Meine Frau hat den Einbürgerungstermin am 28.11. Wir haben den Pass am 15.01.24 beantragt.
Ruckizuck geht das ![]()
Meine Frau hat den Einbürgerungstermin am 28.11. Wir haben den Pass am 15.01.24 beantragt.
Ruckizuck geht das ![]()
Heute im Briefkasten. 7 Monate von Antragstellung bis hierher.
Das ist doch fix! Sei froh.
Den Termin musst du per Email oder Telefon machen.
Republikgesetz Nr. 9225, auch bekannt als das „Citizenship Retention and Reacquisition Act of 2003“ (allgemein bekannt als das Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft), ermöglicht es ehemaligen natürlichen philippinischen Staatsbürgern, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes durch Einbürgerung erworben haben, ihre philippinische Staatsbürgerschaft zu behalten bzw. wiederzuerlangen. Dies geschieht durch das Ablegen eines Treueeids gegenüber der Republik der Philippinen vor einem philippinischen Konsularbeamten.
So wie ich das lese muss man da erst tätig werden, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft bereits erlangt hat.
In unserem Fall ist das ja noch gar nicht absehbar, wann das geschieht.
Hier der Artikel dazu, Nachbarkreise sind ausgelastet, Wartezeiten bis zu zwei Jahren.
Ich habe einen Kumpel in der ABH / EBH meiner ehemaligen Heimat. Der sagt, dass aktuell Massen an Leuten die 2. Staatsbürgerschaft erwerben...wie kann man solch Gesetz nur machen???
Es ist bei uns im Kreis so schlimm, dass keine Anträge mehr seit Herbst 2024 angenommen werden bis die verbliebenen, aktuell ca 2000, abgearbeitet sind. Wir haben im Januar 2024 beantragt, und damals hieß es schon, dass wir uns frühestens Ende 2025 mal rühren sollten, falls wir nichts hören.
Ich soll nach einem Jahr einen neuen Faden eröffnen, dann mache ich das mal. Hier zur Historie, das Haus habe ich damals 2021 gekauft für 750k PHP.
Da wir nicht vorhaben, uns dort in der Region niederzulassen, wollen wir verkaufen. Eine Immobilie, um die sich keiner mehr kümmert, verwarlost und macht keinen Sinn.
Nun sind alle Verwandten ausgezogen, und das Haus ist mehr oder weniger Geschichte. Für das Grundstück wird uns schwankend zwischen 1.5 und 2 Mio PHP geboten.
Allerdings muss man erwähnen, dass die 750k PHP kein Marktpreis waren, sondern ich es damals gezwngenermaßen einem Streit der Erben vorgebeugt habe. Und das war die Summe jedes Erbteils der Familie. Also ist das im Moment Glaskugel schauen, ob die Gebote gute Deals sind.
Meine Frau will das jetzt alleine durchziehen und einfach verkaufen (lassen). Dabei hat sie weder Expertiese von Immobilien noch eine Konto dort. Die Expertiese habe ich auch nicht, aber rein logisch wäre ja jetzt erst mal der Schritt, das Objekt bewerten zu lassen. Das will sie aber nicht machen, stattdessen einfach an den höchstbietenden zu verkaufen. Deshalb meine Fragen:
Wer bewertet objektiv solche Objekte?
Wo stellt man Offerten ins Netz, um möglichst viele zu erreichen? So könnte ja auch ein Preis zustande kommen, letztendlich entscheidet die Nachfrage...
Wie geht man da am besten vor? Gibt es hier generell Regeln, die man beachten sollte (Leitfaden hier im Forum?)
Hallo zusammen, meine Hausbank ist die DKB und meine Anlagen habe ich sowohl bei der Degiro (Flatex) und Scalable Capital. Haben die "Ausgewanderten" Erfahrungen bzgl. den letzten beiden genannten? Am besten weiß man vorher was Probleme macht, damit man entsprechend handeln kann. Danke schonmal!
Zum Thema Wegzugssteuer für Privatanleger: Diese Gesetzesänderung kommt nur zum Tragen, wenn Du mindestens 500.000 EUR auf einem einzigen ETF oder Fonds hältst. Das wäre ziemlich töricht alles auf eine Karte zu setzen und lässt sich auch leicht auf andere ETF verteilen.
Das habe ich aber schon anders gelesen. Aber du scheinst dich auszukennen, deshalb bin ich jetzt erst mal beruhigt...
Super, danke. Wird gleich mal getestet.
... daher sollte man jetzt handeln, falls man tatsächlich den philipp. Pass (wieder) haben oder behalten möchte. Ich hoffe, dass der Pass dann nicht rückwirkend wieder abgenommen wird.....
Unser LRA hat seit ein paar Wochen einen Aufnahmestopp für Neuanträge erlassen. Dieser gilt solange, wie alle eingegangenen Anträge abgearbeitet sind. Denke da werden bald andere Kommunen nachziehen, denn Personal aufstocken ist nicht ohne weiteres möglich.
Zur Erinnerung: Wir haben unseren Antrag im Januar gestellt mit der Auskunft: Wartezeit ca. 2 Jahre bis Bearbeitung!
Hallo zusammen,
meine Frau hat ein Laundy-Business mit ein paar "Geschäftspartnern" gestartet.
Meine Frage bezieht sich auf die Buchhaltung und deren Management.
Gibt es mittlerweile eine App, die das notwendige leitsten kann?
Folgende Kriterien sollen erfüllt sein:
Sprache: Englisch
für Andriod und Apple
Verschiedene Zugangsberchtigungen: Angestellte/Owner
Zugriff für mindestens 10 Teilnehmer
Einfache Übersicht Charts und Excel Export
Vielleicht hat jemand eine Empfehlung?
Habe ich mir fast gedacht. Schade.
Meine Nichte braucht finanzielle Unterstützung bei ihrer Ausbildung. Jetzt auf der Insel, später geplant auch hier. Kann ich da irgendwas steuerlich geltend machen, wenn ich das tue?
Hallo Baldacci, ja hatten wir (weitestgehend). Tatsächlich wurde es kurz vor dem Boarding nochmals hektisch, da ein Mann nochmals alle Pässe der Passagiere kontrollierte und er bei meiner Frau online schauen musste, ob dieser Pass ohne Visum für Ägypten gültig ist. Vielleicht kannte er auch diesen "Daueraufenthalt-EU" Titel nicht. In Kairo selbst gabs gar keine Probleme.
Wikipedia Artikel: Ist ein guter Leitfaden, natürlich sollte man das auch immer nochmals nachprüfen!
Das Gesetz ist vor 30 Minuten beschlossen worden. Schauen wir mal, ab wann es denn zur Anwendung kommt.
Wir fliegen kommende Woche nach Ägypten. Wir hatten auch von der ägytischen Botschaft im letzten Dezember erfahren, dass man mit einem deutschen Aufenthaltstitel wohl auch das Visum am Flughafen holen kann. Das stand so aber damals nicht in den Regularien.
Scheinbar haben die z.Z. arge finanzielle Probleme wegen ausbleibenden Touristen, dass die jetzt diese Regeln einführen.
Ich werde diese Infos mal in Wikipedia packen als Info an alle.
Ich lese heute in der Welt, dass das Gesetz soll an diesem Freitag beschlossen werden. Beide Artikel dazu sind hinter Bezahlschranke, aber hier jeweils ein Auszug, falls das hier nicht erlaubt ist, bitte Zitate löschen:
Am Freitag wird eine Reform beschlossen, die Deutschland zum „modernen Einwanderungsland“ machen soll. Konkret geht es um zwei Änderungen. Die Wartezeit für die Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre reduziert und die Mehrstaatigkeit generell erlaubt werden.
Die Reform, der die Bundestagsabgeordneten am Freitag wohl mehrheitlich zustimmen und die dann laut Einschätzung von SPD-Fachpolitiker Wiese im April gelten wird, unterliegt nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrats. Die Koalitionsfraktionen können diese Reform also ohne das Einverständnis der Länder zum geltenden Recht machen.
Nochmal einen Nachtrag: Wir haben diese Woche die Unterlagen für die Einbürgerung abgegeben. Laut Sachbearbeiterin wird es stand heute wohl ca. 2 Jahre dauern, bis man den Pass erhält! Es fehle, wie überall, Personal. Und falls das Gesetz der Doppelstaatlichkeit kommen sollte, würde das nicht kürzer, sondern noch länger dauern, da dies eine Prozessänderung bedeuten würde, Leute müssten geschult werden, neue Anforderungen würden kommen etc.
Ich würde auch schätzen: Entweder kommt diese Änderung noch dieses Jahr oder es kommt gar nicht mehr, denn so wie es für mich aussieht wird die CDU wieder das Ruder übernehmen, da wird das dann sicher kein Thema mehr sein.
Mit Blick auf das Hier gegenständliche Thema hat die Ampel immerhin das Gesetz zur Erleichterung der Doppelstaatsbügerschaft auf den Weg gebracht.
.. hmm die Ampel bringt vieles auf den Weg .. aber mit Blick auf die Haushaltslöcher wird es viele Kompromisse geben müssen.
Mein Thema wäre gewesen, dass ich für meine Asawa wieder den philipp. Pass holen könnte ohne den deutschen abgeben zu müssen. Das war im einem Entwurf auch so vorgesehen.. das wird sicherlich bei den Kompromissen verloren gehen . Man kennt ja das Strucksche Gesetz .
Ich hatte es ja auch gehofft, dass es vorangeht. Aber länger warten will meine Frau nicht mehr. Die Frau auf dem Amt meinte jedoch, dass sich der Einbürgerungsprozess über einige Monate hinziehen wird. Vielleicht passiert ja unterdessen noch etwas und die "neue" Regelung greift dann noch vor der erzwungenen Abgabe des phil. Ausweises.
Ich wollte hier Rückmeldung geben, dass meine Frau sich entschieden hat, den deutschen Pass zu beantragen - ungeachtet dessen, was dann mit dem phil. Pass passiert. Ich finde es etwas schade, weil man sich evtl. doch ohne diesen Pass etwas verbauen kann. Man weiß ja nie, was noch so kommt. Am Ende ist es aber dann ihre Entscheidung
Einen Termin hat sie diesbezüglich im Januar beim Amt bekommen.
Wie ich es verstehe reicht es mit Daueraufenthalt EU 1x im Jahr nach D - wenige Tagen reichen und das war's
Schon kurios, die ABH in der Stadt hier hat meiner Frau tatsächlich die falsche Auskunft gegeben. Auch wurde nicht auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man, wenn man verheiratet bleibt, ein längerer Aufenthalt möglich ist.
Ich halte gerade die Liste der benötigten Unterlagen für die Einbürgerung in den Händen. Die Chance bei einem zuvor absolvierten längeren Auslandsaufenthalt, einen deutschen Pass zu bekommen, schätze ich schlecht ein, weil u.a.
-tabellarischer Lebenslauf
-Kopie Mietvertrag oder Eigentum (Eingetum habe ich)
-Nachweis über Krankenversicherung
gefordert wird.
Wenn da im Lebenslauf "Anstellung im Ausland" steht, war es das wohl. Ich habe noch im Kopf, dass ersichtlich sein muss, dass man in Deutschland lebt oder hier leben will. Ist das so richtig?