Bei der Entscheidung, in welchem Land ein Arbeitnehmer steuerlich ansässig ist, wo daher das Welteinkommen versteuert werden muss und mit welchem Nummernschild der PKW versehen wird, werden folgende Kriterien herangezogen:
In welchem Staat wird über einen ständigen Wohnsitz verfügt?
Wenn über einen ständigen Wohnsitz in beiden Staaten verfügt wird, wo ist der Mittelpunkt des Lebensinteresses (die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen)?
Kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, so gilt sie in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist.
Ist die Person Staatsbürger beider Staaten oder keines der Staaten, regeln die Vertragsstaaten die Frage im gegenseitigen Einvernehmen.
http://www.handelskammer.dk/index.php?id=23505
M.