Beiträge von Ryan12

    Das wäre natürlich Genial wenn sich das positiv auf die Bearbeitungszeit und die Vorlaufzeit auf einen Termin auswirkt!


    Das OLG wird die Frist nicht verlängern. Die Standesbeamtin hat das extra nachgefragt und hat mir geschrieben das diese Frist gesetzlich festgelegt ist! Man muss den Prozess nochmal von vorne starten. Die UP muss in diesem Fall aber nicht nochmal komplett gemacht werden sondern im Grunde genommen muss nur das Cenomar (falls zu dem Zeitpunkt abgelaufen) nochmals neu ausgestellt und eingereicht werden. (Das ist ja auch nur 6 Monate gültig, so stehts ja in der Anforderungsliste des StA bzw. der DBM)

    Sehr gut, danke! Dann werde Ich mich an euren Erfahrungen orientieren. Dass man das Datum selbst festlegen kann ist natürlich super! Dann haut unser Zeitplan ja vielleicht doch hin das Ich Sie Anfang Januar mitnehmen kann. :happy


    Ich halte jetzt einfach die Wartezeitprognose der DBM im Auge und werde dann wenn die Rückmeldung von der UP kommt entscheiden wann Ich den Termin ausmache. Werde mich dann dazu wahrscheinlich nochmal melden. Dann aber wahrscheinlich von den P weil das grade die Zeit sein wird wo Ich wieder unten bin :D

    @raphael00

    Hab ich ein Glück das du hier bist. :D Machst fast das gleiche durch nur mit einem halben Jahr vorsprung.

    Wieviel Zeit ist bei deiner Frau vergangen, von beantragen des Termins bis zum tatsächlichen Termin?

    Zu meiner Frau wurde damals beim Interview auch gesagt, die Bearbeitung würde ca. 3 Monate dauern. Aber nach zwei oder drei Wochen kam dann doch schon der erlösende Anruf. Bei uns war es ein Visum zur Hochzeit in Deutschland, nicht Familienzusammenführung.


    Vor wieviel Monaten oder Jahren war das?

    2 - 3 Wochen wird eher nicht funktionieren...rechne mit 6 - 10 Wochen

    Ja lieber etwa mehr Zeit einplanen:thumb



    Ab welchem Zeitpunkt ist dann eigentlich das 90 Tage Visum gültig? Ab dem Tag wo Sie es abholt? Ab dem Einreisetag?

    Das ist mir alles klar wie das mit dem Termin funktioniert. Das die Vergabe momentan 4 Monate dauert und das man einsehen kann in welchem Monat ab jetzt gesehen der Termin wäre.


    Es scheint so das wir hier etwas aneinander vorbei geredet haben. Ich schrieb ja das die Bearbeitung des Visums (nicht die Terminvergabe) 5 Monate sei, wobei das eigentlich auch gleichzeitig eine Frage war ob das wirklich so ist.

    Die Dame vom StA sagte das nach Erhalt der Bestätigung des StA das OLG eine 6 monatige Frist gibt innerhalb der man heiraten darf. Was natürlich nur mit extrem viel Glück möglich sein wird da alleine die Bearbeitung des Visums schon 5 Monate braucht (es sind doch 5 Monate oder? Kann grad nicht mehr rausfinden wo das bei der DBM steht).



    Wenn man am Visatermin alle benötigten Unterlagen vollständig einreicht, kann es recht schnell gehen bis das Visum erteilt wird (bei uns ca. 2-3 Wochen). Hängt aber wohl von verschiedenen Faktoren ab, weil angeblich auch die ABH am künftigen Wohnsitz der Erteilung zustimmen muss

    Wenn es wirklich nur 2-3 Wochen sind, dann seh Ich vollkommen ein das es innerhalb der Frist klappen kann.



    Steht diese Info irgendwo auf der Seite der DBM?

    Ich habe gestern die restlichen Dokumente und die Übersetzungen beim StA abgegeben für die Urkundenprüfung.


    Ich könnte total durchdrehen!!! X(X(X(X(X(X(

    Die Dame vom StA sagte das nach Erhalt der Bestätigung des StA das OLG eine 6 monatige Frist gibt innerhalb der man heiraten darf. Was natürlich nur mit extrem viel Glück möglich sein wird da alleine die Bearbeitung des Visums schon 5 Monate braucht (es sind doch 5 Monate oder? Kann grad nicht mehr rausfinden wo das bei der DBM steht). Davor kommt noch 1 Woche für den Versand der Bestätigung zu meiner Verlobten per express. Dann bleiben noch 3 Wochen Spielraum für den Termin, den Flug und die Hochzeit.


    Ich bezweifle ganz stark das Sie den Termin genau dann hat, kurz nachdem die Bestätigung bei ihr ankommt. Und selbst wenn das bearbeiten des Visums nur 4 Monate dauert, wird es nicht hinhauen. Damit hat sich aus meiner aktuellen Sicht die Heirat in D erledigt!


    Sie hält die Dokumente jetzt erst noch zurück und versucht beim OLG nachzufragen ob es möglich ist das nach Ablauf der 6 Monate die 6 monatige Frist nochmal zu erhalten ohne nochmalige Urkundenprüfung, Aber sie meinte das es da nur wenig Aussicht gibt das die Sich auf eine Verbindliche Zusage dessen einlassen.


    Sie sagte mir aber dass es noch die Möglichkeit gibt in Dänemark zu heiraten als letzte Möglichkeit. Anscheinend geht das dort ohne Urkundenprüfung, wesentlich unkomplizierter, schneller und die Europäische Heiratsurkunde die man dort bekommt wird in D anerkannt.


    Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen mit Heirat in Dänemark?

    Wie sieht den der Zeitablauf mit den einzelnen Behörden genau aus?


    Urkunden zum StA - DBM - StA Bearbeitung OLG Bearbeitung ABH Bearbeitung StA

    inkl. Postwege D-P und P-D für Befreiung für Verpflichtungserklärung für Form 11/121


    7 Monate 1-8 Wochen ???? ????


    3-4 Monate nach Start der Urkundenprüfung Termin für Visatermin ausmachen (5 Monate danach Termin für Visa)



    Die Befreiung beim OLG, die Verpflichtungserklärung beim ABH und Form 11/121 beim StA läuft alles gleichzeitig nehme Ich an, oder sind die wieder voneinander Abhängig?


    Die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeit ist aber ein Verwaltungsakt und der Entscheider ist der Präsident des OLG. Das Standesamt arbeitet dem OLG zu und damit ist der Sachbearbeiter auch weisungsgebunden.
    Die Eheschliessung selbst macht der Sachbearbeiter als Urkundenbeamter. Genauso wie die Ausstellung der Eheurkunde, soweit sind wir aber noch nicht.


    Auf was genau willst du raus? ?(



    Ihr heiratet in Deutschland, oder?
    Wenn ja: soweit ich das hier mitbekommen habe, muss dann zum Visatermin die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG ebenfalls vorliegen. Und die ist erst möglich, wenn die Urkundenprüfung durchgeführt ist.


    Ja heirat ist in D. Die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses liegt dem Standesamt bereits vor. Das was uns fehlt ist die Eidesstatliche Versicherung (Affidavit).


    Oder wolltest du mir nur damit sagen das die Bearbeitung der Dokumente vom OLG zwischen UP und Visatermin auch noch mitbedacht werden muss?



    Gehe doch mal von aktuell 6 - 7 Monate UP aus + 2 Monate Postweg, Standesamt, OLG = damit bist du bei runden 9 Monaten....also bei 5 Monaten Vorlaufzeit für Termin wäre 3- 4 Monate nach Start der UP sinvoll!



    Sind 6 - 7 Monate die inoffizielle reale Dauer der UP momentan? Laut DBM sind 4 - 6 Monate. Bei den 2 Monaten meinst du hauptsächlich die Bearbeitung von StA und OLG und nicht der Postweg oder? Der dürfte ja nur ein paar Tage in Anspruch nehmen.

    2 ) nach ca. 3-4 Monaten nach Start der UP einen Termin für die Beantragung des Visums machen.. (Vorlauf ca. 5 Monate)


    hge


    Wegen der Terminplannung für den Visaantrag. Du sagtest das Sie nach 3-4 Monaten nach start der UP einen Termin machen soll der 5 Monate vorlaufzeit hat. Die UP dauert 4-6 Monate. Das würde bedeuten Sie hat den Termin erst 2-5 Monate nach der UP...


    Bist du der Meinung es muss so getimed werden weil sonst der Termin noch während der UP ist (was natürlich nicht funtioniert)?

    Im Prinzip hat der Standesbeamte ja recht, dass es so gemacht wird wie er will. Und wenn er sagt, dass keine Überbeglaubigung nötig ist, dann ist das okay. (ich hoffe nur, er hat das auch mit dem OLG geklärt, damit die nicht beim Befreiungsverfahren an zu maulen fangen; aber das ist dann dessen Bier )


    Heißt es ist nicht mein Problem? Oder kann es doch wieder zu meinem Problem werden?


    Würde ich nie oder nur in seltenen Ausnahmefällen ändern lassen. Höchstens Urkunden ändern lassen, die dem Antragsteller selber gehören, aber nicht von nicht betroffenen Angehörigen. Das kann und wird die Botschaft auch nicht verlangen. Wie die Botschaft auf die Frage reagiert, kann man nicht sagen. Grundsätzlich wird sich eine Behörde schwer tun, zu erklären, dass man ruhig Dokumente mit Fehlern einreichen kann. Daher lieber garnicht fragen...



    Das StA hat bereits Antwort von der DBM bekommen. Der Marriage Contract kann so eingereicht werden wie er jetzt ist. Wenn möglich soll aber noch eine Bestätigung von der DFA beigelegt werden das die Änderungen gerade im Gange sind.



    Ich lasse mir den Marriage Consent, Declaration of Residents... und Consent and Autjorization nächste Woche zusenden mit LBC. Ich habe in einem anderen Beitrag über den Versand von Briefen von P nach D gelesen und es scheint so als ob man viel Geld zahlen kann und Pech oder Glück haben kann oder wenig zahlt und ebenfalls Pech oder Glück haben kann. Deshalb versuch Ich jetzt erstmal den günstigen Weg und hoffe es kommt relativ schnell an. :rolleyes:


    Übersetzer nehme Ich den
    Herrn Matthias Borchert
    30459 Hannover
    Dormannstr. 25


    da mir den TanduayIce empfohlen hat.

    Du meinst also es ist eher so kompliziert wie das Sprach und das Studienvisa, okay


    Naja, bis gestern wäre das ja noch egal gewesen weil die DBM ja nix davon wusste.


    Hatte gestern meinen 2. Termin beim Leiter des StA. Anscheinend haben Sie sich etwas schlau gemacht und sich vorbereitet. Ich habe nämlich jetzt eine Standesbeamtin die für uns zuständig ist und an die Ich mich jederzeit wenden kann.


    Das mit dem Ehrerbietigkeitsakt ist vom Tisch, das musste Ich gar nicht erst ansprechen.


    Die überbeglaubigung des Parents Consents durch Gericht und DFA ist ebenfalls nicht notwendig. (Da ist der Leiter vom StA wieder ganz stinkig geworden als Ich das Forum erwähnt hab und hat gesagt es ist mir scheiß egal was die da sagen! Es wird gemacht was das StA sagt!) :473


    Übersetzen muss Ich nur die Dokumente die das StA braucht. Parents consent, Sedula, Geburtsurkunde und das Cenomar. Ein Glück dass das geklärt wurde sonst hätte Ich alles übersetzen lassen. Übersetzer muss einer von dieser Seite hier sein justiz-dolmetscher.de


    Ob Ich die Heiratsurkunde abgeben kann die Ich schon habe mit den 2 Fehlern drin oder ob ich auf die ausgebesserte Version warten muss erfragt Sie bei der Botschaft. Evtl. ist es auch möglich das alte abzugeben mit dem Hinweis das eine Korrektur in Arbeit ist.


    Die beste Nachricht überhaupt ist die, dass das Affidavit erst in einem Jahr abgegeben werden muss wenn Sie schon in D ist. Die Standesbeamtin meinte, da wir schon dort waren und quasi versucht haben es machen zu lassen ist genug, und das es oft vorkommt das in Botschaften niemand ist der solche Dokumente beglaubigen kann/darf. Und sie sagte auch das es unverhältnismäßig wäre wenn Sie nur wegen diesen einem Wisch nochmal nach Manila reisen muss.


    Die meisten Dokumente habe Ich schon gestern abgegeben, den Rest bekomme Ich per Post aus den P. Dann noch die 4 Dokumente Übersetzen und der Spaß kann endlich losgehen =)

    Da darf Ich mir dann wieder anhören: Wenn sie das sagen dann machen wir das halt so, wieso kommen sie überhaupt hierher wenn sie alles besser wissen?


    :Augenbraue ?(


    Das kommt jetzt etwas spät, aber warum ist eigentlich ein Visum als Au Pair nicht möglich? Das ist von den anforderungen und dem Zeitaufwand wesentlich weniger als alle anderen Visa!

    Es gibt nur den parental consent (Zustimmungserklärung) , wenn die Verlobte 18,19,20 Jahre alt ist oder den parental advice (Ehrerbietigkeitsakt), wenn sie 21,22,23, 24 Jahre alt ist.


    Beiders zusammen wird nicht gefordert... kann man auch hier beim OLG Köln sehen (Punkt 4)


    http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/jus…philippinen.pdf



    Naja, er hat eigentlich nur das gelesen was in dem Wisch vom OLG stand. Das Münchner Formular ist anders formuliert und man könnte meinen es sind beide Dokumente verlangt. Im Kölner ist es eindeutig entweder oder.


    https://www.justiz.bayern.de/m…mberg/philippinen1115.pdf



    Die Übersetzungen braucht nur die deutsche Amtsstube, weil die Amtssprache deutsch ist. Wenn das OLG und dein Standesamt darauf verzichten würden, bräuchte sie niemand ...



    Das ist mir klar dass das StA und OLG die Übersetzungen braucht. Es geht mir eher darum das der Herr vom StA meint die Übersetzungen müssen mit den Urkunden zur DBM geschickt werden, was Sie definitiv nicht müssen da es ja ausdrücklich auf der Webseite der DBM steht.


    Als fachlich unabhängige Urkundsbeamte unterliegen die Standesbeamten nur der Weisung der Gerichte.
    Daher ist der Ermessensspielraum eines Standesbeamten riesengross. Das kann zum Vorteil oder zum Nachteil für den Antragsteller werden.



    Ich hoffe das es eher zu meinem Vorteil ist ;)

    Also Ich hatte jetzt gestern beim Chef des Standesamtes von München einen Termin! Er selbst kannte sich auch nicht 100%tig mit den Details aus. Er hat mir nicht glauben wollen das die Heiratsurkunde der Eltern, die Geburtsurkunde der Geschwister und die Sachen die auf dem Merkblatt der DBM waren nötig waren. Er hat dann erstmal einen Kollegen angerufen und war ganz überrascht dass es wirklich so ist und das die Leute das alles wirklich bringen. Und dann hat er gesagt so langsam fangen die da drüben das Spinnen an, was das soll das man solche Dokumente verlangt.... :Rolf


    Schön zu hören das sogar der Chef des Standesamtes es für lächerlich hält.


    Er war sehr streng aber auch sehr hilfsbereit. Ich werde nächste Woche wieder hinfahren mit allen Dokumenten und dann wird er mit mir alles durchgehen und mir genau sagen was Ich wie machen muss.


    Er hat mich aber nicht wirklich für ernst genommen weil Ich schon viele Informationen aus diesem Forum hier hab und er hats dann natürlich ins lächerliche gezogen so quasi die Informationen aus dem Forum sind doch sowieso nur Mist. Dabei hab Ich hier schon so viele Wichtige Informationen bekommen die sich auch als wahr herausgestellt haben.... Aber das Interessiert ihn ja nicht. Und selber wissen tut ers auch nicht...
    Zum Beispiel sagte er auch dass die Übersetzungen der Dokumente mit nach Manila geschickt werden müssen. Darauf sagte Ich nur das auf der Seite der DBM ausdrücklich steht das dies eben nicht benötigt wird! Seine Antwort: Dann machen wir das halt nicht wenn Sie das besser wissen, wozu brauchen Sie mich überhaupt wenn Sie schon alles wissen.


    ÄÄhh... Ich hab mich halt vorbereitet. Und wenn Ich eindeutig einen Widerspruch in seiner Aussage sehe und dem was die DBM offiziell auf ihre Webseite schreibt dann stimmt doch wohl was nicht! :Augenbraue


    Soviel mal zu meiner Erfahrung mit dem StA, ist jetzt vielleicht etwas emotional zu detailliert formuliert :peinlich


    Zwei schlechte Nachrichten hat er mir dann aber noch gegeben. Zum einen muss meine Verlobte wegen dem Affidavit nochmal zur DBM, da führt kein Weg dran vorbei. Und die sogenannte Traubereitschaftserkllärung brauche jetzt doch. Das will das OLG nämlich haben und wird auch Ehrerbietigkeitsakt der Eltern genannt.


    Zum Ehrerbietigkeitsakt hat er gesagt es ein anderes Dokument wie das parents consent. Es ist mehr sowas wie die Verkündigung der Eltern das Ihre Tochter mit mir verheiratet wird. Quasi das es offiziell und publik gemacht wird. Wie dieses Dokument im englischen heißt und wie das Aussieht versuche Ich gerade zu googeln.

    Sorry, da habe ich mich irgendwie verguckt....


    Nein, dieses "Consent .. Authorization" benötigt keine Überbeglaubigung.. einfache Unterschrift reicht... ist wegen deutscher Datenschutzbestimmungen eingeführt worden, weil in der UP Dokumente anderen Personen/Behörden vorgelegt werden können...


    Das heißt die Unterschrift und Stempel kommt während der UP drauf.




    Ich werde es einfach alles so genau wie nur irgendwie möglich machen!


    ... ich weiss jatzt nicht recht was du meinst ,, einfach improvisieren.. -:)



    Bild hab ich angehängt. Bild 1


    Es gibt da noch ein ähnliches Formular Bild 2, das ist nur relevant wenn Sie minderjährig wäre oder?

    Dateien

    • 1.jpg

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    • 2.JPG

      (77,19 kB, 13 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Dazu braucht es keine DBM. Das Blatt muss von deiner Holden unterschrieben werden, sonst nichts. Und wird dann mit den restlichen Unterlagen bei der Stelle abgegeben, wo die Urkundenprüfung veranlasst.


    auf dem Blatt steht aber "Signature and Seal of Consular Officer, German Embassy Manila". Oder wird das erst bei der Urkundenprüfung gemacht?


    Letztendlich muss es dein Standesamt wissen und dir die Vorgaben machen. Die DBM hat ein Merkblatt zur Urkundenprüfung, und Minimum die von der DBM geforderten Dokumente würde ich unabhängig von der Aussage des Standesamtes beilegen. Für alles weitere muss die Aussage von deinem Standesamt kommen.


    Ja Ich werd die nochmal belästigen.


    a ) parental consent


    das bedarf keine Überbeglaubigung durch die DBM; einfach durch RTC und DFA überbeglaubigen lassen. mE darf die DBM dies zur Zeit auch garnicht überbeglaubigen!


    Das hatte Ich im letzten Beitrag nicht angehängt und Ich hatte auch nicht erwähnt das Ich das bei der DBM beglaubigen lassen will. Du meinst das "Consent and Authorization" oder?


    b ) eigene eidesstattliche erklärung , dass sie single ist! (dieses Formblatt)


    das kann man bei der der DBM machen lassen; wie gesagt, viele standesämter lassen dies nach Einreise in ihrems standesamt unterschreiben... aber jeder macht es wie er will. Aber es lohnt sich, dien StA danach zu fragen


    Ja Ich hoffe das die uns das so machen lassen.



    Wie stellt sich die DBM eigentlich die "Declaration of Addresses from 15 years old" vor? Da steht es muss alles exakt beschrieben werden. Reicht es wenn Ich da Ihre vollständige Adresse draufschreibe mit einem Bild von Google Maps und den Koordinaten des Hauses? Was ist mit "nearest Landmark" gemeint? Ein bekanntes Gebäude wie das Municipal oder das Rathaus?


    Bei der Zeile für die Unterschrift steht das die Unterschrift auf den gedruckten Namen stehen muss. Wie soll das den bitte gehen?



    Tut mir leid für die vielen blöden Fragen, aber mal ganz erhlich, die hohen Anforderungen die die haben mit der geringen bis fehlerhaften Menge an Informationen veranlasst mich einfach dazu immer vorsichtiger zu werden und fragen über fragen zu stellen. :(


    Ich bin echt froh das Ihr mir alle so helft und geduldig seid. Vielen vielen Dank euch!!!!!!! :blumen