Ihre Email vom 27.09.2021
Sehr geehrter Herr <Bolat>,
das Interview mit Frau <Verlobte> habe ich auf Englisch geführt und das Interview wurde auch nicht abgebrochen. Erst am Ende habe ich einige Fragen auf Deutsch gestellt, um zu prüfen, ob die bei der Telc-Prüfung am 05.03.2021 nachgewiesenen Deutschkenntnisse der Stufe A1 weiterhin vorhanden sind. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG verlangt Deutschkenntnisse der Stufe A1 zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, hier: der Visumerteilung.
Frau <Verlobte> konnte die acht schriftlichen Fragen auf Deutsch so gut wie nicht beantworten. Auch die mündlichen Fragen konnte sie nicht beantworten, selbst dann nicht, als ich die Fragen auf Englisch übersetzt habe. Ich habe Frau <Verlobte> gebeten, mir irgendeinen Satz auf Deutsch zu sagen. Als ihr das nicht gelang, habe ich sie gefragt, ob es daran liege, dass sie nervös sei. Ich hätte ihr dann Zeit gegeben, sich zu sammeln und in Ruhe weitere Fragen auf Deutsch zu beantworten. Sie hat mir aber auf Englisch geantwortet, sie habe ihre Deutschkenntnisse vergessen und könne deshalb keinen Satz auf Deutsch mehr formulieren. Sie erfüllt damit nicht das gesetzliche Spracherfordernis und der Antrag wäre eigentlich abzulehnen. Ich habe Frau <Verlobte> aber angeboten, bis längstens 31.12.2021 mit einer Entscheidung zu warten, um ihr Gelegenheit zu geben, ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Um das beantragte Visum zu erhalten, muss Frau <Verlobte> erneut Deutschkenntnisse der Stufe A1 erwerben. Sie kann das im Selbststudium machen, z.B. durch Online Kurse oder Lesen der alten Übungshefte. Anschließend legt sie die Prüfung A1 bei einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, Telc, ECL) ab und sendet uns das neue Sprachzertifikat zu. Ein erneutes Interview ist dann nicht nötig.
Da die Sprachschulen derzeit nur sehr eingeschränkt Sprachprüfungen anbieten und Frau <Verlobte> nicht in Manila wohnt, wäre ich ausnahmsweise bereit, stattdessen in einem Telefoninterview die Deutschkenntnisse zu prüfen. Wenn daran Interesse besteht, rege ich an, dass Frau <Verlobte> nun ihre Deutschkenntnisse wieder auf den Stand A1 bringt und mir anschließend per Email mitteilt, an welchen Tagen in welchen Zeiträumen ich sie zum Deutschtest telefonisch unter welcher Nummer erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
<Botschaftsmitarbeiter>
Deutsche Botschaft in Manila