Wer auf die klassische Art und Weise heiratet, tut das meist in zwei Etappen: Erst heiraten die Partner auf dem Standesamt, dann geben sie sich das Ja-Wort in der Kirche. Manche gehen auch nur zum Standesamt und verzichten auf die religiöse Zeremonie. Seit 2009 geht es auch umgekehrt. Denn in jenem Jahr trat das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts in Kraft: Paare müssen seitdem nicht mehr staatlich getraut sein, um in der Kirche heiraten zu können. Lesen Sie hier, wie eine kirchliche Trauung ohne Standesamt rechtlich einzuordnen ist.
Es dürfte an kaum einem Fernsehzuschauer vorbei gegangenen sein: Im Juni heiratete die Prominente Daniela Katzenberger ihren Verlobten Lucas Cordalis – oder doch nicht? Ob neben der pompösen Zeremonie in der Kirche auch eine standesamtliche Hochzeit stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Vorausgesetzt, das Paar wäre nur kirchlich getraut: Gilt es dann überhaupt als rechtmäßig verheiratet?
Nur kirchliche Trauung: Paar ist familienrechtlich nicht verheiratet
Wie man heiraten möchte, ist natürlich in erster Linie eine persönliche Entscheidung der Verlobten. Sie sollten aber wissen: "Eine kirchliche Trauung allein hat familienrechtlich keine Relevanz", erklärt Rechtsanwalt Klaus Weil vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Solange ein Paar nicht standesamtlich verheiratet sei, gelte es familienrechtlich lediglich als verlobt.
Weil kirchliche Trauung in Deutschland ohne Standesamt gibt, kann das auch vielleicht auch in Philippinen gelten.
Denn diese sind familienrechtlich nicht verheiratet.