Was einen deutschen richter interessiert, wird dieser im Verfahren selbst festlegen. Ob er dabei nur deine Meinung vertritt, ist offen.
Mit verlaub, es ist quatsch, das die dbm nur dazu da ist, nur abzuschrecken. Erst recht nicht im diesem fall, wo der ts der biologische vater des Kindes ist, was die dbm ja auch anerkennt.
Ich koennte mir vorstellen, dass nach einer heirat ein Kompromiss aushandelbar ist. Frau hat Anspruch auf einreise, kind kann sie ja nicht zuruecklassen....
Ein selbstlaeufer ist das allerdings nicht
nun, wir werden ja sehen, wie ein deutsches gericht entscheidet.
die dbm ist nunmal, ob es dir gefällt oder nicht, dazu da, den zuzug nach deutschland nach möglichkeit (um es mal freundlich auszudrücken) zu begrenzen. wenn es anders wäre, dann würden sie anerkennen, das er der biologische vater ist, di mutter auch zustimmt, und fertig. diese phil. 300 tage frist interessiert , mit verlaub, in deutschland keinen menschen. es wird auch immer gerne gefragt, bzw. im reisepass nachgesehen, ob der vater zum zeugungszeitpunkt im lande war. auch dafür gibt es keine rechtliche grundlage. aber es wird immer wieder gerne versucht.