Zitat
Original von wolfgang*
So wie ich es jetzt weiß, muss die Einladung jetzt in jedem Fall direkt an die Botschaft/Konsularabteilung geschickt werden. In meinem Fall hatte meine philippinische Nichte meine Einladung mit der Affidavit of Support und der Bestätigung über eine Krankenversicherung und den anderen Dokumenten direkt dem Konsularsbeamten in die Hände gegeben. Die Einladung, die an die Deutsche Botschaft Manila, Konsularabteilung adressiert war, ist vom Beamten nicht zur Kenntnis genommen worden! Das war ein Fehler, wie mir ein anderer Beamter im Auswärtigen Amt bestätigte.
Nach Abschluss der Reise muss dann noch sich der/die Rückkehrer/in wieder innerhalb 10 Tagen bei der Botschaft melden. Wenn er/sie nicht direkt über Manila einreist, dann kann die Botschaft es auch gestatten, dass man dann nur den Paß im Original nach Manila schickt. Danach sollte man die Botschaft aber frühzeitig informieren. Wer das nicht macht, bekommt anschließend nie mehr eine Einreise nach Deutschland gestattet!
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Sorry, ich muss nun doch mal dazwischen gehen -:)
Es mag ja sein, das wolfgang das so erlebt hat, aber das heisst noch lange nicht, dass dies die offizielle Vorgehensweise ist.
Bitte haltet Euch doch daran, was im Merkblatt der Botschaft steht:
http://www.manila.diplo.de/Ver…_jan09,property=Daten.pdf
at wolfgang:
Das Einladungsschreiben an die Botschaft ist überhaupt nicht nötig.
Und es wurde sicherlich deswegen auch bei Antragsabgabe ignoriert.
Wenn du es nun direkt von hier ins Konsulat geschickt hast, wird die DBM dem Schreiben auch nicht mehr Interesse entgegen gebracht haben. Und du wirst nicht behaupten können, dass das Visum nur wegen deines tollen Einldungsschreiben genehmigt worden wäre .
Natürlich steht jedem frei, solche Einladungsscheiben oder Unterlagen die nicht im Merkblatt an die DBM zu schicken; sind sind aber in der Regel nicht visaentscheidend, weil die Botschaft ihr Augenmerk zu 99% auf den Antragsteller richtet und nicht auf den Einlader aus D.
Ebenfalls wird die Auflage, sich bis 10 tage nach Rückkehr zu melden, nicht immer praktiziert. Meist nur bei wackligen Fällen. Das wird aber dann bei der Aushändigung des Visums separat mitgeteilt.
Gruss
hge