaber einer LTD kostet die Kranversicherung um die 600 Euro pro Monat. Eintrag im Handelsregister kostet auch Geld. LTD muss Bilanzen erstellen, also erhöhter Buchführungsaufwand.


    -->KG- Vertag so gestalten, daß der LTD. Inhaber und KG- Kommanditist (in diesem Konstrukt ein und das Selbe), alle Einkünfte 100% erhält.
    Wie soll das gehen? Eine Ltd kann nur Gehalt zahlen, alles andere ist verdeckte Gewinnausschüttung die mit paarund50% besteuert wird.


    -->Bei Personengesellschalften werden die Gewinne in der Einkommensteuer erklärt. Einkommenststeuer zahlt man dort, wo der Mittelpunkt der geschäftlichen Leitung bez. hier Lebensmittelpunkt ist. Der wäre ja nun dann in RP....
    Warum ist bei der LTD die geschäftliche Leitung auf den Philippinen? Die LTD ist in England eingetragen und hat eine Niederlassung in D? Oder habe ich da was falsch verstanden?


    -->Diese Möglichkeit schmeckt dem FA nicht,...
    So siehts aus, viel Vergnügen.


    Letztens hat wohl irgendjemand von der Botschaft das Firmengebäude von aussen fotografiert und von der SEC wurden auch Unterlagen angefordert. Ich würde auf keinen Fall ein Konstrukt wählen, bei dem eine deutsche Firma irgendwie beteiligt ist. Ich habe gelernt...

    Einmal editiert, zuletzt von Maniax ()

  • Zitat

    Und vielleicht auch schon mal eine Betriebsprüfung hatte?


    Hallo Maniax
    Ich will jetzt nicht darauf eingehen.
    Aber ich hatte im November eine 9 tägige Betriebsprüfung.


    Seit 2001 waren meine Steuerbescheide auf vorbehalt einer Nachprüfung.
    Ca, 8 Kontrollberichte lagen vor wegen den Philippinen.


    Wurden jetzt nach der Prüfung, Gott sei Dank aufgehoben.
    Vielmehr man hat sich geeinigt.


    Und genau an diesem Punkt, weisst Du wie gut oder schlecht, dein Steuerberater ist.


    Entweder Du lebst und arbeitest auf den Philippinen oder Du lebst und arbeitest in Deutschland.


    Gruss
    Pampanga

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    4 Mal editiert, zuletzt von Ted-River42 ()

  • -->Vielmehr man hat sich geeinigt.
    Das ist einer der Punkte, warum soll man sich einigen? Ganz einfach, weil das heimische FA viele Sachverhalte anders sieht. Bei einer Einigung zahlt immer der Steuerbürger drauf.


    -->Entweder Du lebst und arbeitest auf den Philippinen oder Du lebst und arbeitest in Deutschland.
    Stimmt zwar nicht ganz so, aber genau das ist der Punkt der dich vor böswilligen Unterstellungen seitens des FAs schützt, zumindest relativ. Ich will sowieso nie wieder eine Firma in D haben, der Verwaltungsaufwand frisst einen auf.

  • - LTD zahlt kein Gehalt, sie erhält nur Haftungsvergütung = Betrag X, wie eine GmbH, die für eine KG haftet.
    - eine Co. KG ist einen deutsche Gesellschaft die im HRA eingetragen ist und hat nix mit England zu tun
    (habe selbst eine seit 2 Jahren)


    - Bilanzen für die LTD in UK muss nicht erstellt werden, weil eine Haftungsvergütung nach englischem Recht keine regelmäßige Einkunftsart ist (nur DCA, das macht die Agentur für paar EURO)


    - in D zahlt die LTD nur auf die erhaltene Haftungsvergütung Körperschaftssteuer plus Soli
    - Haftungsvergütungshöhe und Gewinnverteilung der KG wird im KG- Vertag festgelegt und hat nichts mit verdeckter Gewinnauschüttung zu tun


    - die LTD ist geschäftsführende Gesellschaft (Komplementär), mit keiner Niederlassung in D
    diese Gesellschaft hat eine natürliche Person als Direktor = Geschäftsführer, der zugleich Kommanditist der KG ist (nicht bei GmbH & Co. KG möglich)
    Der Geschäftsführer versteuert da, wo er überwiegend lebt. Wenn also der Einreisestempel und Ausreisestempel über 180 Tage auseinanderliegen, ist die Sache sauber


    - Krankenversicherung zahlt man keine EURO 600,- wie soll das denn gehen und warum ?(zahle bei der Gothaer ca. EURO 250,- pro Monat)


    Steuerbescheide unter Vorbehalt sind normal bei Firmen und Betriebsprüfungen leider auch.
    ABER
    --------
    Wenn der Sachverhalt so ist, wie er sein soll, ist der beschriebene Weg legal und machbar.


    Sicher ist dies nicht für "Firmen" die im Monat EURO 3,5 verdienen. Dafür macht es steuerlich auch keinen Sinn. Dann bleibt man besser in D.


    Aber ist ja egal. War nur ein Vorschlag.