Grundstück kaufen aber nicht Verheiratet mit Ph.

  • Hallo zusammen.Ich bin mit meiner Frau ( Filipina) 10 Jahre Verheiratet.Habe auch auch schon seid einigen Jahren ein Grundstück,und Haus auf den Philippinen.Vor kurzen war ich wieder für 5 Wochen auf den Philippinen (Cebu) zu Besuch.Auch mein Kollege (Freund) hat mich auf den Philippinen besucht.Er ist von den Philippinen sehr angetan,er möchte gerne Land auf den Ph . kaufen,ist aber nicht mit einer Frau von den Philippinen Verheiratet. Gibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw )
    Mfg: Rasputin

  • Zitat

    Original von RasputinGibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw )
    Mfg: Rasputin


    Ja er kann eine Company gründen


    Frage zur Rechtslage einer Inc.
    Webdesign Firma auf dem Phili.
    Existenzgründung in Cebu City


    Du solltest auch etwas mit der Suchfuktion , die spukt so einiges an Perlen hier raus.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Zitat

    Originally posted by Rasputin
    Gibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw)


    Ausländer können lt. den phil. Gesetzen kein Land besitzen. Auch eine Konstruktion mit einer Firma, die das Land besitzen soll, ist für den Ausländer nicht sicher, denn im gehören nach wie vor max. nur 40 %. Wie sollen denn die restlichen 60 % abgesichert werden, evtl. durch "Did of Assignment"?. Das wird einem im Ernstfall nicht viel helfen, denn ein Ausländer kann kein Land in RP besitzen.


    amor-1011

  • Zitat

    Original von Rasputin
    Hallo zusammen.Ich bin mit meiner Frau ( Filipina) 10 Jahre Verheiratet.Habe auch auch schon seid einigen Jahren ein Grundstück,und Haus auf den Philippinen.Vor kurzen war ich wieder für 5 Wochen auf den Philippinen (Cebu) zu Besuch.Auch mein Kollege (Freund) hat mich auf den Philippinen besucht.Er ist von den Philippinen sehr angetan,er möchte gerne Land auf den Ph . kaufen,ist aber nicht mit einer Frau von den Philippinen Verheiratet. Gibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw )
    Mfg: Rasputin


    Wenn überhaupt, dann mieten!
    Ich empfehle deinem Freund wärmstens die Finger von Grundstückskäufen zu lassen. Das erspart ihm viele graue Haare.

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  • Zitat

    Originally posted by amor-1011
    Das wird einem im Ernstfall nicht viel helfen, denn ein Ausländer kann kein Land in RP besitzen.


    amor-1011


    exakt Amor! Man kann sicher ueber Umwege und Konstruktionen Land kaufen. Tatsache ist dass man immer von Anderen dann abhaengig ist! Und wenn sich diese es mal anders ueberlegen ist man immer der Dumme! Es hat ja auch schon Faelle gegeben wo Ehepaare house and lot kauften, natuerlich auf den Namen der Frau, und spaeter bei Streitigkeiten der (auslaendische) Ehemann ohne was da stand!

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • ..wie siehts denn in folgendem falle aus:


    nehmen wir mal an ich haette ein grundstueck gekauft welches auf den namen meiner philippinischen lebensgefaehrtin laeuft, mit der ich nicht verheiratet bin. nun, was gott verhueten moege, stoesst ihr etwas zu und in ihrem testament hat sie das gesamte auf ihren namen eingetragene eigentum an mich uebertragen (vererbt)... waere ich als auslaender dann rechtlich im voll- u. alleinbesitz des grund und bodens?
    wie wuerde sich ein solcher fall beim landbesitz durch eine company verhalten in der sie die mehrheit und ich die minderheit haetten??


    vielen dank fuer hinweise...


    Lo Svevo

    Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten :yupi
    Karl Kraus (umstritten)

  • Erbe geht nicht, wenn du drin stehst ist es ok, als Ausländer darfst du im Testament stehen, aber es darf nicht auf dich als Ausländer fallen.


    Die Idee hatten wir auch der Notar darf dich eintragen muß es nicht mal beanstanden das ein Ausländer drin steht. Aber im Fall den man nie will, würde das Land an die Familie deiner Freundinn fallen da diese automatisch erbberechtigt wären. Ergo Kinder in die Welt mit beiden Nationalitäten, denn die dürfen erben. :D

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Zitat

    Originally posted by Lo Svevo
    ..wie siehts denn in folgendem falle aus:


    nehmen wir mal an ich haette ein grundstueck gekauft welches auf den namen meiner philippinischen lebensgefaehrtin laeuft, mit der ich nicht verheiratet bin. nun, was gott verhueten moege, stoesst ihr etwas zu und in ihrem testament hat sie das gesamte auf ihren namen eingetragene eigentum an mich uebertragen (vererbt)... waere ich als auslaender dann rechtlich im voll- u. alleinbesitz des grund und bodens?


    Hallo Lo Svevo,


    nach meiner Ansicht waere das Testament ungueltig, falls Deine Lebensgefaehrtin Dir nach ihrem Ableben 100% des Grundstuecks ubertragen will. Nach phil. Recht koennte sie Dir 40 % des Grundbesites vermachen und z.B. ihrer Familie 60 %. Weitere interne Vereinbarungen koennten gemacht, sind aber rechtlich nicht haltbar.


    Gruss amor-1011

  • Lieber amor-1011 jetzt verwechselst Du Erwerben mitt Ererben
    Laut Unseren Philippinischen Anwalts kønnen Auslaender wohl Land besitzen allerdings nicht selbst kaufen!!!!


    Sollte die Philippinische Ehefrau sterben und es giebt kein Testament dass andere Erben nennt, isst derGatte ,Egal welche Staatsbuergerschaft er hatt , der erbberechtichtigt und rechtmaessiger Besitzer eines Grundstueckes auf den Philippinen da kann weder "die Familie"oder sonst jemand etwass dagegen unternehmen.
    Dass Land kann er allerdings dann nicht an andere Auslaender verkaufen



    Dass Gesetz wurde doch nur gemacht um zu verhindern dass (moechtegern)Reiche auslaender dass Ganze Land aufkaufen .



    .

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

    4 Mal editiert, zuletzt von siquijor ()


  • ... genauso kenne ich es auch ... es scheint aber noetig zu sein ein wenig mehr licht hierrein zu bringen ... vielleicht gibt es den ein oder anderen der hier fundiert aufklaeren kann ...



    gruss


    Anting-Anting


  • Also wir haben den Rat unseres Anwalts befolgt.


    Auch Ich bin im " Title " mitt Nahmen und Staatsangehoerigkeit eingetragen.
    Nicht als Besitzer oder Mittbesitzer des Grundstuecks sondern als Ehemann der Besitzerin.
    Einen Jeden der ein Grundstueck auf den Philippinen erwerben will , egal ob verheiratet mitt einer Philippina oder nicht , wuerde Ich empfehlen einen Anwalt auf den Philippinen aufzusuchen.


    Nicht nur Grundstueckpreise sind niedrich sondern auch Anwaltshonorare.
    Unser Anwalt hatt uns 5000 , - Pesos gekostet.
    Fuer 80 Euro bekommt man nicht einmal einen Handtruck von einen Deutschen Anwalt.


    So nicht an der falschen Ecke sparen und auf Gratisinformation von verschiedenen Foren vertrauen.

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .


  • Hier stimme ich Siquijor 110% zu. Amateuranwaelte und gute Ratschlaege im Board sind nur Vorschlaege wie man es u.U. machen kann. Im Endeffekt ist es aber so, dass nur ein wirklich guter und prakitierender Rechtsanwalt einem Ratschlaege geben kann auf die man sich verlassen kann und wo man spaeter auch wieder darauf zurueckgreifen kann sollte etwas anders laufen wie geplant. Und was sind schon 80 Euro wenn man sich damit viel Aerger ersparen kann!

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮



  • ..ja schon, aber in diesem thread (und mir) gehts darum, was bei NICHT VERHEIRATETEN passiert...!!! sicherlich werden wir - wenns denn zum grundstueckkauf kommt - einen oder mehrere hoffentlich kompetente und vertrauenswuerdige anwaelte zu rate ziehen...


    Lo Svevo

    Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten :yupi
    Karl Kraus (umstritten)

  • Zitat

    Originally posted by Siquijor
    Lieber amor-1011 jetzt verwechselst Du Erwerben mitt Ererben
    Laut Unseren Philippinischen Anwalts kønnen Auslaender wohl Land besitzen allerdings nicht selbst kaufen!!!!


    Sollte die Philippinische Ehefrau sterben und es giebt kein Testament dass andere Erben nennt, isst derGatte ,Egal welche Staatsbuergerschaft er hatt , der erbberechtichtigt und rechtmaessiger Besitzer eines Grundstueckes auf den Philippinen da kann weder "die Familie"oder sonst jemand etwass dagegen unternehmen.
    Dass Land kann er allerdings dann nicht an andere Auslaender verkaufen
    Dass Gesetz wurde doch nur gemacht um zu verhindern dass (moechtegern)Reiche auslaender dass Ganze Land aufkaufen .


    Hallo Siquijor,


    mich wuerde interessieren, auf welchen Paragrafen sich Dein phil. Anwalt bezieht, wonach ein Auslaender Land besitzen kann (Ownership), auch was den von Dir geschilderten Erbfall anbelangt.


    Gruss amor-1011

  • Zitat

    Hallo Siquijor,


    mich wuerde interessieren, auf welchen Paragrafen sich Dein phil. Anwalt bezieht, wonach ein Auslaender Land besitzen kann (Ownership), auch was den von Dir geschilderten Erbfall anbelangt.


    Gruss amor-1011


    HALLO AMOR_1011



    Welchen Paragraf er benuezt hatt weiss Ich nicht.
    Bin nur Flisenleger.
    Wenns um Paragrafen geht nehm Ich mir einen Anwalt.
    Ich glaube dass der mehr von der rechtslage auf den Philippinen weiss als wir zwei.
    Er kann allerdings nicht Flisenlegen.
    Schuster bleib bei deinen Leisten heisst es doch.



    Jetzt sind Wir aber alle gespannt von welchen Paragrafen Du entnommen hasst dass Ehemaenner nur 40 % eines gemeinsam erworbenen Philippinischen Grundstueckes von deren Gattin ererben koennen.



    Obwohl dass bedeudet dass Wir noch weiter vom eigentlichen Thema abweichen


    Anting Anting


    Da in vielen Ehen zwischen Philippinas und Auslaendern ein oft hoher Altersunterschied , der meistens zu gunsten der Philippinischen Gattin ausfaelt, vorhanden isst . Kommt es aus natuerlichen Gruenden nicht so oft vor dass man seine Philippinische Gattin beerbt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von siquijor ()

  • Da in vielen Ehen zwischen Philippinas und Auslaendern ein oft hoher Altersunterschied , der meistens zu gunsten der Philippinischen Gattin ausfaelt, vorhanden isst . Kommt es aus natuerlichen Gruenden nicht so oft vor dass man seine Philippinische Gattin beerbt.[/quote]



    :mauer
    ...da das zb. bei mir (uns) nicht der fall ist, haett ichs halt gern gewusst....!!!! aber eben, wie der thread schon sagt, bei nicht-verheirateten..!!

    Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten :yupi
    Karl Kraus (umstritten)

  • Zitat

    Original von Lo Svevo



    :mauer
    ...da das zb. bei mir (uns) nicht der fall ist, haett ichs halt gern gewusst....!!!! aber eben, wie der thread schon sagt, bei nicht-verheirateten..!!


    Dann eben einen Anwalt auf den Philippinen aufsuchen und Ihm deine Fragen stellen 8)


    So wie uns unser Anwalt erzaehlte giebt es in allen Laendern der Welt Gesetzesluecken.
    In einigen Laendern sind die Luecken so gross dass man sie eher als Loecher bezeichnen muss :D

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

  • Zitat

    Original von amor-1011


    Ausländer können lt. den phil. Gesetzen kein Land besitzen. Auch eine Konstruktion mit einer Firma, die das Land besitzen soll, ist für den Ausländer nicht sicher, denn im gehören nach wie vor max. nur 40 %. Wie sollen denn die restlichen 60 % abgesichert werden, evtl. durch "Did of Assignment"?. Das wird einem im Ernstfall nicht viel helfen, denn ein Ausländer kann kein Land in RP besitzen.


    amor-1011



    Alle die hier Haus oder Grundstück oder "business" in den PH's für jemand anderen kaufen oder bauen, werden ihr Projekt nach vollständiger Bezahlung wohl sofort auf 0,00 Pesos abgeschrieben haben. Und somit ist die Abschreibung dieses Spielgeldes verkraftbar für den Bezahler.


    In den Tropen tut man viele Dinge, die man "Zuhause" in Westeuropa niemals tun würde.

    Cambodia, Philippines, Thailand