Beiträge von hge

    Zitat

    Original von knobi
    in ihrem Philippinischen Paß ist sie aber als ledig registriert.


    Wo steht das denn im philippinischen Pass?
    Oder meinst du, dass dort noch ihr Mädchenname drinsteht?


    Zitat


    In meinem Begleitschreiben habe ich das als einen der Gründe zur Rückkehrbereitschaft angegeben, weil ich davon ausgehe daß sie ihren Familienstand sowieso angeben muß


    Daraus einen Rückkehrwilligkeitsgrund zu konstruieren, halte ich etwas für abenteuerlich.


    Zitat


    Könnte das ein Problem geben? Erwähne ichs besser erst gar nicht? Eigentlich will ich alles ehrlich angeben, möchte aber nicht die Ablehnung riskieren.
    .


    Ich fürchte, dass das ein Problem gibt. Wennn in den Pass ein "anderer" Name gehört, heisst das doch, dass sie keinen "richtigen" Ausweis hat. Und auf unrichtige Ausweise reagieren Konsulate immer empfindlich.



    hge

    Zitat

    Original von Eyeron
    Benötigt man dieses Visum auch wenn man mit einer seiner philippinischen frau eingereist und wieder ausreisen wird???


    Hast du mehrere Frauen ?(


    Du musst in deinem pass nachschauen ob das das Balikbayan-Visum gewährt wurde. dann steht B.B. irgendwo in diesem Ankunftsstempel.
    Ansonsten, wenn dort ein Datum oder eine zeitangabe steht (21 days) musst du dich um eine Verlängerung bemühen.


    hge

    Zitat

    Original von TomButton


    Also manchmal frage ich mich , warum es Erklärungen zum Ausfüllen von Formularen gibt....( finde 5 Seiten auch etwas happig....aber es steht sehr deutlich darin zu lesen..das die GeburtsUrkunde eben in Übersetzung/beglaubigt sein muss .......!


    Also erst lesen , dann aufregen


    Ich habe mich nicht aufgeregt, sondern ganz normal die frage gestellt, warum der Antrag formal abgelehnt wurde anstatt zunächst die beglaubigte Geburtsurkunde nachzufordern. Ich habe ja Verständnis dafür, dass es eine beglaubigte Geburtsurkunde sein muss.
    Vielleicht war das ganze aber auch nur ein Missverständnis, und der Schreiber meinte mit der Ablehnung die "Nachforderung".


    hge

    Zitat

    Original von fonso
    Selbst wenn der Verdacht einer zukünftigen Scheinehe besteht, dürften die deutschen Behörden das Heiratsvisum nicht verweigern, da jeder Deutscher ein Rechtsanspruch hat, frei seinen Ehepartner zu wählen.


    Anders als beim Schengenvisum kann man bei einen Heiratsvisum nicht auf Grund eines Verdachtes ablehnen! Wenn die Bedingungen für ein Heiratsvisum erfüllt sind müssen die d. Behörden es genehmigen.


    Im Prinzip gebe ich Dir Recht. Es besteht Eheschliessungsfreiheit und es ist durch verschiedene Urteile schon festgestellt, dass dies auch ein Grundrecht ist, dass auf Artikel 6 des GG beruht.


    Leider wird aber dieses Grundrecht schon seit längerem von der Verwaltung immer mehr ausgehöhlt. Wenn der zukünftige Ehemann beispielsweise nicht in der Lage ist, eine VE abzugeben, wird das Heiratsvisum in der Regel abgelehnt. Wie soll man eine vom Staat geschützte Ehe eingehen, wenn der Staat den Zugang zu einer Eheschliessung verweigert?


    Es wäre mal schön, wenn sich da endlich mal jemand bis zu den höchsten Gerichten durchklagén würde.


    Dadurch zwingt der Staat diese Gruppe von Leuten , die Eheschliessung auf den Philippinen vornehmen zu lassen; was auch dem Grundsatz der Eheschliessungsfreiheit widerspricht.


    hge

    Zitat

    Original von ill-dog
    Habe nun Informationen bekommen wie ich es machen kann, aber trotzdem danke für die "nette" Auskunft. :)


    .... dann berichte uns nicht nur, wenn es geklappt hat - das wirst du sowie so tun - aber auch,wenn es nicht geklappt hat..salamat


    hge

    Zitat

    Original von ill-dog


    Danach sind wir zum Anwalt gegangen, ihm alle Papiere auf den Tisch gelegt und er hat es dem Landratsamt geschickt. Gab zwar eine kurze Verhandlung im Gericht, aber das Landratsamt hatte nicht mehr wie "äh" "ja" "wie" und Kopf kratzen gemacht. Inzwischen hat sie schon ein unbefristetes Visum.


    So easy kann dein Weg ja nun doch nicht gewesen sein, wenn dafür ein Gericht bemüht werden musste.


    Im übrigen ist es dann Leuten wie Dir zu verdanken, dass an den philippinschen Ehepartner keine Schengen-Visum mehr ausgegeben wird, wenn der Verdacht besteht, dass das FZ-Visum umgangen werden soll. Was bei Euch der Fall war.

    Zitat

    [quote]
    Sorry das ich sagen muss, dass einige hier im Forum den Leuten total den Mut nehmen: "geht sehr schwer und wird nicht klappen" usw.


    Es gibt eben Visumstypen (Schengener-Visum zu Besuchszwecken) die schwer zu bekommen sind. Daran geht kein Weg vorbei. Und dann muss das auch hier gesagt werden.


    hge

    Zitat

    Original von franky_23


    könnte ja in der Zwishenzeit schon wieder verheiratet sein :D


    du hast das Problem nicht verstanden.
    Die Problematik, dass jemand in der Zwischenzeit ohne "legal capacity" geheiratet hat, habe ich ja im ersten satz eingeräumt. (Was im übrigen auch den philippinischen gesetzen widerspricht).
    Es geht darum, ob ein CEMAR Eintrag über genau die Ehe, für die jemand eine Scheidungsurkunde parat hat, zu einer Ablehnung der Eheschliessung führen kann. Da bin ich entschieden anderer Meinung.


    hge

    Zitat

    Original von klausbacolod
    Auch wenn der Ausländer noch nicht auf den Philippinen geheiratet hat, muss er ein CENOMAR bringen. Erklärung der Civil Registration: Es könnte ja sein, dass er ohne Wissen der Botschaft (Z.B. ohne EFZ) auf den PH geheiratet hatte.


    ..... das ist der einzig denkbare Fall. Daher mag die Forderung eines CENOMARs schon halbwegs sinnvoll erscheinen.


    Aber:


    Wenn einem CEMAR Eintrag eine Scheidungsurkunde entgegengehalten werden kann, hat diese Vorrang. Eine Scheidung eines Ausländers muss nach internationalem Recht von den Philippinen anerkannt werden. Und damit ist eine eventueller CEMAR Eintrag obsolet. Es wäre nicht rechtens, wegen dieses CEMAR Eintrags die Hochzeit zu verweigern.


    Wenn das CENOMAR für Ausländer landesweit üblich wäre, hätte dies mittlerweile auch im Merkblatt der Botschaft Deutschlands eingang gefunden. Dort wird es aber bis heute nicht erwähnt:


    http://www.manila.diplo.de/Ver…_Nov09,property=Daten.pdf


    Es ist natürlich nie auszuschliessen, dass einzelne Standesbeamte unwissend sind oder aus dieser Situation "Kapital" schlagen möchten.


    hge

    Zitat

    Original von ill-dog
    Ah ok, verstehe.
    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit?


    nein, ausser schengen-visum zum besuch sehe ich keine Möglichkeit




    Zitat


    Ein Bekannter hat eine Firme im GaLa-Bau, sprich man könnte da doch irgendwie was mit Arbeitsvisum drehen, oder nicht?


    2. Beitrag und schon tricksen......


    ich vermute es ist diese Firma:
    http://www.galabau.de/


    Dann müsst ihr das Abeitsamt überzeugen, dass ihr dafür Gärtner braucht, die "philippinische Gärten" anlegen können. und diese Arbeit von keinem arbeitssuchenden deutschen oder Euro-Gärtner übernommen werden kann.. ich sehe nicht, dass das klappen kann. Versuch macht kluch...



    hge

    Zitat

    Original von Markussovic


    Somit sollte die nach deutschem Recht geschiedene Ehe auch auf den Philippinen als geschieden anerkannt werden - ist das richtig?


    Deine Scheidung wird auch auf den Philippinen anerkannt.
    Natürlich muss das Scheidungsurteil übersetzt und (möglicherweise) beglaubigt werden, damit der Standesbeamte auf den Philippinen lesen kann -:)


    Zitat


    Welche Schritte sind dazu nach dem Scheidungsurteil notwendig, ich meine wie erfährt z.B. das NSO davon?


    Allen anderen möchte ich hier widersprechen.
    Als Ausländer trägt man keine Verantwortung dafür, dass die Scheidung auch beim NSO registriert wird. Dies ist nur für eine pinay wichtig, aber nicht für einen Deutschen.
    Selbst wenn bei einer Anforderung ein CEMAR für den Deutschen rauskommt, dann hat der deutsche ja dazu die entsprechende Scheidungsurkunde parat.
    Es ist ja auch nicht so, dass alle philippinischen Standesämter überhaupt ein CENOMAR des Ausländers verlangen.


    Zudem gibt es ja überhaupt keine Möglichkeit als Ausländer, die Scheidung zu registrieren. Die Botschaft lässt dies nur für einen "Filipino" zu.


    http://www.philippine-embassy.…20foreign%20judgments.pdf


    Falls die Frau dies gemacht hätte, wäre ja automatisch auch der CEMAR-Eintrag des Ausländers gelöscht; falls nicht, ist es für die Wiederheirat ohne Belang.


    hge

    Zitat

    Original von pag-asa
    Möglicherweise, ich weiß das nicht. Aber er meinte ja wohl ein Schengenvisum, wie es für Touristen ausgestellt wird. Und darin steht immer, dass Arbeitsaufnahme untersagt ist.


    Ein Schengenvisum ist ein kurzfristiges Visum, dass für allerlei Zwecke ausgestellt wird. Unter anderem für Tourismus oder Besuch bei Freunden. Aber auch für Geschäftsleute oder Angestellte, die für ihre (ausländische) Firma nach Deutschland kommen.
    Generell darf man also mit einem Schengen-Visum auch arbeiten, aber nicht für einen deutschen oder Euro-Arbeitgeber sondern nur für einen Arbeitgeber ausserhalb des Euro-Raumes.
    Typisches Beispiel sind Ausstellungen bei Messen, wo die Firmen ihre Angestellten mitbringen um die Produkte vorzuführen.


    hge

    Zitat

    Original von fonso
    Schau Dir mal die Überschrift des Threads an ;)


    ja sorry, liegt daran, dass der TS dauert seine Absichten ändert.


    Zunächst war ja von Besuch bei ihm oder der Tante die Rede.


    Beim Arbeitsvisum hat die Botschaft ja kaum ein Wort mitzureden. Der "Hauptgegner" sitzt im deutschen Arbeitsamt. Und die werden wohl kaum jemand , der im Touristikbereich oder als "head waitress" arbeitet einen Arbeitsvertrag zubilligen, wenn diese Position zig-fach von deutschen oder europäischen Arbeitnehmern besetzt werden kann.
    Das heisst eine e-mail an die Botschaft wird hier noch zu unverbindlicheren Anworten führen. Wenn man's nicht glaubt: einfach probieren.


    hge

    Zitat

    Original von fonso
    Nicht unbedingt und bestimmt nicht wenn die Anfrage von einer Firma kommt. Es kommt immer auf die Art und Qualität der Anfrage an.


    Ich sehe beim Themenstarter nicht, dass er ein Gechäft führt oder sonstwie seine Freundin über eine Geschäftsvisum nach D holen möchte.



    Zitat

    Bei meinen Fall z. B. hat die DBM immer ausführlich Antwort gegeben und mir sogar die Urkundenüberprüfung (spätregistrierung) der Tochter meiner ph. Freundin erspart.


    . da sehe ich nichts besonderes drin.


    Ausserdem werden für Schengen-Visum keine Urkundenprüfungen gemacht. Bemerkung ist also hier nicht dienlich.


    hge

    imho kann man sich die Anfrage an die Botschaft wegen der Chancen auf ein Schengen-Visum sparen.
    Die Antwort wird sehr unverbindlich sein. Ohne konkreten Antrag kann sie das nicht beurteilen. Man wird höchstens ein paar Merkblätter bekommen.



    Ich halte nach wie vor den "Tantenbesuch" für die aussichtsreichste Variante.


    hge

    Zitat

    Original von LJay
    falls das hilfreich seien könnte; sie hat ein Tante in DE, die bereits seit vielen Jahren hier lebt. Nach meinen bisherigen Recherchen, hat dies aber keinerlei Bewandnis.
    - Einladung und alles was ich tun kann, würde ich ihr natprlich ausstellen...


    mE har dies die höchsten Chancen.


    Dann müsste aber nur deine Tante einladen. Und nur die tante (bzw Ehemann) müsste die VE ausstellen. Ich weiss nicht , ob dies für Euch ein problem ist.
    Du müsstest dann vollkommen aussen vor bleiben.


    Verwandtenbesuche haben immer noch einen höhere Chance als der Besuch beim boyfriend. gerade in der Konstellation wenn frau kein geregeltes Einkommn/Vermögen hat.


    hge

    Ich denke die meisten Standesämter verlangen für die Ausstellung des EFZ die Zustimmung der Eltern, wenn die Braut 18-25 Jahre alt ist.


    Aber mE ist das nicht nötig, denn


    Zitat

    Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.


    Der Standesbeamte muss also bei Ausstelllung des EFZ nur prüfen, ob der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. (Nichtvorlage eines parentel Consents ist ein ehehindernis auf den Philippinen aber nicht in Deutschland) Es ist nicht nötig, dass der Standesbeamte sich schon in "vorausseilendem Gehorsam" den Kopf des philippinischen Kollegen zerbricht, der ja auf den Philippinen die Marriage license ausstellt, und der dafür verantwortlich ist, dass philippinische Gesetze eingehalten werden müssen. Parental consent/advice müsste also erst auf dem philippinischen Standesamt vorgelegt werden.


    Die Standesbeamten nehmen aber meist dieselben Merkblätter, die für das Befreiungsverfahren Verwendung finden. Daher kommen solche "unsinnigen" requests zustande.



    hge


    http://www.mein-auslandstagebu…ehefaehigkeitszeugnis.php

    Zitat

    Original von Fischfang
    Sie kam wieder raus und erklärte mir dass Sie zwingend eine 2.ID bräuchte. Im Internet war das nicht so klar zu erkennen.


    Es ist die Frage, ob überhaupt eine 2. ID gebraucht wird.
    Schaut man sich die Original Requirements an vom DFA an, dann steht dort:


    Zitat

    ...Proof of identity / Supporting documents indicating full name, date and place of birth and citizenship...


    http://dfa.gov.ph/main/index.php/consular-services/passport


    .. Ich weiss, in andern Seiten steht sowas wie 2 IDs.


    Ich würde alle "offiziellen" Dokumente zusammenkratzen, die sie hat, wo ihr Name Geburtsdatum draufsteht. z.B. Ihr Baptismal, Schulzeugnis.... Dann noch mal versuchen bzw. fragen.


    Ich bin sicher, dass meine Frau keine 2 IDs hatte als sie (allerdings) 2004 den Pass beantragt hat.
    Wenn alles nicht hilft, über eine Agentur machen lassen. Kostet etwas mehr, aber die lösen schon das problem mit den 2 IDs. (Bitte nicht schreiben, das sind Betrüger. Mag vorkommen, aber nicht alle sind Spitzbuben )


    hge

    Zitat

    Original von fonso
    ..
    Das Standesamt will ohne eines geänderten Taufzeugnis die Geburtsurkunde nicht anerkennen.
    ..


    ... mit einem "zusätzlichen" Dokument wirst du diese Forderung nicht vom Tisch kriegen.


    Ich weiss nicht, um welches Dokument es sich handelt. Möchte es auch garnicht wissen. Aber ich möchte doch davor warnen bzw du solltest dir genau überlegen, ein zusätzliches Dokument ins Rennen zu schicken.
    Es ist ein leichtes für das Standesamt, solche Dokumente beim LKA überprüfen zu lassen (je nach Art des dokumentes), und wenn dadurch noch mehr Unsicherheit als Sicherheit entsteht, riskirst du eine Ablehnung des Visums. Und da kann man dann nur mit langwierigen Klagen gegen ankommen.


    hge

    Zitat

    Original von woodstock
    ... ich habe jedenfalls keine Ahnung, wieviel und welchen Einfluss mein Begleitschreiben hatte,


    ...0-3%


    Deine Freundin hat wegen ihres nachgewiesenen Jobs, und ihrer bisherigen Auslandsaufenthalte das Visum bekommen. Dazu wird sie im Interview noch überzeugend gewesen sein.
    Es ist schon en Entgegenkommen, dass die Botschaft die 90 Tage gewährt hat. Sie hat dem ja zunächst misstraut und die Urlaubsbescheinigung nachgefordert. wenn die Arbeitsstelle nur 300 meter entfern ist, könnte ich mir sogar vorstellen, dass jemand vond er Botschaft dort angerufen hat, um zu erfahren, ob sie wirklich dort beschäftigt ist....


    Trotzdem Glückwunsch, und dein Fall beweist, dass es doch klappt, wenn man es vernünftig vorbereitet. (ich schliesse mal deine Begleitschreiben ein)


    hge