Posts by soderfla

    Ich habe eine Frage, da du schon 13 Jahre in Philippinen lebst, hast du wahrscheinlich die letzten 13 Jahre auch keine Rentenbeiträge gezahlt. Wenn das der Fall ist, kann es sein dass nach deinem Rentenantrag der genehmigt wurde, jemanden aufgefallen ist das du 13 Jahre schon in Philippinen lebst. Da wird vielleicht Betrug vermutet und sie wollen eine Lebensbescheinigung um den Betrug auszuschließen. Anders könnte ic es mir nicht erklären.

    Da muss ich sagen zu mir selber habe ich es nicht gemacht sondern in Philippinen mit meinem Smartphone zu meiner Frau die mit mir runtergeflogen ist. Ich dachte anhand deines Schreiben du hast es schon mal gemacht. Es ging ganz easy da ich auf meinem Smartphone die App von meiner Onlinebank und die App von Western Union habe. Du musst nur schauen das du eine gute Internetverbindung hast.

    Was die Lufthansa darüber denkt ist mir völlig gleichgültig. Die haben sich auch nicht für die Fluggäste interessiert, deren Gepäck in Frankfurt einfach nicht geliefert wurde. Hunderte Leute haben bis 2 Uhr morgens vergeblich gewartet. Nicht ein Lufthansa Mitarbeiter wurde gesichtet.
    Davon abgesehen:


    https://www.golem.de/news/luft…-gepaeck-2210-168918.html

    Man sollte sich schon an die Regeln der Fluggesellschaft halten. Wenn einem die nicht gefallen, sollte man dann mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen, die deine Wünsche erfüllt.

    Hallo Prof, ich weiß ja nicht in welche Realschule du gegangen bist. Ich hatte in meiner Realschulzeit 2 Fremdsprachen im Unterrichtsplan englisch und französisch, ich konnte nur französisch umgehen, weil anstatt französisch ich Steno gelernt habe. Hätte ich nicht Steno gewählt musste ich französisch lernen.

    Kannst Du als Deutscher auch. Heisst dann "Telegram-Kanal", aber hier wie dort gilt wer's glaubt wird selig

    lieber foobamsen , du und jeder deutsche kann (st) in deutschland keine kirche gründen :mauer

    bitte mach dich sachkundig bevor du postest

    Eine "Kirche" kann man so nicht gründen. Man kann aber eine Glaubensgemeinschaft gründen, die sich dann, falls man Zulauf hat, in eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft umwandeln läßt. Es wird immer einen Beigeschmack einer Sekte mit sich bringen. Falls man auf Kirchensteuer hofft, so kann man diesen Gedanken sofort verwerfen.



    Es ist durchaus möglich selbst eine Kirche zu gründen. Die Glaubensfreiheit lässt dies zu. Will diese Religionsgemeinschaft aber nach außen hin aktiv werden, also öffentlich tätig und präsent, so unterliegt sie dem Vereinsrecht. Nach § 21 BGB ist die Eintragung ins Vereinsregister erforderlich. Die eigens gegründete Kirche wäre damit ein eingetragener Verein, der auch auch juristisch geschäftsfähig ist und eigenes Vermögen besitzen und verwalten darf.

    Hier dazu meine interessante Geschichte. Letztes Jahr bin ich alleine 5 Tage später als meine Frau in Philippinen eingereist. Da hat mich eine Mitarbeiterin bei der Passkontrolle gefragt, wo meine Frau ist, damit sie mir den Balikbayan Stempel geben kann. Ich habe ihr erklärt den Balikbayan Stempel brauche ich nicht, ich bleibe nur 3 Wochen in Philippinen und meine Frau ist vor 5 Tagen schon in Philippinen eingereist.

    Kann man dir das Ansehen das du mit einer Pinay verheiratet bist? Erklär mal woran man das Sieht:haha:verbeugen:Rolf

    Ganz einfach erklärt, In meinem Reisepass sind sehr viele Balikbayan Stempel drin von früheren Reisen mit meiner Frau.

    Hier dazu meine interessante Geschichte. Letztes Jahr bin ich alleine 5 Tage später als meine Frau in Philippinen eingereist. Da hat mich eine Mitarbeiterin bei der Passkontrolle gefragt, wo meine Frau ist, damit sie mir den Balikbayan Stempel geben kann. Ich habe ihr erklärt den Balikbayan Stempel brauche ich nicht, ich bleibe nur 3 Wochen in Philippinen und meine Frau ist vor 5 Tagen schon in Philippinen eingereist.

    Hallo Roseforest mit 2 Alternativen für Geldüberweisungen gebe ich dir vollkommen recht. Ich selber hatte früher auch 2 Alternative Wise und Western Union. Aber nachdem dieses Jahr die Schwiegermutter gestorben ist. Hat meine Frau und ich kein großes Bedürfnis nach Philippinen zu fliegen. Ihre 3 Schwestern die noch leben, leben alle in Deutschland und keine von Ihnen will nach Philippinen, Wir leben viel angenehmer und besser hier in Deutschland und machen viel lieber Urlaub in Europa.

    Bei mir läuft die Transaktion mit WU über Klarna und meiner Online Bank. Ich finde es praktisch und einfach. Zu xoom kann ich nichts sagen, da ich xoom nicht kenne.

    Hallo Paradiser, ist es möglich das die Mutter deiner Partnerin euch übervorteilt hat und sie die alleinige Besitzer der Grundstücke sein will.

    Vielleicht kriegen sie mal Sammlerwert ?

    Als Relikt aus unverfolgten Zeiten.

    China lässt grüßen.

    Meine Simkarte ist registriert, ich fühle mich nicht verfolgt. Ich habe auch keine kriminellen Vorhaben geplant und benutze sie hauptsächlich um im Internet zu surfen und zu telefonieren.

    (2) Nicht zu melden sind1.Zahlungen, die den Betrag von 12 500 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen,

    Wie immer keine Aussage darüber, für welchem Zeitraum das gilt.

    Tag, Monat, Jahr ? Ich vermute Jahr.

    Ich weiß nicht wo das Problem ist, du kannst soviel Geld wie du willst senden, wenn du nachweisen kannst woher das Geld ist. Die Grenze von 12.500 Euro ist doch nur wenn du es nicht nachweisen willst.

    Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
    § 67 Meldung von Zahlungen

    (1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie1.von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder
    2.an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).

    (2) Nicht zu melden sind1.Zahlungen, die den Betrag von 12 500 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen,
    2.Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren und
    3.Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten, einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben, mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand haben.

    (3) Zahlungen im Sinne dieses Abschnitts sind auch die Aufrechnung und die Verrechnung sowie Zahlungen, die mittels Lastschriftverfahren abgewickelt werden. Als Zahlung gilt ferner das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.
    (4) In den Meldungen ein- und ausgehender Zahlungen müssen die Angaben gemäß Anlage Z4 „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr” enthalten sein. Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten müssen die Angaben gemäß Anlage Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein.
    (5) In den Meldungen sind aussagefähige Angaben zu den zugrunde liegenden Leistungen oder zum Grundgeschäft zu machen und die entsprechenden Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“, bei Zahlungen für in Aktien verbriefte Direktinvestitionen zusätzlich die internationale Wertpapierkennnummer und Nennbetrag oder Stückzahl anzugeben. Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und Finanzderivaten sind anstelle der Angaben zum Grundgeschäft die Bezeichnungen der Wertpapiere, die internationale Wertpapierkennnummer sowie Nennbetrag oder Stückzahl anzugeben.

    So wie ich das lese 2 Millionen Peso für das Grundstück und 70.000 Peso für das Wegerecht ist fast 40.000 Euro