Also habe diese Frage mal an die Ausländerbehörde gemailt und heute eine Antwort bekommen.
Es wäre wohl möglich, wenn Sie vor Ablauf der 6 Monate wieder in Deutschland ist.
Die ABH wird das vermutlich nie in Frage stellen, aber die BP bei einreise Deutschland. Sieht man am Pass, dass der Lebensmittelpunkt in RP anstatt in Deutschland ist kann man die Einreise verweigern...es gibt jede Menge Probleme dann, speziell wenn die Einreise am außerhalb der Öffnungszeiten der ABH stattfindet!
Deshalb Vorsicht vor AE nach § 28, wenn ihr nicht zusammen dauerhaft in Deutschland leben wollt (übliche Urlaube sind davon natürlich nicht betroffen)
Also ich möchte zu meiner zukünftigen Frau auf die Philippinen ziehen in 4 Jahren
Das bleibt dir ja belassen
Zugegebenermaßen geht es mir nur darum, das sie die Aufenthaltserlaubnis bekommt und wir dann ohne Visa in Europa dauerhaft reisen können
Reisen in Europa kann sie mit einem Schengenvisum (langfristig...unechtes Jahresvisum) genau so wie mit einer AE in Schengen Europa...in alle anderen Länder braucht sie auch mit AE ein Visum.
Für deinen Grund wäre also überhaupt keine AE notwendig und man müsste nicht "lügen" oder Falschangaben machen und hätte auch niemals eventuelle Probleme bei der Einreise
Deshalb Jahresvisum beantragen und man spart sich etliche Probleme...auch den Integrationskurs, der ja völlig unnötig ist bei eurer Konstellation
Nach 3 Jahren bekommt man dann die permanente Aufenthaltserlaubnis.
Ja, aber auch nur wenn man dauerhaft in Deutschland leben will....und alle Bedingungen erfüllt
Also wenn sie vorher das A1 deutsch absolvieren würde und nach der Heirat etwas länger bleibt für den Integrationskurs, dann müsste sie wohl bessere Chancen haben. 😁
Etwas länger hieße ca. 1 komplettes Jahr bis zum bestehen des I - Kurses ....A1 braucht sie ja schon für die AE, also vorher