Beiträge von gegi

    ruf einfach bei deiner zuständigen ABH an und sprich mit der oder dem Verantwortlichen über die Möglichkeit

    eines Sperrkontos.

    Ich bekam dann von der ABH dann ein Schreiben in dem der Bank beschrieben wurde wie das Sparbuch anzulegen ist.

    Dann bekommst du von deiner Bank ein Bestätigungsschreiben, dieses gibts du bei deiner ABH ab.

    Du kannst das Sparbuch dann so lange nutzen wie benötigt (evtl. mehrere Besuche)

    Wenn kein Schengenvisum mehr benötigt wird bekommst du ein Schreiben deiner ABH, daß deine Bank das

    Sperrkonto wieder freigeben darf.

    War für mich die beste Lösung.

    für ein Schengenvisum gibt es auch die Alternative ca. 2000 Euro auf ein Sperrkonto/Sparbuch zu Gunsten

    der ABH zu hinterlegen.

    Hab dann auch tatsächlich 8 cent Zinsen für ein Jahr bekommen....lol

    Wurde von meiner ABH für die VE so akzeptiert.

    Für ein Langzeitvisa geht das leider nicht, da wird ein Einkommen über der Pfändungsgrenze benötigt.

    Miete, Unterhaltszahlungen und evtl. Kredite sind bei VE für Langzeitvisa auch anzugeben und reduzieren natürlich das zur

    Verfügung stehende Einkommen.

    Hallo


    ich finde leider auf der Dbm Seite unterschiedliche Angaben zu den Visagebühren für Kinder über 12 Jahre.


    Auf der Checkliste steht Kinder unter 18 Jahre 30 Euro Visagebühr bei Familienzusammenführung.

    Bei .....häufig gestellte Fragen.... steht Gebühren für Kinder ab dem 12 Jahre 75 Euro Visagebühr.


    ja was nun? Ist man sich nicht einig ?


    Hat jemand eine Erklärung ?


    danke

    lg.

    Hallo zusammen,


    in einer Woche hat meine Verlobte und Ihre Tochter zwei seperate Visatermine.


    Nun habe ich allerdings nur eine Original Meldebescheinigung von mir mitgeschickt.

    Es sind ja zwei verschiedene Anträge Hochzeitsvsium und Familiennachzug Tochter (mit gleichzeitiger Ausreise)


    Bei der Checkliste steht nun für Familiennachzug (Tochter) Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden

    Referenzperson.

    Allerdings ist doch meine Verlobte, die noch auf Phil lebt, für Ihre Tochter die Referenzperson und kann somit ja keine

    Meldebescheinigung bringen oder versteh ich das falsch?


    Oder hätte ich tatsächlich 2 Meldebescheinigungen senden sollen ?


    Ein Einladungsschreiben hab ich jedenfalls für die Tochter mal mitgeschickt obwohl mir das auch nicht

    komplett klar war, denn der Nachzug erfolgt ja zur Mutter und nicht zu mir.


    Irgendwie nicht ganz perfekt diese Checkliste......


    lg.

    das mit dem deutsch vorab auf Phil. lernen ist fast unmöglich bei Ihr....wohnt sehr ländlich mit kaum einem brauchbarem

    Internetzugang. Mir ist es sogar lieber sie beginnt nicht vorher irgendwie selbst zu lernen da kann man sich viel falsch einprägen.

    Ich habe schon einige Sprachkurse hinter mir und war immer zufrieden wie die Profis das angehen.


    Mit der Berufsschule Dinkelsbühl habe ich bereits gesprochen und die waren froh, daß ich sie jetzt schon vorab angemeldet habe.

    Sind jetzt auch nur 15 Minuten Busfahrt....supi

    Mir wurde dort mitgeteilt, nachdem sie in der Gemeinde angemeldet wurde und mit der ABH alles abgeklärt ist, sie sofort ohne

    Wartezeit mit in die Klasse kann.

    Stimmt Zeugnisanerkennung ist in Gunzenhausen aber das ist grade nocht nicht wichtig.


    Am 15.12. ist Visatermin da sollte eigentlich alles klar gehen (hoffentlich)

    Ihre Geburtsurkunde wurde bei der DBM mitgeprüft sowie der Sorgerechtsbeschluss von der Eheannulierung.

    Sie muß nur noch zum CFO da man dort wohl ab 15 Jahren auch vorsprechen muß.

    Ihre Geburtsurkunde hab ich auch gleich mit übersetzen lassen.....braucht man bestimmt irgendwann.

    Reisepass hat sie bereits, Mein Einladungsschreiben schreib ich grad.

    Form 11/121 liegt vor, VE liegt vor, meine Verlobte besorgt grad noch neues Cenomar....eigentlich sollte alles klappen.


    Meine Frage wäre noch ob es wohl Sinn macht den Sorgerechtsbeschluß vom Gericht noch einmal von einem Notar

    bestätigen zu lassen und reicht wohl das schriftliche Gerichtsurteil ?

    Vielleicht fragt ja am Airport irgend einer danach, für die DBM sollte das klar sein, denn die haben das ja geprüft.


    lg.

    also ich wohne schon sehr auf dem Lande (westliches Mittelfranken) das schränkt das Angebot der schulischen Möglichkeiten enorm

    ein.

    Es sieht momentan alles danach aus, daß sie in eine sogenannte BIK (Berufsintegrationsklasse) einer staatlichen Berufsschule kommt.

    Dauer 2 Jahre

    Hier wird mit Schwerpunkt auf Deutsch unterrichtet.


    Es wird dort sehr nach Leistung und Noten differenziert. Bei guten Noten erhält sie dann die sogenannte Mittelschule, was mittlerer Reife

    Realschule entspricht.

    Das würde dann sogar zum Besuch einer Fachoberschule berechtigen.

    Leider eine Busfahrt mit 40 Minuten, aber wird alles bezahlt. Zusätzlich bieten die sogar ein Schülerwohnheim von Montag bis Freitag an (auch kostenlos)


    Auch wenn sie noch ein oder zwei Jahre länger auf der high school geblieben wäre......würde keine Rolle spielen.....sie kommt in eine BIK Klasse.


    Ich bekomme dazu aber nächste Woche noch einen Beratungstermin von einem sogenannten Beratungslehrer für Eltern und Schüler über

    die Möglichkeiten der schulischen Laufbahn.


    Also der Staat hat sich da in den letzten Jahren schon Gedanen gemacht und einiges getan. Angeblich wurden mittlerweile in D 730 BIK Klassen

    eingerichtet. (natürlich sitzen dort meist jugendliche Flüchtlinge oder andere Migranten)

    Wenn die Schüler den entsprechenden Ehrgeiz entwickeln stehen die Weichen gut für eine anschließende Berufsausbildung.

    Auf Englisch wird auch großer Wert gelegt. (viele Flüchtlinge können ja leider auch kein Englisch, die Schule ist für die nicht einfach und viele scheitern)


    Falls sie wirklich erst im September dort einsteigen könnte würde ich dafür sorgen, daß sie bis dahin auf jeden Fall B1 oder besser hat....egal wie.

    Es kann aber auch kommen, daß die ABH sie in der Zwischenzeit bis zum Schulanfang in einen Jugendintegrationskurs schickt.

    Das wird man sehen.


    Das ganze ist (Schul) Pflicht ......sie muß diesen Unterricht besuchen.


    lg.

    ja stimmt schon mit den 9 Jahren.....aber danach beginnt für drei Jahre die Berufsschulpflicht und da gibt es anscheinend

    Klassen die auch ohne eine Ausbildungsstelle dort lernen.


    Deutsch wird ja generell nicht unterrichtet auf Phil. das würde ja dann bedeuten, daß gar kein Abschluss anerkannt wird

    da selbst nach 12 Jahren highschool abschluss auch deutsch fehlt, der wird aber anerkannt.


    mal abwarten

    kann man mit highschool grade 9 hier den Hauptschulabschluss bekommen oder sogar den Quali?


    Die Tochter meiner Verlobten besucht gerade Grade 10 wird aber nun doch schon im Januar ausreisen

    und somit dieses Schuljahr nicht mehr abschließen.


    ich denke das muss man sich eh bei der Zeugnisanerkennungsstelle in Bayern anerkennen lassen.


    Aber würde mich schon interrressieren.....zur Zeit bin ich am kämpfen wer überhaupt für den Fall und

    die Integration zuständig ist.


    Abh schickt mich zur Agentur für Arbeit....die wussten heute nicht ob sie zuständig sind, weil evtl wäre ja

    auch die Bamf zuständig....wollen mich nach Klärung in den nächsten Tagen zurückrufen.

    Zuerst hieß es ohne einen Aufenthaltstitel geht garnix ich soll wieder kommen wenn Sie das ist und den Titel hat.

    na tolle Beratung......

    Schulamt meint sie ist nicht mehr Schulpflichtig nix mehr für die Schule.....

    Aber Schulpflicht ist hier in Bayern bis 21


    keiner konnt mir bisher irgendwie eine Info geben wie es wohl mit dem Mädchen weitergeht.

    hurra.....mein Einkommen hat ausgereicht, ich hab für beide eine Verpflichtungserklärung vorliegen ....die ABH rechnet bei Ihrer

    Berechnung auch noch das Kindergeld hinzu.

    Aber es ist tatsächlich so.....du kannst Millionen auf dem Konto haben.....es interressiert die nicht.

    Die wollte keine Lebensversicherung Aktien oder sonstwas sehen.....nur Einkommen und eigene Wohnung zählt.


    Somit hat ein Millionär ohne Einkommen keine Chance eine Filipina zu heiraten. Deutschland halt.

    jetzt bekomme ich noch eine mail der Dame vom Standesamt wo Sie eine Meldebescheinigung meiner Verlobten einfordert.....übersetzt ins Deutsche


    Wüsste jetzt nicht was das sein soll, denn ein Meldewesen mit Meldebescheinigung ist mir auf Phil. nicht bekannt.


    Gibts sowas?

    ich war heute beim Standesamt und habe die Eheanmeldung gemacht und auch die Form 11/121 (Bescheinigung Eheanmeldung erhalten)


    Anmeldetermin somit 4.11.2019

    geplante Einreise meiner Verlobten mit Kind ist der 20.03.2020

    (wir wollen unbedingt die letzten Prüfungen High school der Tochter abwarten)


    jetzt steht auf der Anmeldung Gültigkeit bis 4.05.2020 somit stehen max 6 Wochen für die ja noch Ausstehende OLG Prüfung

    un der Hochzeit zur Verfügung.


    Ich habe leider keine Chance die Dame vom Standesamt von Ihrer eingentlich nicht richtigen Vorgenhensweise zu überzeugen

    Sollte ich evtl. das ganze nochmal schriftlich untermauern ?

    Oder was könnte ich sonst noch machen?

    ich habe vorgestern die Standesbeamtin nochmals darauf aufmerksam gemacht als ich meine Übersetzungen abgab....sie sagte mir es ist nicht das erste mal daß sie das so macht.


    Am Montag habe ich den Termin für die Eheanmeldung und dann krieg ich auch die Form 11/121.


    Ja, daß dann das OLG evtl. länger als 3 Monate braucht für die Befreiung hoffe ich doch nicht....normal ja 3 bis 4 Wochen.

    Ärgerlich ist natürlich schon daß ich evtl. paar Wochen noch zursätzlich warten muß um zu heiraten.

    Es wäre ja jetzt wirklich noch Zeit genug die Befreiung beim OLG zu veranlassen.


    Aber eins weiß ich.....ich werde die nicht wieder zurückschicken.

    bin ich froh dass einem hier so super geholfen wird.....man kann schon viel falsch machen mit dem Bürokratiedschungel.

    was leider garnicht mein Ding ist......

    oh danke....das ist ja mal gut....olg kann ja auch net ablaufen bis April...VE ist dann auch noch gültig

    dann plan ich das mal jetzt so und die Damen müssen nicht so sehr frieren.


    Wie lange hätte man denn eigentlich zeit zum heiraten nach Visumerteilung ?

    Ich las mal was von nur 3 Monaten? Gilt das dann ab dem Tage der Einreise?

    ja...da habt ihr Recht....die paar Wochen sind mir eigentliche egal....hauptsache es klappt.

    (ich dachte halt irgendwie, es wäre einfacher wenn wir bereits verheiratet wären die Tochter nachzuholen

    aber spielt wohl keine Rolle)


    die Form 11/121 bekomme ich nächste Woche

    ABH Verpflichtungserklärung werd ich am Montag mehr wissen



    also 15.12. ist das Visa Interview für beide

    Ausreise wäre für beide dann ca. mitte März (die Tochter wird am 8.3.20 16 Jahre alt)

    erst dann startet mein Standesamt ja das OLG (weil die ja vorher unbedingt die eidesstattliche Erklärung will)

    also Hochzeit dann vorraussichtlich mitte/ende April möglich


    Gibt es eine Frist in welchem Zeitraum man nach der Visaerteilung das Land verlassen muss? denn

    ich vermute schon dass das Visa noch im Januar durch wäre.



    grüsse

    hallo zusammen


    habe heute schon einmal mit der ABH telefoniert und einen Termin für Montag bekommen für

    die Verpflichtungserklärung.


    die Dame meinte daß wir zwei verschiedene Visa Anträge machen müssen bei der DBM

    -einen Antrag Visa zur Eheschließung und
    -einen Antrag Visa Familiennachzug für die noch 15 Jährige Tochter

    auch wenn beide zusammen ausreisen ist es immer ein FZV visum für das Kind


    soweit so gut.....nur will Sie auch für beide getrennte Verpflichtungserklärungen haben.


    Aber die Deutsche Botschaft verlangt eigentlich gar keine Verpflichtungserklärung auf Ihrer Checkliste

    für das Kind?

    Warum soll ich dann eine machen ?.....verstehs nicht

    und lt. § 5 Abs. 2 S,2 AufenthG darf auch keine gefordert werden.


    grüsse aus Bayern

    also ich hab mir die Anforderungen von der DSWD angeschaut und meine nicht das wäre ein großes Unterfangen.

    Sie ist ja nicht alleine vor Ort bis zum Abflug und man kann ja das alles schon im Vorfeld erledigen.


    Eine 16 Jährige sollte doch durchaus in der Lage sein einen Flug alleine hinzukriegen und im Flieger ist sie ja

    gut untergebracht.


    Man ist ja heute über Whatsapp immer sofort im Kontakt falls es Fragen oder Probleme am Airport gibt.

    Sie kann gut Englisch.....aber ja... es fehlt ihr ein bisschen an Selbstvertrauen....und das ist eine gute Übung um das

    ein bisschen zu stärken.


    Sie wird stolz sein wenn Sie das alleine hinkriegt....und das ist gut so.

    In der heutigen Zeit ist es schwierig hier in D ohne das nötige Selbstvertrauen....besonders for Migranten.

    Natürlich hat auch die Mama Bedenken und Angst ist doch normal bei Töchtern und Söhnen.


    nützt aber nix irgendwann ist immer das erste mal......

    vielen dank schonmal


    ja wir haben am 15.12. einen Visa Termin bei der DBM für beide gleichzeitig reserviert.


    Die Tochter hat allerdings Anfang März erst die Prüfung Ihres Highschool Abschlusses und könnte

    erst evtl 8 Tage nach Ihrem 16. Geburtstag abfliegen.


    Meine Verlobte könnte ja wahrscheinlich schon Wochen früher nach D fliegen.


    Ist es wohl zwingend daß beide gleichzeitig im Flieger sitzen?

    Und macht die Einreise 8 Tage nach dem 16. Geburtstag der Tochter wohl Probleme ?

    Das Visum würde ja noch vor Ihrer Ausreise/Geburtstag ausgestellt werden.


    grüsse

    gerhard