Posts by TanduayIce

    Sie musste beim VG klagen, um ein Schengen Visum zu bekommen.

    Na dann gibt es ja bereits ein Verfahren auf das man sich beziehen könnte...im Notfall! Wird man aber kaum brauchen, da hier durch den deutschen Ehemann (Sicherung der Finanzen nach BGB), durch A1 und UP (Hochzeit in Deutshcland mit Heiratsvisum) alle Grundlagen auch für ein FZV vorhanden sein...nur eben der gemeinsame Wohnsitz für das Eheleben nicht, wie in §28 gefordert. Also im gegensatz zur Einreise zum Kind etwas andere Parameter...was aber wohl trotzdem gewonnen wurde.


    Ein Verweis auf Art 6 GG + eben kein gemeinsamer Wohnsitz für begrenzte Zeit (hier 4 Jahre) sollten das zum selbstläufer vor jedem gericht machen



    Nun muss ich aber ins Bett :D

    Wie du selbst siehst, es könnte unter Umständen zunächst eine Umgehung des FZ befürchtet werden.. und das muss ausgeräumt werden... also in dem Sinne kein Selbstläufer..

    Erstmal müssen ja beide heiraten, bevor man ein solches Visum beantragt! Dieses möchte er in Deutschland...was mit Schengenvisum (bei genauer Erklärung) oder mit Heiratsvisum geht!

    Danach reist sie wieder aus und beantragt dann das "Jahresvisum" mit den von mir geschilderten Aussagen und Nachweisen....Selbstläufer!


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    wogegen ein gemeinsamer Wohnsitz auf den Philippinen unproblematisch wäre.

    Das geht ja eben nicht, aufgrund von persönlichen Gründen. Sie Geschäft in Cebu, er in Deutschland. Trotzdem verheiratet und §28 geht nicht, also muss ein solches Visum her, damit man nicht gegen Art6 GG verstößt. Solch ein Visum, was ich als Selbstläufer sehe, könnte man auch easy einklagen denn eheleuten muss der Besuch immer gestattet werden, auch wenn sie vorerst nicht zusammen leben können

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    Wir bitten Sie und Dritte, in der Zwischenzeit von Rückfragen abzusehen und sich nur in sehr dringenden Fällen unter Angabe der Vorgangsnummer an die Behörde zu wenden.

    .. ich würde daher garnix machen .... einfach abwarten.


    Antrag ist gestellt ... so what

    Man sollte dann aber der Pinay klar machen, dass sie im Falle eine Kontrolle "Eier" aus Stahl haben sollte....denn Beweisen kann man das möglicherweise nicht so wirklich! Dann lieber 5 € in einen Einschreibebrief investieren

    Ob das bei unverheirateten geht, ist mir nicht klar. Ich denke, eher nicht.

    Wenn dann nur einer den Wohnsitz auf den Philippinen hat und der Deutsche in D, dann muss man die Botschaft überzeugen, warum man diesen Status beibehalten will und und nur kurze Einreisen nötig sind. Ist mE kein Selbstläufer.

    Sie sind doch dann verheiratet, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?

    Wenn man es genau so erklärt und nachweisen kann (ihr Geschäft in Cebu mit entsprechenden Belegen) wie hier, ist das ein Selbstläufer. Beide miteinander verheiratet, aber aufgrund von "Verpflichtungen" in der Heimat ist erst in 4 Jahren ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt möglich....da gibt es ja gar keine andere Möglichkeit als solch ein Visum, um zumindest ein paar eheliche (6 GG) Besuche in diesen 4 Jahren möglich zu machen. Weil eben gerade hier §28 nicht passt und es ein atypischer Fall ist!


    Man muss halt Nachweise bringen damit niemand von Umgehung des FZV ausgeht....Entweder heiratet man in Deutschland mit Schengenvisum (dann aber auch so angeben, oder mit FZV ohne eine AE zu beantragen)

    Das Visum läuft im Februar aus.

    Damit ist man illegal im Land...kann massive Probleme geben, wenn der online antrag nicht auffindbar ist!

    Was kann ich noch machen?

    Brief als Einschreiben?

    Auf alle Fälle eingeschriebenen Brief, damit es eine Fiktonswirkung (nachweissbar) gibt...hättet ihr schon vor Ende des Visums machen sollen! Dasselbe als Kopie an die übergeordnete Stelle.


    Es ist völliger Mist, wie dieses LAnd und seine Behörden runtergewirtschaftet werden...die kleinen Beamten / angestellten der ABH können da nichts für, haben massiv mehr Kunden seit 2015, aber keine "Mehrposten" bekommen.

    Bin ganz gut befreundet mit einem Beamten der ABH, wo ich früher lebte.....die (obwohl kleine Stadt) haben, bei gleicher Personalzahl aktuell 650% mehr Ausländer zu betreuen als noch 2014

    Also habe diese Frage mal an die Ausländerbehörde gemailt und heute eine Antwort bekommen.

    Es wäre wohl möglich, wenn Sie vor Ablauf der 6 Monate wieder in Deutschland ist.

    Die ABH wird das vermutlich nie in Frage stellen, aber die BP bei einreise Deutschland. Sieht man am Pass, dass der Lebensmittelpunkt in RP anstatt in Deutschland ist kann man die Einreise verweigern...es gibt jede Menge Probleme dann, speziell wenn die Einreise am außerhalb der Öffnungszeiten der ABH stattfindet!

    Deshalb Vorsicht vor AE nach § 28, wenn ihr nicht zusammen dauerhaft in Deutschland leben wollt (übliche Urlaube sind davon natürlich nicht betroffen)

    Also ich möchte zu meiner zukünftigen Frau auf die Philippinen ziehen in 4 Jahren

    Das bleibt dir ja belassen

    Zugegebenermaßen geht es mir nur darum, das sie die Aufenthaltserlaubnis bekommt und wir dann ohne Visa in Europa dauerhaft reisen können

    Reisen in Europa kann sie mit einem Schengenvisum (langfristig...unechtes Jahresvisum) genau so wie mit einer AE in Schengen Europa...in alle anderen Länder braucht sie auch mit AE ein Visum.

    Für deinen Grund wäre also überhaupt keine AE notwendig und man müsste nicht "lügen" oder Falschangaben machen und hätte auch niemals eventuelle Probleme bei der Einreise

    Deshalb Jahresvisum beantragen und man spart sich etliche Probleme...auch den Integrationskurs, der ja völlig unnötig ist bei eurer Konstellation

    Nach 3 Jahren bekommt man dann die permanente Aufenthaltserlaubnis.

    Ja, aber auch nur wenn man dauerhaft in Deutschland leben will....und alle Bedingungen erfüllt

    Also wenn sie vorher das A1 deutsch absolvieren würde und nach der Heirat etwas länger bleibt für den Integrationskurs, dann müsste sie wohl bessere Chancen haben. 😁

    Etwas länger hieße ca. 1 komplettes Jahr bis zum bestehen des I - Kurses ....A1 braucht sie ja schon für die AE, also vorher

    Okay, da sind wir unterschiedlicher Meinung..

    Was zwar selten ist aber auch nicht schlimm :D

    Aber für mich steht fest, solange ein Wohnsitz in D besteht

    Der besteht ja nicht und wäre ein Fake...sogar eine Ordnungwidrigkeit, sich dort anzumelden! Sie will ja nie einen wohnsitz in D nehmen, sondern nur besuchen! Also wären hier wissentliche Falschangaben bei der Meldung, zur erschleichung einer AE notwendig!


    §22 BMG


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    (3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.


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    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 27 Grundsatz des Familiennachzugs

    (1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

    Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung...


    Zugegeben, die Diskussion ist sehr theoretisch.. Ein unechtes Jahresvisum wäre viel bequemer.

    und da sind wir uns wieder einig :heilig

    Sorry.. ein fehlender I-Kurs führt nur dazu, dass es höchstens 1-jährige AEs gibt.. aber vom Erlöschen der AE kann keine Rede sein... solange die Frau sich formal an §51 hält und fristgemäß die Verlängerung des AEs beantragt, kann da nichts passieren.

    Der fehlende I - Kurs allein nicht, da gebe ich dir absolut recht!


    Aber...der fehlende I - Kurs + die Stempel im Pass über lange Abwesenheit aus Deutschland belegen der ABH ganz klar, dass kein Lebensmittelpunkt in Deutschland besteht (gibt der TE ja auch direkt zu, sie will ihn nur mal besuchen) und damit auch hier keine Ehe gelebt wird...damit wird AE § 28 hinfällig! Für mich ganz klar


    Meine Freundin hat ihr Geschäft in cebu und daher schauen wir nach Möglichkeiten wie wir das am besten machen, da ihr Lebensmittelpunkt dort ist und sie mich regelmäßig besuchen möchte.

    . dann müsste die ABH ja davon Kenntnis bekommen. (oder der TS freiwillig der ABH erzählen, dass sie nicht beabsichtigen in D zu wohnen).


    In der Theorie ist das richtig, dass bei längerer Abwesenheit die AE erlischt.

    Bekommt die ABH ja automatisch mit, weil die "Ehefrau" nicht am "verpflichteten" Integrationskurs teilnehmen kann, wenn sie permanent im Ausland ist! Außerdem gibt es böse Nachbarn usw.


    Das Gesetz ist hier eindeutig und normal gibt es dafür keine AE nach §28

    ah okay...


    aber bis 6 Monate muss sie ja überhaupt nicht begründen, warum sie ausreist.

    Daher wird das ein eher theoretischer Fall sein...

    Na ja, sie bekommt eine AE zum führen einer Ehe in Deutschland...das passt nicht zu den Ausführungen des TE und damit dürfte es entweder keine Ae geben oder diese erlischt bei der 1. Ausreise

    Meine Freundin hat ihr Geschäft in cebu und daher schauen wir nach Möglichkeiten wie wir das am besten machen, da ihr Lebensmittelpunkt dort ist und sie mich regelmäßig besuchen möchte.

    Deshalb bin ich hier bei roseforest ...Schengenvisum beantragen und gut

    Kann es Probleme geben, wenn ich mit unserem Kind an einer anderen Adresse gemeldet bin, als meine Partnerin?

    Hierbei geht es hauptsächlich um die Beantragung des AT.

    Will jetzt nicht zurückblättern...seid ihr verheiratet?


    Wenn ja, gibt es ein Problem mit dem AT....wenn sie zur Pflege des deutschen Kindes ohne Hochzeit hier ist und du + Kind in Wohnung 1 und sie woanders gemeldet ist, gibt es vermutlich auch ein Problem!


    Warum kannst du sie nicht bei dir anmelden?

    ch denke, hier sollte man schon unterscheiden, ob man in DACH oder auf den Philippinen lebt. Meine Frau und ich sind jetzt 15 Jahre zusammen und davon fast 12 Jahre verheiratet. Wenn ich sehe, wie viele Deutsch-Phill. Paare sich in dieser Zeit getrennt haben, kann nur jedem raten, seine zukünftige Frau vor einer Heirat (die ja in den meisten Fällen zwecks Via notwendig ist) gut kennenzulernen,

    Gruß,

    Dirk

    Kann, aber muss nicht! Wenn die Frau selbständig ist, entsprechend smart und vielleicht sogar gebildet und es "echte" Liebe und nicht nur finanzierung der Familie ist...wenn man sich auf vor Ehe lange genug kannte!

    14 Jahre zusammen, davon 9 verheiratet, 2 Kinder....eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland, deutscher Pass....eigener guter Job. Jetzt eigenständiger Aufanthalt in Kanada und immer noch zusammen.

    Altersunterschied 23 Jahre

    TanduayIce guter Punkt :) also reicht erstmal D Pass damit kann unser Kind ja auch auf die Phils Problemlos oder ? Den Phil Pass kann man dann ja noch machen wenn ihr Reisepass abläuft in 7 Jahren dann müssen wir eh nach Frankfurt richtig ?

    Ja, reicht! Mein Sohn war nur mit deutschem Pass 2x auf den Phills (ist inzwischen 7,5)...er hat jetzt den deutschen und kanadischen Pass (hatte er keinen ab Geburt, sondern erst ab Leben hier) und immer noch keinen Philippinischen. Für was auch?



    Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Für uns war es klar, dass die Geburt unserer Tochter auch bei den philippinischen Behörden registriert werden sollte. Meine Frau besitzt Grundstücke auf den Philippinen, die möchten wir auf meine Tochter übertragen. Ohne Staatsbürgerschaft geht da nix.

    Ja, die Staatsbürgerschaft hat mein Sohn ja trotzdem...auch ohne Pass! Die hat er qua Geburt. Aber brauchen wird er sie vermutlich nie...wenn doch kann er jederzeit einen Pass beantragen