Display MoreWarum Frankfurt nun die Papiere als Kopien bezeichnet hat, darüber kann man nur spekulieren.
Vielleicht waren die philippinischen Dokumente zwar vom PSA aber nicht vom DFA authenticated... also überbeglaubigt. Obwohl davon im Merkblatt nicht mehr die Rede ist.
Ich denke aber, dass es auch der Botschaft klar sein müsste, dass es keinen Wert hat, reine (xerox)-Kopien extra zurückzuschicken. Das soltle also noch mal geklärt werden... das Konsulat Frankdurt schreibt ja:
Hörte sich für mich so an, als ob ev. beim TS die Dokumente nicht entsprechend den ph. Vorgaben beglaubigt waren, wie z. B. Scheidungsurteil:
Speziell hatten sie Probleme mit dem Scheidungspapier von meiner Seite. Also erneut beim Gericht original Nummer 3 organisiert. Kurzer Rückruf bei der Botschaft das wir die Papiere jetzt per Einschreiben schicken. Die andere Seite erzählte aber was von Landratsamt. Sie konnte sich am Telefon nicht richtig ausdrücken was sie nun wollte und meine Frau konnte das einfach nicht ins englische übersetzen. Durch die noch nicht durchgeführte Namensänderung ergeben sich in Deutschland leider ein paar Probleme. Bank vergibt keinen Kredit, Ausländeramt fragt ständig nach Status der Änderung
Vielelicht die ph. Botschaft / Konsulat fragen, was genau an Dokumenten (Überbeglaubigt durch welche staatliche Authorität) und in welcher Form benötigt wird.
Ich habe das deutsche Scheidungsurteil durch beeidigte Dolmetscherin übersetzen lassen. Mit Stempel und allem. Heute kam ein Brief mit unsere "Kopien" zurück. Mit einem Merkblatt das ich ein original Scheidungspapier vom Gericht in englischer Übersetzung zurück schicken soll. Dies lag aber vor. Durch die Dolmetscherin mit allem drum und dran. Wir werden am Donnerstag noch anrufen. Wenn ich alles nochmal übersetzen lassen soll, lass ich es. Das geht jetzt seit 2020 so.