Posts by Mails

    Mein Sohn ist kürzlich so ausgereist.

    Sie wollten lediglich beide Pässe sehen, in dem Deutschen Pass wurde dann auch die Ausreise gestempelt.


    In Deutschland wollte die BP bei der Einreise die Eheurkunde gesehen.

    Die Eheurkunde?!? Aus welchem Grund das denn? Wir sind nicht verheiratet.

    Das weiß ich nicht. Der Bundespolizist hat gefragt ob sie einen Nachweis dafür hat das sie mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, obwohl alle den selben Nachnamen haben.

    Die haben dann kurz die PSA Eheurkunde angeschaut.

    Kannst du per Post erledigen, so hatte ich es gemacht. Prüfen sie aber eher bei Besuchern.

    Ich meine den Ausweis zum Aufenthaltstitel. Manche sagen auch blaue Karte dazu.


    Ja das habe ich schon gesehen und auch nach Sprachschulen geschaut. Die es hier in der Nähe gibt bieten das so nicht an bzw. Nicht mit BAMF Förderung oder sind mehr als 50 km weit weg.


    Die BAMF suche hat auch nicht wirklich was gebracht. Werde mich Mal auf dem Arbeitsamt schlau machen. Schauen was die so erzählen

    Baue Karte bekommen nur Staatsbürger von E.U Staaten soweit ich weiß.

    Der berechtigt zu mehr Sozialleistungen und Wahlberechtigung auf lokaler Ebene.

    Das wird dann bei uns auch so sein.

    Hoffe das die ABH sich bald meldet damit die Ihre blaue Karte bekommt und kann das dann gleich mitmachen.


    Ist dann nur die Frage ob man einen Freien Kursplatz bekommt.

    Auf der Seite der BAMF finde ich nur meine VHS und die ist auf ewig ausgebucht

    Kolping Akademie, TELC Partner und andere haben auch Kurse. Gibt auch Sprachschulen die aber etwas teurer sind.

    Das Arbeitsamt gibt da meines Wissens gut Auskunft.

    In dem D Typ-Visa meiner Frau steht: Erwerbstätigkeit gestattet.


    Ein Antrag für einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen) ist bei der ABH über deren Online-Portal eingereicht.

    Dort wurde aber nichts mit der Erwerbstätigkeit abgefragt. Muss diese im Anschluss extra beantragt werden oder ist diese automatisch mit dabei?


    Höre von vielen, die sofort nach der Ankunft eine Arbeit anfangen, früher wurden ja Arbeitserlaubnisse erst nach einer gewissen Zeit ausgestellt.

    Meldebescheinigung mit Reisepass oder Personalausweis.


    Falls es ein FZV und kein Schengenvisum ist benötigt deine Frau allerdings auch ein A1 Zertifikat, es gibt wohl Ausnahmen für 67+ Alter, bin mir da aber nicht sicher.

    Der Notar kann die überberglaubging mit erledigen.

    Vorher fragen

    Ja mir wurde dies damals angeboten habe es aber selber gemacht da man es nur dem Landgericht zuschicken muss, man muss nicht persönlich dort erscheinen.


    Es gab hier aber auch schon Leute die sind ohne AOS und CFO mit einem Schengenvisum ausgeflogen.

    Dateff


    Es geht um ein Besucher/Schengenvisum oder nicht?


    Falls du ein AOS und Rückflugticket vorzeigen kannst würde ich es auch ohne CFO versuchen, weil dies ist für die Ausreise bei Besuchern/Touristen eigentlich keine Pflicht.

    Ich denke es wird vermutlich keine Eintragungen geben. Mehrere Tagessätze die insgesamt 90 übersteigen, aber laut meiner Recherche wird das nicht summiert. Haftstrafen gab es keine.

    Wenn dem so ist sollte keine Übersetzung nötig sein und dann relativ einfach zu organisieren. Hatte meines auch vor CFO besorgt, dann aber nicht gebraucht. War auf deutsch und englisch das Führungszeugnis.

    Falls Eintragungen vorhanden sind, sind diese also die Straftatbeschreibung und das Urteil nur auf Deutsch, falls der CFO Officer sich doof stellt oder nicht selber googeln will kann er eine Übersetzung anfordern.


    Dateff


    Das stimmt so nicht, falls du zu insgesamt über 90 Tagessätze verurteilt worden bist steht es im Führungszeugnis. Also z.B 2x46 TGS würde schon drinstehen, außer es ist verjährt.


    Du darfst dich d.h auch nicht als "nicht vorbestraft" bezeichnen, du bist mach BZG und einfaches Führungszeugnis Kriterien vorbestraft, obwohl letzteres den Deutschen Behörden egal ist, dort gilt ausschließlich das BZG wo alles drinsteht.


    Auszug:

    Wieso führen „kleine“ Strafen doch zum Eintrag im Führungszeugnis?

    Nun kann es vorkommen, dass ein Betroffener die zweite Strafe „kassiert“. In der Praxis besteht teilweise der Irrtum, dass mehrfache Geldstrafen unter 90 Tagessätzen unschädlich seien und nicht ins Führungszeugnis kommen. Das ist aber so nicht richtig. Denn ein Eintrag erfolgt nur dann nicht, wenn keine andere Strafe vorher eingetragen ist. Für die Löschung alter Strafen bestehen bestimmte (unterschiedliche) Fristen, die im Einzelfall zu prüfen sind.


    Hinweis von LHP: In der Praxis kann ein Ausweg sein, dass nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet wird, so dass die bisher nicht vollstreckte frühere Strafe in die jetzige einbezogen wird. Wenn dann insgesamt die Grenze von 90 Tagessätzen nicht erreicht wird, besteht die Chance, dass kein Eintrag erfolgt. Dies hängt aber vom Einzelfall ab.


    Mein Sohn ist kürzlich so ausgereist.

    Sie wollten lediglich beide Pässe sehen, in dem Deutschen Pass wurde dann auch die Ausreise gestempelt.


    In Deutschland wollte die BP bei der Einreise die Eheurkunde gesehen.

    Du brauchst das einfache für Privatleute.

    Falls keine Eintragungen drauf sind benötigst du keine Übersetzung, falls ja evtl.

    Eine Beglaubigung ist nicht notwendig.


    Deine Vorstrafe steht dort nur drin wenn du zu über 1 Jahr Haftstrafe oder 91 Tagessätze Geldstrafe verurteilt worden bist.

    Hast du keine mindestens 30 Tage Urlaub/Anspruch?


    Hört sich nach einem Saftladen an.

    Dazu gehören Immigration New Zealand in Neuseeland, zunehmend das Department of Immigration and Border Protection in Australien, ebenfalls die afrikanischen Länder und Israel (Führungszeugnis mit Apostille).

    Für was braucht man bei der Immi in Australien,NZ, afrikanischen Ländern ein Führungszeugnis? Habe ich noch nie gebraucht und bin in allen Ländern viel unterwegs!

    Gerade jetzt wieder Visa für Australien (April) beantragt

    Ich vermute um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, sicher weiß ich nicht warum NZ es verlangt.


    https://wellington.diplo.de/nz-de/service/-/1515462


    Falls du länger als 24 Monate bleibst, brauchst du ein polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Land, dessen Staatsbürgerschaft du besitzt sowie jedem Land, in dem du länger als 5 gelebt hast, seit du 17 bist.


    https://wise.com/de/blog/visum-neuseeland


    Halte ich für sinnvoller als den A1.

    Das Führungszeugnis kann man auf Deutsch/Englisch bekommen jedoch nicht komplett.


    Seit 2019 werden Führungszeugnisse ohne Eintragung mehrsprachig ausgestellt. Dennoch wünschen einige Länder wegen der nur teilweisen englischsprachigen Ausführung weiterhin eine beglaubigte Übersetzung. Dazu gehören Immigration New Zealand in Neuseeland, zunehmend das Department of Immigration and Border Protection in Australien, ebenfalls die afrikanischen Länder und Israel (Führungszeugnis mit Apostille).


    Auch wer ein internationales Führungszeugnis hat oder eines mit Eintragungen, muss nach wie vor sein Führungszeugnis übersetzen lassen.


    Also sie Bezeichnungen und Personendaten sind mit auf englisch und falls es keinen Eintragungen gibt steht dort no record.


    Aber im Falle des TS könnte es Eintragungen geben die dann nur auf Deutsch drin stehen.

    Was meinst du mit Polizeiakte?


    In dem "Polizeilichen Führungszeugnis" stehen alle vergehen erst ab 1 Jahr Haftstrafe oder 91 Tagessätzen drin, also keine "Kleinigkeiten".

    Sogar wenn mehr drin steht ist es kein Grund das CFO zu versagen.


    Es ist selten das dies gefordert wird, kommt aber vor. Weiß von zwei anderen Fällen.

    Nur zur Klarstellung:

    Ich gehe zunächst nicht davon aus, dass der TS mit Hilfe einer vorgetäuschten Krankheit den lästigen A1 umgehen will und dass zumindest er von der psychischen Erkrankung seiner Verlobten überzeugt ist.


    Er kann davon überzeugt sein aber wenn ich ihn richtig verstehe kennt er sie nur online und schickt monatlich Geld, hat sie aber noch nie persönlich gesehen.


    Ich hakte es schwer das von nur online kennen zu beurteilen ob jemand krank ist und ob überhaupt die Motivation oder sogar die Voraussetzungen dafür erfüllt sind das sie das Land verlassen will.

    Sie hat einen Schulabschluss gemacht und fließend Englisch gelernt scheitert jedoch an dem A1 Sprachtest den sie aber auch nie versucht hat?


    Hört sich unglaubwürdig an deswegen auch die Reaktion der DBM.

    Die Beurkundung wurde jetzt im Standesamt durchgeführt, hat nur 20 Minuten gedauert.

    Sie Sachbearbeiterin hat sich über das Einwohnermeldeamt gewundert, neue Person was sich reinsteigert, statt ihre Arbeit zu tun, so war die Aussage.


    Die Meldung geht nun laut deren Aussage automatisch an die Meldebehörde und somit auch das ELSTAM/Finanzamt, also von wegen Eheurkunde / Anerkennung / Registrierung nachreichen beim Einwohnermeldeamt, werde das im Blick behalten.


    Brenzlig allerdings: Obwohl vorher nichts in die Richtung erwähnt, wäre ich angeblich verpflichtet, einen gerichtlich anerkannten Dolmetscher zu dem Termin mitzubringen, weil obwohl nur ich die Ehenachbeurkundung unterzeichne, die Erklärung für die gemeinsame Führung eines Familiennamen muss von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.


    Sie selber hat (endlich) zugegeben, kein Englisch, zumindest nicht auf dem Niveau zu sprechen und meiner Übersetzung könne sie nicht vertrauen.

    Sie hat letztlich eine "Ausnahme" gemacht, da meine Frau meinen Namen bereits in ihrem PH Reisepass trägt und somit nach PH Recht dieser Namensführung zugestimmt hat, auch sind bereits alle Meldungen bei sämtlichen Behörden (Einwohnermeldeamt, RV, Steuer, Krankenkasse usw.) mit dem Namen erfolgt, sodass sie dieses Fass geschlossen gehalten hat.


    Über die Kosten bekomme ich noch eine Rechnung, rechne mit 200+.

    Es handelt sich um ein Visum zur/für Eheschließung?


    Dann liegt die Entscheidung primär bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes und nicht bei der Botschaft.


    Die 10 Stunden von Cebu sind irrelevant da es die Kurse inzwischen über göthe auch online gibt.


    Auch Flugangst wenn alleine wird nicht akzeptiert werden.


    Wie oft wurde die A1 Prüfung denn überhaupt schon durchgeführt und dann durchgefallen?


    Es müssen mehrere male gewesen sein und mit steigender Punktzahl das eine Ausnahme überhaupt in Frage kommt.