Zitat
Original von mrudi
Was die Verpflichtungserklärung betrifft ebenso, diese mußte ja bereits vor der Zustimmung der ALB vorliegen, ansonsten hätten sie der Visaerteilung garnicht zugestimmt. Auf jeden Fall wurde sie von der ALB verlangt.
mrudi
Die ABHs verlangen eben viel, auch wenn es nicht rechtens ist.
In deinem Fall war die VE nicht nötig. Sie bezog sich nur auf deine LAG mit der Du nicht verheiratet bist.
Jedoch was wäre passiert, wenn du die VE nicht unterschrieben hättest? Garnichts, denn im Endeffekt muss die ABH dem Visum deiner LAG zustimmen. Denn dein Kind hat als Deutscher Anspruch in D zu leben und daher hat die Mutter Anspruch darauf, auch hie zum Zweck der Personensorge in D zu leben.
In deinem Fall war es sogar unklug, die VE zu unterschreiben:
Denn wenn deine LAG sich jetzt absetzt und aus der Wohnung auszieht, bist du für dein Kind unterhaltspflichtig. Das ist klar.
Aber: Da du eine VE unterschrieben hast, werden dich die entsprechenden Stellen ranziehen, um deine LAG zu unterstützen. Ohne Unterschrift einer VE hätten sie dazu keine Berechtigung.
hge