Hallo!
Trotz nicht vorhandenem sozialen Abkommen zwischen Deutschland und den Philippinen gestattet das deutsche Finanzamt auch das Absetzen von Steuern für bedürftige Personen auf den Philippinen. Voraussetzung ist, das unter gleichen Verhältnissen auch in Deutschland lebende bedürftige Personen, steuerlich abgesetzt werden können.
Als Nachweise werden in der Regel folgende Unterlagen verlangt:
a) Kopien (oder beglaubigte Kopien) über Zahlungsnachweise vom Geldversender (Kontoauszug, Western usw.)
b) Kopien (oder beglaubigte Kopien) von Zahlungseingänge beim Empfänger (Bankkontobuch, WU Bescheinigung usw.)
c) Eine Original Unterhaltserklärung (deutsch/englisch) ( http://www.vergi-koeln.de/pdfs/Unterhalt-englisch.pdf ) ausgefüllt und unterschrieben vom Empfänger mit Dienstsiegel und Unterschrift von der ausländischen Behörde.
Falls ein Anspruch auf Steuerermäßigung besteht, wird später der 100% tige Absetzungsbetrag nach der Ländergruppentabelle IV auf 25% reduziert. http://www.meinesteuersoftware…laendergruppeneinteilung/ Würden diese bedürftigen Personen z. B. in Singapur leben, dann gilt die Ländergruppe I. Das bedeutet Anspruch auf 100% des Absetzungsbetrages, wie in Deutschland.
Gruß Poldy
Beiträge von Poldy
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Original von Boejchen
Hallo zusammen.Hallo!
Wenn zwischen nichtleiblichem Vater und Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestand, dann besteht nun mal der Verdacht, dass die Vaterschaft nur zum Schein, für die Erlangung eines Einreisevisums, anerkannt wurde. In diesem Fall wird fast jeder deutsche steuerzahlende Bürger die gesetzlich mögliche Vaterschaftsanfechtung befürworten.
Wer aber mit Verantwortung zum Kind als nichtleiblicher Vater die Vaterschaft anerkannt hatte, nachweisbar für den notwendigen Kindesunterhalt gesorgt hatte, der wird auch im Falle einer Anfechtung durch die zuständige deutsche Behörde, gegen den Ablehnungsbescheid mit Erfolg Einspruch einlegen können. Falls im Ausnahmefalle mal doch nicht, dann aber auf jedem Fall mit Hilfe eines Rechtsanwaltes auf dem Gerichtsweg. -
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Original von balatophil
Vielen Dank kwi12, für diese wichtige INFO !!! Aber Du bist der erste EXPAD, von dem ich erfahre, das er in Deutschland eine Steuererklärung abgibt!!Mikel
Hallo!
Jeder EXPAD (hier deutscher Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt im außereuropäischem Ausland), der in Deutschland irgendwelche Einkommen, z. B. Pacht-, Miet- Vermögens-, Renteneinkommen usw. erzielt, wird im eigenem Interesse immer eine Steuererklärung abgeben. Wer das nicht tut, der wird vom Finanzamt für den Einzug von sogenannter beschränkter Einkommensteuer geschätzt. Mit dieser Schätzung ist der Steuerpflichtige immer der Verlierer.
Das Thema Kindergeld u. Freibeträge wurde bereits hier diskutiert: Auswandern Kindergeld
Gruß Poldy -
Vielen Dank, ich hatte schon geglaubt, dass zu diesem Thema hier kein Interesse mehr besteht.
Gruß Poldy -
Hallo!
Der TREAD wurde mit 9 Fragen von Stefan22 eröffnet. Dazu meine Antworten:
Zu 1. Welche Folgen für das Kind hat es wenn ich durch meine Unterschrift auf der Geburtsurkunde (in den Philippinen) die Vaterschaft anerkenne?
Antw.: Wenn beide Eltern miteinander verheiratet sind, sind die Ansprüche des Kindes durch Unterschrift der Eltern auf der Geburtsurkunde juristisch abgesichert.
Bei nichtverheirateten Paaren ist das anders. Wenn keine weiteren Beweise (DNA, notariell abgesicherte Erklärung usw.) vorliegen, kann z. B. der gemeinsame Name des Kindes von der Kindesmutter, ohne Einverständnis des Kindesvaters, auf den Philippinen geändert werden. Und der nicht verheiratete Kindesvater kann sich vor Unterhaltsleistungen außerhalb von den Philippinen, leicht "drücken". Die Folge währe, mit oder ohne Unterschrift, ein sehr armes Kind.
Die weitreichenden Folgen für die Eltern, hier Kindesvater, sind von den bestehenden Gesetzen des Aufenthaltslandes abhängig (z. B. die Regelung des Kindesunterhaltes nach deutschem Recht: 100% Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, wenn das Kind z.B. in Deutschland oder in Singapur lebt, oder 25% nach der Düsseldorfer Tabelle wenn das Kind auf den Philippinen lebt.
http://www.vamv-berlin.de/download/DT_Stand_01_01_2010.pdfZu 2. Bekommt es später vielleicht die deutsche Staatsbürgerschaft?
Antw.: JA, aber erst nach einer gemeinsamen Geburtsanzeige beim zuständigem Standesamt in Deutschland. Automatisch bekommt das Kind, auch später, keine deutsche Staatsbürgerschaft. Die Eltern, ob verheiratet oder nicht, müssen beim zuständigem Standesamt in Deutschland erst einmal eine Geburtsanzeige machen. Ein Merkblatt dazu hier: http://www.manila.diplo.de/Ver…_Feb10,property=Daten.pdfZu 3. Einen deutschen Reisepass?
Antw.: Ja, wenn zuvor eine deutsche Geburtsurkunde vom zuständigem Standesamt in Deutschland ausgestellt worden ist. Und danach von den sorgeberechtigten Eltern oder Elternteil ein Antrag auf Erteilung eines Reisepasses gestellt und genehmigt wurde. Informationen dazu hier: http://www.manila.diplo.de/Ver…_feb10,property=Daten.pdfZu 4. Einen Studienplatz in D?
Antw.: Mit deutscher Staatsbürgerschaft JA. Voraussetzung ist natürlich, dass die schulischen Vorleistungen (ausländisches Abitur) von der jeweiligen deutschen Universität anerkannt wird.Zu 5. Sozialleistungen?
Antw.: Mit einer deutschen Staatsbürgerschaft, JA, wie jeder deutsche Bürger auch. Harz 4 gibts, bis auf wenige Ausnahmen, nur für in Deutschland lebende Bürger. Andere Sozialleistungen, wie z.B. Notgeld für einen Flug von Manila nach Frankfurt, gibt es auch im Ausland für deutsche Staatsbürger.Zu 6. Medizinische Versorgung?
Antw.: Mit deutscher Staatsbürgerschaft, JA, wie jeder deutsche Staatsbürger auch. Z. B. mit gesetzlicher deutscher Krankenkasse des Vaters: Kostenlose Versorgung innerhalb von Europa. Außerhalb von Europa nur mit einer zusätzlichen kostenpflichtigen Auslandskrankenversicherung oder mit einer privaten deutschen Krankenversicherung, die weltweit gilt, z.B. DKVZu 7. Irgendwelche anderen Ansprüche oder Möglichkeiten?
Antw.: Mit deutscher Staatsbürgerschaft, immer die gleichen, die jeder in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger auch hat.Zu 8. Kann man einem Kind, möglicherweise auch einem nicht eigenen, durch eine solche Vaterschaftsanerkennung helfen?
Antw.: Ja, wenn eine Geburtsanzeige mit den oben (zu 2.) aufgeführten Bedingungen vom zuständigem Standesamt in Deutschland anerkannt wird.Zu 9. Wer kennt sich aus?
Antw.: Die deutsche Botschaft in Manila und alle Standes- und Auslandsämter in Deutschland.Gruß Poldy
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Hallo!
Weitere Alternativen zur DKB (http://www.dkb.de) sollen einige Spardabanken sein, z. B. die Spardabank Südwest: "Weltweit kostenloses Bargeld mit der MasterCard, kostenloses Girokonto und viele weitere Vorteile für Sparer, Aktien- u. Hausbesitzer."
Siehe hier: https://www.sparda-sw.de/
Hat jemand bereits Erfahrungen mit Spardabanken gemacht? -
Hallo moeve,
vielen Dank für die Info. Werde mir demnächst mal das Formular bei der DKB Bank besorgen.
Gruß Poldy
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Hallo moeve,
mein DKB Konto benutze ich hauptsächlich nur für kostenlose Geldabhebungen am Automaten mit VISA Karte. Dass man selbst vom DKB Konto außereuropäisch auch ONLINE Geld überweisen kann, war mir nicht bekannt. Als ich im Juni 2009 danach telefonisch gefragt hatte, teilte mir DKB mit, dass man auf die Philippinen nur manuell mit Überweisungsschein Geld überweisen kann.
Gruß Poldy
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Original von diver100
schnell lasse ich ja gelten, aber günstig ist ja wohl nicht dein ernst.
Natürlich ist WU nicht günstig. Ich hatte aber "günstiger" und nicht günstig geschrieben. Damit wollte ich nur zusätzlich zum Ausdruck bringen, dass man online bei https://banking.postbank.de/app/welcome.do weniger WU- Gebühren zahlen muss als am Postschalter oder sonst wo (z. B. online mit Kreditkarte direkt bei http://www.westernunion.de )Gruß Poldy
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Hallo moeve!
Für außereuropäische Überweisungen ist das DKB- Konto auch nicht geschaffen worden. Das funktioniert dort mit Onlinebanking nicht.
Geldbeträge überweise ich online mit der Postbank. Dort kann ich mit Mausklick wahlweise die Kosten mit dem Empfänger teilen oder ganz vom Empfänger bezahlen lassen. Außerdem finde ich das dortige mobile TAN System bequemer und sicherer. Bei einer Überweisung von 350 Euro (Kurs 67P/Euro) hatte der Empfänger bei voller Kostenübernahme 22.850P erhalten. Überweisungskosten hier also ca. 9 Euro.
Ein weiterer Postbankvorteil ist, dass man, wenns mal sehr schnell gehen muss, auch online mit Western Union, günstiger als sonst wo, Geld verschicken kann.Gruß Poldy
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Hallo!
Habe Ende Mai 09 online bei http://www.flugsupermarkt.com gesucht, gefunden und gebucht: Hinflug am 30.September 09 mit British Airways von Frankfurt (über London und Hongkong) nach Manila. Rückflug im März 2010 von Manila (über Hongkong und London) nach Frankfurt. Gesamtflugkosten: 546 Euro. -
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Original von nasoowas
Ich bekomme fuer meine 2 Toechter Kindergeld.Meine Toechter haben die Deutsche Staatsangehoerigkeit - meine Frau nicht.
Wir leben hauptsaechlich in Singapore - seit 14 Jahren.
Das Kindergeld wird auf mein Konto in Deutschland ueberwiesen.
Ich hatte das Kindergeld erst 4 Jahre nach der Geburt des 2. Kindes beantragt. Der volle Betrag der vorherigen Jahre wurde nachgezahlt.
Der causus knaxus ist der feste Wohnsitz in Deutschland: Meine Toechter sind in meiner Eigentumswohnung, die nicht anderweitig vermietet ist, gemeldet. Ich bin dort natuerlich auch gemeldet. Es gibt ja keinen 1. und 2. Wohnsitz, sondern nur mehrere Wohnsitze. Ob der Wohnsitz korrekt ist und die Familie sich dort zeitweise aufhaelt wird durch einen Beamten ueberprueft. Einmal bekam ich eine Nachricht, dass er am xx-ten uns nicht angetroffen hat. Ein Telefonat an den Herrn mit der Info dass wir in 1 Monat aus dem Urlaub zurueck sind hat genuegt. Er kam dann zu dem Zeitpunkt, zu dem wir in der Wohnung waren.
Noch Fragen???
Hallo nasoowas!
Der causus knaxus ist auch, dass Singapur vom Bundesministerium für Finanzen in der Gruppe 1 der Ländergruppeneinteilung eingeordnet worden ist http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf
Das bedeutet, dass bei Nichtzahlung von Kindergeld, der Kinderfreibetrag über die Steuererklärung mehr bringt als das monatliche Kindergeld. Und das darf in Deutschland seit 2004 ja nicht mehr sein.Gruß Poldy
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Hallo!Wenn die Kinder nicht in Deutschland, EU oder im Ausland mit dem ein Sozialabkommen besteht, leben, gibt es bis auf wenige Ausnahmen (Bundeswehr, Entwicklungshelfer, Regierungsbeamte) kein Kindergeld. Soviel habe ich inzwischen trotz gegenteiliger Aussagen von Fachleuten aus Familienkasse und Jugendamt dazugelernt.
Man kann aber bei der Steuererklärung, anstelle von Kindergeld, einen Kinderfreibetrag auf Antrag beim Finanzamt erhalten. Dafür muss man aber erst einmal dem Finanzamt beweisen, dass man kein Anspruch auf Kindergeld hat, denn seit 2004 wird im Rahmen der Günstigerprüfung beim Finanzamt automatisch davon ausgegangen, das Kindergeld bezahlt wird. Automatisch werden vom Finanzamt nur die Kinderfreibeträge bei der Berechnung der Kirchensteuer und der Solidaritätszuschläge berücksichtigt. Finanzamt und Familienkasse halten sich an die Einkommensteuergesetzte. Beide Behörden arbeiten aber nicht zusammen Hört sich alles kompliziert an, ist es aber eigentlich für Anspruchsberechtigte nicht. Einfach:
1. Kindergeld bei der Familienkasse beantragen
2. Den Ablehnungsbescheid von der Familienkasse empfangen.
3. Beim Finanzamt einen Kindergeldfreibetrag ohne Abzug des Kindergeldes mit Hinweis auf den Ablehnungsbescheid, beantragen. Fertig!
Das eigentliche Problem ist die 25%tige Reduzierung des Freibetrages, da die Kinder auf den Philippinen leben.
Für Kinder, die in Deutschland leben wird ein Kinderfreibetrag in Höhe von 4.840 /Jahr für beide Elternteile steuerlich berücksichtigt. Für Kinder, die auf den Philippinen leben, werden leider die ausländischen Verhältnisse nach der Ländergruppeneinteilung berücksichtigt: http://www.bundesfinanzministe…teuer/090.html?__nnn=true
In dieser Tabelle sind die Philippinen in Gruppe 4 eingeteilt. Das hat zur Folge, dass anstelle eines Freibetrages von 4.840 /Jahr nur 1.210 /Jahr steuerlich berücksichtigt wird. Das bringt bei einer Besteuerung von 25% einen Nettogewinn von nur 25,21 Euro im Monat/Kind.Gruß Poldy
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Original von Alsaco38
Bei mir als Expat spielt die Zuverlasessigkeit und Bequemlichkeit die groesste Rolle. Dabei bin ich der Citibank Deutschland immer sehr gut gefahren.Kann alles sehr gut per internet erledigen u., wenn auch mit auch einer geringen Gebuehr, ohne Problem Geld bei meiner Bank BDO abheben. Gelegentlich ruft mich die Citi aus D hier an! Toller service..und es gib, bei Problemen z.B. diese Bank in MNL.:D.....aber wenn man mal als Citybankkunde das Konto überziehen muss, dann ist Citybank Deutschland mit den sehr hohen Überziehungszinsen nicht mehr zu empfehlen. Und außerdem ist der Umrechnungskurs bei Citybank von Euro in Pesos so schlecht wie bei Westernunion. Also absolut keine Alternative zu der DKB, die ebenfalls sehr zuverlässig und bequem online funktioniert. Wer aber auf nette Telefonanrufe aus Deutschland großen Wert legt, der wartet und wartet vergeblich. Ich jedenfalls hatte noch nie einen Anruf von der DKB erhalten, aber auch noch nie vermisst.
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Hallo!
Für kostenlose Bargeldabhebungen in PH kann ich aus Erfahrung ebenfalls die VISACard von der DKB http://www.dkb.de sehr empfehlen.
Hauptsächlich fürs Bezahlen von Rechnungen habe ich aber noch zusätzlich eine VISA- und MasterCard vom ADAC (Landesbank Berlin) dabei. http://www.adac.de/FinanzServi…6391&SourcePageID=71349#2
Vorteile DKB: Weltweit kostenlose Bargeldabhebungen mit VisaCard bis zum Dispolimit, zusätzliche BankCard (Maestro) für Deutschland, keine jährlichen Kartengebührenkosten, keine regelmäßigen monatlichen Geldeingänge erforderlich, keine Kontoführungsgebühren, Guthabenzinsen, die Schuldzinsen liegen unter 0,75%/Monat.
Nachteile DKB: Abhebungen und Bezahlung nur an Automaten mit Visaakzeptanz möglich (in Naga-Bicol konnte ich mal keinen funktionierenden Geldautomaten für VisaCards finden). Die Auslandseinsatzgebühr zur Begleichung von Rechnungen beträgt 1,75% (ADAC nur 1%).
Vorteile ADAC (Landesbank Berlin): Weltweit kostenlose Bargeldabhebungen bei Kontoguthaben, einige Versicherung sind eingeschlossen, Guthabenzinsen, Tankrabatt in Deutschland, mehr Sicherheit durch 2 Kreditkarten (VISA- und Master), monatliche Tilgungen wahlweise von 5% bis 100% möglich., hoher Dispo. Die Auslandseinsatzgebühr zur Begleichung von Rechnungen beträgt nur 1% (DKB 1,75%).
Nachteile ADAC (Landesbank Berlin): Bei nicht vorhandenem Guthaben können nur kleine Geldbeträge (Notgeld) von ca. 100 Euro/Woche am Geldautomaten gezogen werden und darüber hinaus muss dann noch eine Gebühr von ca. 5 Euro + eine Auslandseinsatzgebühr von 1% pro Zug am Geldautomaten bezahlt werden. Die Schuldzinsen liegen über 1%/Monat. Für die Kreditkarten werden jährlich Gebühren verlangt.Gruß
Poldy -
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Original von Gebo65
Hallo!
... also wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich 21 Tg ohne Visum in den Phillies meinen Urlaub machen und bevor der 21zigste TAG vergangen ist, dann verlaengern lassen,.... richtig?
..... und wo mache ich das??.... bin im Raum Angeles (nördlich von Manila)..... und wieviel Pesos und ausser Reisepass noch etwas, was ich dazu benötige?
(bin Fernfahrer und habe leider nicht so viel Zeit, in die einzelnen Behörden zu gehen ( in Deutschland)
... zur Zeit natürlich auch,.... ergo wäre es prima, wenn Ihr mir eine Info an mich hier in meinem "Postkasten" eine Info hinterlegen könntet!
Ich melde mich auf jeden Fall bei den Nachrichten-Schreiberinnen und Nachrichtenschreibern!
Salamat ! Gebo65Hallo!
Gegen eine kleine Zusatzgebühr von 200 300 P kann man landesweit auch in sehr vielen Reisebüros sich das Visum verlängern lassen. In Angeles z. B. bei Swagman und im Reisebüros vom Clarktonhotel http://www.clarkton.com/
Weitere Reisebüros sind hier aufgelistet: http://www.jenspeters.de/reisebueros/index.html
In Deutschland kann man z. B. auch hier http://www.visum.de/laenderdetail.php?land=Philippinen sich ein 59 Tage Visum im Voraus beschaffen lassen. Das kostet dann aber 30 Euro plus Porto extra.Gruß Poldy
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Original von fmb
Hai Poldy,falls nein, sollte man sich trennen!
Gruß
fmb......ja, so denke ich auch. OB man dann aber nach der Trennung, mindestens bis zur Volljährlichkeit den Kindesunterhalt zahlen muss, den eventuell ein anderer Erzeuger zahlen müsste, ist unabhängig von freiwilligen Zahlungsleistungen eine Frage, die nur mit einem DNA- Test vorher juristisch beantwortet werden kann.
Wer aber nach einer Trennung, die tatsächliche Abstammungswahrheit des Kindes, aus welchen Gründen auch immer (starke Liebe zum Kind, finanzieller Reichtum, Cuckold usw.), immer noch nicht wissen will, der braucht keinen DNA-Test.
Gruß
Poldy -
Zitat
Original von fmb
[quote]Original von PoldyHai Poldy,
das sehe ich nicht so! Sollte Mann fühlen, daß in der Beziehung etwas nicht stimmt, muß er überlegen, warum das so ist! Kann man die Unstimmigkeit lösen, oder eher nicht? Falls nein, brauche ich auch keinen DNA-Test mehr zur Entscheidungsfindung!
Gruß
fmbHallo!
Bis auf dem letzten Satz stimme ich Dir zu. Ab Falls nein.....", falls man Zweifel an seiner Vaterschaft hat, nicht mehr.
Gruß
Poldy -
Zitat
Original von fmb
Hai,wer es für nötig erachtet, einen solchen Test durchführen zu lassen, sollte sich erst einmal überlegen, ob er die richtige Partnerin hat!
Gruß
fmbHallo!
Wer 100%tig sicher ist, die richtige Frau fürs Leben gefunden zu haben, braucht keinen DNA- Test. Doch wer aus welchen Gründen auch immer (Fernbeziehung- sehr attraktive Frau-Eifersucht, Geldverschwendung usw.) fühlt, dass etwas in der Beziehung nicht stimmt, der kann nach einem Testresultat viel besser überlegen, ob er noch mit dieser Frau weiter zusammen leben möchte und danach mit seinem Gewissen, eine verantwortliche Entscheidung treffen.
Die Frage zweifelnder Väter: Ist das Kind wirklich von mir ist so alt wie die Menschheit: http://www.welt.de/meinung/art…he_Vaterschaftstests.htmlGruß Poldy
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Original von okios
:denkenich weiß ja nicht Poldy, ist es nicht so in Deutschland daß du ohne deinen Partner gar keinen DNA-Test machen darfst.
gruß nobe
Hallo!
Heimliche DNA-Tests sind in Deutschland noch nicht strafbar. Vor Gericht werden diese aber schon lange nicht mehr als Beweismittel anerkannt.
Das neue Gentechnikgesetz, das nach sieben Jahren Diskussion nun auch vom Bundesrat angenommen wurde, kann in Kraft treten. Lt. Werbung von einigen Labors wird das voraussichtlich aber erst ab den 01.10.2009 sein. Dann kann zukünftig jeder in Deutschland lebende Bürger, der heimlich in Holland, Philippinen, Deutschland usw. einen Vaterschaftstest bestellt, bis zu 5.000 Euro bestraft werden.Gruß
Poldy