Posts by TanduayIce

    Hallo,


    Highschool reicht nicht, wird i.d.R. maximal als Realschule anerkannt, wenn die Noten passen!

    Dazu dürfte sie mit 26 auch schon etwas "alt" sein für dieses Procedere....

    Im Prinzip braucht sie entsprechende Abschlüsse, dann Deutsch B2 oder C1, kommt auf den Studiengang drauf an und viel Geld.

    Ein Sperrkonto in Höhe von 11.904 € pro Jahr muss vorhanden sein (oder jemanden der für alles haftet und entsprechendes Einkommen hat) , dazu Wohnung und Krankenversicherung


    also nochmal zusammen gefasst


    Für ein deutsches Studentenvisum benötigen internationale Studierende (außerhalb der EU/EWR/Schweiz) im Wesentlichen eine Zulassung einer deutschen Hochschule (oder ein Studienbewerbervisum), den Nachweis der Lebenshaltungskosten (min. 11.904 Euro/Jahr, z.B. Sperrkonto 2026), eine Krankenversicherung, einen gültigen Reisepass sowie Sprachkenntnisse (meist B2 GER).
    Wichtige Voraussetzungen im Detail:

    • Zulassung/Studienplatz: Nachweis einer Zusage einer staatlich anerkannten Hochschule, eines Studienkollegs oder einer studienvorbereitenden Maßnahme.
    • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto): Nachweis, dass der Lebensunterhalt für das erste Jahr gesichert ist. Der Betrag für das Sperrkonto beträgt 2026 mindestens 11.904 Euro pro Jahr.
    • Krankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung für die Einreise und eine deutsche Studenten-Krankenversicherung für die Dauer des Studiums (mind. 30.000 EUR Deckungssumme).
    • Sprachkenntnisse: Je nach Studiengang Sprachnachweise (meist B2 GER).
    • Gültiger Reisepass: Muss noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
    • Visumantrag: Antrag bei der deutschen Botschaft/Konsulat im Heimatland

    Die Zulassung an einer deutschen Hochschule für Studierende aus dem Ausland erfordert in der Regel eine Reihe von formalen Schritten, die rechtzeitig geplant werden müssen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Hochschulzugangsberechtigung (HZB), Sprachnachweise und – für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern – ein Visum.
    Wesentliche Voraussetzungen:

    • Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Der ausländische Schulabschluss muss als gleichwertig mit dem deutschen Abitur anerkannt werden. Die Anerkennung wird oft über das Portal anabin oder die Datenbank des DAAD geprüft.

    n dem Fall kann man annehmen, dass der Vater dauernd für die Familie "absent" war; er hat sich jahrelang nicht um das Kind gekümmert. (und somit im weitesten Sinne "unfit". (art 213).

    Was man natürlich auch, langwoerig, bei Gericht beweisen müsste! Und wenn dann rauskommt, dass er nach Geburt noch Wochen / Monate für die Familie da war, verliert man das. Niemand weiß, wann er die Familie verließ

    In Artikel 213 weiß ich nicht was juristisch mit "separation" gemeint ist: eine förmliches Anullment oder separation? dabei hätte das Gericht sicherlich das Sorgerecht festgelegt. oder ist da einfach auch gemeint, wenn Vater und Mutter nie oder lange Zeit nicht zusammengelebt haben. Für mich ist es etwas unlogisch, dass da Kinder ab 7 einen Anspruch auf die Sorge des Vaters haben.

    Separation dürfte "trennung" bedeuten, denn auf das Anullment wird nicht verwiesen

    Jedenfalls hat der Vater kein explizites vom Gericht festgelegtes Sorgerecht. Das würde die Sache kompliziert machen wenn er das hätte..

    die Mutter ab dem 7. Lebensjahr auch nicht mehr. Hier entscheidet dann eben das Gericht!


    In case of separation of the parents, parental authority shall be exercised by the parent designated by the Court. The Court shall take into account all relevant considerations, especially the choice of the child over seven years of age, unless the parent chosen is unfit.



    Die KI kennt diese Altersgrenze nicht ... aber die kann natürlich falsch liegen.

    KI weiß so vieles noch nicht

    Um solchen juristischen Feinheiten aus dem Weg zu gehen, sollte man dem TS die typisch philippinische Lösung empfehlen. Der Vater wird für seine Unterschrift "entschädigt" ...

    Genau das wäre der einfachste, billigste und beste Weg. :floet

    was Tandu zum Sorgerecht hier zitiert, bezieht sich, so wie ich das sehe, auf bei Kindsgeburt Verheiratete oder ehemals Verheiratete.

    Nein, das steht da so nicht!

    Aber ich benötige wirklich eine konkrete Antwort.

    PARENTAL AUTHORITY

    Chapter 1. General Provisions


    Art. 209. Pursuant to the natural right and duty of parents over the person and property of their unemancipated children, parental authority and responsibility shall include the caring for and rearing them for civic consciousness and efficiency and the development of their moral, mental and physical character and well-being. (n)ChanRoblesVirtualawlibrary

    Art. 210. Parental authority and responsibility may not be renounced or transferred except in the cases authorized by law. (313a)ChanRoblesVirtualawlibrary

    Art. 211. The father and the mother shall jointly exercise parental authority over the persons of their common children. In case of disagreement, the father's decision shall prevail, unless there is a judicial order to the contrary.

    Children shall always observe respect and reverence towards their parents and are obliged to obey them as long as the children are under parental authority. (311a) chan robles virtual law library

    Art. 212. In case of absence or death of either parent, the parent present shall continue exercising parental authority. The remarriage of the surviving parent shall not affect the parental authority over the children, unless the court appoints another person to be the guardian of the person or property of the children. (n)ChanRoblesVirtualawlibrary

    Art. 213. In case of separation of the parents, parental authority shall be exercised by the parent designated by the Court. The Court shall take into account all relevant considerations, especially the choice of the child over seven years of age, unless the parent chosen is unfit.



    Noch genauer bekommst du es nur von einem Anwalt, der DBM oder offiziell von einem Richter


    Vielleicht hat jemand einen Link wo man konkret sehen kann was gültig ist.

    https://chanrobles.com/executiveorderno209.htm

    Sicher?


    Ich bin hier eher nicht sicher....

    Auch wenn der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist, hat dies keinen direkten Einfluss auf das Sorgerecht, solange das Paar nicht verheiratet ist.

    Das gilt meines Wissens nur bis zum Anfang des 7. Lebenjahres...das hier benannte Kind ist bereits 8



    Aus dem Familiy Code - grob übersetzt von mir


    Nachweis der Filiation


    Kunst. 172. Die Filiation legitimer Kinder wird durch eine der folgenden Personen festgestellt:

    • (1) das Geburtsprotokoll, das im Zivilregister oder in einem endgültigen Urteil erscheint; oder

    (2) Eine Zulassung der rechtmäßigen Filiation in ein öffentliches Dokument oder ein privates handschriftliches Instrument, das vom betreffenden Elternteil unterzeichnet wurde.







    211. Der Vater und die Mutter üben gemeinsam die elterliche Autorität über die Personen ihrer gemeinsamen Kinder aus. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten hat die Entscheidung des Vaters Vorrang, es sei denn, es liegt eine gegenteilige gerichtliche Anordnung vor.

    213. Im Falle der Trennung der Eltern wird die elterliche Autorität von dem vom Gericht benannten Elternteil ausgeübt. Der Gerichtshof berücksichtigt alle einschlägigen Erwägungen, insbesondere die Wahl des Kindes über sieben Jahre, es sei denn, der gewählte Elternteil ist ungeeignet.

    Dieser Vergleich der Preise für medizinische Behandlungen in den einzelnen Ländern bringt überhaupt nix. Ist meiner Meinung nach auch nicht zulässig, da die Länder ja nicht in Konkurrenz zueinander stehen und die jeweiligen Gesundheitssysteme völlig unterschiedlich aufgebaut sind.


    Du vergleichst gerade das beitrags- und steuerfinanzierte Deutsche Gesundheitssystem, in dem eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, mit einem rudimentärem System auf den Philippinen, wo es allenfalls darum geht die Bevölkerung auf den 7.000 Inseln mehr recht als schlecht mit dem Nötigsten zu versorgen.

    Warum nicht? Als Privatpatient kann ich doch ziemlich genau die medizinischen Behandlungen und Preise vergleichen...ist nichts anderes als der Pizzapreis!

    Ich werde nachher mal antworten, z.Zt. andere Dinge zu tun. Aber da kommt eine saftige Antwort später oder morgen!

    Aber innerhalb unserer Forenregeln und innerhalb der normalen Umgangsformen...ansonsten muss ich den Entsafter anwerfen! Alle hier haben das Recht ihre Meinung zu sagen und diese gilt es zu respektieren, wenn sie den Regeln des Miteinander entsprechen!


    In diesem Sinne guten Rutsch...

    es fehlt nicht die Motivation, sondern der Motivator.

    Ein sehr guter Freund von mir in Südafrika, Polizist und "rabenschwarz", hat mir mal eine Geschichte erzählt. Eigentlich bler Rassismus, aber da es ein Zitat eines "Schwarzen" ist, kein Rassismus.

    Auf die Frage zu den massiv unterschiedlichen Einkommengefälle unter Schwarzen, gerade im südlichen Afrika antwortete er so ungefähr: " The Ni**er is from nature more lazy and need a master with the whip. In families with education, the parents are good masters with a sharp whip"


    Und das trifft auf die meisten Menschen eigentlich zu...egal ob 2. Generation Hartz 4 in Germany oder Pinoy


    In der Familie meiner Frau war die Mutter der Master. Mehrere Jeeps und ein kleines Geschäft finanzierte die Familie gut...Mittelklasse für dortige Verhältniss mit gutem Haus und eigenem Auto!

    Dann starb die Mutter früh und alles zerbrach...wie wir über Umwege hörten (meine Frau hat, nach der Beerdigung, alle Kontakte abgebrochen) Jeeps weg, Haus weg und Schulden!



    Vielleicht muss man manche Leute einfach nur "auf den richtigen Weg bringen", ich weiss es nicht?

    Klappt auch nicht immer. Meine Frau hatte einen Lieblingsneffen, der war nicht nur handwerklich begabt sondern auch super smart! In der Schule immer beste Noten, also beschlossen wir ihm ein Studium zu finanzieren und ihm einen guten Job im Ausland zu finanzieren. Dann fand er Freude am vögeln und wurde mit 16 / 17 Vater...10 Monate später 2. Kind. Sein Geld verdient er mit Jeepney fahren. Von uns gab es nichts mehr.

    Na ja, das wäre das einfachste und der Kunde kann ja nicht ausweichen wenn alle es so machen!

    Das einfachste wäre.......ja klar, die deutscheste Lösung.

    Oder Fliegen ganz verbieten, dann stürzt auch keiner mehr ab.

    Na ja, aber so wird es kommen! Denke an die verschärften Sicherheitschecks nach 9/11. Als du plötzlich keine Flüssigkeiten mehr mitnehmen konntest. Hat uch jeder akzeptiert, dasselbe wird mit Powerbank passieren. Trifft ja nur Minderheiten

    ch brauche auch zuhause regelmäßig einen Zusatzakku fürs Handy, was ja nichts anderes als eine Powerbank ist, und auf den Philippinen erst recht.

    liegt das am Handy, oder was machst du das der AKKU so schnell down ist und zu Hause hast du doch Strom, oder? Mein Handy (S25 Ultra) hält 24 Stunden bei intensiver Nutzung oder 3 Tage bei geringer Nutzung

    Meine vorherige Frage hinsichtlich eines möglichen Unterschieds zwischen Flugzeug und Verkehrsmitteln am Boden bezog sich natürlich darauf, ob die Akkus im Flugzeug sich ggf. leichter entzünden.

    Mir ist mal der Akku von einem sehr teuren E- Bike beim Laden in flammen aufgegangen! War kein Spaß, die Feuerwehr braucht Stunden um das zu löschen! Glücklicherweise draußen und nicht in Haus / Garage

    Die Mehrheit sind Geschäftsflieger und die wollen nicht auf die Dinger verzichten.

    ??? Was will ein Businessclassflieger mit einer Powerbank? Ich fliege ja seit Jahren nur C und habe da noch niemand mit Powerbank gesehen! Es gibt doch genug Steckdosen an Board (normale und USB) und in den Lounges. Dazu haben die meisten Hotels, in denen Geschäftsleute absteigen, auch meist elektrische Leitungen :floet


    Also ich denke, dass es eher "Cheap Charlie" Touristen sind, die so etwas mitschleppen

    Ich meine, in Bussen und Bahnen hat man ja auch fortlaufend Menschen mit Handy und auch Powerbanks um sich herum, von entsprechenden Unfällen hört man indes so gut wie nichts.


    Kurzum: kein wirklicher Unterschied ob am Boden oder in der Luft

    Na j, der Bus oder die Bahn hält einfach an, wenn es brennt und lässt die Passagiere aussteigen...der Flieger mitten über dem Atlantik / Pazifik kann eher schlecht anhalten und dich aussteigen lassen.:floet


    PS. Für was brauche ich eine Powerbank im normalen Urlaub?

    Wie lange dauert es denn eigentlich im Durchschnitt mit diesem Visum, wenn dann alle Unterlagen bei der Botschaft vorliegen?

    Das dauert eine Weile bis alles geprüft ist und ihr alle Papiere habt! Rechne nicht vor dem 6 -7 Monat der Schwangerschaft mit dem Visum


    VwV Aufenthaltsgesetz

    Welche Unterlagen bräuchte ich denn zuerst von meiner Freundin, damit ich die Vaterschaft beim Notar in Deutschland anerkennen lassen kann? Ich werde da nämlich aus den Texten der Botschaft nicht so ganz schlau...sorry.

    Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Schwangerschaftsnachweis i.d.R. über der 13. SSW, Passkopie (teilweise legalisiert und übersetzt) + deine eigenen Papiere darüber

    Das mit den Kosten der Geburt habe ich auch schon gelesen bzw. mitbekommen.

    Falls es mit dem Visum relativ zügig funktionieren sollte, habe ich mir gedacht, das ich meine Freundin nach ihrer Ankunft hier in Deutschland schnellstmöglich in Dänemark heiraten würde, diese Hochzeit dann bei meinem Rathaus bzw. Standesamt umschreiben lassen würde und dann meine Freundin über meine GKV mitversichern lassen könnte?!Schwangerscahftsnachweis

    Na ja, das kann klappen wenn alles super läuft. Erstens ist das Visum eine Kannvorschrift, muss nicht gewährt werden. Dazu gibt es etliche Hürden bei der Überprüfung der Ledigkeit und Papiere, dazu CFO....also du solltest genug Geld in Hinterhand haben, falls es eng wird :floet

    Funktioniert das alles so einfach wie ich mir das gedacht habe, oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

    Nein, einfach funktioniert nichts bei solch einem Visum. Viele Steine liegen auf dem Weg sowohl von der deutschen Botschaft, als auch von den phill Behörden.

    Die Seite der deutschen Botschaft Manila mit den benötigten Unterlagen usw. habe ich natürlich gelesen, aber ich fühle mich damit etwas überfordert...Sorry, aber "Papierkram" ist alles andere als meine Stärke.

    Könnt ihr vielleicht eine Visa-Agentur o.ä. empfehlen, die mir da weiterhelfen könnte, oder etwas anderes? Ich habe mir auch schon überlegt, ob mein Anwalt/Notar da etwas weiterhelfen könnte, da man z.B. die Vaterschaftsanerkennung auch beim Notar bekommt.

    Oder ist das alles doch einfacher zu bewerkstelligen?

    Du musst al erstes die Vaterschaft anerkennen, dazu brauchst du auch Papiere von deiner Freundin. Dann muss sie dieser Vaterschaft, in Manila auf der deutschen Botschaft, zustimmen. Dann muss die Schwangerschaft bestätigt und verfestigt sein (über das 1. Trimester hinweg)!


    Deine freundin braucht entsprechende Papiere.



    Bitte bedenken, dass du in Deutschland die Geburt selbst bezahlen musst und diese viel teurer als in den Philippinen ist! Die reisekrankenversicherung übernimmt das nicht und Familienversicherung geht nur nach Hochzeit!


    Eine Geburt kostet aktuell in Deutschland zwischen 5.000 € und unendlich (bei Freunden gerade 77.000 € ) ....also das sollte man bedenken

    Unionspolitiker stellen die doppelte Staatsbürgerschaft in Frage

    Wird vermutlich an der SPD scheitern....mal abwarten! Ich finde es eher richtig bei Einbürgerungen