Eine Einbürgerung ist auch ohne Einbürgerung der Mutter möglich. Da der Junge noch keine 16 ist, muss die Mutter bzw. ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Die Anforderungen sind formal die selben wie bei Erwachsenen, also z.B. auch "B1". Wenn er eine allgemeinbildende deutsche Schule besucht, wird das aber sicher kein Thema sein. Den Test zur Gesellschaftsordnung wird er aber vermutlich ablegen müssen, da er noch keinen insofern befreihenden deutschen Schulabschluss erworben haben dürfte.
Hier steht eigentlich alles ganz gut zusammengefasst:
Befreiung vom Einbürgerungstest
Sie müssen keinen Test ablegen, wenn sie noch keine 16 Jahre alt sind oder die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt
https://www.bmi.bund.de/DE/the…g/einbuergerung-node.html
Wer muss keinen Sprachnachweis erbringen?
- Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.
- Minderjährige