Display MoreWenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, geht es nur noch um die Eintreibung einer Forderung, die zwischen den Parteien nicht strittig ist. Auf die Vorgeschichte kommt es dann nicht mehr an.
Wenn Dein Gegner eine Adresse in Europa hast, kannst Du einen Mahnbescheid beantragen. Das betrachte ich als "sanfte" Methode, denn ein Mahnbescheid ist lediglich eine "offizielle" Erinnerung, Ausstände fristgerecht zu begleichen. Die Kosten sind überschaubar (im zweistelligen Euro-Bereich), und wenn der Gegner zahlt, hat es keine weitere Konsequenzen. Für den Mahnbescheid braucht Du prinzipiell keinen Anwalt, wenn Du alleine mit der Antragstellung klar kommst. Das Mahngericht prüft nicht die Rechtsmässigkeit Deiner Forderung, insofern musst Du auch keine Beweise etc. vorlegen.
Wenn der Gegner nicht zahlt, musst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem Du die Zwangsvollstreckung betreiben kannst ("der Herr mit dem Kuckuck"). Wenn der Gegner Widerspruch einlegt, kommt es zum Prozess.
Hat Dein Gegner keine Postadresse in Europa oder wenn Du die nicht kennst, bleibt nur die Klage, die öffentlich zugestellt wird und mit einem Versäumnisurteil endet, wenn der Gegner sich nicht meldet. Bis dahin hast Du natürlich kein Geld gesehen, aber Du hast einen Titel, der 30 Jahre lang gültig ist. Wenn Dein Gegner wieder einmal zu Geld gekommen ist, und europäischen Boden betreten hat, kannst Du zuschlagen. Auch der Zugriff auf Einnahmen wie Gehälter und Renten ist möglich.
Nach den minimalen Angaben des TS ist nicht einmal klar, wer der Gegner ist. Auf der Website ist auch nicht ersichtlich, wer rechtlich dahinter steckt. Gibt es überhaupt Verträge und wenn ja, taucht dort "Marco" als natürliche Person auf oder über eine Firma?
Wie kann man in so etwas investieren? Erinnert stark an den Landsmann Aggenstein und sein Wirken auf Bohol, wobei der schnell seine Strafe bekommen hat.