Sehe ich nicht ganzso einfach wie du! Das würde nur gelten, wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat....hat er aber vermutlich nicht! Er war mutmasslich Bigamist und damit ist es sehr problematisch
Rein formal hast du recht.
Ich denke aber, dass man nicht das Kind für die "Vergehen" der Vorfahren bestrafen kann.
Ich vermute mal:
1 ) Die Eheschließung der Eltern auf den Philippinen ist damals rein formal ordentlich und gültig abgelaufen
2 ) es existiert eine Heiratsurkunde
3 ) es existiert eine Geburtsurkunde des jetzt 18 jährigen Kindes mit Angabe des deutschen Vaters
4 ) das Kind trägt den Familienname des Vaters.
Das Kind durfte also die ganze Zeit annehmen, dass es in eine gültige Ehe hineingeboren worden ist.
Vermutlich hat es Garnichts von der Bigamie des Vaters gewusst.
Es kann ja nicht sein, dass wenn man Jahre später eine Verfehlung eines Vorfahrens feststellt, dass dann die ganze Kette danach wie bei Dominosteinen zusammenbricht und Familienmitglieder , die vorher ehelich sind, plötzlich unehelich sind oder sogar Namen geändert werden müssen.
In diesem Fall kann man dem Kind ja auch nicht vorwerfen, dass eine VA abgegeben hätte werden müssen, wenn es Garnichts vom Kuddelmuddel des Vaters wusste .
Die oben angedeuteten Punkte 1-4 sind starke Indizien, dass das Kind in einer Familie mit Vater und Mutter gelebt hat und das Kind den (deutschen) Vater als auch solchen erlebt hat. Dass die auf den Philippinen geschlossene Ehe ein unerkanntes Ehehindernis hatte, kann man mE nicht dem Kind zurechnen.
Für den TS gilt es aber zunächst mal: die PSA-Geb-urkunde des Kindes zu besorgen und auch die Heiratsurkunde der Eltern. Ohne das wird nichts funktionieren. Alles weitere wird dann durch eine UP geklärt werden müssen.