Display MoreZur Steuerpflicht als Deutscher Rentner auf den Philippinen hat man nur 25% vom Grundfreibetrag. Ich bin 2020 in Rente gegangen und habe demnach 20% von meiner Rente, für die ich keine Steuern zahlen muß.
Da haette ich kurze Nachfrage, da mich das Thema auch betrifft, wenn auch nicht wegen Rente, sondern Vermietungseinnahmen.
Laut meinen Informationen wird der Betrag doch nur gekuerzt fuer die Berechnung, ob man auf Antrag unbeschraenkt steuerpflichtig sein kann. da zaehlt, ob du 90% deines Einkommens in Deutschland erzielst, ODER woanders nicht mehr als den Grundfreibetrag verdienst.
Dieser Grundfreibetrag wird dann gekuerzt, wenn du in den Philippinen lebst.
Das heisst aber, dass du trotzdem den vollen Grundfreibetrag erhalten solltest.
Das deckt sich auch mit dem offiziellen Schreiben (und der Laenderliste) des Finanzministeriums. Dort werden ueber der Tabelle die Gesetze aufgezaehlt, die vom reduzierten Grundfreibetrag betroffen sind, und dazu zaehlt der Grundfreibetrag nicht (§ 32a Einkommensteuertarif)
Das kann ich mir kaum vorstellen. Meines Wissens wird der Grundfreibetrag um 75% gekürzt wenn man vollständig auf den Philippinen lebt, und das wenn man eben die Voraussetzungen für uneingeschränkte Steuerpflicht erfüllt und Selbige beantragt. So wie es ja bei bonbon augenscheinlich der Fall ist. Woher das Einkommen stammt ist meist egal solange es steuerpflichtig ist. Solle man die Voraussetzungen nicht erfüllen für die unbeschränkte Steuerpflicht hast du garkeinen Freibetrag mehr und musst richtig blechen für jedes Einkommen, dass du in Deutschland versteuerst.