Hallo zusammen.Ich bin mit meiner Frau ( Filipina) 10 Jahre Verheiratet.Habe auch auch schon seid einigen Jahren ein Grundstück,und Haus auf den Philippinen.Vor kurzen war ich wieder für 5 Wochen auf den Philippinen (Cebu) zu Besuch.Auch mein Kollege (Freund) hat mich auf den Philippinen besucht.Er ist von den Philippinen sehr angetan,er möchte gerne Land auf den Ph . kaufen,ist aber nicht mit einer Frau von den Philippinen Verheiratet. Gibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw )
Mfg: Rasputin
Grundstück kaufen aber nicht Verheiratet mit Ph.
- Rasputin
- Geschlossen
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Original von RasputinGibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw )
Mfg: Rasputin
Ja er kann eine Company gründenFrage zur Rechtslage einer Inc.
Webdesign Firma auf dem Phili.
Existenzgründung in Cebu CityDu solltest auch etwas mit der Suchfuktion , die spukt so einiges an Perlen hier raus.
tbs
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Eine Company gruenden ist das eine,
das andere er kann Aktionaer (Shareholder) in einer Company werden
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Originally posted by Rasputin
Gibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw)Ausländer können lt. den phil. Gesetzen kein Land besitzen. Auch eine Konstruktion mit einer Firma, die das Land besitzen soll, ist für den Ausländer nicht sicher, denn im gehören nach wie vor max. nur 40 %. Wie sollen denn die restlichen 60 % abgesichert werden, evtl. durch "Did of Assignment"?. Das wird einem im Ernstfall nicht viel helfen, denn ein Ausländer kann kein Land in RP besitzen.
amor-1011
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Zitat
Original von Rasputin
Hallo zusammen.Ich bin mit meiner Frau ( Filipina) 10 Jahre Verheiratet.Habe auch auch schon seid einigen Jahren ein Grundstück,und Haus auf den Philippinen.Vor kurzen war ich wieder für 5 Wochen auf den Philippinen (Cebu) zu Besuch.Auch mein Kollege (Freund) hat mich auf den Philippinen besucht.Er ist von den Philippinen sehr angetan,er möchte gerne Land auf den Ph . kaufen,ist aber nicht mit einer Frau von den Philippinen Verheiratet. Gibt es eine möglichkeit,vieleicht auch auf umwegen,Land zu kaufen ?? (Buisness,usw )
Mfg: Rasputin
Wenn überhaupt, dann mieten!
Ich empfehle deinem Freund wärmstens die Finger von Grundstückskäufen zu lassen. Das erspart ihm viele graue Haare. -
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Originally posted by amor-1011
Das wird einem im Ernstfall nicht viel helfen, denn ein Ausländer kann kein Land in RP besitzen.amor-1011
exakt Amor! Man kann sicher ueber Umwege und Konstruktionen Land kaufen. Tatsache ist dass man immer von Anderen dann abhaengig ist! Und wenn sich diese es mal anders ueberlegen ist man immer der Dumme! Es hat ja auch schon Faelle gegeben wo Ehepaare house and lot kauften, natuerlich auf den Namen der Frau, und spaeter bei Streitigkeiten der (auslaendische) Ehemann ohne was da stand!
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..wie siehts denn in folgendem falle aus:
nehmen wir mal an ich haette ein grundstueck gekauft welches auf den namen meiner philippinischen lebensgefaehrtin laeuft, mit der ich nicht verheiratet bin. nun, was gott verhueten moege, stoesst ihr etwas zu und in ihrem testament hat sie das gesamte auf ihren namen eingetragene eigentum an mich uebertragen (vererbt)... waere ich als auslaender dann rechtlich im voll- u. alleinbesitz des grund und bodens?
wie wuerde sich ein solcher fall beim landbesitz durch eine company verhalten in der sie die mehrheit und ich die minderheit haetten??vielen dank fuer hinweise...
Lo Svevo
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Erbe geht nicht, wenn du drin stehst ist es ok, als Ausländer darfst du im Testament stehen, aber es darf nicht auf dich als Ausländer fallen.
Die Idee hatten wir auch der Notar darf dich eintragen muß es nicht mal beanstanden das ein Ausländer drin steht. Aber im Fall den man nie will, würde das Land an die Familie deiner Freundinn fallen da diese automatisch erbberechtigt wären. Ergo Kinder in die Welt mit beiden Nationalitäten, denn die dürfen erben.
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Zitat
Originally posted by Lo Svevo
..wie siehts denn in folgendem falle aus:nehmen wir mal an ich haette ein grundstueck gekauft welches auf den namen meiner philippinischen lebensgefaehrtin laeuft, mit der ich nicht verheiratet bin. nun, was gott verhueten moege, stoesst ihr etwas zu und in ihrem testament hat sie das gesamte auf ihren namen eingetragene eigentum an mich uebertragen (vererbt)... waere ich als auslaender dann rechtlich im voll- u. alleinbesitz des grund und bodens?
Hallo Lo Svevo,
nach meiner Ansicht waere das Testament ungueltig, falls Deine Lebensgefaehrtin Dir nach ihrem Ableben 100% des Grundstuecks ubertragen will. Nach phil. Recht koennte sie Dir 40 % des Grundbesites vermachen und z.B. ihrer Familie 60 %. Weitere interne Vereinbarungen koennten gemacht, sind aber rechtlich nicht haltbar.
Gruss amor-1011
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Lieber amor-1011 jetzt verwechselst Du Erwerben mitt Ererben
Laut Unseren Philippinischen Anwalts kønnen Auslaender wohl Land besitzen allerdings nicht selbst kaufen!!!!Sollte die Philippinische Ehefrau sterben und es giebt kein Testament dass andere Erben nennt, isst derGatte ,Egal welche Staatsbuergerschaft er hatt , der erbberechtichtigt und rechtmaessiger Besitzer eines Grundstueckes auf den Philippinen da kann weder "die Familie"oder sonst jemand etwass dagegen unternehmen.
Dass Land kann er allerdings dann nicht an andere Auslaender verkaufenDass Gesetz wurde doch nur gemacht um zu verhindern dass (moechtegern)Reiche auslaender dass Ganze Land aufkaufen .
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Originally posted by Siquijor
Lieber amor-1011 jetzt verwechselst Du Erwerben mitt Ererben
Laut Unseren Philippinischen Anwalts kønnen Auslaender wohl Land besitzen allerdings nicht selbst kaufen!!!!Sollte die Philippinische Ehefrau sterben und es giebt kein Testament dass andere Erben nennt, isst derGatte ,Egal welche Staatsbuergerschaft er hatt , der erbberechtichtigt und rechtmaessiger Besitzer eines Grundstueckes auf den Philippinen da kann weder "die Familie"oder sonst jemand etwass dagegen unternehmen.
Dass Land kann er allerdings dann nicht an andere Auslaender verkaufenDass Gesetz wurde doch nur gemacht um zu verhindern dass (moechtegern)Reiche auslaender dass Ganze Land aufkaufen .
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... genauso kenne ich es auch ... es scheint aber noetig zu sein ein wenig mehr licht hierrein zu bringen ... vielleicht gibt es den ein oder anderen der hier fundiert aufklaeren kann ...
gruss
Anting-Anting
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Zitat
Original von Anting-Anting
... genauso kenne ich es auch ... es scheint aber noetig zu sein ein wenig mehr licht hierrein zu bringen ... vielleicht gibt es den ein oder anderen der hier fundiert aufklaeren kann ...
gruss
Anting-Anting
Also wir haben den Rat unseres Anwalts befolgt.
Auch Ich bin im " Title " mitt Nahmen und Staatsangehoerigkeit eingetragen.
Nicht als Besitzer oder Mittbesitzer des Grundstuecks sondern als Ehemann der Besitzerin.
Einen Jeden der ein Grundstueck auf den Philippinen erwerben will , egal ob verheiratet mitt einer Philippina oder nicht , wuerde Ich empfehlen einen Anwalt auf den Philippinen aufzusuchen.Nicht nur Grundstueckpreise sind niedrich sondern auch Anwaltshonorare.
Unser Anwalt hatt uns 5000 , - Pesos gekostet.
Fuer 80 Euro bekommt man nicht einmal einen Handtruck von einen Deutschen Anwalt.So nicht an der falschen Ecke sparen und auf Gratisinformation von verschiedenen Foren vertrauen.
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Zitat
Originally posted by Siquijor
Also wir haben den Rat unseres Anwalts befolgt.
Auch Ich bin im " Title " mitt Nahmen und Staatsangehoerigkeit eingetragen.
Nicht als Besitzer oder Mittbesitzer des Grundstuecks sondern als Ehemann der Besitzerin.
Einen Jeden der ein Grundstueck auf den Philippinen erwerben will , egal ob verheiratet mitt einer Philippina oder nicht , wuerde Ich empfehlen einen Anwalt auf den Philippinen aufzusuchen.Nicht nur Grundstueckpreise sind niedrich sondern auch Anwaltshonorare.
Unser Anwalt hatt uns 5000 , - Pesos gekostet.
Fuer 80 Euro bekommt man nicht einmal einen Handtruck von einen Deutschen Anwalt.So nicht an der falschen Ecke sparen und auf Gratisinformation von verschiedenen Foren vertrauen.
Hier stimme ich Siquijor 110% zu. Amateuranwaelte und gute Ratschlaege im Board sind nur Vorschlaege wie man es u.U. machen kann. Im Endeffekt ist es aber so, dass nur ein wirklich guter und prakitierender Rechtsanwalt einem Ratschlaege geben kann auf die man sich verlassen kann und wo man spaeter auch wieder darauf zurueckgreifen kann sollte etwas anders laufen wie geplant. Und was sind schon 80 Euro wenn man sich damit viel Aerger ersparen kann!
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... kennt den jemand einen undenkbar traurigen fall das ein ausländer ( ehepartner ) so beerbt worden ist ?
gruss
Anting-Anting
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Zitat
Original von Siquijor
Also wir haben den Rat unseres Anwalts befolgt.
Auch Ich bin im " Title " mitt Nahmen und Staatsangehoerigkeit eingetragen.
Nicht als Besitzer oder Mittbesitzer des Grundstuecks sondern als Ehemann der Besitzerin.
Einen Jeden der ein Grundstueck auf den Philippinen erwerben will , egal ob verheiratet mitt einer Philippina oder nicht , wuerde Ich empfehlen einen Anwalt auf den Philippinen aufzusuchen.Nicht nur Grundstueckpreise sind niedrich sondern auch Anwaltshonorare.
Unser Anwalt hatt uns 5000 , - Pesos gekostet.
Fuer 80 Euro bekommt man nicht einmal einen Handtruck von einen Deutschen Anwalt.So nicht an der falschen Ecke sparen und auf Gratisinformation von verschiedenen Foren vertrauen.
..ja schon, aber in diesem thread (und mir) gehts darum, was bei NICHT VERHEIRATETEN passiert...!!! sicherlich werden wir - wenns denn zum grundstueckkauf kommt - einen oder mehrere hoffentlich kompetente und vertrauenswuerdige anwaelte zu rate ziehen...
Lo Svevo
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Zitat
Originally posted by Siquijor
Lieber amor-1011 jetzt verwechselst Du Erwerben mitt Ererben
Laut Unseren Philippinischen Anwalts kønnen Auslaender wohl Land besitzen allerdings nicht selbst kaufen!!!!Sollte die Philippinische Ehefrau sterben und es giebt kein Testament dass andere Erben nennt, isst derGatte ,Egal welche Staatsbuergerschaft er hatt , der erbberechtichtigt und rechtmaessiger Besitzer eines Grundstueckes auf den Philippinen da kann weder "die Familie"oder sonst jemand etwass dagegen unternehmen.
Dass Land kann er allerdings dann nicht an andere Auslaender verkaufen
Dass Gesetz wurde doch nur gemacht um zu verhindern dass (moechtegern)Reiche auslaender dass Ganze Land aufkaufen .Hallo Siquijor,
mich wuerde interessieren, auf welchen Paragrafen sich Dein phil. Anwalt bezieht, wonach ein Auslaender Land besitzen kann (Ownership), auch was den von Dir geschilderten Erbfall anbelangt.
Gruss amor-1011
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Zitat
Hallo Siquijor,
mich wuerde interessieren, auf welchen Paragrafen sich Dein phil. Anwalt bezieht, wonach ein Auslaender Land besitzen kann (Ownership), auch was den von Dir geschilderten Erbfall anbelangt.
Gruss amor-1011
HALLO AMOR_1011
Welchen Paragraf er benuezt hatt weiss Ich nicht.
Bin nur Flisenleger.
Wenns um Paragrafen geht nehm Ich mir einen Anwalt.
Ich glaube dass der mehr von der rechtslage auf den Philippinen weiss als wir zwei.
Er kann allerdings nicht Flisenlegen.
Schuster bleib bei deinen Leisten heisst es doch.Jetzt sind Wir aber alle gespannt von welchen Paragrafen Du entnommen hasst dass Ehemaenner nur 40 % eines gemeinsam erworbenen Philippinischen Grundstueckes von deren Gattin ererben koennen.
Obwohl dass bedeudet dass Wir noch weiter vom eigentlichen Thema abweichen
Anting Anting
Da in vielen Ehen zwischen Philippinas und Auslaendern ein oft hoher Altersunterschied , der meistens zu gunsten der Philippinischen Gattin ausfaelt, vorhanden isst . Kommt es aus natuerlichen Gruenden nicht so oft vor dass man seine Philippinische Gattin beerbt.
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Da in vielen Ehen zwischen Philippinas und Auslaendern ein oft hoher Altersunterschied , der meistens zu gunsten der Philippinischen Gattin ausfaelt, vorhanden isst . Kommt es aus natuerlichen Gruenden nicht so oft vor dass man seine Philippinische Gattin beerbt.[/quote]
...da das zb. bei mir (uns) nicht der fall ist, haett ichs halt gern gewusst....!!!! aber eben, wie der thread schon sagt, bei nicht-verheirateten..!! -
Zitat
Original von Lo Svevo
...da das zb. bei mir (uns) nicht der fall ist, haett ichs halt gern gewusst....!!!! aber eben, wie der thread schon sagt, bei nicht-verheirateten..!!Dann eben einen Anwalt auf den Philippinen aufsuchen und Ihm deine Fragen stellen
So wie uns unser Anwalt erzaehlte giebt es in allen Laendern der Welt Gesetzesluecken.
In einigen Laendern sind die Luecken so gross dass man sie eher als Loecher bezeichnen muss -
Zitat
Original von amor-1011
Ausländer können lt. den phil. Gesetzen kein Land besitzen. Auch eine Konstruktion mit einer Firma, die das Land besitzen soll, ist für den Ausländer nicht sicher, denn im gehören nach wie vor max. nur 40 %. Wie sollen denn die restlichen 60 % abgesichert werden, evtl. durch "Did of Assignment"?. Das wird einem im Ernstfall nicht viel helfen, denn ein Ausländer kann kein Land in RP besitzen.
amor-1011
Alle die hier Haus oder Grundstück oder "business" in den PH's für jemand anderen kaufen oder bauen, werden ihr Projekt nach vollständiger Bezahlung wohl sofort auf 0,00 Pesos abgeschrieben haben. Und somit ist die Abschreibung dieses Spielgeldes verkraftbar für den Bezahler.
In den Tropen tut man viele Dinge, die man "Zuhause" in Westeuropa niemals tun würde.