Posts by TanduayIce

    Grundsätzlich müssen die Daten im Personaldokument, egal ob Deutsch oder Ausländisch, mit den Daten im "System" übereinstimmen. Bei vielen Behördengängen muss man sich ausweisen damit das Amt überprüfen kann ob es sich tatsächlich um die betroffene Person handelt. Ausnahme Heirat bzw. Namensänderung fand vor kurzem statt und es glaubhaft das der neue Pass nocht nicht ausgestellt werden konnte.

    Das sage ich doch seit Anfang an. Kann man auch im Meldegesetz nachlesen...


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    Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

    Die meldepflichtige Person hat auf Verlangen der Meldebehörde

    1.die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
    2.die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und
    3.persönlich bei der Meldebehörde zu erscheinen.

    Nicht jeder Streifenpolizist, Verwaltungsangestellte hat Zugriff auf das AZR und deshalb laufen fast alle Abfragen erstmal über EWO (Einwohnermeldeamtregister)


    Wenn hier eine Frau Sanchez (laut Pass) angeblich in der Müllerstrasse wohnt, dort aber nur die Frau Müller (ehemals Sanchez) gemeldet ist, dann gibt es ein Problem! Diese Probleme sollten gerade jetzt in Deutschland, wo es vermehrte Überprüfungen bei Ausländern geben soll (Dobrindt), eher passieren als noch vor kurzem!

    Habe gestern noch mit meinem Kumpel von der ABH gesprochen und der stimmte mir zu. Neue Name durch Heirat, dann bitte neuen ausländischen Pass beantragen und entsprechend der eaT ändern lassen

    Mit (erstmaligem) Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, der im Regelfall wenige Tage nach der Hochzeit (bei Hochzeit in D) erfolgen dürfte, wird bei der Bundesdruckerei ein eAT ("Scheckkarte") in Auftrag gegeben. Der Name auf dem eAT muss mit dem Namen im aktuellen ausländischen Pass übereinstimmen (nur so lässt sich die Identität des eAT Besitzers bei einer Kontrolle überprüfen). Dass der eAT nicht selber der Aufenthaltstitel ist und insofern nur deklaratorischen Charakter hat, an dieser Stelle mal außen vor (der eAT ist höchstens so lange gültig wie der Pass, auch wenn der Aufenthaltstitel länger ist).


    Insofern beantragt die ABH regelmäßig einen eAT mit einem Namen, der nicht der Namensführung nach hiesigem Recht entspricht.

    Auch das ist nicht richtig, bzw. wurde zumindest vor einigen jahren noch anders gelöst....führte aber zu Problemen bei Kontoeröffnungen usw.


    Also als meine Frau einreiste und der 1. AT (eAT) kam stand dort "Frau Maria Annabella Sanchez".....etwas unten drunter stand "führt den Ehenamen TanduayIce"


    Damit war auch das Reisen mit dem alten Pass möglich....denn beide Namen waren vermerkt

    "The decision to change one’s last name on a Philippine passport after marriage is a personal choice, not a legal obligation. While this adjustment can enhance clarity in marital status and streamline travel processes, it is crucial to recognize that Filipinas have the freedom to maintain their maiden last name if they so choose."


    https://psahelpline.ph/blogs/h…arried-anulled-or-widowed


    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es überhaupt keine Verpflichtung auf Namensänderung im philippinischen Pass und man könnte sogar dauerhaft seinen "maiden name" weiter verwenden. - Wa mir so auch nicht bekannt.

    Das gilt aber nur für die Philippinen...in Deutschland muss der Name entsprechend der Meldebescheinigung in Pass und eat übereinstimmen

    TanduayIce


    Deine Ausführungen bzw. die von Dir verwendeten Zitate, beziehen sich auf deutsche Ausweisdokumente. Eine deutsche Behörde kann nicht über die Gültigkeit eines ausländischen Ausweisdokuments befinden; ebensowenig hat ein deutsches Gesetz Einfluss auf die Gültigkeit ausländischer Auseisdokumente. Ob die Ausweisdokumente von deutscher Seite anerkannt werden, ist eine ganz andere Frage.


    Zur Einreise bedarf es nach §3 Abs. 1 Satz 1 AufG i.d.R. eines "anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz".

    Ein ausländischer Reisepass muss nach einer Namensänderung, zum Beispiel durch Heirat, geändert werden. Nach einer Namensänderung ist der alte Reisepass ungültig. Die Änderung erfolgt durch die Beantragung eines neuen Reisepasses mit dem neuen Namen bei der zuständigen Passbehörde.



    Wenn Sie durch eine Heirat Ihren Namen ändern, muss Ihr Aufenthaltstitel, der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), entsprechend angepasst werden. Dies bedeutet, dass ein neuer eAT mit dem geänderten Namen ausgestellt werden muss


    https://service.rlp.de/detail?…0eAT%20ist%20erforderlich.

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    Wenn ein neuer Pass ausgestellt wird oder sich der Name geändert hat (zum Beispiel durch Eheschließung), muss der Aufenthaltstitel übertragen, also neu ausgestellt werden. Der Übertrag erfolgt dabei seit 03.02.2020 immer als eAT. Diese Dienstleistung erhalten Sie in der Regel in allen Berliner Bürgerämtern

    https://www.berlin.de/einwande…nischer-aufenthaltstitel/


    einfach googeln!


    Hier kommt zusätzlich erschwerend dazu, dass die Hochzeit mit Namensänderung schon einige Zeit zurück liegt und damit entsprechend auch geanhdet werden kann, wenn es auffällt!

    Bei einer Überprüfung der Identität am Flughafen ist diese Identität ganz einfach nicht schnell überprüfbar.

    Frau Müller, die laut Pass aber Frau Sanchez heißt und in der Berlier Strasse 21 wohnt, ist ganz einfach bei einer EWO Nachfrage dort nicht gemeldet! Denn dort ist nur Frau Müller gemeldet!

    Also gibt es ein Problem, dass man aufwendig und händisch lösen muss, was nach Büroschluss der Ämter sehr schwer ist!



    Will man sicher fliegen, würde ich das ändern....ein Restrisiko bleibt

    Ich habe jetzt den juristischen Sachverhalt nicht geprüft. Es kann jedoch schlechterdings nicht sein, dass man in Folge einer Namensänderung Wochen- oder gar monatelang nicht reiesen kann. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem es diesbezüglich zu Problkemen gekommen wäre.

    Ist aber so.....auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst!

    Nach einer Namensänderung aufgrund einer Hochzeit, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Der alte Reisepass mit dem bisherigen Namen ist nicht mehr gültig. Es ist ratsam, den neuen Reisepass so schnell wie möglich nach der Eheschließung zu beantragen, besonders wenn eine Reise im Anschluss an die Hochzeit geplant ist

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    Hat sich Ihr Name aufgrund einer Namensänderung (Heirat oder Scheidung) geändert? Dann müssen Sie unverzüglich Ihren Reisepass und, sofern Sie ihn benötigen, einen neuen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen beantragen.


    Ausweisdokumente mit altem Namen sind ungültig.


    https://www.stuttgart.de/organ…heirat-oder-scheidung.php


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    Durch Erklärung eines neuen Familiennamens ändert sich der bisherige Familienname mit sofortiger Wirkung. Da der Familienname in einem bereits vorhandenen Reisepass nicht geändert werden kann, müssten Sie bei Ihrem zuständigen Passamt unter Vorlage der Heiratsurkunde einen neuen Reisepass beantragen, der auf den neuen Familiennamen lautet.

    Da die Herstellung eines neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei meist einige Wochen in Anspruch nimmt, könnten Sie zunächst einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser kann kurzfristig ausgestellt werden

    Unter Umständen können Sie mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Passamt auch vereinbaren, dass Sie den auf den neuen Familiennamen lautenden Reisepass bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragen können. Dieser könnte Ihnen dann unmittelbar nach der Eheschließung ausgehändigt werden.

    https://www.auswaertiges-amt.d…cal=false&isPreview=false

    Das könnte, wie oben schon geschrieben, Probleme bringen...s

    mit Betonung auf "könnte" !


    Meine Frau hat nach der Heirat noch ca. 2 Jahre den alten pass mit dem AT benutzt.. weil ich damals zu faul war nach dem ganzen Papierkram schon wieder tätig zu werden . :) Gut, ist schon länger her; aber den ROM und neuen Pass haben wir erst ca. 2 Jahre nach Heirat machen lassen (delayed registration). Bis dahin ist sie mit alten Pass durch die Gegend gereist. Wenn Ticket und Pass (eAT gab es damals noch nicht) übereinstimmen, hat es auch nie Rückfragen beim Checkin oder bei der Passkontrolle gegeben. Da ich damals wegen Arbeit auch kein BB brauchte, war die Übereinstimmung der Familiennamen bei Einreise auf die Philippinen nicht nötig.

    Deshalb ja "könnte"....aber will man das riskieren? Gerade in der heutigen Zeit, mit verstärkten Grenzkontrollen wegen Migration und Terror? Im Notfall verliert man seinen Flug. Wenn einem dieses Risiko egal ist, kann man es probieren


    Spricht die Frau entsprechend Deutsch, um das im Notfall "schnell" klären zu können?

    Das könnte, wie oben schon geschrieben, Probleme bringen...speziell wenn sie schon länger verheiratet ist und immer noch nicht ihren Pass geändert hat. Das wäre schon eine Ordnungswidrigkeit und könnte zu Verzögerungen bei der Reise führen!


    Ein Abgleich mit dem Melderegister wäre nur bei Verdacht zulässig bzw. wird auch nur dann gemacht. Hier würde man aber nix finden da frühere Namen nicht im Melderegister gespeichert werden dürfen

    Na ja, EWO Abfragen (oder AZR) sind bei der Polizei / Zoll eher völlig normal und ein verdacht ist schnell konstruiert! Und ist der Passname (frühere Namen( nicht mit der Meldeadresse übereinstimmend, wird man bis zur Klärung vor Ort gehalten!


    Also es kann gut gehen, aber auch richtig schief

    Mag ja für dich Weltfremd sein das heist aber nicht das heute jeder eine Kreditkarte oder gar ein Bankkonto haben muss.

    Ja, dann muss man sich auch keine Gedanken über Witwenrente machen...denn die bekmmt man nicht per Western Union


    Ist weltfremd für mich im Jahre 2025 :floet

    Mit welcher wenn die Frau des verstorbenen keine hat?

    Wenn die Frau keine Kreditkarte hat, lebt man völlig weltfremd für mich! Vielleicht tief im Busch und zahlt mit Muscheln!

    Natürlich kann der Tanduay sich das nicht vorstellen, der lebt in Kanada. Das ist die Verbreitung von Kreditkarten eine

    andere als auf den PH. Einiges von der Welt scheint auch ihm ein bisschen fremd zu sein =) .

    Ich kann mir das schon vorstellen...aber auch wenn man da viel mit cash bezahlt, muss man das cash ja auch per Karte vom Konto holen! Sorry, das ist weltfremd, egal ob Kanada oder sonstwo!

    Meine Frau hatte schon als Anfang 20 jährige eine CC auf den Philippinen (bevor sie mich kennen lernte...kann also nicht so selten sein! Speziell wenn man mit einem "Deutschen" verheiratet ist, ist es für mich weltfremd


    Hi,

    Es kommt mir (fast) so vor als ob ein paar Members nicht mit Filipinas verheiratet sind!

    Es kommt mir eher so vor, dass manche hier nur die tiefste Unterschicht dort kennen! Selbst in der Mittelschicht hat heute jeder eine CC oder ähnliches! Wir leben im Jahr 2025 :denken

    Es gibt auch Leute, die sind krank oder einfach nur alt.

    Die können sowas nicht ( mehr ). Da wird man halt " weltfremd ".

    Na ja, diese sind doch aber meist nicht sehr alt & krank ausgewandert und haben ihre Frauen kennen gelernt, oder? Solche Sachen kläre ich doch schon am Anfang meiner Ehe / Auswanderung...oder? Also ich machte das zumindest so, obwohl eher jünger :floet

    Ich höre von meinen dt. Expatfreunden, dass es für ihre phil. Frauen (die nicht bzw. nur sehr unzureichend Deutsch sprechen können, da sie noch nie in D. gelebt haben), die bürokratischen Anforderungen bei der Beantraung einer Witwenrente anspruchsvoll sind.

    Ja, das mag ja sein....aber ist nunmal notwendig! Also würde ich doch da drauf von Anfang an mein Augenmerk legen! Vielleicht bin ich auch nur anders :denken:denken

    Nicht das ich hier falsch verstanden werde. Wir werden ja alle nicht jünger aber irgendwie erscheint mir dieses Gespräch etwas aus der Zeit gefallen, wenn nicht sogar einen betreuungswürdigen Eindruck zu machen. In fünfzig Jahren die Gattin an nichts herangeführt?


    Mal eine generelle Frage an einige hier! Seid ihr wirklich so weltfremd, verwaltungsfremd und trotzdem ausgewandert? Sind eure Frauen weiterhin so weltfremd entsprechende Anträge zu formulieren und habt ihr niemanden, der das für euch macht?

    Das ist doch die Basis, wenn man mit einem Partner in einem fremden Land wohnt und Ansprüche an Versicherungen und Unternehmen hat!

    Kann man sich auch bei einer Versicherung auf den Philippinen versichern welche vlt. etwas günstiger ist?

    Lies dich hier ein...es gibt etliche Threads darüber! Eine KV auf den Philippinen, die das meiste abdeckt und Vorerkrankungen einschließt ist sehr teuer und sollte so ab 500 € / Monat pro Person kosten...dazu muss man sehen, um welche Vorerkrankungen und welche Ausschlüsse es davon gibt!

    die bedarfsgemeinschaft exisitiert ja eigentlich erst nach der hochzeit und dann auch auf dauer.

    und somit bewirkt die VE eben doch die langfrisitge sicherung des lebensunterhalts ohne sozialbezüge.

    auch wenn es das gesetz anders vorsieht

    Ich finde das eigentlich sehr gut...ist hier in Kanada ähnlich! Der Sponsor haftet so lange (auch bei Hochzeit), bis es ein "eigenständiges" permanenten Aufenthaltsrecht gibt!

    Auch eine Ehe birgt ja keine 5 jahre Sicherheit...gerade mit einem Menschen aus anderer Kultur

    Hier noch ein Nachtrag, der mich per PN erreichte und sinnvoll ist


    Mal ein Tipp aus der Praxis...mein bester Kumpel ist beim Zoll!


    Bei Reisen mit wertvollem Schmuck / Uhren sollte man tatsächlich vor der Abreise am Zollcounter eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen! Ansonsten gibt es sehr oft Probleme beim Zoll...speziell wohl in Berlin!

    Diese Nämlichkeitbescheinigung ist kostenlos, kann man im Internet ausfüllen und ausdrucken und vom Zoll abstempeln lassen

    hne jetzt in die Bestimmungen einzusteigen:


    Von den aufgeführten Items wären nur die zu verzollen (besser gesagt beim Zoll anzumelden), die neu und/oder original-verpackt sind.


    Warum sollte ein Ehering/Smartphone darunter fallen? müsste man den dann bei jeder Einreise verzollen? :)

    Falsch...wenn Waren in die EU eingeführt werden, um dort zu verbleiben (hier geplant) muss dafür logischerweise Zoll / Eust bezahlt werden...egal ob neu, gebraucht oder am Körper getragen!

    Bei permentem Umzug macht es Sinn, wenn man deutlich über 430 € kommt, dass entsprechend als Umzugsgut zu deklarieren! Dann ist das auch frei....

    elbst wenn es solche Bestimmungen gibt.. es wäre ziemlich unpragmatisch, wenn man Kaufbelege.. Verzollungsbelege immer und ewig mitführen müsste.

    Wie oft sehe ich (vor allen Dingen Damen :) ) mit I-Phone am Ohr am Zoll vorbeispazieren (bei nichts zu verzollen) ... ich vermute, es gibt kaum ein I-Phone was unter 430 Euro ist ... die müsste alle rausgewinkt werden ... unrealistisch!

    Nein, tatsächlich gibt es an den Flughäfen massiv Strafverfahren, wenn solche Gegenstände (auch Iphone) eingeführt werden, um hier zu bleiben! Also kein Problem für die Pinay mit Schengenvisum, aber ein Problem für Deutsche und Ausländer mit AE für EU!

    Alleine der Flugahfen BER hat im Jahr über 2.000 Strafverfahren nur für solche Sachen...das sind ca. 7 am Tag!


    also Vorsicht