Beiträge von Colon

    jetzt muss ich doch nochmal pingelig sein. Die Regelung bezieht sich nur auf Besitzer, die sich mit der Aufenthaltskarte ausweisen koennen. https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltskarte_(Deutschland). Da steht "Residence card of a familiy member of a union citizen"


    Die Karte wird nur ausgestellt, wenn sich der EWR-Bürger mit seinem Familienangehörigen in einem anderen EWR-Staat aufhält als dem, dessen Staatsangehörigkeit der EWR-Bürger besitzt.


    Beispiel: Die in Deutschland mit ihrem österreichischen Ehemann lebende serbische Ehefrau erhält eine Aufenthaltskarte.
    Lebt der EWR-Bürger in seinem eigenen Staat, liegt im Allgemeinen kein Fall der europarechtlichen Freizügigkeit vor. Das Aufenthaltsrecht des bei ihm lebenden Familienangehörigen beurteilt sich dann ausschließlich nach dem nationalen Aufenthaltsrecht.

    Danke. Der Link war toll. Das gebe ich meine Frau mit zum Vorzeigen.


    Leider hatte ich ähnliche Erfahrungen machen müssen. Selbst in Leipzig und trotz längerer Diskussionen musste meine Frau vom EU Schalter wieder weg und bei All-Passports anstellen. Sinngemäß war das auch bei allen anderen osteuropäischen Ländern der Fall, mit dem kleinen Unterschied, dass sie jedesmal, nach selbigen Diskussionen, wieder zurück an den EU Schalter gerufen wurde. Leider trat das Problem immer wieder auf, so dass wir uns später zusammen bei non-EU angestellt haben.

    Schade, dass man den angefangenen Thread bisher nicht reparieren konnte. Es hatte jemand eine Antwort geschrieben, die aber eventuell nicht in der Datenbank angekommen ist. Nun wirft der Thread wahrscheinlich interne Fehlermeldungen.


    Aber hier geht es noch weiter: Nachdem die Kontoeröffnung bei der DKB fehlgeschlagen ist (Aufgrund Nichtexistenz geforderter Unterlagen) hatten wir mehr Glück bei der DIBA. Dort hat man den Antrag schnell entgegengenommen und innerhalb einer Woche die Kreditkarte zugeschickt.

    Ich stelle es hier mal ins Behördenforum, da die Geschichte ja mehr oder weniger ein offizieller Akt ist. Vielleicht gibt es ja ähnliche Erfahrungen und wir kommen ein Stück vorwärts.


    Um die Kreditwürdigkeit zu steigern, wollte meine Frau ein Konto eröffnen. Als Neueinwanderer hat sie keinen Schufaeintrag, kann nicht ohne weiteres auf Rechnung bestellen und ein Handy Vertrag wurde auch schon mal abgelehnt.


    Das ich DKB Kunde bin, dachte ich es sei kein Problem ein separates DKB Cash Konto zu eröffnen. Der Anfang war viel versprechend, beim Web ID Verfahren wurde sogar gefragt, ob man den Vorgang Englisch abhandeln wolle. Leider war der Vorgang beim Reisepass schon zu Ende: "Der Philippinische Reisepass ist bei uns nicht freigeschaltet. Als Dienstleister hat man leider auf die Länderauswahl keinen Einfluss. Damit müssen sie sich an den Auftraggeber wenden". Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass aber andere asiatische Länder wie z.B. China akzeptiert werden.


    Das habe ich dann der Vollständigkeit halber getan. Wieder die selbe Antwort, diesmal von der DKB "... das ist Sache des Dienstleisters".


    Danach blieb das Postident übrig. Dies ging problemlos. Dann aber nach ein paar Tagen kam eine Email - bitte folgende Dokumente nachreichen:


    - monatliche Rechnungen (Strom, Gas, Telefon ...)
    - Meldebescheinigung
    - Arbeitsvertrag


    Und da fangen die Probleme schon an. Monatliche Rechnungen gibt es nicht, wie auch ohne Konto. Statt der Meldebescheinigung haben wir eine Kopie des Aufenthaltstitel geschickt. Eine separate Meldebescheigung war bisher nie notwendig. Der Arbeitsvertrag ist vertraulich und haben statt dessen den Steuerbescheid vom letzten Jahr (aus dem Ausland) und das Angebot eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen mitgeschickt.


    Nach einer Woche kam die Antwort per POST "Wir haben den Antrag geprüft und können nicht zustimmen". Warum? wieso? Keine Antwort.


    Per Telefonhotline gab es ein wenig mehr Hintergrundinformationen "Die Hotline hat keinen Zugriff auf Kontoeröffnungsunterlagen...Die Bank ist nicht verpflichtet Gründe für die Ablehnung zu benennen." Darauf ich, "dennoch ist die Bank verpflichtet bei Nachweis der Identität ein Konto zu eröffnen." (§33 des Zahlungskontengesetzes)


    "Das geht selbstverständlich. Das heißt Basiskonto und kann über die Suchmaske gefunden werden." Aber dann entscheidende Tip "Vielleicht lag es ja daran, dass die Kreditkarte an formellen Kriterien gescheitert ist. Versuchen Sie es mit dem Basiskonto." Etwas verärgert, dass meine Frau nicht als kreditkartenwürdig eingestuft wird, suchen wir halt eine andere Bank.


    Es ist schade, dass man trotz guter Bonität einfach abgeleht wird, nur weil die Lebensgeschichte nicht den formalen Kriteren der Bank gehorcht.


    Zitat

    §33 des Zahlungskontengesetzes
    (1)Der Antrag des Berechtigten auf Abschluss eines Basiskontovertrags muss alle Angaben enthalten, die für den Abschluss dieses Vertrags erforderlich sind....


    Dank dem Gesetztgeber, umgeht man so die Ausrede ... wir haben geprüft... aber es war leider nicht ausreichend.

    Die Geschichte hat ein halbwegs gutes Ende gefunden. Mitte August war das Visum fertig, inklusive der Blue Card, die ja gar nicht explizit beantragt wurde. Was mich auch noch erstaunt, dass die Prüfung und Bescheid vom Arbeitsamt so schnell kam, nachdem zu Beginn 6-12 Wochen veranschlagt wurden. Insofern hat der erste Teil recht gut geklappt. Auch wenn das ürsprüngliche Ziel, gemeinsame Einreise, nicht möglich ist.


    Leider ging die UP schief. Da ist noch Nacharbeit notwendig.

    Zitat

    - Sie brauchen: einen Internetzugang, eine Webcam, Ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass und diese Referenznummer: 1234567...


    Heute probiert. Als Bonus kam die Frage: "Möchten Sie das Gespräch auf Englisch führen." Da war ich platt von so viel Customer-Service.


    Leider funktioniert der philippinische Reisepass nicht als Online-Identifikation. Ein chinesischer Reisepass würde dagegen akzeptiert. Es geht also nicht nur für EU Pässe.


    Ich habe eine Anfrage an die DKB gerichtet, ob man nicht das noch anpassen könne.

    Mein früherer Kommentar war inhaltlich nicht korrekt, im Ergebnis aber schon: Reine Kontoüberträge sind nicht meldepflichtig.


    Zitat

    ich [möchte]mehr als 12.500 Euro nach Deutschland überweisen von meinen ... eigenen philippinischen Bankkonto auf das eigene deutsches Bankkonto. Jetzt kommt die Frage: Wie läuft das nun genau mit dem Ablauf der Meldepflicht ab?


    Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig?
    Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig.

    Zitat

    DIe Frage der Länge des Verfahrens ... muss letztlich die zuständige ABH entscheiden. d.h. die entscheidet in der Regel ob diese UP durchzuführen ist. ... Es wäre für mich aber unlogisch, wenn für den Ehemann keine UP angeordnet wird, für die Ehefrau aber doch.


    Es wird doch noch einmal interessant: Neben den Visumsgebühren hatte er noch etwa 250 EUR zu überweisen, für den "Hintergrundcheck" der Dokumente seiner Frau. Denkt an nichts böses, vielleicht ist das ja auch normal für Deutschland, gestern hatte er Besuch von einem Anwalt, beauftragt von der Botschaft. Er hat noch einmal ein ausführliches Interview durchgeführt und die Dokumente ein weiteres mal begutachtet.


    Hier noch eine Seitenlinie: approval by the federal employment agency. Darüber weiß die Personalabteilung des Arbeitgebers nichts genaues. Gottseidank gibt es ein Dokument Ablauf des Zustimmungsverfahrens, welches im wesentlichen sagt: a) Übermittlung des [Visa]Antrages über das Bundesverwaltungsamt an ZAV direkt oder ... an Ausländerbehörde oder b) Der schnellere Weg: Antrag auf Vorabzustimmung durch die Personalstelle des deutschen Unternehmensteils direkt bei der ZAV


    Es heisst also a) warten (6-12 Wochen nach Angabe der Botschaft) und bangen UND b) nochmal bei Arbeitgeber anrufen den Antrag auf Vorabzustimmung anfordern.

    Zitat

    Falls noch Kinder da sind, muss für jedes einzelne Kind auch ein Antrag abgegeben werden... daher der Hintergrund dieser Frage.


    Das Kind wurde auf dem Visaantrag mit aufgenommen. Ein eigener Antrag war nicht notwendig.

    yeah, nach 3 Wochen habe ich endlich einen Termin für ein Langzeitvisum finden können. Der Termin ist am 26. Oktober! Plus noch mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit, wäre der Beginn der Arbeitsaufnahme frühestens am 1.12. vielleicht aber auch einen Monat später.


    Mal im ernst, wenn ich mich heute um einen Job bewerbe und dem Arbeitgeber sage, dass ich erst am 1.12 oder aber 1.1.2017 anfangen kann, wird der dankend abwinken. Soviel zum Thema Fachkräfte anwerben.

    Ne, das Arbeitsvisum ist nicht Problem. In meiner Eingangsfrage ging es um die gemeinsame Migration als Ehepaar mit Kindern. In unserem Fall hat das FZV fast 8 Monate gedauert, bedauerlich, aber für die meisten leider Realität. Für Australien z.B. bekommt man das Immigrationsvisum für die ganze Familie. Warum nicht also auch in Deutschland?


    So steht die Frage noch im Raum, wie kann man als Familie zusammen einreisen.

    Hier erstmal ein Zwischenstatus: Das Ergebnis ist durchwachsen. Zwar konnte er beide Visaanträge zusammen bei der Groundcrew abgeben, aber alle Nachfragen Zwecks gemeinsamer Einreise wurden abgebügelt und die Hinweise auf die Verwaltungsvorschriften mit provozierendem Verhalten gleichgesetzt. Es war schwer dabei freundlich zu bleiben und sich kooperativ zu zeigen. Einen deutschen Mitarbeiter an den Tisch zu bekommen war nicht möglich. Alles in allem hat die Prozedur 4h gedauert. Durch die "Kann"-Regelungen hat man kaum einen Hebel etwas zu verlangen, wenn gleichzeitig auf der anderen Seite niemand davon wissen will.


    Für die Bearbeitungszeit des Arbeitsvisums wurde 4-6 Wochen veranschlagt, für die seiner Frau bis zu 4 Monate. Ich weiss nicht warum man für das zweite Visum solange braucht, aber es klingt so als würde man sowas wie FZV mit Urkundenprüfung durchführen. Sämtliche Dokumente, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Universtätsabschluss, Arbeitszeugnisse! wurden mistrauisch begutachtet und dabei Hintergrundinformationen verlangt. Die Anzahl war enorm. Der komplette Lebenslauf wurde überprüft. Über die Jahre kommt so einiges an Papier zusammen, was als Beleg herhalten muss. Als kleiner Malus hat die Bescheinigung vom Arbeitsamt mit der Genehmigung für den Arbeitsvertrag gefehlt. Dies und andere Sachen können aber noch nachgereicht werden.


    Heisst also eine gemeinsame Einreise liegt nach wie vor in Gottes Hand, bzw. bei der Botschaft es unseren Neubürgern nicht zu kompliziert zu machen. Sprich Plan b) ist nach dann gleich bei der Einreise die BlueCard zu beantragen. Auch hier gibt es 4-8 Wochen Bearbeitungszeit, um dann über die BlueCard-Schiene eine Beschleunigung zu erreichen.

    Im deutschen eAT steht die Reisepassnummer drauf.

    Aber hier das Merkblatt der Botschaft:

    Zitat

    Die Wiedereinreise nach
    Deutschland ist problemlos möglich, wenn Sie den neuen Pass, den alten Pass und (ggf.) den separaten gültigen
    elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vorlegen können. Bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde sollten Sie
    trotzdem baldmöglichst die Übertragung des Aufenthaltstitels in Ihren neuen Pass beantragen.

    Yep. Das trifft es ganz gut.


    Vorbereitet ist alles in dieser Hinsicht. Und die Argumentation wird auch so ähnlich laufen. Ich persönlich (auch aus diesem Thread heraus) denke zu 90%, dass jetzt alles glatt geht. Ich glaube kaum, dass die Botschaft für solch einfache Fälle extra Aufwand für sich selbst verursacht. Zusammen mit der Verordnung und den Hinweisen zu den Terminen gibt es genug Argumente alles in einen Rutsch zu beantragen.