Ich kenne mich nicht aus mit dem philippinischen Steuersystem, aber soweit ich weiß ist in der Regel für foreigner alles 25% income tax. Solltest du jedoch in Deutschland versteuern und auf den Phils keine Einkünfte erzielen, fällt in den Phils nix an soweit ich weiß. Größter Nachteil hierbei ist, wenn man dauerhaft auf den Philippinen lebt, dass der Grundfreibetrag wegfällt oder auf 1/4 gekürzt wird. Das wirkt sich massiv aus.
Beiträge von Cekarius
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Hallo ,
Meine Frau und Ich fliegen in Februar auf die Philippinen. Ich werde nach 2 Wochen wieder nach D zurück kehren.
Meine Frau möchte gerne bis bis zu den deutschen Sommerferien in unserem Haus in Mindoro bleiben um sich um ihren 15 Jährigem Sohn zu kümmern.
Ich würde dann Ende Juni mit unsern anderen 2 kids die in D in die Schule gehen wieder dazu stoßen und alle würden dann gemeinsam Anfang August wieder
nach D fliegen. Soweit so gut. Jetzt nervt mich meine Frau damit ob Sie denn solange D verlassen kann ohne das ihre Aufenthaltsgenehmigung ,noch gültig bis 09/ 25 ,
verfällt da Sie irgendwo gelesen hat das man max 6 Monate aus D ausreisen und wieder einreisen kann ohne Probleme. Bei längeren Auslandsaufenthalt als 6 Monate könnte man nicht mehr nach D einreisen und muss ein neues Visum beantragen. Weiss da jemand wie die Lage ist ??
Das ist schon korrekt, bei über 6 Monaten Auslandsaufenthalt wird die AE ungültig.
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Das klingt stark nach AoS, Affidavit of Support and Guarantee. Du findest das Formular auf den Websites der philippinischen Botschaft bzw. Konsulats.
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Sie könnte hier, wenn sie die Geflogenheiten kennt ohne weiteres als Buchhalterin arbeiten und würde auch speziell wenn sie 30% an die Agency ablatten müsste finanziell noch besser dastehen als in den Philis mit absolut besseren Arbeitsbedingungen. Die arme schuftet ca. 70h/Woche seit dem Sie im neuen Depot ist und musste kürzlich 9K Flugticket aus eigener Tasche zahlen zum Training nach Manila. Also rund 1/4 ihres Monatsgehalts. Da hat sie gesagt Arschgeleckt ist auchn Tanz. Ab 1.1 geht sie denn offiziell stempeln.
Ohne Weiteres Buchhalter okay, hat sie Accounting studiert oder wie kommst du darauf, dass das so ohne weiteres geht? Für solche Jobs reicht ja B2 Deutsch kaum aus, alleine schon für die Ausbildung. Da ist eher C1 geeignet… vorher muss man natürlich ihren Schulabschluss anerkennen lassen etc. Aber gut vielleicht ist das auch alles einfach mit einer Agency und ich habe Unrecht. Bieten die echt Buchhaltung an?
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Ich habe gerade noch mal den alten eAT meiner Frau rausgesucht.
Dort ist tatsächlich NE nach §9 eingetragen, obwohl natürlich nach §28 beantragt wurde..
Somit ist mE garnicht mehr ersichtlich, wie die NE zustande gekommen ist. ( Also entweder mit eigenem Verdienst des Ausländers oder als "Anhang eines deutschen Partners" )
Mir ist dann nur nicht klar, warum nur bei der Gruppe der Deutschverheirateten ein Pamflet bei der ABH eingeholt werden muss, dass die NE weiter besteht...
Moment mal, soweit ich das verstehe erlischt die NE sehr wohl, wenn man nicht schon über 15 Jahre in Deutschland ist, oder eben verheiratet mit einem Deutschen, falls man über 6 Monate am Stück ausgereist war. Insofern ist das ein Privileg und keine Schlechterstellung der mit Deutschen Verheirateten, da diese nicht schon seit 15 Jahren in DE gelebt haben müssen, und soweit ich das sehe auch nichtmehr den Lebensunterhalt weiterhin gesichert haben müssen.
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Du kannst normalerweise den Kinderwagen als Gateuse einchecken am Gate, dann bekommst du den beim Umsteigen am Gate wieder, kann aber je nach Airline vielleicht auch nicht im Angebot sein. Ansonsten kannst du ihn nur wie normales Gepäck einchecken. An Bord mitnehmen kann ich mir schwerlich vorstellen, schon aus Sicherheitsgründen wird das vermutlich nicht möglich sein, vom Platzbedarf mal ganz abgesehen.
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So manche - Jüngere - mit Grundkapital finanzieren sich ihr Leben, indem sie sich ein Haus bauen, dort einziehen und gleich wieder ein neues Haus bauen (und jedes Mal mehr und mehr Fehler vermeiden), um dann dort einzuziehen und das "Alte" (an eine "Pinay-mit-Foreigner") zu verkaufen. Dann gleich wieder neu bauen...
Damit dieses "Modell" funktionieren kann, sollte man aber zumindest so viel Kapital mitbringen, um die ersten beiden Häuser und den zwischenzeitlichen Lebensunterhalt finanzieren zu können...
Grüße gehen raus an die Armstrong Family
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Wie auch immer... bin ja hier in einer Großstadt, Hamburg.
Gehe am Donnerstag, nach knapp 3 Monaten, wieder zum StA.
Was einfach gar nicht geht ist das man so ausgeliefert den Behörden ggü ist.
Meine Beamtin sagte mir schon Sie dürfe ja auch nicht beim OLG anfragen.
Ich mein die Klage wegen Untätigkeit ist ja ein guter Ansatz, auch weil man das Recht hat nach 3 Monaten im Verwaltungsakt.
Aber ich habe ja nix in der Hand...also keinen Antrag oder ähnliches.
Daher check ich auch nicht wie ich die Klage gegen das StA vorbereiten kann.
Weiß ja nicht wie es in Hamburg ist, aber normalerweise kann das Standesamt schon beim OLG mal anrufen. Echt blöde Situation, aber ich würde nochmal versuchen das Standesamt zur Kontaktaufnahme zu überreden.
Zu klagen ginge natürlich schon, aber bei der UP gab es doch Unstimmigkeiten beim Nachnamen oder? Bei einer Klage deinerseits könnte dir das eventuell um die Ohren fliegen, da das OLG dann vielleicht auch auf Entgegenkommen verzichtet und dir sagt, dass die Geburtsurkunde geändert werden muss. Ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber diese Möglichkeit solltest du bei deinen Schritten bedenken. -
Das Problem ist, dass die Befreiung tatsächlich vom Präsidenten des OLG unterschrieben werden muss, auch wenn der sich vermutlich in der Sache gar nicht damit efasst hat und das nur in seiner Unterschriftenmappe liegt.
Es gab mal einen Fall, ich habe vergessen wo es war, da war der OLG Präsident mehrere Jahre Krank und so lange gab es keine Befreihungen von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Ernsthaft jetzt? Hast du das aus erster Hand? Kann ich mir fast nicht vorstellen, bei jahrelanger Erkrankung würde man doch mindestens einen Stellvertreter mit allen Befugnissen einsetzen. Ich weiß jetzt nicht ob alle Gerichte einen Vize-Präsi haben oder nur die Größeren, aber der wäre natürlich dann entsprechend befugt. Wenn du das nicht aus sicherer Quelle hast, würde ich das eher als Hörensagen einstufen.
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woher der Namenszusatz in den Reisepass kam ist nicht mehr nachvollziehbar.
Meine Freundin meint, dass bei der Beantragung ihres ersten Reisepasses vor ca 20-25 Jahren die Geburtsurkunde evtl. nicht verlangt wurde und andere GovernmentIDs ausreichten. Und Ihr Name in allen Dokumenten (ausser birth certificate) hat nun mal das "Ma."
Also Änderung des Reisepasses bringt vermutlich mehr Ärger als Nutzen.
Bitte keine weiteren Diskussionen ums warum und wieso...das hilf uns nicht weiter.
Ich wäre eher für Lösungsansätze dankbar
Augenscheinlich gibt es dann nur 3 Möglichkeiten, wie Tandu schon schreibt.
1. Man versucht es so wie es ist, ich denke ein Gespräch mit dem Standesamt wird da vielleicht schon Klarheit bringen, wie deren Ansicht dazu ist. UP ist dann natürlich separat, allerdings hat hier auch das Standesamt das letzte Wort.Sollte dies nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen bleiben nurnoch 2 Möglichkeiten
2. Pass mit Geburtname ausstellen lassen3. Geburtsurkunde versuchen ändern zu lassen, was aber relativ sicher auf einen mehrjährigen Gerichtsprozess hinauslaufen würde. LCR darf zwar kleine Korrekturen machen bei Schreibfehlern etc., sie dürfen aber keine Namen
ändern, insofern wäre eigentlich das Gericht zuständig. Nachfragen beim LCR das ihre Geburtsurkunde registriert hat könnte man aber mal
Das Problem ist halt, dass zwar die anderen Dokumente mit dem Maria Zusatz sind und ja auch so sein sollten deiner Aussage nach, jedoch die Geburtsurkunde eine besonders gewichtige Bedeutung hat, da sie das älteste Dokument ist. Das ist bei uns ganz genauso. Daher wird man wohl eher nicht einfach darüber hinwegsehen und damit womöglich ihre Identität auch nicht zweifelsfrei bestätigen in der UP, solange man das nicht korrigiert hat.
Aber wie schon gesagt, dein Standesamt kann dir hier vielleicht schon Klarheit verschaffen, sprich dort doch einfach mal vor. -
Normalerweise wird doch bei der Passausstellung mit der Geburtsurkunde abgeglichen, ohne diese bekommt man ja garkeinen Pass.
Ich denke dass das hier eher umgekehrt der Fall ist, naemlich Ma. auf der Geburtsurkunde und Maria im Pass, alles andere wuerde wenig Sinn ergeben, warum sollte das DFA sowas auf eigene Faust in den Pass schreiben?
Naja der TE hat doch geschrieben, dass anscheinend bloß ein MA. im Pass steht und in der Geburtsurkunde garnichts von MA. noch von Maria, daher ja auch meine Verwunderung, wieso dann das im Pass steht. Im DFA übernehmen die ja nicht das vom Baptismal Certificate… daher ja auch meine Anregung nachzuhaken wie das kommt, denn die Dame muss es ja wissen wieso das so ist.
Und ja wenn es sich so verhält wäre natürlich das Einfachste neuen Passport zu machen, aber der TE meinte ja, mit Ma. ist der richtige Name… aber Namensbestandteile in der Geburtsurkunde zu ändern ist ein Albtraum, insofern würde ich das Ma. unter den Tisch fallen lassen und neuen Pass machen.
Man kann das Standesamt zwar fragen ob es so ok wäre, aber vermute mal, dass die meisten Standesämter der Welt eine exakte Übereinstimmung von Geburtsurkunde und ID(Pass) voraussetzen. Ob es da irgendwelche anderen Wege gibt mit irgendwelchen eidesstattlichen Erklärungen oder so weiß ich nicht, glaube aber eher nicht, zumal die dort sicher sofort auch dieselbe Frage haben werden wie ich: „Wieso ist das eigentlich anders im Pass?“
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Woran liegt denn diese Diskrepanz im Reisepass? Normalerweise wird doch bei der Passausstellung mit der Geburtsurkunde abgeglichen, ohne diese bekommt man ja garkeinen Pass. Wie kann da sowas passieren? Hat sie dir das erklärt, wie es zu diesem Zusatz im Pass kam?
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In der VE steht "Besuch".
Benötige ich später noch eine andere?
Würde aber irgendwie kein Sinn machen, da die Botschaft es bei Antragstellung benötigt.
Mit der Ausreise weiss ich leider nichts, ich kenne ein paar die da Ausgereist sind zu dem Partner.
Mit den Namen ist ja erstmal egal...ist nur ein Name.
Aber Besuch ist ja nicht wirklich richtig, da der Zweck der Einreise ja zur Eheschließung ist.
Du hast aber schon gesagt, dass er zur Eheschließung kommt bei der VE Beantragung? Wundert mich ein bisschen, dass die dann trotzdem Besuch reinschreiben. Gehen die vielleicht davon aus, dass er erstmal mit Schengenvisum herkommt? Würde zumindest auch die Aussage der ABH zwecks Ausreise in ein anderes Licht rücken. -
Danke, die Newsseiten habe ich auch gefunden, aber es muss doch etwas offizielles von der Regierung geben?
Philippine News Agency ist offiziell von der Regierung
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So inzwischen hat mir das StA geschrieben, dass die DBM die Urkundenprüfung abgeschlossen hat, und die Dokumente wieder auf dem Weg zurück nach Bremen seien.
Die StA Beamtin würde sich mit mir in Kontakt setzen, nachdem sie die Dokumente gesichtet habe (gibt die DBM nicht auch via Mail eine Information über die Dokumente außer "abgeschlossen, ist auf dem weg zurück"?).
Dann würde jetzt noch Übersetzung und Freigabe durch das Gericht warten, bevor die Dokumente wieder eine Weltreise machen, um bei der DBM wieder auf dem Tisch zu landen
Ich werde mich mal weiterhin um eine VE kümmern, damit wenigstens bei Antragsabgabe dokumentiert ist, dass kein Termin zustande gekommen ist. Und sollte das wirklich der Fall sein, kann man ja darauf hinweisen, dass die ABH die VE mit dem DBM Antrag auf deren Tisch bei mir einholen kann.
Nein, die DBM nimmt keine Stellung per Mail. Erst das Standesamt kann dir mitteilen ob etwas bemängelt wird oder nicht.
Die DBM benötigt dann aber nur die Form 11/121 oder so hieß dich doch glaube ich. Also quasi die Bestätigung vom Standesamt, dass die Ehe geschlossen werden kann und angemeldet ist.
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Lol vor einer Woche haben sie davon geredet, dass es strengere Regeln geben wird, und plötzlich soll es einfacher werden. Naja wenn sie das CFO für Filipinos mit ausländischem Partner jetzt anscheinend abschaffen, wäre das ja eine sehr erfreuliche Sache. Mit sowas hätte ich ehrlicherweise am Allerletzen gerechnet.
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Wir sind ja nun schon seit 9 Monaten im Heirats Visum Prozess.
Warten gerade auf das Go des OLG.
Was das CFO angeht: Meine Verlobte schickte mir diese Info.
Braucht Sie dann kein CFO mehr? Oder ist das nur für Tourist Visa?
Steht ja dort, wenn sie nur mit einem Besuchervisum kommt, braucht sie keines, da sie aber mit einem nationalen Visum zur Eheschließung kommt, muss sie das CFO machen.
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Rein formal hat raphael wohl recht, solltest du und nicht deine Frau die VE ausgestellt haben, wärst ja du der Sponsor und somit nicht 1st degree. Inwiefern das dann relevant wäre sei mal dahingestellt.
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Nun ist der Flug gebucht und eigentlich wäre jetzt alles komplett nur das neue AOS bringt wieder Verwirrung und Mehrarbeit. Soweit ich verstanden habe wäre das Offloading-Risiko stark erhöht sofern kein AOS vorliegt.
Dazu gibt es 2 Möglichkeiten, Termin im Konsulat in FFM (nächster möglicher Termin Stand heute am 2. Oktober, wird also sehr sehr knapp mit dem Übersenden auf die Philippinen) oder zum lokalen Notar, dann zum Landgericht zum Beglaubigen und anschließend per Post ans Konsulat.
Für beide Varianten habe ich noch keine Erfahrungen, kann man zu einem beliebigen Notar gehen oder was gibt es zu berücksichtigen?
Ja ich würde nach Frankfurt, 2. Oktober ist doch ok, sie soll doch erst 27. oder so fliegen.. wenn du es mit Express rüberschickst ist das nach 2-7 Tagen ja dort je nach Region. Also sollte locker gehen zeitlich.
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Allerdings bin ich immer noch unsicher bzgl. ihrer Tochter. Ich meine sie reist ja mit ihrer Mutter die das alleinige Sorgerecht hat, sie war nie verheiratet vorher. Also sollte doch da nichts weiter benötigt werden.
Hier sind die neuen departure guidelines, schaust du unter Minors Punkt 2.1.1.a
Also sollte alles paletti sein, sie ist ja die Mutter, daher clearance nur nötig, falls sie nicht dabei wäre laut guidelines
CFO für die Tochter habt ihr organisiert? BeI uns wurde damals nicht gefragt danach für meinen Stiefsohn, aber wir hatten das CFO auch geholt für ihn sicher ist sicher