Posts by franky_23

    Das wird sich zeigen, da hast du recht, ... Es ging ja nur um eine Mitteilung. Doch gibt es auch eine Schutzvorwirkung des Art 6 GG. Wenn dann jemand in HK, ... DK, .... heiratet, dann dürfte dies ja zutreffen, oder? Klar, es sind ja erst mal Absichtserklärungen einer vermutlich künftigen Regierungskoalition.


    Aber deine Stelle


    "Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen."


    wird zu einer weiterhin andauernden Inländerdiskriminierung führen? Zumal ja in Fällen des § 28 sich im Gesetz ja nur der analoge Verweis auf den Familiennachzug nach § 30 findet.


    Denke hier ist der § 28 AufenthG der in den im Forum maßgeblichen Fällen überwiegend zur Anwendung kommt, dann automatisch nicht mehr betroffen wenn man es z.b. im § 30 streicht.

    Im vorläufigen Koaltionsvertrag ist geplant, den 2007 eingeführten Sprachnachweis vor Einreise im Ehegattennachzug abzuschaffen. Er war für zahlreiche Drittstaater:innen erforderlich, um ein gemeinsames Ehe- und Familienleben in Deutschland führen zu können. Das betraf eine Vielzahl von binationalen Familien und Partnerschaften.


    aus dem aktuellen Rundschreiben des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften


    siehe AnhangPM_Endlich geschafft! Der Sprachnachweis vor Einreise wird Geschichte.pdf

    Thorsten, da gibt es nur eins, nämlich einfach abwarten. Denn dass der Vater keinen Einblick in das Vermögen der Kinder hat, wenn er auch als Erziehungsberechtigter gilt ist schon ein bisschen ungewöhnlich. Ist aber deine Privatangelegenheit. Wenn es nicht ausgewiesen ist, dann ist es im Grunde der Zahlbetrag für den minderjährigen Sohn, denn als volljähriges Kind hat das Kind ja einen eigenen Anspruch gegenüber deine Person.

    Ich würde mir da aktuell keine all zu großen Sorgen machen.

    Das wäre die einfachste Lösung und dann einfach auch, eine Art Niederschrift, wie ihr das so stillschweigend verrechnet habt, ggf. als weitere Option falls es doch Rückfragen geben sollte.


    Insbesondere geht es im Wesentlichen um den Umstand, dass die Allgemeinheit nicht unnötig zahlungspflichtig wird.


    Wenn weder die Ex, noch die Kinder wegen der neuen Heirat aufenthaltsrechtlich schädliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen (Harz IV, Grundsicherung, .... ) dann gibt es kaum Optionen dies ernsthaft zu blockieren. Selbst dann, .... wird es auf Dauer schwierig. Es geht hier ja um den Familiennachzug zum Deutschen Stammberechtigten.


    Gut Ding braucht Weil.!

    1. Du bist wie wir alle hier kein einschlägig juristisch Vorgebildeter. Da ist eine Falschdarstellung einfach ein Fehler, ... insbesondere wenn er sich so wie bei dir erklären lässt. Im Grunde geht es ja nur um ein anderes Berechnungsschema mit Verrechnungsmodalitäten. Macht jeder normale Mensch, juristisch, da ein erwachsenes Kind einen anderen Rechtsstatus hat und Unterhalt teils ja dem Kind zusteht, teils der Kindesmutter, .... formal ein bisschen komplizierter. Doch das wird sicherlich kein ernstzunehmender Stolperstein, wenn du dies einfach aufdröselst, Wenn dann halt mit den Zahlungen für die beiden Kinder.


    2. Im Grunde kann jeder auch seinen unbefristeten Job verlieren und was dann? Er könnte - sofern keine Hapftpflichtvers. vorhanden - in Regress genommen werden, ..... Vermögen sollte schon beachtlich sein, .... Wenn ich es richtig verstanden habe liebt dein Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze und da sollte das Ganze kein ernsthaftes Problem werden.


    3. Viel wahrscheinlicher ist, dass die ihren Einheitslaufzettel haben und aus behördlichen Vereinfachungsgründen einfach in fast allen Fällen, fast alles wollen, dann kann dem Sachbearbeiter niemand was bei einer Überprüfung. Die Bürger können sich ja ggf. wehren und der Behörde darlegen, dass sie falsch liegen. Das ist schon häufiger ein Verhaltensmuster. Teilweise bedarf es auch nur eines Personalwechsels und dann gehen viele Dinge viel anders. Darauf hast du kurzfristig keinen Einfluss.


    Positiv ist, dass die Behörde ja reagiert hat und dir einen zeitigeren Termin gegeben hat.

    Verständlich was du machst, jedoch im rechtlichen Bereich ein Problem.


    Bei volljährigen Kindern hat das volljährige Kind i.d.R. den Anspruch auf den Unterhalt und ist nur schwer verrechenbar, .... Klingt blöd, ist aber problematisch.


    Das mit der PKV dürfte so nicht greifen, denn die Düsseldorfer Tabelle gibt Aufschluss über den Barunterhalt, glaube nicht, dass die PKV zum Barunterhalt zählt. denke auch nicht zu anrechnungsfähigen Sachleistungen. Doch das sind dann schon wieder Feinheiten, wo ein guter! Fachanwalt her muss.


    Hälftiges Kindergeld kannst immer anrechnen, doch denke das weisst du auch.



    Würde dies dann halt auch aufgliedern in einer schönen Tabelle. Bruttogehalt/Einnahmen - Vorsorgeaufwendungen (anrechnungsfähig) - Werbungskosten - sonst. Kosten, ..... (bei den sonstigen Kosten dürften deine PKV Beiträge für die Kids dein Unterhaltsrelevantes Einkommen (Verteilungsfähiges Einkommen) schon reduzieren)


    Dann Zahlung für Kind x an Frau ... zzgl. 1/2 Kindergeldanteil = Zahlbetrag

    Zahlung für Kind y an Frau ... zzgl. 1/" Kindergeldanteil = Zahlbetrag

    Zahlungsanspruch an Frau für Kind z (volljährig) verrechnet, .... (Kindergeld??) und Transfer an gemeinsames Kind z, somit anteiliger Zahlbetrag incl. 1/2 Kindergeld (falls noch gezahlt)



    Die AVV aus dem Jahr 2009 sind gerade in dem Bereich in sehr vielen Fällen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung modifiziert.

    Aber ein zweiter ist, dass die Einreise grundsätzlich verweigert wird, wenn die bei der VE errechneten Nettowerte und die sich daraus nach Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltszahlungen, von den tatsächlichen Unterhaltszahlungen abweichen.

    Du schreibst doch oben, dass du die VE bereits abgegeben hast. Dann ist das doch durch...

    Überdies ist das doch sachlich verfehlt, da die Düsseldorfer Tabelle lediglich ein Richtwert ist, ...Könnte ja sein, dass das Kind anrechenbare eigene Einkünfte hat.

    Wohnraumnachweis m2 - Was nimmt man da als bestes bei selbstgenutztem Haus ? Habe ja kein Mietvertrag mit m2 Angabe.

    Ist nicht im Prinzip nicht nötig, aber wenn du es hast, dann leg es einfach vor. Warum ein Fass aufmachen, was nichts bringt.

    Und noch unbedingt eine persönlich abzugebende Unterschrift, wobei ich bis jetzt noch nicht weis was ich noch unbedingt persönlich unterschreiben soll

    Hast du noch einen Bauplan? Wenn ja dann Scan ihn und erkläre dass du das a)alleine b)zusammen mit x weiteren Personen bewohnst und markier den Bereich der dir zur Verfügung steht incl. Gemeinschaftraum. Wenn nein, dann zeichne dir einen Plan von deinem Haus. Meldebescheinigung haben sie ja sicherlich schon verlangt.


    Das scheint eine ABH zu sein, die sich das Leben selbst schwerer macht als es sich für die Behörde darstellt. Bei einem Grundbuchauszug ist nicht auszuschließen dass die noch kommen, bitte belegen sie, dass sie das Haus nicht oder nicht überwiegend vermietet haben.

    Theoretisch könnte ein Vorsprechen ja auch sein, dass man sich zusätzliche Infos zur aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkung der Ehe (keine Scheinehe) bekommen möchte und dies unterhalb der Schwelle der gleichzeitigen Befragung, ....


    Dieses Thema scheint in den letzten Jahren kaum mehr akut gewesen zu sein, da i.d.R. eine Befragung bei der Abgabe des nationalen Visums erfolgte.


    Ich weiss auch nicht ob es das ist, Wäre aber eine mögliche Option.


    Du kannst dich doch freundlich an den Leiter der Ausländerbehörde wenden, ggf. auch an die Fachaufsicht z.B. beim Bezirk oder ..... und bitten ob dieses Prozedere im konkreten Fall nicht beschleunigt werden kann, denn nach diesen vielen Terminverschiebungen besteht die Gefahr, das die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht seine Gültigkeit durch Fristablauf verlieren könnte.


    Dann listest du halt kurz so den Vorgang auf.


    Entscheidung zu Heiraten x.xx.xxxx

    Zeit bis A1.....

    Terminbeantragung für nationales Visum ,.....


    ...

    Warte einfach ab, da dieser Verwaltungsakt ohne formalen Bescheid erteilt wurde ist die Zeit für einen Ein/Widerspruch bzw. Klage bei einem Jahr.

    Dann musst du berücksichtigen, dass ein Verwaltungsgerichtsverfahren aktuell mehr als 1 dauert. Wenn dann dein nächster Titel mit 3 Jahren ausgestellt wird, wird es fraglich ob ein Gericht noch einen berechtigten Klagegrund sieht, ....


    Du kannst ja dann auch noch an eine vorgesetzte Fachbehörde schreiben, ggf. ans Ministerium und dann deine Verwunderung ausdrücken, dass die die Verwaltungsvorschriften die ja zur Vereinheitlichung gedacht sind von unteren Behörden ohne Begründung einfach so nicht beachtet werden.

    Eine Deutsche Behörde kann oder beantragt bei einem anderen Staat ein Führungszeugnis?


    Du hast die AE auf 3 Jahre oder dauerhaft beantragt? Wenn dann könnte ein formaler Fehler vorliegen, denn die Abweichung müsste begründet werden.


    Ich würde da einfach mal so schreiben.


    Bei unserem Antrag auf Erteilung einer AE hatten wird dauerhaft (3Jahre) beantragt. Basierend auf den Verwaltungsvorschriften wird beim Familiennachzug zum Deutschen i.d.R. eine AE für 3 Jahre erteilt.

    Aktuell ist nicht ersichtlich, dass gezielt von dieser Regelung abgewichen wurde, denn dafür hätte es nach unserem dafürhalten eines formalen Bescheides bedurft.

    Somit bitte ich die AE dahingehend zu ändern, dass die AE für 3 Jahre gewährt wird. Da dies nicht ein Versehen der Behörde war, bitte ich dies ohne neuen Beitragsbescheid zu ändern.

    Um eine zeitnahe Regelung zu ermöglichen, schlagen wir vor die Karte für die Aufenthaltserlaubnis beim Empfang zu hinterlegen und sie zeitnah die Änderung vornehmen.

    Haben sie eine Begründung vom Abweichen der Frist i.d.R. 3 Jahre genannt? Wie lange hast du ihn beantragt?

    Solange ihr keine Probleme mit KV bekommt, würde ich mir dann überlegen ob man was dagegen tut.


    Wenn sie den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat, bekommt sie schon 3 Jahre oder wenn der Pass nicht mehr so lange gültig ist bis zum Ende des Passes.


    Das Führungszeugnis war dann ein Auszug aus dem Ausländerzentralregister?

    Mit der Kohle heute nicht anders als damals, denn vor 10 Jahren hat das BAMF pro Teilnehmer knapp 2€ die Stunde pro Kursteilnehmer an den Kursträger gezahlt.


    Das mit der Befreiung ist auch schon lange, insbesondere bei denen die ein Kind hatten und somit auch lange nach der Einreise verpflichtet wurden. Da wurde und wird ggf. sogar Kinderbetreuung organisiert.


    Die VE konnte früher auch schon jemand anderes abgeben, teilweise auch mit Sperrkonto.


    Aktuell dürfte es in den meisten Fällen so sein, dass keine Ausreise nötig wird, insbesondere wenn A1 vorhanden ist.

    Der kann ja noch nicht angeordnet werden, weil es noch keinen Termin zum AT gab (sie lebt ja auf Fiktion nach dem Visum)...denn dort wird der angeordnet (muss)! Also ich würde da schon massiv drauf drängen

    Ja natürlich kann man nach wie vor versuchen die Anordnung "nachholend" zu erhalten.

    Ich würde es mal mit einem Schreiben wie oben von mir angedeutet und CC zumindest auch beim Dienststellenleiter den Landrat Frey probieren. Denn das Ausländeramt scheint ein besonderes zu sein. Auch wenn es hier primär um Flüchtlinge geht.


    Goose, da sind wir ja mal einer Meinung. Entzieht meiner Kenntnis, ob ein nach Beginn den Integrationskurses ausgesprochene Verpflichtung dies nicht "heilt".

    Denn es gibt ja einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme, die dann am Ende nur von der Behörde als verpflichtend festgestellt wird. Ich kenne jetzt auch keinen Passus, dass für die Erstattung es zwingend notwendig ist, dass man diese Verpflichtung vor dem Beginn vorweisen muss. Könnte auch sein, dass es reicht dies bei der Abrechnung gegenüber dem BAMF darzulegen, zumal deine Frau ja alles getan hat um dies rechtzeitig zu bekommen. -Sprich den Antrag auf Erteilung einer AE stellte.

    da findet sich das Organigramm im Internet.

    Leitering Frau Richter

    31 FL

    Fachbereich 31 Ausländerwesen

    Fachbereichsleiterin

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-374

    (zentrale Rufnummer)


    Fax: 08151 148-11341

    E-Mail: abh-service@LRA-starnberg.de

    Zimmer: EG.198

    Ausländerwesen - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)



    Wenn nicht schicke doch ein altmodisches Fax . in dem ist doch auch die übergeordnete Organisationsbereich beschrieben. Da sitzt dann meist auch ein zuständiger Volljurist.


    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheits- und Veterinärwesen

    Geschäftsbereich 3

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-338

    Fax: 08151 148-11 424

    E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de

    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

    Internet: https://www.lk-starnberg.de/gb3

    Zimmer: EG.177


    Schreib doch einfach mit CC incl. an den Bürgerservice und an den Landrat in CC, dass du um eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis bittest. Weiterhin eine Verpflichtung zum Integrationskurs, falls möglich rückwirkend, da es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass Personen die sich zeitnah um die Integrationskurs kümmern auch noch die Kosten alleine Tragen müssen, weil die Verwaltung über Monate hinaus überlastet ist.


    Wie du schon sagtest, sollte da nichts gehen, wäre die Reg von OBB die nächste Anlaufstelle


    bzw. in der nächsthöheren Stufe StMi für Inneres, ...

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Startseite (bayern.de)