Posts by Mat863

    Es hat alles mit FZ national Germany Visa geklappt . Heute meine Frau hätte Termin für erst Visa beantragen und alle Dokumente abgeben . Nach 2 Stunde könnte ich nicht glauben ,hat sie schon Visa in Hand . Konsul hat gesagt aus Grund dass ich polnische Staatsangehörigkeit habe aber lebe in Deutschland, Sie könnten Visa sofort geben . Sie müssten nicht nach Landratsamt nach Deutschland schicken... oder etwas ... Sie hat für 90 Tage FZ bekommen.Nach Einreise kann sie residence cart beantragen schon in Deutschland.

    Hier hatten Recht, die vorher davon mich informiert dass viel einfach ist da ich kein Deutsche bin .


    Danke euch alle .



    Jetzt brauchen wir cfo certyfikat. Kann jemanden sagen wie lange das mit cfo kann dauern ?

    Danke ,

    Ja hast du Recht steht das nicht Checkliste aber bei Ausfüllen Antrag für Fz Visum steht Frage : " ich habe gerade eine Krankversicherung beantragt " " yes or No " . Deswegen habe ich hier gefragt .

    Ja sie will mit FZ Visum Kommen und in Deutschland bleiben . Meine Frage ist ob wird trotzdem von meine Frau bei Beantragung FZ Visa eine Krankversicherung verlangt? Oder wahrscheinlich muss ich für erste Monat eine private Krankenversicherung für sie kaufen , da wahrscheinlich wird dauern bis sie gesetzlich GKV mitbekommt.

    Krankversicherung für Ehefrau die nach Deutschland einreisen wird .

    Weiss jemand ob is Pflicht Krankversicherung haben für mein Frau sie wird für German Visa beantragen. Normalerweise als meine Frau wird in Deutschland von mein Arbeitgeber versichert. Hat jemand Erfahrung wie das machen mit Versicherung , ist anders wenn ein Gast kommt zu Besuch

    ( lebt nicht in Deutschland) muss obligatorische Krankversicherung haben .

    Jetzt habe zu euch Frage wegen multi Schengen Visa . Ein Agentur hat meine Frau diese Typ von Visa vorgeschlagen.

    Kann meine Frau bei 5 Jahr-multi Visa Schengen : bis 90 Tage Aufenthalt in Schengen dann sie wird Schengen verlassen und z.B nach eine Woche wieder nach Schengen einreisen ? Oder muss nach erste Einreise( also max 90 Tage) bestimmte Abstand sein dass sie wieder einreisen kann?


    Danke euch für Hilfe

    Ich habe meine ABH gefragt für mein Fall .


    Hier ist Antwort :


    "Ihre Ehefrau benötigt ein nationales Visum für Deutschland, welches sie bei der zuständigen Deutschen Botschaft beantragt. Sollte Ihre aktuell noch in Philippinen wohnen, wäre die Deutsche Botschaft in Manila zuständig. Ein Schengen-Visum ist nicht ausreichend, da sie bereits verheiratet sind. Das was Sie Ihrer E-Mail angefügt haben aus dem „Visa-Handbuch“ bezieht sich nur auf die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung eines Visums, nicht auf das Visum selbst.



    Sollte Ihre Frau aber z. B. eine polnische Aufenthaltserlaubnis besitzen, ausgestellt von der Ausländerbehörde in Polen (NICHT das Schengenvisum!), könnte sie mit diesem Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen und hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen.



    Für den Fall, dass Ihre Frau mit dem Schengen-Visum einreist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass in diesem Fall die Beantragung eines Aufenthaltstitels NICHT möglich ist und sie nach Ablauf des Visums wieder ausreisen muss."

    Danke , ja ich habe alle benötigte Unterlagen von mir :

    Anmeldebescheinigung

    Reisepass Copy

    Lohnabrechnungen

    Arbeitsvertrag

    Sogar Mietvertrag

    Nur Frage ob in 2 Monaten ( Termin) bestimmt muss ich wieder neue aktuelle Bescheinigung geben .

    Wenn ich würde für Familienzusammenführung Visa für mein EU-Heimatland entscheiden, wäre auch nicht einfach. Dazu ich arbeite und wohne in Deutschland aber habe polnische Staatsangehörigkeit. So mein Lebenszentrum ist in Deutschland und ich werde auch mit meine Frau in DE wohnen deswegen soll ich für Deutsche Visa beantragen.

    Versuchen kann ich für Schengen Visa aber sie nicht arbeitet mehr deswegen kann schwierig sein . Plan ist nachdem als wir bekommen marriage certificate PSA , beantragen wir für Schengen als nur " Besuch" und dann ich muss innerhalb 90 Tage Aufenthaltserlaubnis für sie haben . Ich habe so was gefunden :



    Germany Visa

    Sie können jedoch Ihr Schengen-Visum in eine deutsche Aufenthaltserlaubnis

    umwandeln, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:


    Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz; und


    Dieses gesetzliche Recht wurde nach Ihrer Einreise erlangt; und


    Der Rechtsanspruch ist im Bundesgebiet entstanden.


    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie Vater oder Mutter eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit werden, das während Ihres Aufenthalts mit dem Schengen-Visum in Deutschland geboren wird.


    Sie haben kein Anspruch, Ihr deutsches Schengen-Visa in einen Aufenthaltstitel umzuwandeln, wenn:


    Eheschließung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (zum Beispiel in Österreich)

    Sie planen, aus schulischen, beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen zu bleiben.

    Geburt eines Kindes ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

    Guten Tag,

    Ich bin EU -bürger seit 10 Jahre arbeiten und leben in DE.

    Ich habe in Philipininen geheiratet.

    Jetzt planen wir schnell wie möglich zusammen nach Deutschland einreisen.


    Warte Zeit für Schengen Visa ist bis 15 Tage und für Long Term Visa - national German Visa bis paar Monaten.

    Ist das möglich dass meine Frau beantragt in Manilia Schengen Visa - Besuch Familie und nach Einreise nach Deutschland sie beantragt Aufenthaltserlaubnis? Ohne zurück müssen wieder nach Philipininen .


    Danke im voraus