Posts by Cekarius

    Jaja, das sind so die Freuden die man sich potenziell mit solch wie auch immer gearteten Vermählungen in weit entfernten Ländern einhandeln kann. Deshalb auch hier oft der Rat, als Deutscher seine Pinay in Deutschland zu heiraten oder zumindest mit EFZ, sollte man in der Zukunft vielleicht nach Deutschland ziehen wollen.

    Guten Tag, ich lebe allein in Deutschland und plane meinen Ruhestand zusammen mit meiner Philippinischen Freundin und unserem gemeinsamen Sohn auf den Philippinen zu verbringen.

    Ich gehe demnächst in Altersrente habe zusammen mit meiner Philippinischen Freundin einen Sohn, der auf den Philippinen geboren ist. Wir sind nicht verheiratet. Die Vaterschaft für unseren biologischen Sohn habe ich notariell beglaubigt auf den Philippinen anerkannt, er trägt jetzt meinen Familiennamen.

    Welches Visa ist für meinen Aufenthalt in diesem Fall zu beantragen? Wie oft muss dieses erneuert werden? Am liebsten wäre mir ein Dauervisum, ohne Ausreise in ein Drittland.

    Vorab vielen Dank Gruß Dirk

    Am besten das SRRV

    Ging es bei euch schneller mit dem Heiratsvisum? Oder habt ihr über das Schengen Visum geheiratet? Und wie ist es mit der Kontrolle da? Die Agentur meinte sie muss mindestens zwei bis dreimal in Deutschland gewesen sein und ich mindestens auch in Philippinen und einmal davon fünf Wochen, sonst wird Deutschland nicht zulassen, dass ich sie heirate bei der Überprüfung…?

    Sorry aber deine Agentur scheint nicht besonders seriös zu sein, da das völlig falsche Aussagen sind. Sie muss nicht in Deutschland gewesen sein um ein Heiratsvisum zu machen, und du musst auch nicht 5 Wochen am Stück auf den Philippinen gewesen sein. Diese Gründe anzuführen um es besser in Hongkong zu machen ist also Unsinn.

    Das Zweite was das OLG möchte ist, dass ich den PSA-Index ins Deutsche übersetzen lasse. datiert wäre der auf den 24.11.2023.

    .. naja, da kann man drüber streiten, ob dann das neuere übersetzt werden müsste, wenn sich nur das Datum geändert hat.

    Formal wird das OLG Recht haben.

    Ja, wenn das OLG nur das bei Dokumentenabgabe Übersetzte erhalten hätte vom Standesamt dürfte das keine Probleme gemacht haben, da während der UP ja die 6-Monatsfrist ruht.


    Wenn das Standesamt aber beide Cenomars zum OLG gegeben hat, dieses also auch das ältere, rechtlich ja durch die Ruhezeit immernoch gültige samt Übersetzung hat, verstehe ich die Forderung aber nicht, denn dann müsste das ja ausreichen. Aber wer weiß schon was da im Detail manchmal nicht läuft. Und es werden ja auch mal Fehler gemacht.


    Insgesamt scheint mir das Ganze aber ein leicht lösbares Problem zu sein, so oder so.

    Gehe bitte zu einem guten philippinischen Fachanwalt wenn dir die Sache ernst ist, der kann deine individuelle Lage mit dir diskutieren, wenn die Mutter nicht mitspielt stehen deine Chancen aber gegen 0 zumindest solange er noch unter 7 Jahre alt ist.

    leider ist auch diese möglichkeit in der gesetzgebung nicht vorgesehen , niemand weiß wie die meinung mit dem alter von 7 jahren entstanden ist , reiner volksmund und nur dann toleriert wenn alle beteiligten lokalen personen einverstanden sind .

    foreigner unterliegen der genauen gesetzgebung . einen fachanwalt in dem sinne gibt es nicht , explizit nur im dswd main office , nicht mal in den provinzen . . .

    Kenne mich da zwar nicht wirklich aus, aber eine kurze Google Suche sagt mir, dass es doch etliche Anwälte die auf family law spezialisiert sind gibt auf den Philippinen.

    Und soweit ich weiß ist der Family Code ein zivilrechtliches Gesetz, das per Executive Order vom damaligen Präsident Aquino in Kraft gesetzt wurde. Dort findet man diese 7 Jahre alt Angabe in Artikel 213.

    Gehe bitte zu einem guten philippinischen Fachanwalt wenn dir die Sache ernst ist, der kann deine individuelle Lage mit dir diskutieren, wenn die Mutter nicht mitspielt stehen deine Chancen aber gegen 0 zumindest solange er noch unter 7 Jahre alt ist.

    e-travel haben die Immigration Officers auf dem Bildschirm, ist daher, wenn gemacht, erledigt. Handgepäck wurde bei unserer Einreise vor 4 Wochen nicht separat geröntgt.

    Das Handgepäck ist immer so eine Sache, entweder man geht vorbei ganz lässig oder man macht es freiwillig. Noch nie gesehen das Jemand raus gewunken wurde

    Was ich auch interessant finde ist, dass zB. als wir vor 3 Wochen in Terminal 1 NAIA gelandet waren, alle nach der baggage claim einfach durch den roten Channel gelaufen sind, aber keiner was zu verzollen hatte. Den Custom officers wars völlig egal.

    Naja TIP halt.

    Also als Foreigner würde ich selbst sicher garnix machen, wenn man nicht möglicherweise in Teufels Küche kommen möchte. Überlasse das wenn dann den Pinoys. Beste Lösung ist natürlich, wenn man großzügig Barangay und Polizei gespendet hat und die wichtigen Leute an deinem Ort gut kennst und mit ihnen befreundet bist. Wenn dann die PnP mit Barangay Captain den werten Hahnbesitzern klarmachen, dass die Hähne dort weg sollen, hast du gute Chancen :D

    .

    Solange man nur auf den Philippinen steuerpflichtig ist, muss man keine Einkommensteuer auf Einkommen außerhalb der Philippinen bezahlen. Ich frage mich gerade hierzu, wie ist das mit der deutschen Kapitalertragssteuer, wenn man nur auf den Phils steuerpflichtig ist bzw. beschränkt steuerpflichtig in DE? Kann man die etwa zurückfordern? Hat da jemand Erfahrung?

    Du denkst zu kompliziert. Macht einen Interaktive Broker Account und gut ist..

    Ääh, wenn du Anzeige wegen Steuerhinterziehung riskieren willst… du musst nämlich alle Einnahmen und Gewinne von Interactive Brokers korrekt selbst versteuern, scheint dir nicht ganz klar zu sein, vielleicht habe ich dich aber auch nur falsch verstanden. Und dann ist es halt doch relevant, in welchem Land man versteuert etc.

    Ja, mit dem Thema unbeschränkte Steuerpflicht, beschränkte und erweiterte beschränkte Steuerpflicht, sowie dem reduzierten Grundfreibeträgen, sowie des Wegfalls des Ehegattensplittings habe ich mich bereits auseinander gesetzt.
    Mir geht es vor allem um Kapitaleinkünfte bei einer Geldanlage in den Philippinen.
    Da ergibt sich wie oben geschildert eine hohe Komplexität.
    Deshalb ist es fraglich, ob Geldanlage auf den Philippinen, vor allem auch in US Aktien überhaupt steuerlich gesehen Sinn macht.
    Wenn ich das Doppelbesteuerungsabkommen USA-Philippinen zu US Aktien richtig verstehe, dann muss man Dividenden mit einem reduzierten Steuersatz versteuern (das ist ähnlich dem W8-BEN Prozess, wenn ich das richtig verstehe) aber Kursgewinne bleiben steuerfrei. Die Frage ist nun, wie das philippinische Finanzamt da zusätzlich zulangt und was da wie angerechnet wird, insbesondere auch später in Deutschland, wenn man das noch deklarieren muss.
    Wohnt man auf den Philippinen und ist man in D nur noch beschränkt steuerpflichtig, dann ist auch relevant, wie auf den Philippinen Auslandseinkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden.

    Du kannst das natürlich machen wie du magst, ich persönlich würde da einen Steuerberater aufsuchen auf den Philippinen, wenn du tatsächlich dort Einkünfte erzielen willst. Wie schon gesagt, ich habe gelesen für foreigner pauschal 25% auf alle Einkünfte, aber kann ja sein das es Ausnahmen gibt.


    Ich persönlich würde, insbesondere bei größeren Vermögen, das Depot in Deutschland lassen und dort versteuern. Schon rein aus Sicherheitsgründen. Und macht halt auch alles einfacher. Und wenn du Aktienfonds benutzt kannst du ja mit Teilfreistellung deine Steuer auf ca. 19%. pauschal bringen, das ist ja noch erträglich. Grundfreibetrag ist halt mies wenn er quasi weg ist oder sehr klein, aber Grundfreibetrag bekommst du als foreigner auf den Phils auch keinen. Nur Pinoys haben da 250000 oder 300000 Peso pro Jahr Freibetrag soweit ich weiß.

    Ich kenne mich nicht aus mit dem philippinischen Steuersystem, aber soweit ich weiß ist in der Regel für foreigner alles 25% income tax. Solltest du jedoch in Deutschland versteuern und auf den Phils keine Einkünfte erzielen, fällt in den Phils nix an soweit ich weiß. Größter Nachteil hierbei ist, wenn man dauerhaft auf den Philippinen lebt, dass der Grundfreibetrag wegfällt oder auf 1/4 gekürzt wird. Das wirkt sich massiv aus.

    Das ist schon korrekt, bei über 6 Monaten Auslandsaufenthalt wird die AE ungültig.

    meine Verlobte war gestern bei der CFO, Aussage "alles da, bis auf: authentifiziertes Einladungsschreiben mit Übernahme: Medizin, Verpflegung, Unterkunft, authorisiert von der deutschen Botschaft, Oblgation habe ich natürlich, was ist das und woher bekomme ich das? LG

    Das klingt stark nach AoS, Affidavit of Support and Guarantee. Du findest das Formular auf den Websites der philippinischen Botschaft bzw. Konsulats.

    Sie könnte hier, wenn sie die Geflogenheiten kennt ohne weiteres als Buchhalterin arbeiten und würde auch speziell wenn sie 30% an die Agency ablatten müsste finanziell noch besser dastehen als in den Philis mit absolut besseren Arbeitsbedingungen. Die arme schuftet ca. 70h/Woche seit dem Sie im neuen Depot ist und musste kürzlich 9K Flugticket aus eigener Tasche zahlen zum Training nach Manila. Also rund 1/4 ihres Monatsgehalts. Da hat sie gesagt Arschgeleckt ist auchn Tanz. Ab 1.1 geht sie denn offiziell stempeln.

    Ohne Weiteres Buchhalter okay, hat sie Accounting studiert oder wie kommst du darauf, dass das so ohne weiteres geht? Für solche Jobs reicht ja B2 Deutsch kaum aus, alleine schon für die Ausbildung. Da ist eher C1 geeignet… vorher muss man natürlich ihren Schulabschluss anerkennen lassen etc. Aber gut vielleicht ist das auch alles einfach mit einer Agency und ich habe Unrecht. Bieten die echt Buchhaltung an?

    Moment mal, soweit ich das verstehe erlischt die NE sehr wohl, wenn man nicht schon über 15 Jahre in Deutschland ist, oder eben verheiratet mit einem Deutschen, falls man über 6 Monate am Stück ausgereist war. Insofern ist das ein Privileg und keine Schlechterstellung der mit Deutschen Verheirateten, da diese nicht schon seit 15 Jahren in DE gelebt haben müssen, und soweit ich das sehe auch nichtmehr den Lebensunterhalt weiterhin gesichert haben müssen.

    Du kannst normalerweise den Kinderwagen als Gateuse einchecken am Gate, dann bekommst du den beim Umsteigen am Gate wieder, kann aber je nach Airline vielleicht auch nicht im Angebot sein. Ansonsten kannst du ihn nur wie normales Gepäck einchecken. An Bord mitnehmen kann ich mir schwerlich vorstellen, schon aus Sicherheitsgründen wird das vermutlich nicht möglich sein, vom Platzbedarf mal ganz abgesehen.

    So manche - Jüngere - mit Grundkapital finanzieren sich ihr Leben, indem sie sich ein Haus bauen, dort einziehen und gleich wieder ein neues Haus bauen (und jedes Mal mehr und mehr Fehler vermeiden), um dann dort einzuziehen und das "Alte" (an eine "Pinay-mit-Foreigner") zu verkaufen. Dann gleich wieder neu bauen...

    Damit dieses "Modell" funktionieren kann, sollte man aber zumindest so viel Kapital mitbringen, um die ersten beiden Häuser und den zwischenzeitlichen Lebensunterhalt finanzieren zu können...

    Grüße gehen raus an die Armstrong Family :thumb:D