Ich habe ein 13a Visa, lebte mehr als 20 Jahre auf den Philippinen und lebe nun mit Frau und Sohn seit 5 Jahren in Deutschland. Nun wollten wir dieses oder nächstes Jahr Verwandte auf den Philippinen besuchen. Ich konnte natürlich meine I-Card in den 5 Jahren hier nicht verlängern. Wie gehe ich denn da nun vor bei der Einreise? Was muss ich da an Papieren mitbringen (neben der abgelaufenen I-Card)?
Beiträge von softtouch
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Bedeutet das nun, das sie niemals die Niederlassungserlaubnis erhalten wird, nur wegen der Sprache?
Erstmal ja...ohne B1 keine NE!
Allerdings hibt es eine Möglichkeit, die allerding auf den "Goodwill" der ABH ankommt und deine Frau bei Einreise über 50 Jahrealt war
Verwaltungsvorschriften.
Zitat9.2.2.2.1 Von den Voraussetzungen der ausreichenden
Kenntnisse der deutschen Sprache nach § 9
Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und der Grund-
kenntnisse der Rechts- und Gesellschafts-
ordnung und der Lebensverhältnisse in
Deutschland nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Num-
mer 8 wird zwingend abgesehen, wenn der
Ausländer wegen einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung
oder aufgrund seines Alters nicht in der Lage
ist, diese Voraussetzungen zu erfüllen. In diesen
Fällen ist auch kein Nachweis geringerer
Kenntnisse zu verlangen. Nicht jede Krankheit
oder Behinderung führt zum Ausschluss der
genannten Voraussetzungen, sondern nur die-
jenigen, die den Ausländer an der Erlangung der
Kenntnisse hindern, insbesondere die Unfähig-
keit, sich mündlich oder schriftlich zu ar-
tikulieren sowie angeborene oder erworbene
Formen geistiger Behinderung oder alters-
bedingte Beeinträchtigungen. Die Ausschluss-
gründe sind vom Ausländer durch ein ärztliches
Attest nachzuweisen, wenn sie nicht offen-
kundig sind.
9.2.2.2.2 Eine Härte, bei der nach Absatz 2 Satz 4 von
den Voraussetzungen der Nummer 7 und 8 ab-
gesehen werden kann, kann z. B. vorliegen,
wenn eine körperliche, geistige oder seelische
Erkrankung oder Behinderung die Erfüllung
der Voraussetzungen zwar nicht unmöglich
macht, aber dauerhaft wesentlich erschwert,
wenn der Ausländer bei der Einreise bereits
über 50 Jahre alt war, oder wenn wegen der
Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen der Be-
such eines Integrationskurses auf Dauer un-
möglich oder unzumutbar war. Aus den geltend
gemachten, nachzuweisenden Gründen muss
sich unmittelbar nachvollziehen lassen, dass im
Einzelfall eine Erschwernis vorliegt.
Möglicherweise gibt es regionale Unterschiede oder Eure zuständige ABH war tatsächlich kulant.
Ging nur bis September 2013
Wir waren beide bei der Einreise über 50 Jahre alt. Dann sollten wir also nochmals mit der AB sprechen, denke ich.
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Ich bin seit 24 Jahren mit einer Filipina verheiratet. Wir hatten ca. 23 Jahre auf den Philippinen gelebt. Seit ca. 5 Jahren sind wir nun in Deutschland. Meine Frau hatte den Deutschkurs hier machen müssen (Vorgae der AB), aber B1 nicht bestanden. Dann hat sie es auf eigene Kosten nochmals versucht, einie MOnate lang bei der Volkshochschule, und wieder nicht bestanden. Sie kommt einfach nicht richtig mit der Sprache zurecht, wahrscheinlich, weil sie, wie auch ich, nicht mehr die Jüngste ist. Sie versuchte es mit allen zur Verfügung stehen den Mitteln, aber scheitert immer an B1, meistens wegen Nervösität, da bekam sie beim Test kein Woirt heraus. Dadurch muss sie Ihre AE immer wieder verlängern, so auch nächsten Monat wieder.
Bedeutet das nun, das sie niemals die Niederlassungserlaubnis erhalten wird, nur wegen der Sprache? Sie ist krankenversichert, zahlt Rente, und wir besizten hier ein Haus. Das war auch alles OK für die AB, aber das gebrochene Deutsch macht immer alles zunichte. Gibt es da keine Möglichkeit, trotzdem die NE zu erhalten?
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ich bin Deutscher, meine Frau Filipina. Sie lebt seit 5 Jahren mit mir in Deutschland. Sie hat schon 2 mal versucht, an der VHS B1 zu machen, hat aber jedes mal nicht bestanden. Die Sprache fällt ihr altersbedingt schwer. Ich bin 60+, sie 57. Durch das Nichtbestehen von B1 bekommt sie keine NE, sondern muss die AE immer wieder verlängern. Gibt es da keine Möglichkeit, das sie doch eine NE bekommen kann oder muss sie ihr Leben lang immer die AE erneuern?
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Dann macht es ja mehr Sinn, einfach als Tourist einzureisen, da ich ja sowieso nicht vor habe, dort nochmals zu wohnen, habe das ja schon 23 Jahre gemacht und bin doch froh wieder in D zu sein (natürlich mit Familie, Frau und Sohn).
Wir wollten aber die Verwandtschaft mal besuchen, da würde dann ja wohl ein normales Touristenvisum ausreichen, denke ich.
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Ja, das temporäre 13a wird nach 1 Jahr in permanent umgewandelt.
Prozedur ist gleich wie beim ersten Antrag. Danach muss man nur
alle 5 Jahre eine neue ACR-I card beantragen.
Gruss
Wollte keinen neuen Thread nur für eine kurze Frage erstellen, somit:
Ich habe 13a, lebe nun aber seit 4 Jahren in D. Die iCard ist natürlich abgelaufen, aber das Visum ist ja permanent. Was mache ich denn wenn ich nochmals in die PH fliegen will, da die iCard ja ausgelaufen ist? Wie mache ich denen bei der Immigration am Flughafen klar, das ich 13a habe?
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roseforest. Wie ist das eigentlich mit dem FZV? Ich dachte ein Familienmitglied muss dafür einen Wohnsitz in D haben. Sonst ist es ja keine Zusammenführung. Sprich ein Teil muss zum anderen ziehen. Oder kann die Mutter alleine mit Kind nach D ziehen obwohl ich nicht in D lebe/ gemeldet bin.
Wir haben auch überlegt, ob wir nicht das FZV beantragen. Aber ich denke das funktioniert nicht, da ich in D abgemeldet bin. Ich müsste also schon Mal vorreisen, mich in D anmelden und dann könnte das FZV beantragt werden, was mehrere Monate dauern kann. Oder hast du da andere Infos?
Ich lebte auch in den Philippinen, war hier in D abgemeldet (seit 25 Jahren). Habe dann das FZV beantragt in Manila und auch bekommen, bin dann mit Frau und Kind nach D gezogen. geht also auch wenn man in D abgemeldet ist.
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Ich bin Anfang 2018 mit meiner Philippinischen Frau und unserem Sohn nach Deutschland gezogen. Ich hatte auf den Philippinen ein 13a Visum. Die Karte ist seit Juli 2021 expired. Kann das 13a auch verfallen? Wir waren nun seit 3 1/2 Jahren nicht mehr auf den Philippinen.
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Welche neue Botschafterin? Soviel ich weiss, ist immer noch Dr. Gordon Kricke der Botschafter.
Und wie soll man auch an den per Email rankommen?
Über das Kontaktformular da kann man bei Adressat Botschafter auswählen Kontakt-Formular
Adlerdings das dieser Persönlich Antwortet bezweifel ich..
Habe das mal getestet, die Botschaft blocked das ab, und diese Frau Balolong, welche immer auf emails zu antworten scheint, antwortet, und noch nicht mal im Namen des Botschafters.
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Was mir so stink ist, dass dieser Sachbearbeiter xy
Ist wohl der gleiche Sachbearbeiter, wie bei Slickowan? Vielleicht hilft es, einmal die (neue) Botschafterin direkt anzuschreiben, um von den negativen Erlebnissen bei ihrem Mitarbeiter zu berichten bzw. gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen.
Welche neue Botschafterin? Soviel ich weiss, ist immer noch Dr. Gordon Kricke der Botschafter.
Und wie soll man auch an den per Email rankommen?
Dienstaufsichtsbeschwerde? Bringt sicher nichts. Die haben mir ja noch nicht mal auf die Frage nach dem Vorgesetzten dieses Mathias Meyer geantwortet...
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Es sollten ja 13 Tage (oder auch 14) Polen werden, und 7 Tage Deutschland, damit ist es ja kein "austricksen".
Alles in allem ist das Quatsch. Tochter 14 Tage in Polen alleine ist auch nicht schön.
Ich hatte ja erwähnt, dass es uns zeitlich nicht möglich ist, einen Urlaub im Ausland zu machen.
Was mir so stink ist, dass dieser Sachbearbeiter "Mathias Meyer" Dokumente als fehlend auflistet, welche gar nicht verlangt werden!
So steht zum Beispiel sehr klar im Merkblatt "Statements of your account(s) for the previous six months, with a confirmation by the bank OR Formal Obligation...". Sie hatter ersteres, Bank statements of the last 6 month and confirmation by the bank. They ignored that and wanted VE.
Dann steht dort unter 7) ---"certificate of employment". Hatte sie abgegeben, wurde nicht akzeptiert und dieser Mensch wollte stattdessen einen "Contract of Employment" (steht nirgendwo).
Weiter steht unter 7) "If you own real estate property, e.g. original land title, deed of sale". Sie hatte alle Title sowie Deed of Sales abgegeben, alles original plus Kopien., von allen Ländereien. Wurde auch nicht akzeptiert. Statt dessen wollte er die "Declaration of real property". Steht auch nirgendwo.
Somit hat sich meine Tochter genau an das Merkblatt gehalten, und die verdrehen es wie sie wollen.
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War das sarkastisch gemeint?
Wie sonst ist es zu erklären dass die die Remo ablehnen, da Dokumente, welche nie von denen verlangt wurden, und welche auch nicht im Merkblatt aufgelistet sind, natürlich auch nicht abgegeben wurden.
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Wie sähe denn sowas aus:
Poland:
Krakow
6 Days
St. Mary’s Basilica
Rynek Główny (Main Market Square)
Old Town Kraków
Wawel Castle and Cathedral
Wieliczka Salt Mine
Gdansk
3 Days
Main Town & Old Town
St. Mary’s Basilica
Malbork Castle
Wroclaw
4 Days
Old Town
Market Square
Ostrow Tumski
Cathedral of St. John
Germany:
Cologne
4 Days
National Socialism Documentation Centre
Fragrance Museum
Cologne Cathedral (Dom)
Brauhaus
RheinEnergie Stadion
Cologne Chocolate Museum
Hohenzollern Bridge and Rheinpark
Bonn
2 days
Drachenfels
Beethoven-Haus
Heidelberg
1/2 day
Jesuit Church
Heidelberg University
Wilhelmsfeld
1/2 day
Jose Rizal Park
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Dann besser doch 14 Tage Polen und 7 Tage Deutschland angeben. Wenn man den "Katholischen" Weg geht, gibt es ja viele Orte und Kirchen in Polen die als Reiseziel angegeben werden können, ebenso in Deutschland, wie der Kölner Dom, oder das Rizal Denkmal etc. Dann kann sie auch nicht "erwischt" werden, ob sie nun im Dom war oder nicht. Ist ja alles legal. Und vielleicht sollte sie auch zusammen mit unserer jüngsten Tochter den Antrag stellen, sieht ja besser aus als alleine zu reisen.
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a, aber bei einer 11 / 10 Beantragung riecht die Embassy den Braten und m.M. nach sinkt die Erfolgschance gegen Null!
Richtig, aber darum geht es jetzt ja nicht. Es ging ja um die Reisemöglichkeiten nach der Einreise.
Ich würde ohnehin ein Visum nur für Polen beantragen (max 14 Tage). Man kann dann auch ein paar Tage nach D reisen; selbst wenn "erwischt" ist das alles legal.
Das wäre dann sozusagen ein "Opener" für ein Visum bei der DBM um ein nächstes Visum für D zu beantragen.
Stimmt eigentlich. Auch wenn sie das Visum für Polen beantragt, ist es immer noch ein Schengen Visum mit dem sie eigentlich in alle Schengen Länder einreisen kann, wenn ich es richtig sehe. Somit dürfte es keine Probleme geben, für ein paar Tage auch nach Deutschland zu reisen.
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Es würde mit Urlaub ja auch gar nicht bei uns gehen. Wir haben uns gerade ein Haus gekauft und sind dieses am renovieren. Desweiteren hat meine Frau bald eine Augenoperation und ist nicht fit zu reisen (da sie im Moment kaum sehen kann).
War ja auch nur eine Idee...bei meinem Kumpel hat es so geklappt, die Freundin mal nach Europa zu bekommen!
Polen wäre noch eine Möglichkeit, vielleicht im Winter, aber die können ja auch die 2 Ablehnungen abrufen.
Ja können Sie....sicher! Aber die Freundin meines Kumpels hatte auch 2 Ablehnungen...im Notfall kostet es 60 € für nix
Außerdem kann ich auch nicht die Englische Seite der Botschaft anzeigen lassen, und von der Polnischen Seite verstehe ich kein Wort...
Nimm Google übersetzer...ich kann auch kein polnisch!
Das mit Polen geht mir jetzt nicht mehr aus dem Kopf... wäre wohl tatsächlich einen Versuch wert.
Es sollte über ein Reisebüro gehen, richtig? Was natürlich wesentlich teurer ist...
Und was wenn sie das Reisebüro zahlt, dann aber kein Visum bekommt?
Wenn sie 21 Tage will, 11 in Polen und 10 in Deutschland, MUSS sie die 11 in Polen bleiben, oder kann sie ihre Reiseziele ändern?
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Es würde mit Urlaub ja auch gar nicht bei uns gehen. Wir haben uns gerade ein Haus gekauft und sind dieses am renovieren. Desweiteren hat meine Frau bald eine Augenoperation und ist nicht fit zu reisen (da sie im Moment kaum sehen kann).
Urlaub auf den Philippinen muss auch nicht sein, wir haben da 23 Jahre gelebt...
Polen wäre noch eine Möglichkeit, vielleicht im Winter, aber die können ja auch die 2 Ablehnungen abrufen. Außerdem kann ich auch nicht die Englische Seite der Botschaft anzeigen lassen, und von der Polnischen Seite verstehe ich kein Wort...
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ch ziehe diesen Vorschlag nach Studium des von PE verlinkten Urteils zurück.
Hatte ich ja in #55 schon gesagt! Es macht keinen Sinn und ist Geldverbrennen! Ich würde einen gemeinsamen Urlaub buchen in Spanien, Griechenland, Polen und dann für dort ein Visum beantragen....1 Woche Baltikum und dann 1 Woche Deutschland! Könnte das Geld besser verwendet werden und es klappt oftmals. Haben wir gerade bei einem Kumpel und seiner Freundin so gemacht
Wo ist denn da der Unterschied, Urlaub in Spanien oder Deutschland? Beides ist ja Schengen Raum und haben die gleichen Auflagen. Der Unterschied ist, sie müsste Hotel etc. buchen, was zusätzlich Geld kosten würde, und wir müssten ja auch dann erstmal nach Spanien, was wiederum Geld kostet. Alles in allem würde das den Zweck verfehlen.
Der Mensch der die Unterlagen bearbeitet hat, war einfach ein nicht kompetenter Sachbearbeiter, und wir können nichts dagegen machen.
So zum Beispiel hat er im Ablehnungsbescheid auch die fehlende VE als Grund erwähnt, obwohl die nicht nötig ist (wie auch im Merkblatt aufgeführt) wenn der Aufenthalt selbst finanziert werden kann (€45/Tag, sie hatte €200/Tag vorgewiesen).
Desweiteren steht im Merkblatt "Nachweis über Immobilienbesitz", sie hatte die Titel sowie Kaufverträge etc. vorgelegt, dieser Mensch hat dann geschrieben, das wäre nicht Nachweis genug und sie hätte ha die "Declaration of Real Property" vorlegen müssen (steht aber nirgends!).
...und so geht es weiter im Ablehnungsbescheid.
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Weiss denn jemand wie hoch Anwaltskosten sein würden, wenn kann Klage beim VG Berlin erheben würde? Has das schon mal jemand gemacht?