Hallo Mani.
In deiner Antwort hast du unter anderem die sogenannte Ehefaehigkeitsbescheinigung aufgefuehrt.
Dazu habe ich eine vielleicht wichtige Information fuer dich.
Mitte der 90er jahre hat ein Freund von mir einen Prozess gegen die BR Deutschland gefuehrt. Wir sind aufgrund dieser Recherchen auf folgendes gestossen.
Der entsprechende Paragraph ueber die Einfuehrung des Ehefaehigkeits Zeugnisses wurde im Jahr 1936 eingefuehrt. Anmerkung im BGB 1937: "eingefuehrt zur Reinhaltung der arischen Rasse". Die Paragraphennr. ist immer noch dierselbe wie bei der Einfuehrung, nur der Zusatz ist weggefallen.
Was damals keiner glaubte ist wahr geworden, die BR hat den Prozess verloren.
Ich kann mich noch erinnern dass damals eine Mitteilung an folgende Aemter gesendet wurde, Ministerium fur Inneres,Justizministerium,Auswaertiges Amt: " Bis auf weiteres sind alle Eheschliessungen, ob mit oder OHNE EFZ geschlossen als rechtsgueltig anzuerkennen.
Es duerfte vielleicht fuer dich interessant sein Einblick in diesen Fall zu nehmen.
OLG Koeln: Verfahren Kehrberg/ BR Deutschland.
Ich hatte damals mit einem Herrn Ritter von der Deutschen Botschaft zu tun.
Er wurde sichtlich verlegen als ich ihn an diese Geschichte erinnerte. Soweit ich weiss wurde er auch wegen seiner Beteiligung an dieser Geschichte abberufen.
Waere interessant was aus dieser Sache wurde.
Posts by sealteam4k
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ich bin vor 15 jahren aus beruflichen Gruenden nach den Philippinen ausgewandert. Ich war mit einer Philippina verheiratet die aber seit 1974 in Deutschland lebte. Nach 2 Jahren hatte sie von ihrer Heimat die Schnauze voll und ist wieder zurueck nach Deutschland gegangen. Aber nicht bevor sie alles was ich hatte abgezweigt hatte.
Kam wie es kommen musste, Scheidung mit allem drum und dran hatte hier ein paar sehr harte Jahre, (weit unter dem Existenzminimum). Gottseidank habe ich in dieser Zeit eine Freundin gefunden die mit mir durch dick und duenn gegangen ist.
Ich habe dann vor ein paar jahren meinen traumjob gefunden so dass wir heute gottseidank keine finanziellen Probleme mehr haben.
Nun aber zur eigentlichen Frage.
Ich habe es nie bereut auf Dauer ausgewandert zu sein und habe keinerlei heimweh nach "old Germany". Was ich in den Nachrichten so lese treibt mir den Schweiss auf die Stirne.dann lieber hier mit allen Nachteilen leben. Hier ist das Leben wenigstens noch lebenswert. -
Bezueglich Cebu:
Ein bekannter Ort sind die Kawasan Wasserfaelle. Mit Bus Richtung Moalboal, dann weiter bis Matutinao. An der Kirche aussteigen und dann am Fluss entlang ca. 15 Minuten Die Wasserfaelle sind traumhaft schoen. Am besten waehrend der Woche weil da weitaus weniger Besucher sind. Uebernachtungsmoeglichkeiten vor Ort sind gegeben.
Auf der anderen Seite der Insel ist ein Platz den ich vor langen Jahren"entdeckt" habe. Die "Obong Spring".
man faehrt via Argao und Dalaquete in Richtung Alcoy.
Obong gehoert zu Dalaquete. Vom Ortsausgang Dalaquete sind es ca. 5 km dann fuehrt eine sehr schmale Strasse auf der linken Seite direkt zur Obong Spring.
Dies ist eine Quelle die unter einem Felsabhang entspringt und einen natuerlichen Swimmingpool gebildet hat. Der Ausfluss gehts ins offene Meer.
Traumhaft schoen.
Wer es dann noch etwas abenteuerlich haben moechte kann dann nach Alcoy weiterfahren und in die Berge gehen. Durch Alcoy durchfahren und nach dem Kirchplatz rechts abbiegen. Eine zum Teil recht abenteuerliche Strasse fuehrt auf ein Hochplateau das nach Mandalungon in Dalaquete der 2. groesste Gemueseanbauplatz in Cebu ist. Man kann von dort auf der anderen Seite wieder runter und kommt in Alegria raus. ( Suedlich der kawasan Wasserfaelle).
Viel Spass
Karl-Heinz -
bezueglich Doppelstaatsbuergerschaft ist folgendes zu sagen:
Es ist richtig dass Deutschland keine Doppelstaatsbuergerschaft anerkennt.
Aber Ausnahmen bestaetigen die Regel;
1. Wenn einem Deutschen Staatsbuerger die 2. Staatsbuergerschaft aufgezwungen wird, z.B. Heirat behaelt man die Deutsche Staatsbuergerschaft.
Sollte man freiwillig eine andere Staatsbuergerschaft waehlen muss der Deutsche Pass und damit die Staatsbuergerschaft aufgegeben werden.In Deutschland richtet sich die Staatsbuergerschaft nach dem Vater.
D.h. Im Falle Deutsch/Philippinisches Kind erhaelt dieses beide Staatsbuergerschaften. Dies aber nur bis zur Volljaehrigkeit.(18 Jahre) Dann muss sich der betreffende entscheiden welche er behalten will. Dies kann bis zu 5 Jahren verlaengert werden.
Ich habe diese Antwort von einem Mitarbeiter der Dt. Botschaft erhalten. Ich habe dies in Deutschland nachpruefen lassen und der Sachverhalt wurde mir von dort bestaetigt.Pers. Anmerkung: Obwohl ich schon lange in den Philippinen lebe wuerde ich nie meine Staatsbuergerschaft aufgeben. Dafuer sind die Probleme mit einem Phil. Pass einfach zu gross
Gruss
Karl-Heinz