Beiträge von hge

    Zitat

    Original von rycon17



    Sie ist der Meinung, das es sich bei dem Visum um ein permit visa handelt, also eins mit AE.


    Sowas habe ich noch nie gehört. ( Ich will damit nicht sagen, dass es derartiges nicht gibt!)


    Die Botschaft erteilt im Normalfall nur ein Visum, bis zu 3 Monaten und dieses Visum wird dann bei längerfristigen Aufenthalten von der ABH in eine AE umgewandelt. Dies hat den Sinn, dass die deutschen Behörden einiges kontrollieren können: Meldung beim Einwohnermeldeamt, Integrationskurs etc...


    hge

    Zitat

    Original von Cnecky


    Das ist nicht richtig! Das Ausstellungsdatum hat nichts mit der Gültigkeit des Visums zu tun. Das Visum meiner Frau wurde am 12.09.08 ausgestellt (in den Pass geklebt, damt hatte sich die Zustimmung der ALB "erledigt"). Gültig war das Visum aber vom 30.10.08 bis 27.01.09.


    Ich hatte den Einwand erwartet... normalerweise liegen ja Ausstellungsdatum und Einreisedatum doch nahe beieinander, daher hatte ich es vereinfacht ausgedrückt.


    Allerdings , wie das Beispiel von rycon zeigt, kann man das einreisedatum auch nicht beliebig nach "hinten" legen.


    hge

    Zitat

    Original von rycon17
    Sollten wir es doch schaffen und meine Frau ist bis zum 18.6. hier, können sie die doch trotz alledem nicht wieder abschieben, oder??



    Grüße


    Nein, sobald sie hier ist, geht ihr zur ABH und sie bekomtm ihre AE.


    hge

    Zitat

    Original von rycon17
    Und ich wundern mich , das die DBM darüber entscheiden kann, bis wann meine Frau nach Deutschland einreisen darf.


    Letzendlich entsheidet immer die Botschaft über das Visum.
    Die ABH gibt macht aber sehr oft ihre Zustimmung von bedingungen abhängig, beispielsweise dass ein gesundheitszeugnis vorgelegt werden muss.
    In deinem Fall hat sie scheinbar auch ein Verfallsdatum als bedingung mitgegeben. Es wäre nun interessant zu wissen, ob sich dieses Verfallsdatum nur auf die Zustimmung der ABH bezieht, oder ob dort explizit steht, dass deine Frau bis zum 18.6. einreisen muss. Das sollte deine ABH aber wissen.


    Du schreibst weiter oben, dass die ABH die Zustimmung vor 4 Wochen gegeben hat, dann wäre dies aber m.e. im normalen Bereich.


    hge

    Zitat

    Original von rycon17
    Achso.........................meine Frau muß bis zum 18.6.2009 hier in Deutschland sein, sonst "verfällt" das Visum. Genau deswegen soll ich mich mit der DBM in Verbindung setzten.


    Keine Panik:


    Bis zum 18.6. ist doch noch genug Zeit.


    Dein Frau muss sich nur bis zum 18.6. das Visum geben lassen, das dann ab Ausstellungsdatum für 90 Tage ausgestellt wird.


    hge

    Zitat

    Original von rycon17
    Hab ich schon getan. Der Sachbearbeiterin wurde auch bereits eine Nachricht hinterlassen. Aber was hat das zu bedeuten??? bis zum 18.6.????????


    .... ganz einfach: wenn die ABH eine Zustimmung zum Visum gibt, setzt sie immer ein "Verfallsdatum" für ihre Entscheidung, die normalerweise auch sehr grosszügig bemessen ist. Bis dahin muss die DBM das Visum ausstellen.


    m.E. muss du jetzt deien ABH kontaktieren und die bitten, dass sie dieses "Verfallsdatum" verlängert. Ohne ABH wird die DBM von sich aus das nicht machen können.


    hge

    Zitat

    Original von Brummbaer
    Nur das StA versucht immer neue Hürden zu bauen und will die Papiere nun seinerseits noch mal überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Papiere anfordern.


    Wenn eine ordentliche UP gemacht wurde: Was will das StA noch mal überprüfen lassen?


    Zitat


    Nun kommt die Dame damit dass ich ohne schriftliche Zustimmung meiner Verlobten keinen Standeamttermin anleiern kann (wurde aber vorher nicht erwähnt).


    Das ist aber normal. Deine Dame muss eine Beitrittserklärung abgeben.
    Das Fomular kann man sich downloaden (mal nach beitrittserklärung googeln). Am besten füllst du das aus, schickst es ihr und sie soll dann bei der Botschaft dies unetrschreiben. (Vieleicht geht es auch one Botschaft, dann vorher StA fragen)



    hge

    Zitat

    Original von drborn
    in obiger Angelegenheit möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich bei der Überprüfung Unstimmigkeiten ergeben haben. Die Botschaft ist derzeit bemüht, diese Unstimmigkeiten zu klären.


    2 Möglichkeiten:


    a ) bei der DBM anrufen und fragen


    b) bitte doch einfach dein Standesamt darum, bei der DBM nachzufragen, worin die Unstimmigkeiten bestehen.
    Dem Standesamt wird man schon recht schnell antworten.


    gruss


    hge

    Zitat

    Original von carldld


    hge: also wir haben auf dem Konsulat in FFM einen Zettel bekommen. Siehe oben.


    Gruss


    .. das kann sein. Meine Frau hat den Obolus entrichtet und hat sicherlich den zettel irgendwo vergraben :D


    hge

    Zitat

    Original von babaero
    hallo,
    können wir leiden nicht verstehen.
    alle papiere incl.alter pass 9 tage später neuer pass da.


    grüsse babaero


    .... das kann ich wiederum nicht verstehen. Der Pass wird doch in Manila gemacht, dies kann nie und nimmer in 9 Tagen passieren.


    Oder hast du den Passs auf den Philip. machen lassen?


    @lordoneal


    Nein , es gibt keinen Zettel, wann der Pass bereit ist.
    Ich denke auch nicht, dass man benachrichtigt wird. (weiss dies aber noch nicht 100pro).
    Ich werde nach ca. 5 Wochen mal anrufen und fragen.


    hge

    Zitat

    Original von Tommy2006
    1.Werden die geprüften Urkunden direkt ans Standesamt geschickt, da dies die Behörde war, welche um Amtshilfe gebeten hat?


    ja


    Zitat


    2.Nun muß der ganze Kram einschließlich Übersetzungen noch zum OLG Köln. Wie lange ist die Bearbeitungszeit dort?


    2-3 Wochen


    hge

    Zitat

    Original von mrudi


    Was die Verpflichtungserklärung betrifft ebenso, diese mußte ja bereits vor der Zustimmung der ALB vorliegen, ansonsten hätten sie der Visaerteilung garnicht zugestimmt. Auf jeden Fall wurde sie von der ALB verlangt.
    mrudi


    Die ABHs verlangen eben viel, auch wenn es nicht rechtens ist.


    In deinem Fall war die VE nicht nötig. Sie bezog sich nur auf deine LAG mit der Du nicht verheiratet bist.
    Jedoch was wäre passiert, wenn du die VE nicht unterschrieben hättest? Garnichts, denn im Endeffekt muss die ABH dem Visum deiner LAG zustimmen. Denn dein Kind hat als Deutscher Anspruch in D zu leben und daher hat die Mutter Anspruch darauf, auch hie zum Zweck der Personensorge in D zu leben.


    In deinem Fall war es sogar unklug, die VE zu unterschreiben:


    Denn wenn deine LAG sich jetzt absetzt und aus der Wohnung auszieht, bist du für dein Kind unterhaltspflichtig. Das ist klar.


    Aber: Da du eine VE unterschrieben hast, werden dich die entsprechenden Stellen ranziehen, um deine LAG zu unterstützen. Ohne Unterschrift einer VE hätten sie dazu keine Berechtigung.


    hge

    Zitat

    Original von musicman3121


    Grundsätzlich entnehme ich, dass es wohl Ermessenssache der ABH ist, oder? Meine ABH ist Berlin, ich lebe auch in Berlin ohne Wohneigentum (heißt: Mietwohnung). Bzgl. der Höhe der Beträge aus ALG2 hab ich überhaupt keine Vorstellung. Sind die oben genannten 850 pro Person oder für den gesamten Haushalt zu verstehen, wenn man dann Miete und Wohnnebenkosten sowie Krankenversicherung, Altersvorsorge etc. noch dazu rechnet?


    i4a

    Zitat

    Eine Definition dazu findet man in § 2 Abs. 3 AufenthG. Wie viel Gehalt im Einzelfall benötigt wird, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, lässt sich nicht pauschal sagen. Von einem gesicherten Lebensunterhalt kann ausgegangen wenn soviel durchschnittliches monatliches Einkommen vorhanden ist, dass für die Familie kein Anspruch auf ALG II bestünde.


    Ich denke, deine Fragen können hier nicht eindeutig beantwortet werden. Ich habe bezüglich dieses Themas schon viele kontroversen Diskussionen in i4a erlebt. Die ABHs haben Rechner, wo sie "stundenlang" Berechnungen vornehmen und andere Sachb entscheiden wieder anders.


    Du kannst deine Frage mal im http://www.info4alien.de stellen, dort sitzen ABHler. Aber m.e. ist die einzige vernünftige Quelle deine zuständige ABH. Dort kannst du für Dich eine verlässliche Antwort bekommen.


    hge

    Zitat

    Original von jmlareunion
    Oder soll er vielleicht sagen, dass seine Mutter und er nicht mehr viel miteinander zu tun haben...sich entfremded haben?
    Hmmm...schwierig schwierig^^



    .... mit der Wahrheit kommt man letzendlich immer am weitesten.


    hge

    Zitat

    Original von sportshooter


    beglaubigen tut dir das jeder übersetzer, welcher das darf


    Du lädst zu Missverständnissen ein ?(


    Eine HU (der NSO) kann im besten Fall nur von der DFA (über)beglaubigt werden. Die begehrte "Beglaubigung" - sprich Legalisation - gibt es seitens der Botschaft Manila nicht mehr.
    Solch eine DFA-Beglaubigung ist aber für deutsche amtliche Stellen sinnlos.


    Der Übersetzer kann bestenfalls "beglaubigen", dass seine Übersetzung von ihm nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt wurde. Damit wird aber nichts über die Glaubwürdigkeit der Urkunde gesagt.


    Im Fall der Phlippinen müssen die behörden der HU einfach so "per Augenschein" vertrauen. Natürlich hilft, wenn per UP angetackert ist, dass es keine Anzeichen von Fälschung gibt. Aber es muss auch ohne dies gehen.


    Cemar sollte bei Vorlage einer HU - von keiner deutschen Stelle verlangt werden, aussser der DBM. In D macht das Ding keinen Sinn.


    Es sagt ja nur aus, dass die Filipina im Heiratsregister der Philippinen steht. Das interessiert eine inländische deutsche Stelle nicht.





    hge

    Zitat

    Original von Michel-j
    bei den papieren meiner frau stand bei kein Anzeichen auf Fälschung von der Botschaft somit hat ABH das ok gegeben.


    Diese Vorgensweise ist tatsächlich neu; ich habe das schon mal von jemand hier gehört.


    Ich frage mich - besser noch die Botschaft - wieso sie diesen Hinweis geben kann. Denn auch normal registrierte Urkunden können gefälscht sein, das weiss die Botschaft auch.


    Hat die Botschaft jetzt eine Möglichkeit gefunden, bei der NSO direkt nachzufragen ? Ich denke nicht, dass die Botschaft diesen Hinweis gibt, ohne dass sie irgendwie eine "kleine Urkundenprüfung" gemacht hat.


    Falls da jemand was weiss, wäre ich dankbar....


    hge

    Zitat

    Original von jmlareunion
    Die Mutter lebt schon seit fast 20 Jahren in Italien..... :)


    Wenn ich mir den gesamten fall ansehe, glaube ich, dass es gute Chancen gibt, dass das Visum erteilt wird. Man braucht da keine "Wahrheitsbeschönigung" zu machen.


    hge


    .. naja , du hast auch ziemlich Glück gehabt, dass keine UP angesetzt wurde. Andere leute haben auch ihre Papiere komplett, trotzdem wird geprüft.
    Man kann nichts verallgemeinern; wenn die Sachb normal arbeiten, wird in der Regel eine UP gemacht werden.


    hge

    Zitat

    Original von Cachacas
    Und wenn die Botschaft nach der Mutter fragt :dontknow (was sie mit Sicherheit tun)? Einfach die Mutter verleugnen? Wenn ja, wie?


    Meinst du nicht, dass die Botschaft da erst recht stutzig wird, wenn der Antragsteller nicht von Anfang an mit "offenen Karten" spielt?


    Gruss,
    Cachacas


    Es ging darum, ob dies gleich mit ins Affidavit reingeschrieben wird.
    Man kann das tun, man kann es aber auch lassen. Wenn man beim Interview gefragt wird, sollte man natürlich die Wahrheit sagen.


    Diese Argument "Mutter in italien" kann sowohl positiv wie negativ ausgelegt werden. Wenn jemand Geld verdient, kann er dafür sorgen, dass der sohn weiter auf den Philippinen studieren kann.


    Letztendlich zählt der Gesamteindruck , den der AsT bei der Botschaft macht.


    hge