Ich finde es eine gute Idee einen Servicesienstleister wie die Firma VFS Global in Visums-Verfahren einzubinden. Es mag vielen Antragstellern die Antragsabgabe vereinfachen.
Zum rechtlichen.
Die Bundesregierung sieht die Systematik des Artikel 40 Absatz 3 Visakodex wie folgt: Grundsätzlich sind die Visastellen der Auslandsvertretungen für die Antragsannahme zuständig (vgl. auch Artikel 40 Absatz 1 Visakodex). Die Mit- gliedstaaten können gemäß Artikel 40 Absatz 3 Visakodex dann mit externen Dienstleistungserbringern zusammenarbeiten, wenn besondere Umstände vor- liegen (die in den Buchstaben a und b genannten Fälle sind Beispielsfälle, wie der Begriff „etwa“ deutlich macht) und die Formen der Zusammenarbeit nach Artikel 40 Absatz 2b Visakodex ungeeignet sind.
Artikel 43 Visakodex Rechte und Pflichten des Servicedienstleiters.