Beiträge von hge




    Ich gehe davon aus, dass du deutsche bist und dein Kind hier in D geboren wurde.


    Ich würde das einfach so sehen, dass dein Freund dies auf der Deutschen Botschaft beurkunden lassen muss.


    Siehe dieses merkblatt:
    http://www.konsularinfo.diplo.…wnload,property=Daten.pdf


    (seihe e) vaterschaftsanerkenntnisse)


    Was dein Freund dazu braucht, sollte die Botschaft ihm sagen. (vielleicht mal anschreiben)


    hge

    Zitat

    Original von mhb


    Du kannst mit diesem speziellen Visa bis zu 3 Jahren in den phillipinen bleiben ohne alle 2 monate zu verlängern/bezahlen, nur stehen nicht wirklich information auf der seite vom bureau of immigration,philippines,sprich welche voraussetzungen,wie/wo man antrag stellt etc. deswegn farg ich ja ob schon jdm erfahrungen hat.
    gruss mhb


    Sorry, dann habe ich zu schnell gelesen. Auf der ersten Seite steht nämlich:


    Zitat

    The application fee of 5,510 Pesos (only paid once) allows the applicant to stay in the country for 30 days and is extendable for six months.


    Mag sein, dass es anders läuft.
    Mich wundert nur, dass die Botschaft in Berlin nicht auf diesen Visumstyp hinweist.


    hge

    Was hast du denn für eien staatsangehörigkeit?


    Als deutscher darfst du doch sowieso bis 21 tage einreisen... und ggfs später verlängern.


    Ansonsten steht hier was drüber:
    http://www.philippine-portal.c…upon-arrival-program.html


    Scheint mir nciht sehr "lukrativ". Aufwand betreiben und dann nur 30 Tage ... das kann man einfacher haben. Vielleicht steht es nicht auf der Botschaftsseite, weil es bisher niemanden interessiert hat.


    hge

    Zitat

    Original von karlo
    Ich kann mir nicht vorstellen ,daß eine Übersetzung auf nicht NSO Papier anerkannt wird.
    Es heißt beim Standesamt geb.urkunde auf NSO Papier und dieses übersetzt.
    Es wäre für mich auch schön wenn es anders wäre.


    Er überstzt natürlich alles ,ob anerkannt oder nicht ?


    Woher soll denn der standesbeamte oder wer auch immer später wissen, von welchem papier er übersetzer übersetzt hat?
    Das kann doch niemand mehr bei der Einreichung der Papiere sehen.
    Die Übersetzung wird doch nicht mit Siegel an die urkunde geheftet.


    Bei mir hat Locker jedenfalls meinen ehevertrag von einem Scan übersetzt.


    Man kann ihn auf jeden Fall fragen ....


    hge

    Zitat

    Original von stoffel12344
    vielen Dank Eric, das ist schon sehr hilfreich. d.h. man müßte den Dr. Locker anrufen in Manila und schauen ob man die Dokumente dort hinfaxen oder mailen kann, damit er sie übersetzen kann, da er hier nicht erreichbar ist.


    Der macht das auch, wenn er ein gut lesbares Scan kriegt.



    hge

    Zitat

    Original von ice73
    Hallo Forumsmitglieder, meine Verlobte war heute bei der DFA in Manila um unter anderem ihr geglaubigtes Affidavit "Parental Consent" abzuholen. Dort hat man ihr dann erklärt sie bräuchte zur Authentifizierung ein "Affidavit of Single Status" von mir also ihrem Verlobten?


    Möglicherweise ein Missverständnis:


    hat sie denn auch ein "affidavit of status single" (von ihren Eltern) vorgelegt?


    Vielleicht wollte die DFA darauf hinweisen, dass sie beides braucht:
    Parental consent und affidavit of status single (bezogen auf sich selbst)


    hge

    Zitat

    Original von Pasig
    Trotzdem wurde ihr Schengen Visa abgelehnt !


    Die Entscheidungen der Botschaft sind nicht mehr nachvollziehbar.


    Dann würde ich remonstrtrieren.


    Nochmal die gut gefüllten Konten vorlegen, Auslandsbesuche aufzeigen... etc


    Remontration kostet nichts und sie bekommt bei erneuter ablehnung den Grund, warum die DBM an der Rückkehrwilligkeit zweifelt.


    hge

    Zitat

    Original von hey joe



    Ausschlaggebend für eine Urkundenprüfung ist wohl die Haltung des OLG. So hatte es uns jedenfalls damals unsere Standesbeamtin erklärt.


    das gilt ja nur, wenn die Hochzeit in D stattfindet. Bei Hochzeit auf den Philippinen kommt das OLG nicht ins Spiel.


    Zitat


    Bei uns hatten sich Ausländeramt und Standesamt sehr wohl unterhalten, wobei auch die Urkundenprüfung ein Thema war.


    Das ist ja auch normal, wenn das Visumsverfahren noch läuft.


    Hier haben wir aber den Fall, dass die Verlobte ja schon in D ist.
    Und dann ist die ABH zunächst aussen vor. Der Standesbeamte muss (mit OLG) entscheiden, ob UP gemacht wird.


    somit sind die "normalfälle" nicht mit diesem hier vergleichbar.


    hge




    Sorry, ich muss nun doch mal dazwischen gehen -:)
    Es mag ja sein, das wolfgang das so erlebt hat, aber das heisst noch lange nicht, dass dies die offizielle Vorgehensweise ist.


    Bitte haltet Euch doch daran, was im Merkblatt der Botschaft steht:


    http://www.manila.diplo.de/Ver…_jan09,property=Daten.pdf


    at wolfgang:
    Das Einladungsschreiben an die Botschaft ist überhaupt nicht nötig.
    Und es wurde sicherlich deswegen auch bei Antragsabgabe ignoriert.
    Wenn du es nun direkt von hier ins Konsulat geschickt hast, wird die DBM dem Schreiben auch nicht mehr Interesse entgegen gebracht haben. Und du wirst nicht behaupten können, dass das Visum nur wegen deines tollen Einldungsschreiben genehmigt worden wäre .


    Natürlich steht jedem frei, solche Einladungsscheiben oder Unterlagen die nicht im Merkblatt an die DBM zu schicken; sind sind aber in der Regel nicht visaentscheidend, weil die Botschaft ihr Augenmerk zu 99% auf den Antragsteller richtet und nicht auf den Einlader aus D.


    Ebenfalls wird die Auflage, sich bis 10 tage nach Rückkehr zu melden, nicht immer praktiziert. Meist nur bei wackligen Fällen. Das wird aber dann bei der Aushändigung des Visums separat mitgeteilt.


    Gruss


    hge


    Den Satz verstehe ich auch nicht und ist nach meinem Verständnis widersprüchlich in sich:


    a ) warum wird dieser Fall überhaupt mit der "reacquisition" in verbindung gebacht? wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der geburt filipino war, ist das Kind für alle zeit Filipino ... punkt
    Man will scheinbar nur ausdrücken, dass der Wechsel der Staatsbürgerschaft keinen einfluss auf natural born filipinos hat.


    b ) der Satz würde halbwegs Sinn machen, wenn man "may apply for reacquisition" durch "may apply for philippine Passport" ersetzen würde.


    hge

    Hi,


    In diesem Memorandum geht es m.e. darum, wenneine Filipina die deustche Staatsbürgerschaft angenommen hat und später wieder die philippinische angenommen hat.


    Wurde das Kind geboren, als sie Deutsche war, muss der philippinische Pass des Kindes bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden.


    Das hat aber nichts mit deustchen Bestimmungen zu tun.


    hge


    Nein, Du hast alles richtig gemacht. Deine Freundin muss die Unterlagen bei der Antragstellung vorlegen.


    Einladungen, die direkt an die Botschaft geschickt werden müssen, gelten nur für Businessreisen.


    hge


    Das ist ja richtig mit den 60 Euro. Und es ist auch klar, dass vermögende Leute ohne Probleme ein Visum bekommen.


    Aber die Formel 90x60 Euro auf ein Konto der Lady zu überweisen und dann sicher zu sein, dass das Visum gewährt wird, geht nicht auf.
    Denn die Zusammenhänge werden von der Botschaft überprüft.


    hge

    Zitat

    Original von henry8
    [Das hier ein Missverständnis vorliegt ist sehr unwahrscheinlich.


    Das war auch von mir nicht so gemeint, dass dies ein Kommunikationsproblem zwischen Euch und der Botschaft ist.


    Vielmehr gibt die Botschaft schon seit geraumer Zeit solche falschen Auskünfte. Wir haben es ja auch hier im Forum erlebt.


    Du könnstest aber mal schriftlich bei der Botschaft anfragen, auf welches Abkommen zwischen der BRD und den Philippinen sich die Botschaft bezieht. Oder ob es sonst eine philippinisches Gesetz gibt, das die Ausstellung eines Passes an über 18- jährige verbietet.


    Mit einer schriftlichen Anwort kann man dann einiges anstellen.


    hge


    Normal ist das so, dass das Standesamt bestimmt, ob Urkundenprüfung gemacht wird oder nicht. Da das Standesamt sich schon beim OLG Rückendeckung geholt hat (und hoffentlich auf die Spätregistrierung hingewiesen hat) , wird die ABH und die Botschaft sich im Regelfall an dieses Votum halten.


    Garantieren kann man das nicht.. Die Botschaft schiebt die Entscheidung auf die ABH. Und die auf das StA.
    Wenn nun bei deienr ABH ein "Hardliner" sitzt, der die Prüfung fordert, wird man nichts machen können.


    Ist deine Freundin denn mit Schengen-Visum hier?


    hge


    PS: Ein Denkfehler bei mir:


    Deine Freundin ist ja schon in D. Also entscheidet zunächst das Standesamt über die UP und dann könnt ihr ggfs heiraten.
    Die ABH ist ja danach erst darn mit der Erteilung des AE-Titels.

    Zitat

    Original von dino


    Ausserdem kennt anscheinend niemand eine Vorschrift die besagt, dass die Dame Pesos 300,000 auf dem Konto haben muss!


    !


    ... Nein, gibts nicht... sag ich ja die ganze Zeit.


    Wir können wetten, was als nächstes kommt:


    ein Unfall, dringende Operation nötig
    oder
    Oma gestorben....


    Es ist doch bekannt, das einige Filipinas (die noch nicht mal unbedingt weiblich sein müssen) auf diese weise Geld verdienen.


    Ich selbst habe mal in einem Internet-Cafe ein Pärchen beobachtet, das neben mir sass , wie es solche mails losschickte.
    Er sass hinter ihr, mit einer Kladde in der Hand, wo pro "Opfer" die Story noriert war, sodass man nicht mit den verschieden Partner in Widersprüche verstrickte.


    hge


    VE Geber kann jeder sein, der finanziell "potent" ist. Das muss nicht der Einlader sein. das wird auch oft so gehandhabt.


    hge

    Zitat

    Original von webcom-2000


    Aber was würde die DBM als Grund für ihre Rückreisewilligkeit "definitiv" akzeptieren?
    .


    Es gibt keinen "definitiven" Rückreisewilligkeits-Grund. Kein Rezept, kein Sesam-öffne -Dich.... man kann nur alles einreichen, und warten .....


    purplestar

    Zitat

    Das ein Betrag in dieser Höhe als alleiniger Nachweis für die Rückkehrbereitschaft nicht ausreicht, ist mir auch klar. Dennoch ist es ein wichtiger Baustein.


    Ein Baustein, der nützlich sein kann oder auch nicht. Es muss alles logisch plausibel sein.
    Was würdest Du denn als Visaentscheider sagen, der über eine Antragstellering entscheiden muss, die ohne Job ist und deren Familie auch keinen Krösusse hat und dann wiird ein Kontoauszug mit 300.000 Pesos vorgelegt.... Sorry, für mich wäre das ein klares NJET, denn ich fühle mich auf den "Arm" genommen.


    Es muss einfach alles zusammenpassen.
    Wenn jemand jobless ist, dann soll er/sie das ehrlich sagen und dann versuchen alle Argumente darzulegen, warum sie wieder nach Hause zurückkehrt. Die chancen mägen dann auch nicht hoch sein, aber höher als bei jemand, der mit irgendwelchen Tricks arbeitet.
    Und ich habe in meinem Umkreis auch schon Filipinas hier in D gesehen, die es trotz fehlendem Job geschafft haben.
    Wenn man bei der Wahrheit bleibt, ist ja auch die gefahr nicht gross, dass sie sich beim Interview verplappert...


    Gruss


    hge

    Zitat

    Original von purplestar72
    HGE,
    300.000 PHP ist natürlich übertrieben. Aber um die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen gilt, je mehr umso besser.
    Und das ist die gravierenste Hürde, die es zu nehmen gilt.


    Gruß purple


    Es geht ja darum, das webcom schrieb, dass die "Behörde" (ich vermute die DBM) das verlangt hätte. Und da habe ich doch erhebliche Zweifel.......


    Ein Konto, auf dem ein einmaliger Eingang von 300.000 zu evrzeichnen ist und sonst kaum bewegungen aufweist, dient nun wirklich nicht als beweis der Rückkehrwilligkeit... eher das Gegenteil -:)


    hge