Beiträge von filfan1

    Hallo TaasIlong,


    ich hab jetzt extra nochmal das Anmeldungsformular zur Eheschließung gecheckt: Diese Vollmacht erstreckt sich auf die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt und (falls angekreuzt) auf das OLG-Verfahren. Vom Visum-Verfahren bei der DBM steht aber auf diesem Formular nichts - drum hab ich sicherheitshalber (als Bayer ;-) eine eigene Vollmacht mit dem Verlängerungsantrag zur Botschaft mitgegeben.

    ...ähm, ja...es war aber das OLG Nürnberg, also hilfts dir nicht sonderlich viel weiter..


    Wir - also ich - haben aber auch bei der DBM einen Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt (Vollmacht nicht vergessen!), da der LAST REMINDER Termin objektiv nicht zu schaffen war. Nachdem wir aber keine Ablehnung erhielten und das Verfahren jetzt ordentlich weiterläuft, hats scheinbar gefruchtet....

    Hallo TaasIlong,


    zur OLG-Dauer kann ich was beitragen...bei uns dauerte es vom 20.03. (Standesamt schickt weg) bis 06.04. (Standesamt bekommt zurück), also 2, 5 Wochen....

    Hallo Goose,


    ich wollte keineswegs über die DBM bzw. die dort Tätigen herziehen. Ich bin überzeugt, die machen, was sie irgend können. Und dafür meinen gehörigsten Respekt!
    Wenn das so rüberkam, möchte ich das richtigstellen. Ich wollte nur den Blickwinkel des Antragstellers/Bürgers darstellen, der einfach nur sehnlichst heiraten möchte....und vielleicht etwas weiter oben anklopfen (siehe mein stark zugespitztes virtuelles Beispiel am Ende)


    Vielleicht liegt der Schlüssel ja im Schlüssel?

    Hallo zusammen,
    ich muss irgendwie doch zu Taasllong79s Fall, aber auch zu den grundsätzlichen Umständen auch noch einen persönlichen Kommentar abgeben:
    ( hge: der Fall mit der vorzeitigen Annahme des Visumantrags ist vermutlich unserer?)
    Ich kann emotional da gut mitempfinden. Einerseits will ich nicht die Botschaft bzw. deren Mitarbeiter kritisieren - die machen aus dortiger Sicht bestimmt das bearbeitungstechnisch Möglichste.
    Aus Sicht der Antragsteller wird aber aus einem nachvollziehbaren, rechtsstaatlichen Verfahren aufgrund mehrerer Umstände teilweise eine Art Glücksspiel:
    - das Verfahren ist recht komplex (viele Verfahrensschritte bzw. -erfordernisse), die oft nur hintereinander erfolgen können (Abhängigkeiten)
    - die Wartezeit bzw. Bearbeitungszeit ist an zumindest einer Stelle des Verfahrens (insbesondere die Urkundenprüfung) grenzwertig lang
    - bei der Beantragung des Visums muss ein (vorläufiges) Heiratsdatum genannt werden, welches aber gar nicht garantierbar ist, da man auf keine Maximalbearbeitungsdauer hoffen kann. Die Botschaft wird aufgrund ihrer Überlastungssituation und eigenen Abhängigkeiten (ABH) niemals eine terminliche Zusage machen - umgekehrt lässt sich der vorläufige Termin nur maximal 3-4 Monate beim Standesamt verschieben, verstreicht dieses Zeitfenster, muss alles (!) von neuem beantragt werden. Das komplette Risiko hierfürtragen die Antragsteller.
    - aufgrund wiederum der überlasteteten Kapazitäten sind die Mitarbeiter der Botschaft froh, wenn sie möglichst viel Zeit in Antragsbearbeitung stecken können, statt ausführliche Information oder Vefahrensrückmeldungen zu geben. Dies erhöht aber wiederum den "Blindflugfaktor" der Antragsteller.
    - als weiterer Umstand kommt hinzu, dass bei Neuaufnahme von Verfahrensschritten wiederum neue Nachweise eingeholt werden müssen, da ja Verfallsdaten wirken (CENOMAR, Verpflichtungserklärung, Reiseversicherung, ...ja sogar die Gültigkeit der Sprachprüfung von einem Jahr könnte durchaus relevant werden, wenn man sich die langen Zeiträume
    ansieht).
    - eine weitere Erschwernis für die Antragsteller sind teilweise lange Transport/Reisewege (aus Deutschland oder weit entfernte phil. Inseln)


    Alles in allem ist es durchaus eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass Antragsteller eigentlich alles richtig und geduldig machen, trotzdem aber aufgrund von Pech/Widrigkeiten/Fristabläufen "durchfallen", obwohl rein materiell alles passen würde. Rein aufgrund der Beschaffenheit des Verfahrens!


    Um jetzt noch eine politische Spitze draufzusetzen: Wie würde man das vermutlich bezeichnen, wenn unsere Bundesregierung eine Visumeinreise unter wesentlich einfacheren Voraussetzungen für Indien beschließen würde, aber das Außenministerium gleichzeitig die Zahl der Visa-Sachbearbeiter in der deutschen Botschaft in Delhi halbieren würde?