Huttmann
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Republikgesetz Nr. 9225, auch bekannt als das „Citizenship Retention and Reacquisition Act of 2003“ (allgemein bekannt als das Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft), ermöglicht es ehemaligen natürlichen philippinischen Staatsbürgern, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes durch Einbürgerung erworben haben, ihre philippinische Staatsbürgerschaft zu behalten bzw. wiederzuerlangen. Dies geschieht durch das Ablegen eines Treueeids gegenüber der Republik der Philippinen vor einem philippinischen Konsularbeamten. Nach der Beibehaltung bzw. Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft genießen sie sämtliche zivilen, wirtschaftlichen und politischen Rechte als Filipinos.
Das Gesetz gilt gleichermaßen für unverheiratete Kinder unter achtzehn (18) Jahren, unabhängig davon, ob sie ehelich, unehelich oder adoptiert sind, sofern sie in den Antrag des Elternteils zur Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft aufgenommen wurden. Dies wird als „derivative application“ bezeichnet.
Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft eines Elternteils bereits 18 Jahre oder älter ist, aber geboren wurde, als mindestens ein Elternteil noch philippinischer Staatsbürger war, gilt als natürlicher philippinischer Staatsbürger und kann eigenständig einen Antrag auf Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Beibehaltung und Wiedererlangung?
Personen, die vor Inkrafttreten des RA 9225 im Jahr 2003 eingebürgert wurden, gelten gemäß dem Commonwealth Act 63 als ihre philippinische Staatsbürgerschaft verloren habend und können diese durch dasselbe Gesetz wiedererlangen.
Personen, die nach Inkrafttreten des RA 9225 im Jahr 2003 eingebürgert wurden, gelten als ihre philippinische Staatsbürgerschaft behalten habend, d. h., sie können diese beibehalten. Allerdings müssen sowohl diejenigen, die ihre Staatsbürgerschaft behalten als auch diejenigen, die sie wiedererlangen möchten, das gleiche Verfahren durchlaufen.
WICHTIG!
Die Philippinen erlauben eine doppelte Staatsbürgerschaft (philippinisch und ausländisch); allerdings ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht automatisch gegeben, sobald eine ausländische Staatsbürgerschaft erworben wird. Während ein Filipino gemäß RA 9225 seine philippinische Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung in ein anderes Land nicht automatisch verliert, muss dennoch ein offizielles Verfahren zur Beibehaltung bzw. Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft durchlaufen werden.
Ein ehemaliger natürlich geborener philippinischer Staatsbürger, der sich im Ausland befindet und nicht als Ausländer beim philippinischen Einwanderungsbüro registriert ist, muss beim nächstgelegenen philippinischen Konsulat oder einer philippinischen Botschaft einen unter Eid abgegebenen Antrag auf Beibehaltung bzw. Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft stellen. Nach erfolgreicher Antragsstellung wird eine Identifikationsbescheinigung (Identification Certificate, IC) gemäß Republikgesetz 9225 ausgestellt.