Beiträge von Skipper8321


    Deine Frau spricht 6,7 oder 8 Sprachen und hat es richtig drauf, laut Deiner Aussage. Wieso arbeitete Sie dann 16 Stunden pro Tag in Hongkong mit einem Ar.. als Arbeitgeber, wenn sie doch so viele Jobangebote im Ausland hat? Ihre Arbeit in Hongkong hört sich nach Maid an. Was hat sie denn in HKG gearbeitet wenn ich fragen darf?


    Verstehe das alles irgendwie nicht. :dontknow


    Partyevent

    Maid? :Rolf


    Die Maid ist examinierte Alten- und Kinderpflegerin mit einer Weiterbildung als Nurse und auch diese hat die "Maid" mit erfolg bestanden. Die "Maid" hat in einer Privatklinik gearbeitet. Der Chef von ihr wurde dann darauf aufmerksam gemacht das es in HK auch sehr strikte Gesetze gibt, als er die "Maid" erst nicht gehen lassen wollte wegen Willkür und unmenschlicher Behandlung. :banned
    Die "Maid" ist dann in eine andere private Klinik gegangen wo dann ihr neuer Chef völlig in Ordnung war und sie nicht bis zu 16 Stunden arbeiten mußte. Aber 10-12 Std. waren es auch dort. Aber das wichtigste war, sie hatte keine Willkür ihres Chefs zu befürchten.


    Die "Maid" hat so viel verdient, das sie ihr Ticket selbst bezahlt hat (wollte beweisen das sie nicht auf mein Geld angewiesen ist). Der Monatslohn einer solchen "Maid" beträgt zwischen 23.000 $ HK und 30.000 $ HK.


    Ok?

    Wo bitte in meinem Profil bezeichne ich mich als Expat? Ist mir neu, werde aber gleich mal nachschauen.


    Der der erste Arbeitgeber in HK war ein Ar... ja. Nach 6 Mon. hatte ich meine Frau soweit das sie sich einen anderen suchte. Die Botschaft bekam die letzten 4 Wochen davon mit und der neue Arbeitgeber hatte sie nur 7 Wochen. Trotz dieser kurzen Zeit bei ihm hat sie wohl einen sehr guten Eindruck hinterlassen, da der Arbeitgeber ihr sofort wieder Arbeit versprach sollte sie wieder zurück nach HK kommen.
    Ich habe meine Frau bewußt ein wenig "zappeln" lassen um zu schauen ob sie es ernst meint oder nur auf`s Geld scharf ist. Wäre ja nicht das erste Mal das so etwas vor kommt.
    Sie weiß das übrigens auch und findet es sogar gut das man erst einmal prüft. Schließlich habe ich nicht vor alle paar Jahre neu zu heiraten. Ich möchte mein ganzes Leben mit ihr verbringen und je mehr ich sie besser kennen lerne um so mehr überrascht und erfreut sie mich immer mehr.
    Sie ist einfach eine tolle Frau!
    Ach ja, den A1 wollte niemand umgehen. Die Situation war einfach nicht gegeben das sie einen A1 dort hätte machen können! Das hat ja auch die Botschaft dort gewußt und uns unter anderem deshalb geholfen.


    Sie macht jetzt einen sog. Intergrationskurs (ca. 8 mon.)!

    nein sie braucht keinen B1 und ja sie kann erst nach einem halben Jahr anfangen mit dem Deutschkurs, ja sie will eine Arbeit haben, ja sie versteht aber niemanden und kann sich nicht ausdruecken. Mann wach auf, das ist der falsche Weg, zum aklimatisieren gehoert nun auch mal so schnell wie moeglich die Sprache zu lernen und nicht 6 Monate zu warten, weil sie sich dann naemlich schon daran gewoehnt hat mit Englisch und Haenden und Fuessen durchzukommen. Wird es also nie mehr richtig lernen. Und vor allen Dingen fuer den Job braucht sie perfektes Deutsch je besser je better fuer den Job. Natuerlich langt da auch der B1 nicht, besser schon mal min. 1.5 Jahre Intensivkurs bis zum Abschluss der Mittelstufe abschliessen. Ich versteh Dich nicht, das ist der total falsche Weg.


    Und es spielt doch keine Rolle, wenn sie weit fahren muss hauptsache sie kann einen Fulltime Intensivkurs besuchen. Mit den 2 x 2h die Woche kannste das sowieso vergessen.


    ...hmm ???


    Meine Frau sprach schon etwas deutsch als sie hier her kam! Sie spricht außerdem 3 dialekte Chinesisch, Japanisch, Tagalog, Cebuano, Englisch, Französisch, Spanisch (60%) und jetzt Deutsch!
    Wo liegt dein Problem? :denken Ach ja, sie fährt jeden Morgen mit der S-Bahn zur Schule und kauft sich ihre Fahrkarten selber. Also die 12 Km haben sie noch nie gestört. Sie geht von Mo. bis Fr. zur Schule, tgl. 6 Std. und sie lernt noch privat tgl. 1 Std. berufsbezogenes Deutsch. Alles in allem dauert der Kurs ca. 8 Monate. Außerdem hat sie jetzt 6 Arbeitsangebote ab Januar 2015.


    Meine Frau hat auch noch mehrere int. Zertifikate und zwar von Australien, Kanada und USA. In all diesen Ländern kann sie sofort einreisen und dort auch arbeiten !! Sie hat die besten Leumundszeugnisse und könnte jederzeit an ihre alten Arbeitsplätze zurück und dort würde sie mit Kusshand genommen. Sie hat jahrelang in Japan gearbeitet und dort ist es nicht einfach zu Arbeiten. Aber sie bekommt noch heute Post aus Japan mit der Bitte sofort wieder dahin zu kommen falls es in Deutschland nicht klappen sollte. Auch in HK, ihrer letzten Arbeitsstelle bevor sie nach Deutschland kam, wartet der Arbeitgeber nur auf ein Signal von ihr und sie kann sofort wieder dort Arbeiten!


    Alle diese Dinge sind auch der Botschaft bekannt und daher war es vlt. möglich das sie ohne A1 nach Deutschland durfte.
    Also lass dein Geheule ;(




    @ hge



    Ja sie hat diesen eAT. Der Paragraf ist mir aber nicht bekannt und hat mich auch eigentlich nicht interessiert. Hauptsache sie ist da! Das meiste ging über Telefon, Fax und gelegentlich eMail und das hat München mit HK gemacht.
    Wir mußten zum KVR und sie mußte Papiere unterschreiben (alleine) und bekam die Weisung einen I-Kurs zu machen. Dies macht sie nun und alles ist gut. Wenn sie ihn nicht machen würde, was ja nicht unrechtens wäre, so wären sehr wahrscheinlich Schikanen seitens der Behörden zu befürchten.
    Wir wollen friedlich hier leben und daher macht sie diesen Kurs und vor allem sie macht es ja für sich selbst. Ich bin auch ein Befürworter des A1 nur die Umsetzung ist nicht ganz glücklich. Den A1 sollte man generell hier machen dürfen, dann aber als muß und wer ihn nicht macht kann wieder gehen.

    Gibts beim I-Kurs eine Frist.. wäre mir neu.


    skipper


    Ich vermute, deine Frau hat hier in D eine AE-Titel nach §16(5) bekommen (Sprachkurs).
    Bist du gesetzlich krankenversichert? wenn ja, hat es keine Probleme gegeben, sie in die Familienversicherung aufzunehmen.?
    Denn offiziell dürfte die GKV sie erst aufnehmen, wenn sie einen AT nach §28 (familiennachzug zu deutschen) hat.


    Der Kurs geht bis 19. Dezember 2014 und ihre Aufenthaltsgenehmigung ist bis 29. Dezember 2014 befristet. Die erste Dezemberwoche müßen wir dann aufs Amt um den Status zum Aufenthalt zu verlängern und laut der netten Dame dürfte dies dann diesesmal 3 Jahre sein mit der Option nach 3 Jahren den Daueraufenthalt zu bekommen.


    Meine Frau ist Familienversichert. Wird aber ab nächstes Jahr selbst versichert sein, da sie ihren Beruf (Alten- und Kinderpflegerin) ausübt. Job Angebote hat sie genug, nur muß sie Deutsch sprechen und verstehen können. Da wir aber fast 2 Jahre per Skype deutsch geübt haben dürfte das kein Problem sein.

    Dann freu dich, dass es bei dir so geschickt gelaufen ist. Nicht jeder wohnt so günstig bzw. hat diese Auswahlmöglichkeit. Als ich in meiner Stadt mal nachgefragt habe, wurde mir auch gesagt, dass im September ein Kurs (macht bei uns die VHS) starten wird. Der nächste dann wieder im April. Wer also dann im Oktober ankommt - darf/muss warten. Oder man sucht sich was weiter weg ist und früher startet - falls man dazu die Möglichkeit hat bzw. gegeben ist.


    Genau das war bei uns auch so. Die Kurse waren, bis auf einen, alle besetzt. Aber ich wollte meine Frau sich erst einmal Aklimatisieren lassen und da wir 1 Jahr Zeit haben ist es doch egal ob sie 10 Tage nach ankunft anfängt oder erst 5 Monate später. Wichtig ist das sie innerhalb der gesetzten Frist deutsch lernt! Sie will ja auch die Sprache lernen, damit sie sich mit Freunden und Leuten unterhalten kann.




    @ Tanduaylce


    Nein, sie muß keinen B1 machen! :halt


    Hallo Lars,


    der Gesetzgeber hat den "blöden" A1 Kurs zwar vorgeschrieben aber es gibt ja auch die Hintertürchen, die der Gesetzgeber offen gelassen hat. Wenn ihr nachweisen könnt das deine Frau 1 Jahr lang
    ernsthaft versucht hat deutsch zu lernen, wird dieses auch anerkannt und das Visum kann nicht mehr so ohne weiteres abgelehnt werden.
    Übt halt ein bischen deutsch, so dass sie auf der Botschaft ein wenig deutsch kann. Wenn die sehen das ihr euch bemüht habt, besonders deine Frau, dann werden die auch das Visum nicht mehr so ohne weiteres ablehnen. Ich gehe mal davon aus das du deine Frau schon länger als ein Jahr kennst.


    Aber es muß ein Jahr und länger sein, dass sie versucht deutsch zu lernen! :denken



    Hier der Wortlaut, der in diesem Forum sicherlich schon einige male zitiert wurde:


    Leitsatz:


    1. Die in § 30 Abs. 1 Satz 1
    Nr. 2 AufenthG getroffene Regelung zum Spracherfordernis ist auf den
    Ehegattennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG nur
    entsprechend anzuwenden. Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs.
    1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise
    abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht
    möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich
    sind
    .


    Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der
    Einreise
    .


    2. Ein deutscher
    Staatsangehöriger darf grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden,
    seine Ehe im Ausland zu führen. Das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt
    ihm - anders als einem Ausländer - das Recht zum Aufenthalt in
    Deutschland.


    3. Dies gilt gleichermaßen
    für den Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, der eine
    weitere Staatsangehörigkeit besitzt.


    Hallo Michi R,


    wo ihr heiratet ist unerheblich und hat nichts mit Mauscheleien zu tun. Ich habe z.B. letztes Jahr in HK geheiratet und nicht die geringsten Probleme damit gehabt. Am 18.August 2013 geheiratet und am 14. Dezember 2013 konnte ich meine Frau am Flughafen abholen. Die Genehmigungen und das Visum hat insgesamt ca. 8 Wochen gedauert. :yupi
    Es ist nur wichtig das alle Papiere vorhanden sind und da sind die Behörden einem eigentlich sehr behilflich. Einfach fragen was genau benötigt wird und man bekommt Auskunft.


    Ich wünsche dir und deiner zukünftigen alles Gute.

    @ dida59,


    genau was ich meinte. Du hast mit deinem Beisein den Behörden "geholfen" eine Entscheidung zu treffen. Du warst höflich aber bestimmt und daher überlegen es sich die Mitarbeiter dort dann doch ob sie Willkür ausüben oder nicht.
    Deine Frau alleine hätte wahrscheinlich wieder nach Hause gehen können. Ist leider manchmal so.




    @ HelgeK,


    die Optionen bei meinem Fall waren "RECHTENS" und ich bin mit Fr. XXXX kein Bier trinken gegangen oder mußte sie "flach" legen. Ich habe darüber berichtet wie es mir und meiner Frau gegangen ist und das es doch Möglichkeiten gibt
    seine philippinische Frau nach Deutschland holen kann, ohne A1 vorher machen zu müßen. Es ist aber immer von Fall zu Fall verschieden und daher auch Einzelfallentscheidungen!
    Aber prinzipiell geht es!



    Jeder verheiratete Mann hat ein Recht darauf das seine Ehefrau mit ihm zusammen leben kann und das ist Fakt und Gesetz! Im Gegenteil, der Staat schreibt sich auf die Fahne die Familie mit oberster Priorität zu schützen!!!

    Lieber Skipper,
    Was wolltest du uns mit diesem Thema sagen? Was du doch für ein toller Kerl bist?
    Informationsgehalt gleich null.
    Gruß,
    Dirk


    Lieber Dirk,


    entschuldige bitte wenn ich deine Erwartungen nicht erfüllt habe. Ich habe lediglich gesagt das man eine Filipina auch ohne A1 nach Deutschland holen kann. Sie muß dann halt den Kurs hier in Deutschland machen. Ohne gehts nicht. Ist also doch eine Information!
    Ich vergebe dir da heute Montag ist und der Montag bekanntlich nicht zu den besten Tagen gehört, die die Woche hat. 8-)



    Gruß,
    Paul

    Lieber Tom,


    die Vorhergehensweise war wie folgt: zuerst bei der Botschaft nach gefragt was genau gefordert wird. Dann habe ich die Umstände erklärt wieso meine Frau in Hong Kong keinen A1 Kurs machen kann und es wurde mir auch von der Botschaft bestätigt, dass die Zustände dort für die Filipinas nicht gut sind. Hier würden die Arbeitgeber sofort ins Gefängnis gehen wenn man dies hier machen würde (die Selbstmordrate dort ist extrem hoch, warum wohl?).
    Es ist also auch wichtig das die dt. Behörden dort vor Ort das Dilemma kennen! Dann habe ich mit dem Ausländeramt hier in München gesprochen und den Fall dargestellt und darum gebeten sich doch zwecks Nachfragen mit Hong Kong in Verbindung zu setzen, was die auch gemacht haben (per Fax). Die Botschaft bestätigte dann das es fast unmöglich sei dort einen A1 Kurs zu machen. Nicht das es dort keine Schulen gibt, z.B. Goethe Institut und andere.
    Aber wie schon zuvor von anderen auch schon beschrieben ist dies immer eine Einzelfallentscheidung - von Fall zu Fall.
    Wir haben letztes Jahr, am 18.August 2013, in Hong Kong - Tsim Sha Tsui geheiratet, bin dann zum Highcourt zwecks Apostille und habe dann meiner Frau alle Papiere gegeben damit sie dann mit diesen zur dt. Botschaft gehen konnte um dort die weiteren Papiere zu unterzeichen, die Kopien machen zu lassen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.


    Ich hätte dies auch selbst tun können aber so hat die Botschaft doch gesehen das es ihr/uns ernst ist und wir uns bemühen. Die stellvertretende Konsulin hat sogar meiner Frau eine "Vorladung" geschickt, damit sie von ihrem Arbeitgeber, dem Ar..., den Tag frei bekam um zur dt. Botschaft gehen zu können (sie hätte nie frei bekommen und Sonntags ist die Botschaft zu).
    Ich persönlich habe nur ein paar mal mit der Botschaft telefoniert, war nur einmal vor Ort um meinen Pass kopieren zu lassen und mich
    persönlich dort zu zeigen.



    Als gute Erfahrung habe ich festgestellt das man zu den Behörden geht und um "Hilfe" bittet. Wenn man dort hingeht und sagt das man ein "großes" Problem hat und man dringend deren Hilfe benötigt, sind diese meistens bereit zu helfen.
    Immer höflich bleiben, auch wenns mal nicht so geht wie man es sich wünscht. Es gibt immer eine andere Lösung/Behörde die dann weiter helfen kann und wenn die sehen das es einem wirklich ernst ist, dann helfen die auch. Wir wissen alle, Gesetze kann man so oder so auslegen. Es liegt an dem guten Willen des/der Sachbearbeiters/in was er/sie machen will oder nicht.



    Lg, Paul


    Kann dich beruhigen, es gab und gibt keine Mauschelein! =)

    hge



    Ich weiß nicht wie das in Manila gehandhabt wird, aber wenn man klar legt das es für die pinoy unzumutbar ist hunderte Kilometer zur Schule fahren zu müßen und sie dadurch einer großen Gefahr aussetzt (Überfälle, Raub und Mord sind ja dort an der Tagesordnung) müßte es auch in Manila möglich sein ein Visum zu bekommen mit der Auflage des AA hier einen A1 Kurs dann hier in Deutschland machen zu müßen.
    Auch wenn Kinder zu versorgen sind, besteht die Möglichkeit über diesen Härtefall eine Ausnahme zu bekommen. Schließlich kann die gute ihr/e Kind/er nicht unbeaufsichtigt lassen. Wichtig ist nur, dass sie den A1 Kurs dann hier macht. Ansonsten gehts wieder zurück in die Phils.





    Hier ein Link für alle die es interessiert:


    http://www.baysu.de/files/URTEIL%20DES%20GERICHTSHOFS.pdf


    Ganz einfach, es gibt dann Leute die rennen sofort zu irgendwelchen Botschaften und meinen das sie auch dieses "Recht" haben. Schließlich sei doch in HK es auch gegangen. Und wer ist dann der Leidtragende? Die Botschaft in HK und diese bekommt dann womöglich noch eins auf den Deckel weil sie es gewagt haben zu unbürokratisch zu helfen. Obwohl es ja noch immer Gesetzeskonform war!


    Ich gehe mal davon aus das du ein wenig Menschenkenntnis hast und somit brauche ich dir nicht erklären das es Leute gibt die mit solchen Informationen, aber nicht mit dem gehörigen Wissen und Fakten, viel Trouble veranstalten können. Letztendlich würde es dann schlimmsten Falls darauf hinaus laufen, dass die Botschaften druck von der Regierung bekommen und nicht mehr bereit sind auch mal etwas von der Norm ab zu weichen und einem hilfreich zur Seite stehen.


    Ich habe diesbezüglich schon die eine oder andere Erfahrung machen können. Ich bekam etwas was andere nicht bekamen und schon ging der Tanz los. Einmal ging es dann sogar bis vors Gericht. Die crux war dann, ich bekam keine Sondergenehmigung mehr. Die Sondergenehmigung war nur deshalb erteilt worden, weil ich beim Amt als Vertrauenswürdig und Zuverlässig galt und dies über Jahre.
    Nach dem Ärger wollte das Amt, verständlicher Weise, aber keinen weiteren Trubel und somit ist meine zukünftige Sondergenehmigung gestrichen! Die alte durfte ich behalten.



    Lg, Skipper8321

    @ all:



    Zitat -
    Das Bundesverfassungsgericht hatte in 2011 noch entschieden, dass der Gesetzgeber für den
    Familiennachzug durchaus ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangen kann.
    Er habe hier einen weiten Gestaltungsspielraum. Selbst wenn die betroffenen Ausländer mit Hilfe
    eines Kurses nur rudimentäre Sprachkenntnisse erlangen, stelle dies einen "ersten Beitrag zur
    erwünschten Integration in Deutschland dar".


    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ein gutes Jahr später, am 4. September 2012,
    im Fall einer Afghanin den Nachzug zum deutschen Ehepartner erleichtert. Ausländische Ehepartner
    könnten nach einem Jahr auch ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu ihrem deutschen
    Ehepartner ziehen. Um dann dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen, müssten sie allerdings nach
    ihrer Einreise Deutsch lernen. - Zitat ende :banned




    Genau dies macht meine Frau. Sie ist nun in Deutschland und bekam die Auflage einen A1 Kurs zu machen. Dies macht dann die Behörde auch, wenn man den Nachweis erbringt das die beschäftigte Ehefrau keine Möglichkeit hat einen Deutschkurs zu besuchen.
    Meine Frau arbeitete täglich bis 16 Stunden in Hong Kong und hatte nur am Sonntag frei und die Botschaft dort kennt die Verhältnisse und hat deshalb auch mit geholfen das meine Frau nach Deutschland kommen kann, ohne A1 Kurs! Nur wie schon gesagt, sie muß hier den A1 Kurs machen.
    Wenn eine Filipina aber nur zu Hause ist und somit auch viel Zeit hat, dann wird man keine Genehmigung erhalten. Denn dann hat diese Zeit den A1 Kurs zu machen.


    Es ist halt auch wichtig wie man mit den Behörden umgeht. Höflich, aber auch klar machen das man seine Rechte weiß und sie nötigenfalls auch durchsetzt kann. :yupi

    Diese Erklärung reicht (mir) nicht. Bisher ist die Gesetzeslage noch so, dass auch eine Ehefrau A1 vorlegen muss. Die Ausnahmen habe ich erwähnt.




    .. in welcher konkreten Form?

    ...ganz einfach, die Anträge wurden von der Botschaft bearbeitet. Punkt! Tatsache ist das meine Frau "ohne" A1 nach Deutschland kam und durfte. Jetzt macht sie den Kurs und gut ist. Mehr kann und will ich dazu nicht mehr sagen.


    Auf alle Fälle geht es und die Behörden hier in Deutschland spielen auch mit. Es ist nur eine Frage der Kommunikation und ein wenig Rechtskenntnis, dann ist es kein Problem eine verheiratete Filipina zu ihrem Ehemann kommen zu lassen. Es gibt z.B. Urteile darüber wer was wann darf und wer nicht.

    @ Spongebob_82 und hge,


    ich habe am 18.08.2013 in Hong Kong geheiratet und meine Frau landete am 14.12.2013 in München. Als Ehemann hast du ein Recht darauf, dass deine Frau bei dir ist. Allerdings kam die Auflage, dass sie einen A1 Kurs machen muß. Die ganze Prozedur mit Visum und allem anderen dauerte ca. 8 Wochen. =)


    Im Vorfeld wurden die kompletten Papiere von den Philippinen zusammen getragen und meine benötigten Papiere in Englisch übersetzt, so das alles beisammen war. Alles in allem hat mich die Hochzeit in Hong Kong, ohne Feier und mit Sonntagszuschlag beim Standesamt, ca. 1200 $ HK gekostet. Das sind ungefähr 120 Euros. Dazu kommen dann noch 140 Euro für die Übersetzungen.

    Ich glaube, Du solltest nicht auf Alles hören, was Deine Standesbeamtin so sagt. Was Ausländerrecht angeht, scheint sie eher wenig Ahnung zu haben. Den A 1 musst Du grundsätzlich vor der Einreise vorlegen.


    Den A1 muß sie NICHT vorher machen. Meine Frau macht ihn hier! Sie ist am 14.12.2013 hier eingereist (Deutschland/Bayern) und hat mitte Mai mit dem Kurs angefangen.


    Was die Überprüfung angeht, es wird nur das Strafregister/Singlenes überprüft ob die Dame/Herr nicht kriminell/verheiratet ist. Aber selbst eine Vorstrafe heißt noch lange nicht das der Dame die Einreise verwehrt wird.
    Schließlich hat der deutsche Staatsbürger ein Recht auf eine Frau und ein zusammen leben mit ihr. Er könnte ja sonst laut Grundgesetz seine Ehe nicht vollziehen.