Beiträge von raphael00

    Ich bin mit zwei ausgefüllten Vorlagen zur ABH gegangen, habe also nicht nur eine Vorlage ausgefüllt (mit Sohn als Kind eingetragen). Weil ich eh davon aus ging, dass es zwei VE geben wird und es nicht mit einer geht. Und damit auch leider nicht groß schlau gemacht.

    Ich hatte die Hoffnung, dass sie beide VE's macht, obwohl dort ein Termin nur für eine VE ist. Die gute Frau hat dann beide Personen auf der einen VE untergebracht.

    Naja egal, letztlich hat man ja nichts verloren (man zahlte ja nur eine VE, und ich denke, für die Mutter kann ich sie trotzdem dann nehmen), sondern lediglich nur nichts gewonnen. Muss halt jetzt noch den zweiten Termin wahr nehmen, der halt leider erst am 01.06 ist. Vielleicht kann ich da auch die erste VE sicherheitshalber korrigieren lassen, um jegliche Missverständnisse vorzubeugen.

    Ja so habe ich es erwartet und befürchtet. Unsere ABH hat die Themen an eine interne Aushilfskraft abgeschoben, da auch zu viele Aufgaben derzeit ...

    Und der Terminslot heute kam nur auf gut Glück wegen sehr kurzfristiger Absage zustande. Ansonsten muss ich halt für den Sohn (mein Schwager) noch den 2. Termin wahr nehmen, der halt erst am 01. Juni ist. Muss ich halt dann fürs AOS ins Risiko gehen, und es unabhängig vom Visaentscheid anstossen.


    DBM anschreiben steht noch auf dem Plan. Mal schauen wie die sich dann äußert.

    Termin am gleichen Tag sowieso, sie ist mit 72 zwar noch fit, aber sicher Ewigkeiten her, dass sie alleine auf längere Fahrt ging. Von daher auch die Überlegung, dass er sie überallhin begleitet (auch nach Deutschland).

    Hallo @ all.


    meine Frau und ich wollen ihren Mutter (72 Jahre) und ihren jüngsten Bruder (27 Jahre) nach Deutschland einladen. Dafür ist eine VE notwendig.

    Die Dame in unserer ABH hat jetzt eine einzige VE ausgestellt für Mutter mit Kind.

    Dazu meine Fragen:

    1) Ist das so zulässig, wenn der Sohn schon volljährig ist?

    2) Wenn ja: Hat hier schon jemand Erfahrungen bei vfs global:
    - Soweit ich weis, muss man ja trotzdem getrennte Termine buchen. Oder geht das auch in einem termin?
    - bei getrennten Terminen kann ja nur eine Person die Original-VE abgeben, die zweite hat ja dann nur Kopien. Macht dass dann Probleme?

    - Klar werden wir in den Visaanträgen auf den jeweils anderen verweisen. Hat da jemand Erfahrungen drin, wo am besten? Meine Idee ist bisher im Invitation letter, und der jeweils andere Visaantrag noch als Kopie beigefügt.


    Vielen dank schon mal.

    Und HGE hat nicht danach gefragt, was irgendein Polizist nachts eventuell fordern könnte, sondern danach, wie die offizielle Regelung ist.

    hge hat nicht nach der offiziellen Regelung gefragt, sondern ob der nationale Führerschein ohne Probleme anerkannt wird ....


    Laut billigerMietwagen.de wäre er auch erforderlich gewesen

    Diese Behauptung von "billigerMietwagen.de" ist schlicht Unsinn. Es ist so wie Party es weiter oben schon geschrieben hat, als Tourist kannst Du bis zu 90 Tage mit dem von den deutschen Behörden ausgestellten Führerschein (oder einem sonstigen Land) auf den Philippinen fahren (Fahrzeugklassen beachten). Auch danach ist der Internationale Führerschein nicht ausreichend (nach meinen Infos).

    Wer vermietet den Mietwagen: Die Mietwagenfirma, oder der ph. Staat?

    Wenn die Mietwagenfirma in ihrem Vertrag die Bedingung hat, dass es den Mietwagen nur mit einem internationalen Führerschein gibt, dann kann sie ohne Vorlage von diesem die Herausgabe des Mietwagens verweigern, selbst wenn der ph. Staat den nationalen Führerschein akzeptiert ...

    Ohne Fahrzeug brauchst du weder nationalen noch internationalen Führerschein...

    Aus meinem letzten Urlaub über den letzten Jahreswechsel:

    Mietwagenfirma fragte zwar nach meinem internationalen Führerschein (Laut billigerMietwagen.de wäre er auch erforderlich gewesen). Aber nachdem es ihn nicht gab, gab man sich ohne große Diskussionen mit dem nationalen Führerschein (bereits der in Kartenform) zufrieden.

    Des weiteren auch zwei Begegnungen mit Polizisten gehabt. Ich meine, dass davon einer mal nach dem internationalen Führerschein fragte, aber ohne jegliche Diskussion hat es dann aber auch der nationale Führerschein getan.

    Eher kommt die Frage nach dem Reisepass und Einreisestempel, da man mit dem Deutschen Führerschein nur 3 Monate auf den PH fahren darf.


    Ja, kann ich so bestätigen nach der Begegnung mit einem der Polizisten. Der wollte den Reisepass gleich noch haben, um das zu prüfen.

    Iglesia ni Cristo?


    Sind nicht so schlimm wie Katholiken oder Evangelikale, aber dadurch das sie eine Minderheit sind oft sekterischer und fanatischer.

    Meines Wissens dürfen die auch egal ob Mann oder Frau nicht außerhalb ihrer eigenen Religion heiraten.

    Ehm, deine Aussage widerspricht sich doch selbst???

    Wenn sie sekterischer und fanatischer sind, würde ich sie definitiv als schlimmer ansehen wie ev. und kath.

    Desweiteren dürfen ev. auch problemlos kirchlich jemand heiraten, wo außerhalb ihrer Religion ist. Also auch damit weniger verbohrt als die INC ...

    3) Weder auf der Website des BID noch auf https://etravel.gov.ph/ finden sich konkrete Infos.


    Das heißt: Es ist ziemlich unklar, was das BID wirklich will, aber ab 15. April ist erstmal alles harmlos. Ob sich ab 1. Mai etwas ändert weiß niemand. Typisch philippinischer Behörden-Sauhaufen halt. Also am besten abwarten und den Twitter-Account des BID lesen.

    Aber auf der Seite kann man zumindest mal auswählen als foreigner, und dann auch für departure. Ob bis zum Ende, keine Ahnung

    Gilt dass dann nur für direkte Angehörige der Ehefrau?

    Weil meine Frau hatte damals den A1-Kurs nach der Hochzeit gemacht und auch drum herum erst mal nicht mehr gearbeitet gehabt.

    Ich versteh die Frage nicht ganz: Es gilt für direkte Angehörige der Ehefrau, es gilt aber auch für die Ehefrau wenn sie zB ohne Einkommen auf den Philippinen ist (nicht in Urlaub).. denn du hast als Ehemann eine Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau. Somit kann man die Ehefrau in diesem Fall von der Steuer "absetzen". Man darf dann allerdings kein Ehegattensplitting in Anspruch nehmen; dazu wäre ja ihr Wohnsitz in D erforderlich.

    Der Post bezog sich vor allem auf "Leider werden Unterstützungen an potentiell erwerbstätige Personen nicht anerkannt."

    Weil die Ehefrau ja auch im potentiell erwerbsfähigen Alter ist. Aber bei mir zumindest diese Unterstützungsleistungen anerkannt wurden.

    Also Eltern, (minderjährige) Kinder, auch Ehegatte, sofern der seinen Wohnsitz auf den Philippinen hat (dann ist natürlich kein Ehegattensplitting in D möglich). Leider werden Unterstützungen an potentiell erwerbstätige Personen nicht anerkannt.. auch wenn sie tatsächlich arbeitslos sind. (ob es da in der Zwischenzeit andere Gerichtsurteile gibt, weiß ich nicht. es ändert sich ja ständig was).

    Hm ok, war mir so nicht bewusst. Gilt dass dann nur für direkte Angehörige der Ehefrau?

    Weil meine Frau hatte damals den A1-Kurs nach der Hochzeit gemacht und auch drum herum erst mal nicht mehr gearbeitet gehabt. Und soweit ich weis, wurde dies in der Steuererklärung bei mir anerkannt (der Erstattungsbetrag vom Finanzamt und der Betrag von meinem Steuerprogramm haben keine relevanten Unterschiede aufgewiesen).

    Geschwistern nein, Eltern ja, wenn sie letztendlich keine eigenen Mittel (Einkünfte, Vermögen) in ausreichender Form haben und auch nicht von anderen Stellen ausreichend Unterstützung erhalten.

    Die auszufüllende Unterhaltserklärung wurde bereits angesprochen, weitere Nachweise usw. können nach dem Ermessen deines Finanzamtes eingefordert werden.

    Die Unterstützung wird aber nur bis zu einem max. Betrag anerkannt, der bei den Philippinen 25% des Betrages ist, der bei der Unterstützung einer Person in Deutschland anerkannt würde.

    Ist es ein Ausschlusskriterium, wenn die Eltern noch im erwerbsfähigen Alter sind oder sogar noch arbeiten?

    Nein, ist es nicht. Aber es wird angerechnet wie auch ev. Unterstützungsleistungen anderer Kinder oder falls sie eine "Pension" bekommen.

    Wenn alle ihre Einkünfte / Unterstützungen eben über dieser Obergrenze liegen, wird nichts mehrsteuerlich berücksichtigt hier. Der Gesamt betrag für ein Jahr ist irgendwo zwischen 2000 und 2500 Euro (Hab ihn nicht genau im Kopf) pro Jahr. Also nicht all zu viel, was ja auch ok ist.

    Geschwistern nein, Eltern ja, wenn sie letztendlich keine eigenen Mittel (Einkünfte, Vermögen) in ausreichender Form haben und auch nicht von anderen Stellen ausreichend Unterstützung erhalten.

    Die auszufüllende Unterhaltserklärung wurde bereits angesprochen, weitere Nachweise usw. können nach dem Ermessen deines Finanzamtes eingefordert werden.

    Die Unterstützung wird aber nur bis zu einem max. Betrag anerkannt, der bei den Philippinen 25% des Betrages ist, der bei der Unterstützung einer Person in Deutschland anerkannt würde.

    Und trotzdem gab es Fälle, bei denen die BI-Officers auch bei Schengenvisum CFO sehen wollten.

    Ich hätte gesagt, einfach machen, wenn man später dauerhaft in DE zusammen leben will. ABER: wenn ich es richtig verfolgt habe, kann man es ja wiederum erst machen, wenn man das entsprechende Visum hat. Und nach Hong Kong braucht es kein Visum....


    Je nachdem, was man dem Officer erzählt, muss es halt glaubwürdig sein. Insbesondere wenn man erzählt, dass man dort seinen Freund oder Verlobten treffen will, sollte zumindest klar belegbar sein, dass man sich schon länger kennt und sich am besten auch mehrmals gesehen hat. Aber bei der Unvorhersehbarkeit bei der BI bin ich da zumindest skeptisch. AOS könnte da viel bringen.

    www du nicht oder deine Frau nicht oder beide nicht?


    Meine Theorie ist dass Ausländer diese nicht bezahlen müssen.


    Btw ist ja eig auch egal also max 850 und wenn sie nicht gezahlt werden muss ist doch auch schön , dann reicht es noch für 2 Wasser im Dubai oder wo auch immer man umsteigt 😅 ( Spass selbst in dubai Airport gibt's günstig Wasser )

    Terminal fee muss meines Wissens nach jeder bezahlen, also auch Ausländer. Sie ist aber zumindest im NAIA im Regelfall bei den meisten Airlines im Ticketpreis mit enthalten. Da CEBU auch ein größerer internationaler Airport ist, würde ich es dort ähnlich erwarten.


    Was der Ausländer mit Wohnsitz nicht in den ph. nicht zahlen muss, ist die Travel tax. Terminal fee und Travel tax sind zwei paar unterschiedliche Stiefel.


    Insofern sollte peja's Frau auch zusätzlich die travel tax mit dabei haben, um sicher zu gehen, sofern sie noch ihren Wohnsitz auf den Philippinen hat. Hat sie ihren Wohnsitz schon im Ausland entfällt die Travel tax normalerweise für sie.

    Hi, sie braucht zwingend wieder das CFO. Ansonsten sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Auch keinen Rückflug


    Zitat

    Muss sie erneut nachweisen, dass sie wieder in die Philippinen zurückkehren will, wenn sie mit einem Heiratsvisum nach Deutschland kommt?

    Nein denn das will sie ja auch nicht


    Sie braucht das CFO, korrekt. Aber nicht nur diese Bescheinigung, dass sie an dem Seminar teilgenommen hat, sondern den Sticker in ihrem Reisepaß. Den bekommt sie mit der Vorlage dieser Teilnahmebescheinigung in den Paß, aber halt auch erst, wenn im Paß das entsprechende nationale Visum der DBM ist.

    Das ist das einzige, was sie zur Ausreise brauchen wird.

    man kann die übrigens auch online bezahlen vorab


    https://tieza.gov.ph/travel-tax/


    Hatte die meiner Frau einfach online gebucht damit sie nirgends dafür anstellen muss. War mir auch nicht sicher ob sie bezahlen muss aber wegen den paar PHP wars mir egal

    Kann man so sehen, aber bei vielleicht gerade mal 10 Minuten Mehraufwand ergibt sich auch ein für deutsche Verhältnisse beachtlicher "Stundenlohn".

    In der Regel ist man früh genug am Flughafen, dass es daran nicht scheitern sollte...

    Ich und meine Frau zahlten auch den gleichen Preis für das Ticket damals bei ihrer Ausreise mit dem FZV. Keine Ahnung, was den gilt.

    Aber unter dem in meinem vorherigen Beitrag geteilten Erfahrungen würde ich die Tax direkt am Flughafen zahlen, weil man sie da als leichtes wieder zurück holen kann, falls nicht erforderlich ist. Und auch ev. gleich den Sachverhalt mit dem Schalterbeamten ansprechen kann.

    Terminalfee musste ich im NAIA nur einmal bei einem Billigflieger nach Singapur zahlen.

    Meine Frau musste damals (2019) auch keine Zahlen, als sie mit FZV aus reiste mit China Airlines. Sie hatte die Tax zuerst gezahlt, wurde aber dann beim Checkin am Counter darauf hingewiesen, dass sie sie nicht bezahlen muss und bekam sie dann auch am Tax-Schalter zurück erstattet. Aber genaue Begründung weis ich auch nicht mehr (ob nicht notwendig, oder im Ticketpreis enthalten).

    Zahlen müssen folgende Filipinos nicht:

    • Filipino citizens who are permanent residents abroad

    Rein formal wird ja der permanente Aufenthalt erst nach der Ausreise im Zielland begründet. Von daher würde ich zumindest den Betrag in Reserve haben am Flughafen. Auf der anderen Seite müssen CFO's bei der Ausreise die Tax nicht bezahlen, was ja auch wieder irgendwo ein Daueraufenthalt im Ausland ist.

    Zu 6) Bei einem bekannten und seiner ph. Freundin hat es im 4. Quartal 2022 einen Monat gedauert von Visatermin in Manila, bis sie dann hier in Deutschland einreiste --> Visa bis zur Bewilligung waren ca. 3 bis 3,5 Wochen, die restlichen Tage dann Reise organisieren (Flug buchen, letzte Erledigungen, CFO-Sticker vorab abholen). Da dem Visum ja auch die ABH deines Wohnortes zustimmen muss, gibt es hier Unterschiede abhängig von den Bearbeitungszeiten der lokalen ABH's in Deutschland.


    Zu 7) Probiert hab ich es noch nie (war bei Schengenvisuminterview mal mit meiner Frau vor Ort), aber meinem Stand nach ist die gemeinsame Teilnahme am Interview nicht geduldet / möglich.

    Des weiteren ist inzwischen zumindest bei den Schengenvisum der Prozess der Antragsannahme und des Interviews an einen Dienstleister ausgelagert worden und damit eh fraglich, ob das was bringen würde.


    Betreffend der Befürchtung, dass eine Scheinehe unterstellt wird:

    Soweit ich weis, gab es hier einmal ein Threadschreiber, der das Problem hatte. Allerdings bin ich mir nciht emhr sicher, ob es ein "Heiratsvisum" war oder sie bereits verheiratet waren und es um FZV ging. Bei ihm kam es zu einer zeitgleichen Befragung von ihm und seiner ph. Frau / Freundin, er bei der ABH, die bei der DBM.

    CFO ist so ein "Seminar", dass man sich nicht auf HUman Trafficking einlassen soll und so, oder? Die Reise ist ja rein touristisch und auch nur für paar Wochen - aber woher kann ich in Erfahrung bringen, ob die BI sowas "will", bzw. plötzlich beim Abflug verlangt?

    Ja, ich bin auch der Meinung, dass dies bei touristischen Reisen nicht benötigt wird

    Aber bei einem Bekannten durfte seine Freundin erst ausreisen, als der CFO-Sticker vor lag. Und das war ein Schengenvisum und sie wollte ihn nur während Corona besuchen. Kann sein, dass hier die BI in der Konstellation einfach unterstellt, dass das Risiko hoch ist, dass die Person dauerhaft aus reist.

    Vielleicht am besten bei CFO nachfragen, ob der CFO-Sticker auch bei Besuchsvisum benötigt wird: da gibt es eine Homepage. Ob sich dann die BI wiederum daran hält, kann die niemand sagen.

    Also ich denke, dass Visum selbst ist zeitlich unkritisch.

    Ansonsten, wie roseforest schrieb, je nach ABH können Wartezeiten für VE entstehen, falls benötigt


    Was hier noch zusätzlich während Corona verstärkt aufgeschlagen ist, waren Themen im Zusammenhang mit der Ausreise durch die BI wie AOS (können die Verwandten die Reise selbst finanzieren, oder brauchen sie eure Unterstützung?) und auch CFO, da hier auf einmal die BI nei manchen ein CFO sehen wollte (zumindest wenn es um unverheiratete Paare ging und den Besuch mit Schengenvisum in Deutschland).

    Müsst ihr entscheiden und klären, ob für euch relevant dann.

    AOS würde zumindest einige Wochen dauern (Notar, Beglaubigung durch dt. Stelle, Beglaubigung durch ph. Auslandsvertretung).

    CFO kann auch einige Woche dauern, je nach geforderten Unterlagen, falls relevant.